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Part of the book series: Die Industrielle Entwicklung ((UGL))

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Zusammenfassung

Die wirtschaftliche Entwicklung ist kein Spiel quasi automatischer Kräfte. Im wesentlichen ist es der Mensch, der als Träger und Gestalter der Wirtschaft ihre Entwicklung beeinflußt. Deshalb beginnen wir mit diesem „menschlichen Faktor, der immer den unsichersten und unbestimmtesten Punkt in den Planungen der Wirtschaftsstrategen ausmacht“7.

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Literatur

  1. Meissner, Hans Günther, Die anthropologischen Grundlagen der Exportmarktforschung, Berlin 1959, S. 9.

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  2. Zur Wirtschaftsmentalität vgl. u. a. Meissner, Hans Günther, a. a. O., S. 53, sowie Ringel, Karlrobert, Das statistisch Nichterfaßbare im Markt, in: Allgemeines Statistisches Archiv, Bd. 39 (1955), S. 218.

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  3. Heinrich, Klaus, Strukturwandlungen und Nachkriegsprobleme der Wirtschaft Spaniens, Kiel 1954, S. 8.

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  4. Cencillo, Luis, Wandlungen des spanischen Geistes, in: Dokumente, 16. Jg., Heft 4, Köln, August 1960, S. 269: „Was Spanien von anderen Ländern unterscheidet und sogar auszeichnet, sind nicht Technik, Wissenschaft oder Sensibilität, sondern der Mensch als lebendige und moralische Ganzheit.“

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  5. Klaveren, Jacob van, Europäische Wirtschaftsgeschichte Spaniens im 16. und 17. Jahrhundert, Stuttgart 1960, S. 272: „Über den spanischen Menschen als Ursache des wirtschaftlichen Verfalls ist schon viel geschrieben worden, sogar von Zeitgenossen.“ Andere Autoren, wie z. B. Villar, sind der Meinung, daß das spanische Zurückbleiben weniger durch den Faktor „Mensch“, sondern mehr durch den Faktor „Natur“ beeinflußt wird.

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  6. Vgl. Villar, Hugo Emilio, El Factor geográfico y el gran problema de España, in: Revista de Economía Política, Bd. VII, Nr. 1, Madrid, Januar-April 1956, S. 212 f. Vgl. dazu auch die ausführliche Behandlung dieses Themas bei Hergel, Horst Hans, a. a. O., S. 91 ff.

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  7. Rühl, Alfred, Vom Wirtschaftsgeist in Spanien, Leipzig 1928, S. VIII.

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  8. Heintz, Peter, Die Struktur der spanischen Persönlichkeit, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, N. F., 7. Jg., 1955, H. 1, S. 101

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  9. Castro, Americo, La realidad hist6rica de España, Mexico 1954, Dtsch. Übersetzung: Spanien, Vision und Wirklichkeit, Köln-Opladen 1957.

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  10. Briefs, Goetz, Über den Wirtschaftsgeist Spaniens, in: Gesammelte Aufsätze zur Kulturgeschichte Spaniens, Bd. 3, Münster i. Westf. 1931, S. 235

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  11. Cencillo, Luis, Wandlungen des spanischen Geistes, in: Dokumente, 16. Jg., H. 4, Köln 1960, S. 267: „Die jahrhundertelangen Leiden Spaniens liegen darin begründet, daß es sich zu sehr um andere Länder und zu wenig um sich selbst kümmerte.“

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  12. Müller-Armack, Alfred, Genealogie der Wirtschaftsstile, Stuttgart 1944, S. 147: „Bodinus bemerkte um 1570, daß das Gold und Silber der neuen Welt durch Spanien nach Frankreich floß und der Anlaß zu den großen Preissteigerungen sei.“

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  13. Heintz, Peter, a. a. O., S. 104.

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  14. Heintz, Peter, a. a. O., S. 104.

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  15. Shafer, Robert, The Economic Societies in the Spanish World (1763–1821), Syracuse 1958: The intellectual climate of Spain at the beginning of the industrial age did not favor the acquisition of new techniques, though such institutions as the Economic Societies promoted their adoption.“

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  16. Briefs, Goetz, a. a. O., S. 239

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  17. Heintz, Peter, a. a. O., S. 110.

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  18. Chase, Stuart, Die Wissenschaft vom Menschen, Wien-Stuttgart 1951, S. 341 ff. Die Bedeutung der Kommunikation kommt bei Chase zum Ausdruck: „Die Kommunikation bildet den Zement der Gesellschaft . . .“ (S. 343) und „ist, wie Mayo sich ausdrückt, so wie der Blutkreislauf ein freier Ideenfluß durch die strukturellen Kanäle innerhalb von Gruppen jedes Umfangs und zwischen Gruppen bis zu den großen nationalen und internationalen Einheiten“ (S. 342). Elton Mayo bezeichnet mit Kommunikation „die Fähigkeit eines Individuums, seine Gefühle und Ideen einem anderen mitzuteilen, sowie die Fähigkeit von Gruppen, enge und vertrauliche Verbindungen miteinander zu haben“ (S. 342).

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  19. Carande, Ramón, Carlos V y sus Banqueros, Bd. 2, Madrid 1943/1949, S. 254.

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  20. Vgl. Klaveren, Jacob van, Europäische Wirtschaftsgeschichte Spaniens im 16. und 17. Jahrhundert, Stuttgart 1960, der betont, daß dies jedoch keine Erscheinungen des 16. Jahrhunderts sind, „sondern auch im Mittelalter bestanden haben und vielleicht heute noch bestehen“ (S. 275).

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  21. Müller-Armack, Alfred, a. a. O., S. 148: „An energievollen Einzelnen, Monarchen, wie Unternehmern und Ingenieuren, hat es durchaus nicht gefehlt, wohl aber am Willen des gesamten Systems und an innerer Bereitschaft zum Fortschritt.“

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  22. Briefs, Goetz, a. a. O., S. 247.

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  23. Müller-Armackk, Alfred, a. a. O., S. 148: „Der Mangel an eigener Initiative führte zu einer dauernden, jahrhundertelangen Entfremdung der spanischen Wirtschaft . ..“. Auch die OEEC kam zu dem Ergebnis, daß „their decline (of the development of productive private investments) over the last year is clearly inseparable from the slowing down of economic activity, and probably also reflects the somewhat hesitant attitude of undertakings at the outset of a fundamental transformation of the economic system. But it is equally incontestable that this present hesitancy of the entrepreneur is also connected with doubts about the introduction of the structural reforms announced by the Stabilization Programme.“ OEEC, „Spain 1960“, Paris 1960, S. 34 f.

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  24. Briefs, Goetz, a. a. O., S. 247. Vgl. auch Sanchez Ramos, Francisco, La Economía Siderúrgica Española, Madrid 1945.

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  25. Paris Eguilaz, Higinio, La Banca Privada y la Economía Española, Madrid 1959, S. 73 ff.

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  26. N.Z.Z., Nr. 256, 16. September 1960, „Die spanische Wirtschaft im Zeichen der Stabilisierung“ : „Handel und Industrie haben sich nämlich daran gewöhnt, daß man ihnen alles vorschreibt, und haben ihrerseits Angst vor dem freien Welthandel bekommen. Für viele Unternehmer ist es einfach unbegreiflich, dem Auf und Ab der Weltkonkurrenz ausgesetzt zu sein und nicht mehr auf den unbedingten Schutz des Staates zählen zu können. Die Furcht vor einer Umwelt, mit welcher man praktisch den Kontakt verloren hat, weist viele Aspekte auf und muß überwunden werden.“

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  27. Die relativ ungünstigen Entwicklungsaussichten Spaniens gegenüber den alten Industrieländern sieht Hergel im Faktor Mensch begründet. „Es sind dies im einzelnen der Mangel an schrittmachenden Unternehmerpersönlichkeiten auf der einen Seite und die relative Ungeeignetheit des Spaniers für die industrielle Arbeitssituation auf der anderen Seite, zwei häufig festgestellte und lebhaft beklagte Tatsachen, die nunmehr aus der Persönlichkeitsstruktur des Spaniers auch erklärbar geworden sind, damit aber gleichzeitig als bestenfalls langzeitig veränderbar erkannt werden müssen.“ (Hergel, Horst Hans, a. a. O., S. 291/92.)

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  28. Vgl. Informe del Banco Internacional de Reconstrucción y Fomento: El Desarrollo Económico de España, Madrid 1962, S. 543 ff. (englische Ausgabe: „The Economic Development of Spain, Baltimore/Maryland und Oxford 1963), und besonders die Nr. 345 von Información Comercial Española, Madrid, Mai 1962, mit verschiedenen Beiträgen zum Problem: Erziehung und wirtschaftliche Entwicklung.

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  29. Über die Unvereinbarkeit des Interventionismus mit dem spanischen Menschen, vgl. vor allem die Untersuchung von Hergel, Horst Hans, Industrialisierungspolitik in Spanien seit Ende des Bürgerkrieges, Köln-Opladen 1963, S. 268 ff. Auch Tamames, Ramón (España y la Integración Europea. Una crítica a la Tesis de Larraz, in: Información Comercial Española, Nr. 344, Madrid, April 1962, S. 127 ff. und vor allem S. 152) stellt in seiner kritischen Auseinandersetzung mit den Thesen von Larraz fest, daß Spanien über das genügende natürliche und menschliche Potential verfügt — sowohl qualitativ wie quantitativ gesehen. Dafür werde es allerdings notwendig sein, interventionistische Hindernisse zu beseitigen, die zu einem unwirtschaftlichen Einsatz eines Teils der Produktionsfaktoren führen. Nur wenn dies geschehe, könne die Eingliederung Spaniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gelingen.

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  30. Lewis, W. Arthur, Die Theorie des wirtschaftlichen Wachstums, Zürich-Tübingen 1956, S. 49.

    Google Scholar 

  31. Lewis, W. Arthur, a. a. O., S. 50.

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  32. „Spanien besitzt diese Grundlagen einer Industrialisierung in Gestalt von Eisenerzen, dem Rohstoff, und Kohle, dem Energieträger der Schwerindustrie, wenn die Reserven auch bescheidener sind und teilweise unzugänglicher als die der großen europäischen Industrieländer ...“ (Zickel, Jürgen, Energiewirtschaft in Spanien, Basel-Tübingen 1962, S. 4.

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  33. Klaveren, Jacob van, a. a. O., S. 6: „Anders als in Nordwesteuropa, wo der Einfluß des Klimas infolge seiner Einheitlichkeit nicht näher verfolgt werden muß, ist es zum Verständnis der spanischen Wirtschaftsgeschichte wesentlich, die regionale Differenzierung zu studieren und die Faktoren kennenzulernen, durch die sie verursacht wird.“

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  34. Vgl. Villar, Emilio, Estudios y documentos de Economía Española: El Factor geográfico y e1 gran problema de España, in: Revista de Economía Política, Bd. VII, Nr. 1, Madrid 1956, S. 208–237.

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  35. Zu dieser Problematik vgl. u. a. den umfassenden Wirtschaftsbericht der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, „El Desarrollo Económico de España“, Madrid 1962, S. 447 ff. Da für die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten zwei Jahrzehnten die Politik des Instituto Nacional de Colonización eine entscheidende Rolle gespielt hat, sei in diesem Zusammenhang auf die Darstellung dieser Institution und ihrer Aktivität sowie die kritische Betrachtung bei Hergel, Horst Hans, a. a. O., S. 20 ff., verwiesen. Vgl. auch Martin Blanco, Marcos, El pasado y las posibilidades futuras de la política de riegos en España, in: Información Comercial Española, Nr. 345, Madrid Mai 1962, S. 93 ff.

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  36. Die Angaben sind abgerundete Werte und beruhen auf den amtlichen Statistiken des Ministerio de Agricultura: Anuario Estadístico de la Producción Agrícola, Madrid 1959. Vgl. dazu auch Consejo Superior de las ámaras Oficiales de Comercio, Industria y Navegación: Comercio, Industria y Navegación de España, Nr. 108, Madrid 1959, S. 75.

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  37. Thornthwait, C. W., Zitat nach „Estudios Hispánicos de Desarrollo Económico, Fasc. II, La Agricultura y el Crecimiento Económico“, Hrsg. Instituto de Cultura Hispánica, Madrid 1956, S. 30.

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  38. Vgl. Perpiññá Grau, Roman, De estructura económica y economía Hispana, Madrid 1952.

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  39. Grau, Roman, Der Wirtschaftsaufbau Spaniens und die Problematik seiner Außenhandelspolitik, in: Weltwirtschaftliches Archiv, Bd. 41, 1935, S. 68 ff.

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  40. Grau, Roman, Determinantes de la Estructura del Comercio Exterior, in: Boletín de Estudios Económicos, Bilbao 1960, Nr. 50, S. 253–266. Eine andere Einteilung ist die in Agrarregionen.

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  41. Vgl. u. a. Heinrich, Klaus, Grundlagen, Aufbau und Wandlung der spanischen Landwirtschaft, Diss. Heidelberg 1937.

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  42. Lewis, W. Arthur, a. a. O., S. 51: „Zugänglichkeit ist ein Naturvorteil in dem Sinne, als sie von geographischen Verhältnissen, von der Bodengestaltung des Landes, seinen Flußläufen, seinem Zugang zum offenen Meer, der Zahl und Qualität seiner natürlichen Häfen und der Gegenwart oder Abwesenheit unübersteiglicher Schranken wie hoher Gebirge, Wüsten oder unwegsamer Dschungel zwischen dem Land und dem Rest der zivilisierten Welt abhängt.“

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  43. Eine Erhöhung der Binnennachfrage ist nur möglich, wenn der Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung erhöht und dadurch die Nachfrage nach industriellen Gütern belebt wird. Voraussetzung ist eine Änderung der bestehenden Agrarstruktur.

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  44. Lewis, W Arthur, a. a. O., S. 56.

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  45. Müller-Armack, Alfred, a. a. O., S. 147/148. Klaveren, Jacob van, a. a. O., S. 53 : „Es ist deshalb unrichtig, vom Bestehen eines spanischen Merkantilismus im 16. und 17. Jahrhundert zu reden.“

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  46. Hergel hat die Bedeutung der Institutionen für die spanische wirtschaftliche Entwicklung — insbesondere für die letzten zwei Jahrzehnte — eingehend analysiert. (Hergel, Horst Hans, a. a. O.).

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  47. Die spanische Wirtschaftspolitik von 1939 bis 1959 ist von Hergel in seiner bereits erwähnten Untersuchung eingehend analysiert worden. Die Kenntnis der Entwicklung in dieser Zeit ist die Voraussetzung für die Beurteilung der heutigen Probleme; sie ist „der Schlüssel für das Verständnis der neuesten wirtschaftlichen Entwicklung in Spanien“ (Hergel, Horst Hans, a. a. O., S. 7).

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  48. Die Zollgesetze von 1906 und 1907 gewährten fast allen Zweigen der Industrie Schutz — von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Produktion der Fertiggüter. Wegen der eintretenden Schwierigkeiten nach dem ersten Weltkrieg in der schon beträchtlich ausgebauten Industrie wurde durch den neuen Zolltarif vom Jahre 1922 eine weitere Ausdehnung des Zollschutzes eingeführt. Der Völkerbund stellte fest, daß Spanien mit 40 0/0 einen der höchsten Zölle Europas aufwies.

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  49. Lewis, W. Arthur, a. a. O., S. 390 ff.: „Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es für jene Länder nicht wünschenswert, selbst Fabrikate herzustellen, wenn sie billiger anderwärtig erworben werden können. Dies ist jedoch nicht lediglich eine Frage des Vergleiches der Geldkosten in dem Lande mit den Geldkosten außerhalb ... Es ist auch keine Frage des Vergleichs der gegenwärtigen Kosten... Man muß deshalb an die (langfristigen) Wirkungen der Industrialisierung auf die Kosten denken, wenn man sich über die zu verfolgende Politik entscheidet. In der Anfangszeit der Industrialisierung im XVIII. und XIX. Jahrhundert wurden die ,Erziehungszölle’ durchgeführt, um die Entwicklung der Industrie in den ersten Stufen zu schützen; aber wenn ein Land diese ersten Stufen überwunden hat, liegt keine Berechtigung mehr für diese Maßnahmen vor.“

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  50. Wehrle, Emil, Die neuere Wirtschafts- und Sozialpolitik Spaniens bis zum politischen Umschwung, Münster i. W. 1932, S. 14. Während des Ersten Weltkrieges und als Folge der Schwierigkeiten bei Lieferungen vom Ausland wurden zahlreiche Produkte im Inland hergestellt. Um diese Entwicklung zu unterstützen, wurde am 2. März 1917 ein Gesetz zum Schutz der einheimischen Industrie verabschiedet.

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  51. Vgl. dazu Tamames, Ramón, Estructura Económica de España, Madrid 1960, S. 200

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  52. Vgl. dazu Wehrle, Emil, a. a. O; Heinrich, Klaus, Strukturwandlungen und Nachkriegsprobleme der Wirtschaft Spaniens, Kiel 1954;

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  53. Paris Eguilaz, Higinio, Diez años de Política Económica en Españia, Madrid 1949.

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  54. Dekret vom 4. November 1926.

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  55. v. Beckerath, Herbert, Spaniens wirtschaftliches und politisches Gleichgewicht, in: Weltwirtschaftsarchiv, Bd. 34, 1931, S. 131.

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  56. Die Rückkehr zu normalen Wettbewerbsverhältnissen war die größte Schwierigkeit, da die einheimische Industrie nicht auf dem Stand der sonstigen europäischen Industrie war.

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  57. Vgl. Wehrle, Emil, a. a. O., S. 19 ff.

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  58. Genau dasselbe trifft für die strukturellen Schwierigkeiten ab 1940 bis Anfang der fünfziger Jahre zu: „Structural difficulties, caused by the low level of income and capital formation were aggravated by the destruction caused by the civil war and by the economic situation created by the second world war,“ in: OEEC-Bericht „Spain 1958“, Paris 1959, S. 5.

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  59. „... das knappe spanisdie Sparkapital hat nie eine besondere Neigung für die industrielle Investition gezeigt. Es hat vielmehr die öffentlichen Investitionen bevorzugt. Wenn es sich einmal für die Industrie entschieden hat, tat es dies sehr zurückhaltend und vorwiegend über festverzinsliche Papiere.“ („La Economía Española y la Reconstrucción 1947–1951“, Banco de Urquijo, Madrid 1952, S. 99).

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  60. Dieser dauerte vom Jahre 1936 bis 1939 und forderte „schwere Opfer an Gut und Blut“; die Menschenverluste werden auf eine Million geschätzt und das Ausmaß der Zerstörung auf 7 Mrd. Peseten — von 1929 — beziffert. („Economía“, Jg. 25, Madrid 1951, Nr. 538, S. 3).

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  61. Vgl. Hergel, Horst Hans, a. a. O. S. 119 ff.

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  62. „From 1945 to 1950, the worlds shortage of capital goods and raw materials and the precarious balance of payments position were some of the factors which held up the restoration of production potencial . . .“ (OEEC, „Spain 1958“. Paris 1959, S. 5).

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  63. Banco de Urquijo, Informe presentado a la Junta General del Banco de Urquijo, Madrid 1947, S. 24 ff.

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  64. Vgl. Hergel, Horst Hans, a. a. O. S. 15 ff.

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  65. Heinrich, Klaus, a. a. O. S. 17.

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  66. Vgl. „Industriekurier“ vom 10. Juli 195 t. Zu bemerken ist, daß nicht alle dieser Meinung waren, da sie mehr von politischer Seite als von wirtschaftlicher gestützt wurde. Schon im Jahre 1946 stellte die „Banco Urquijo“ fest, daß „Spanien nicht die Produktion aller Werkzeuge, die wir brauchen, durchführen könne und nur der Import auf die Güter beschränkt werden muß, die bei uns nicht hergestellt werden können. Dieser letzte Gedanke gründet viel mehr im Mangel an verfügbaren Zahlungsmitteln als in irgendeiner Autarkiebestrebung“. (Banco de Urquijo: „Informe“ über das Jahr 1946 — Madrid 1947).

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  67. Heinrich, Klaus, a. a. O., S. 18. Die Erscheinung ist nicht charakteristisch für Spanien, sondern man kann sie lediglich als eine Folge der durchgeführten Wirtschaftspolitik ansehen neben anderen menschlichen Bedingtheiten, die bei einer solchen Situation und bei der spanischen Denkweise und dem spanischen Charakter die wirtschaftliche Situation verschärften. Eine ausführliche kritische Untersuchung dieser mangelnden Koordinierung und ihrer Folge für das spanische Wirtschaftswachstum bietet Hergel, Horst Hans, a. a. O., S. 160 ff.

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  68. Vgl. S. 51 ff. dieser Arbeit.

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  69. Um die laufend steigenden Preise und die Preis-Lohn-Spirale trennen zu können, wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen: Erhöhung des Diskontsatzes von 4,25 auf 5%, Einschränkung der Kreditschöpfung, insbesondere bei den Privatbanken, Steuerreform-Gesetz vom 26. Dezember 1957. Dies brachte eine Verdoppelung der Staatseinnahmen, nämlich von einem jährlichen Zuwachs von 13% bis 1957 auf 260/o 1958. Vgl. hierzu die Ausführungen in: Estudio Económico 1957, Hrsg. Banco Central, Madrid 1958, S. 109 ff.

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  70. 27. Dezember 1958.

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  71. Die gesamten Texte sind mit den Antworten bei Oficina de Coordinación y Programación Económica, „Contestaciones al cuestionario económico del Gobierno“ veröffentlicht, Madrid 1959.

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  72. Die gesamte Gesetzgebung über den Stabilisierungsplan ist von der Cámnara Oficial de Comercio, Industria y Navegación de Bilbao, „Estabilización Económica“ veröffentlicht. Bilbao August 1959.

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  73. Vgl. hierzu: Información Comercial Española, Nr. 311, Madrid Juli 1959. Diese ganze Nummer beschäftigt sich mit dem Stabilisierungsplan. Eine zusammenfassende Darstellung findet man auch in: La Economía Espariola desde la Estabilizaci6n (1960–1961). Hrsg. Confederación Española de Ca jas de Ahorros. Madrid 1962, S. 8 ff. Vgl. dazu auch Banco de Urquijo: Stabilization Policy in Spain, 1959–1961, Madrid 1961; und: Ein Jahr Stabilisationsplan für Spaniens Wirtschaft — Erfahrungen mit dem Wechsel der Wirtschaftspolitik, in: Anlage zum Unternehmerbrief des Deutschen Industrieinstituts, Nr. 39 vom 29. September 1960.

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  74. OEEC, „Spain 1958“, Paris 1959.

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  75. Diese beiden internationalen Institutionen sowie die Regierung und die privaten Banken der Vereinigten Staaten unterstützten diesen Plan.

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  76. „ The main purpose of the Stabilisation Programme was to put the immediate situation into a healthy state so that the problem of long term development could be dealt with on a more solid basis“, OEEC, „Spain 1959“, Paris 1960, S. 36.

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  77. Vgl. Informaci6n Comercial Española, Nr. 311, Madrid Juli 1959, S. 3 ff.

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  78. Vgl. Banco Central: Estudio Económico 1959, Madrid 1960, S. 71.

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  79. Bei dem Versuch von 1957 wurde das Gleichgewicht der Einnahmen mit den Ausgaben nicht erreicht und deshalb weitere Deckung durch die Zentralbank notwendig, was ein Grund für den geringen Erfolg der damaligen Maßnahmen ist.

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  80. Die sogenannten „Organismos Autónomos“.

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  81. Die Ausländerkonvertibilität wurde durch Dekret 1146/1961 (veröffentlicht in B. O. del E. vorn 17. Juli 1961) eingeführt. Bestimmungen für die Durchführung dieses Dekrets veröffentlichte das Instituto Español de Moneda Extranjera am 20. Juli 1961 in B. O. del E. Die ausländischen Konten in Peseten gliedern sich in ausländische Konten in konvertierbaren Peseten und ausländische Konten in inländischen Peseten.

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  82. 1 U.S. Dollar = 60 Ptas. Die Goldparität ist 0,0148112 gr. Gold je Peseta (Dekret vom 17. Juli 1959). Dieses Dekret war eine „außerordentliche ,Innovation’ in der spanischen Währungspolitik der letzten 72 Jahre“, (Banco Central: Estudio Económico 1959, Madrid 1960, S. 75).

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  83. Die OEEC stellt 1958 neun verschiedene Wechselkurse für Ausfuhren und vier für Einfuhren fest, die sehr stark voneinander abweichen. (Vgl. OEEC, „Spain 1958“, Paris 1959, S. 30/31). Die Banco Central rechnete am 20. Juli 1959 im Durchschnitt einen Wechselkurs von 47,72 Ptas. = 1 Dollar für die Einfuhren und 47,39 Ptas. = 1 Dollar für die Ausfuhren. (Banco Central: Estudio Económico 1959, Madrid 1960, S. 76).

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  84. Die Belastungen können maximal drei Jahre dauern und wurden teilweise inzwischen abgebaut. Die vorläufigen Exportzölle wurden in drei Anhängen zusammengefaßt. Boletín Oficial del Estado (Staatsanzeiger) vom 22. Juli 1959 und Modifizierung von B. O. del E. vom 23. Juli 1959.

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  85. Insgesamt wurden von der OEEC (100 Mill. $), dem Internationalen Währungsfonds (75 Mill. $), der Regierung der USA (255,3 Mill. $), den privaten amerikanischen Banken(68 Mill. $) und als Moratorium von den anderen OEEC-Mitgliedsländern (50 Mill. $) 548,3 Mill. $ zur Verfügung gestellt. Diese Kredite wurden im Laufe des Jahres 1961 zurückerstattet (Vgl. Estudio Econ6mico 1961, Hrsg. Banco Central, Madrid 1962, S. 139).

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  86. Diese Depotpflicht wurde laut Dekret vom 23. Januar 1960 aufgehoben. Dadurch flossen 3.093 Mill. Peseten in die Wirtschaft zurück. (Vgl. Informe, Hrsg. Banco de Bilbao, April 1961, S. 139).

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  87. Die Abteilung für wirtschaftliche Programmierung und Koordinierung (Oficina de Coordinación y Programación Econ6mica) wurde von der Regierung beauftragt, eine Liste von allen bestehenden Kontrollen zusammenzustellen. Zu Beginn der Durchführung des Stabilisierungsplans wurden einige Kontrollstellen aufgelöst bzw. zusammengefaßt. Während des Jahres 1960 jedoch geschah in dieser Richtung sehr wenig. In den letzten Monaten des Jahres 1959 hat man 18 Kontrollstellen aufgelöst. In den Jahren 1960 und 1961 sowie in der ersten Hälfte von 1962 hat man sehr wenig Stellen abgeschafft. Erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1962 wurde diese innere Liberalisierungsbewegung nochmals beschleunigt.

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  88. Nachträglich kann man feststellen, daß das Jahr 1962 und der Beginn des Jahres 1963 im Zeichen weiterer Initiativen und Aktivitäten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes stehen. Durch die Schaffung des Kommissariats für wirtschaftliche Entwicklung (Comisariado del Plan de Desarrollo), die neue Bank- und Kreditordnung, die Veröffentlichung des Weltbankberichts, die neuen Bestimmungen über die ausländischen Investitionen, die weitere Liberalisierung des Außenhandels sowie die Ausdehnung der Gewerbefreiheit wurden strukturelle Änderungen bewirkt oder eingeleitet, die notwendig sind, die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens in den nächsten Jahren zu beschleunigen.

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  89. Durch das Dekret des Industrieministeriums 157/1963 vom 26. Januar 1963 wurde die Genehmigungspflicht für die Gründung, Erweiterung und Verlagerung von Industriebetrieben innerhalb Spaniens aufgehoben. Genehmigungspflichtig bleiben allerdings einige Industriezweige, hauptsächlich jene, die öffentliche Versorgungsleistungen erbringen. Vorübergehend bleiben weiterhin alle Investitionen über 30 Mill. Peseten der Genehmigungspflicht unterworfen. Dies gilt solange, bis das Industrieministerium von der Möglichkeit Gebrauch macht, die technischen Bedingungen und die Mindestbetriebsgröße festzusetzen (Veröffentlichung dieses Dekrets im B. O. del E. Nr. 25 vom 29. Januar 1963).

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  90. Vgl. Informe, Hrsg. Banco de Bilbao, Bilbao, April 1962, S. 141.

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  91. Mit dem Dekret 94/1962 vom 1. Februar 1962 wurde das Kommissariat für den Entwicklungsplan (Comisariado del Plan de Desarrollo) gegründet. Durch Verordnung vom 3. März 1962 wurden 23 Kommissionen zur Bearbeitung dieses Plans gebildet. Der Plan soll ein Vierjahresplan sein und mit Beginn des Jahres 1964 in Kraft treten. Als Vorbedingung für die Aufstellung des Plans sah der Leiter des Kommissariats, Lopez Rodó, in einer Rede vom März 1963 in Bilbao die Lösung folgender Aufgaben an: „Durchführung einer Untersuchung der gesamten Volkswirtschaft; Zusammenfassung der Entwicklungstendenzen der einzelnen Wirtschaftszweige zu einem Gesamtbild; Koordinierung sämtlicher verfügbarer Informationen über die Variablen, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen“ („Objetivo y estructura del Plan de Desarrollo Económico“. Rede, gehalten in Bilbao im März 1963. Vgl. Informaci6n Comercial Espafola, Nr. 355, Madrid, März 1963, S. 84). Durch verschiedene Verordnungen wurden ausländische Investitionen erleichtert: 1. Gesetz-Dekret 11/1962 vom 22. März 1962 über den Ankauf von Immobilien durch Ausländer (B. O. del E. vom 23. März 1962); 2. Verordnung vom 15. April 1962 über die ausländischen Investitionen zum Ankauf von Wertpapieren und über die Abschaffung besonderer Register (B. O. del E. vom 16. April 1962); 3. Dekret 1054/1962 vorn 17. Mai 1962 über die Bedingungen für direkte ausländische Investitionen in Spanien (B. O. del E. vom 18. Mai 1962).

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  92. Am 9. Februar 1962 hat die spanische Regierung beim EWG-Ministerrat um die Aufnahme von Verhandlungen über eine Assoziierung und einen späteren Beitritt Spaniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gebeten.

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  93. Estudios Hispánicos de Desarrollo Económico, Fasc. I, España. Exposición Preliminar, Hrsg. Instituto de Cultura Hispánica, Madrid 1956, S. 113 ff.

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  94. Prados Arrarte, Jesús, La Economía Española en los pr6ximos veinte años, Madrid 1958, S.75.

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  95. „Das geringe Volumen des freiwilligen Sparens, ein konstanter typischer Faktor der spanischen Wirtschaft und Folge des mangelnden Niveaus des Nationaleinkommens . . .“. Banco de Urquijo: La Economía Española y la Reconstrucción 1947–1951, Madrid 1952, S. 101.

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  96. Dekret 323/1959 vom 12. März 1959, Kap. II, Abs. 4, 2.

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  97. Vgl. Heinrich, Klaus, a. a. O., S. 91/92 und v.Beckerath, Herbert, a. a. O., S. 101 ff. Vgl. ebenfalls: La Economía Española y la Reconstrucción 1947–1951, Hrsg. Banco de Urquijo, Madrid 1952, S. 99.

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  98. Oficina de Coordinación y Programación Económica: Programa de Ordenaci6n de las Inversiones, Madrid 1959, S. 7.

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  99. vom 27. Februar 1957. Quelle: Dekret 323/1959 vom 12. März 1959, Oficina de Coordinación y Programación Económica: Programa de Ordenación de las Inversiones, Madrid 1959.

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  100. „... of more positive and greater long-term significance is the intended real location disclosed in the recently published Spanish Investment Program, of total investment resources so as to give greater weight to investments in export industries, power production and other basic industries. However, it is not clear to what extent, policy instruments are available to guarantee the implementation of the program“. (United Nations: Economic Bulletin for Europe, Vol. 11, Nr. 3, Genf 1959, S. 22).

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  101. Oficina de Coordinación y Programación Económica: Programa de Ordenación de las Inversiones, Madrid 1959.

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  102. Vgl. Banco de Bilbao: Informe, Bilbao, April 1960, S. 159/160. Ganz ausdrücklich wird dies im Dekret vom 31. März 1960, Kapitel I, Absatz 2, betont: Öffentliche und private Investitionen. „ . . . Nur die Zahlen der öffentlichen Investitionen haben normativen Charakter . . . die privaten Investitionen bestehen n u r aus Schätzungen, die auf Grund a) eigener Unternehmerprogramme und anderer privater Institutionen, die konsultiert worden sind, und b) der Er w eiterung der Verfügbarkeit von Devisen- und Finanzmitteln ermittelt wurden“.

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  103. Dekret vom 31. März 1960, Kapitel I.

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  104. Banco Central: Estudio Econ6mico 1959, Madrid 1960, S. 87.

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  105. Vgl. Banco de Bilbao, Informe, Bilbao 1960, S. 160 ff.

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  106. Empfehlungen im Sinne eines solchen sog. „indikativen“ Investitionsplans gibt auch die Weltbank in ihrem Bericht über die spanische wirtschaftliche Entwicklung (El Desarrollo Econ6mico de España, Madrid 1962, S. 84 ff.). Wir verweisen hier auf die Erfahrungen Frankreichs mit den Investitionsplänen in der Nachkriegszeit. Vgl. Rhein, Eberhart, Möglichkeiten und Probleme staatlicher Investitionsplanung in der Marktwirtschaft, Köln-Opladen 1960 sowie Boletfn de Estudios Económicos, Nr. 52, Bilbao 1961.

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  107. In bezug auf diese Entwicklung ist im Oktober 1960 zum erstenmal ein Gesamtplan für die Ordnung der Investitionen in der öffentlichen Bautätigkeit, die den stärksten Anteil der öffentlichen Investitionen ausmacht, von der Secretaría Técnica del Ministerio de Obras PúTblicas herausgegeben worden. Dieser Plan ist unter den Voraussetzungen des Zuwachses des Volkseinkommens von 3% und 5% durchgeführt und kann als Grundlage für die Ausarbeitung eines Zehnjahresplanes dienen.

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  108. Die spanischen Investitionsprogramme der Jahre 1959 und 1960 waren lediglich auf die Zentralisierung und Zusammenfassung der Investitionsprojekte des öffentlichen Sektors und der privaten Unternehmungen begrenzt. (Vgl. La Economfa Española desde la Estabilización (1960–1961), Hrsg. Confederación Española de Cajas de Ahorro, Madrid 1962).

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  109. Banco Central: Estudio Económico 1956, Madrid 1957, S. 194.

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  110. U. a. hat das „Instituto Nacional de Colonización“ im Jahre 1959 rund 40.000 ha in „Regadio“ verwandelt. Die „Servicios de Concentración Parcelaria“ hat bei der Flurbereinigung weitere 60.000 ha erschlossen. Die Wiederaufforstung erfaßte ein Gebiet von 117.500 ha. Die gesamte Schlepperzahl, die an die Landwirte verkauft wurde, stieg auf 8.000 Einheiten.

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  111. Bis Ende des Jahres 1959 wurden 131.838 Wohnungen fertiggestellt. Dazu kommen die Wohnungen, die ohne staatliche Unterstützung gebaut worden sind. (Oficina de Coordinación y Programaci6n Económica: Programa de Ordenación de las Inversiones, Madrid 1960).

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  112. Banco de Bilbao: Informe, Bilbao 1960, S. 97.

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  113. EWG-Kommission: Bericht über die wirtschaftliche Lage in den Ländern der Gemeinschaft, Brüssel 1958, S. 110.

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  114. Heinrich, Klaus, a. a. O., S. 91 f.

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  115. Wurde durch Gesetz vom 25. September 1941 gegründet. Vgl. die ausführliche Behandlung des Instituto Nacional de Industria in Hergel, Horst Hans, Industrialisierungspolitik in Spanien seit Ende des Bürgerkrieges, Köln-Opladen 1963.

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  116. Artikel 1° des Gesetzes vom 25. September 1941.

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  117. Artikel 2° des Gesetzes und 1° des Reglements.

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  118. Artikel 18° des Gesetzes und 3° des Reglements.

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  119. Das Grundkapital betrug 50 Mill. Ptas. im Jahre 1941. Quellen: Instituto Nacional de Industria: resumen sobre finalidades y actuación hasta el 31 de diciembre de 1959, Madrid 1960.

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  120. Heinrich, Klaus, Strukturwandlungen und Nachkriegsprobleme der Wirtschaft Spaniens, Kiel 1954, S. 59.

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  121. Die Gesamtinvestitionen des Instituto Nacional de Industria seit seiner Gründung bis zum 31. Dezember 1961 betrugen 65.387,75 Mill. Peseten (Angaben des Boletín Mensual de Información Económica, Hrsg. Banco Exterior de Esparia, Jg. XI, Madrid, März 1963).

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  122. EWG-Kommission: Bericht über die wirtschaftliche Lage in den Ländern der Gemeinschaft, Brüssel 1958, S. 113.

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  123. Lewis, W. Arthur, a. a. O., S. 272 if.

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  124. Lewis, W. Arthur, a. a. O., S. 288.

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  125. Sardái, Juan, La política Monetaria y las fluctuaciones de la economía española en el siglo XIX, Madrid 1948, S. 262ff.

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  126. Sardáá, Juan, a. a. O.

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  127. Die Industrialisierung Spaniens, die Mitte des vorigen Jahrhunderts begonnen hatte, konnte bis zum ersten Weltkrieg dank der ausländischen Investitionen durchgeführt werden (Vgl. La Economía Espaiola y la Reconstrucción 1947–1951, Hrsg., Banco de Urquijo, Madrid 1952).

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  128. Andere Autoren, wie z. B. Fernández Jiménez schätzten sie auf 3 Mrd. Ptas. „Estudio crítico de la crisis monetaria“ (Zitat von Sardá, Juan, La política Monetaria y las fluctuaciones de la Economía espafiola en el siglo XIX, Madrid 1948, S. 262 ff.).

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  129. Vgl. dazu Sáánchez Ramos, Francisco, La Economía Siderúrgica Española, Madrid 1945, S. 270 ff. Er behandelt die Entwicklung des Eisenerzbergbaus und weist auf die Ausfuhr beträchtlicher Mengen hin; so haben die Engländer in Vizcaya fast 91% der gesamten Produktion gefördert und ausgeführt. Zahlreiche Stimmen wandten sich gegen eine solche Ausfuhr und setzten sich für die Schaffung einer nationalen Industrie für die Bearbeitung der eigenen Rohstoffe ein.

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  130. darunter: englische 54% französische 34% belgische 4% deutsche 0,8% amerikanische (US) 1,4% In bezug auf die Industriezweige ergibt diese Beteiligung folgendes Bild: Bergbau und eisenverarbeitende Industrie 58% Gas und Elektrizität 15% Straßen und Eisenbahn 10% Banken 4% Wasserwirtschaft 4%. Vgl. Sardáá, Juan, a. a. O., S. 270 ff.

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  131. Barrena, Fernando, La nueva Legislación espafiola sobre inversiones extranjeras, in: Boletín de Estudios Económicos, Vol. XIV, Nr. 47, Bilbao 1959, S. 55

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  132. Boletín Oficial del Estado vom 25. November 1939, S. 7034 bis 7040: Ordenaci6n y defensa de la industria.

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  133. Barrena, Fernando, a. a. O., S. 55 f.

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  134. In der OEEC-Empfehlung „Spain 1959“ (S. 35) bezieht die OEEC sehr ausdrücklich gegen diese Verhältnisse, die auch noch nach der Durchführung des Stabilisierungsplanes bestehen, Stellung: „The regulations applied to industrial activity, and in particular those that require administrative authorisation for the establishment, extension or alteration of any productive undertakings, hamper business in Spain and are a grave deterrent to foreign investors.“ Erst am 24. Juli 1960 veröffentlichte die Boletín Oficial del Estado einen Erlaß des Industrieministeriums vom 5. Juli 1960, worin neue Normen für die Inskription von Industrien, deren Investitionen weniger als 2 Mill. Ptas. betragen, gegeben werden. Hierin zeigen sich die ersten Anzeichen einer liberalen Gewerbepolitik. Diese Tendenz ist inzwischen bestätigt worden. Mit Dekret des Industrieministeriums 157 vom 26. Januar 1963 wurde die Gründung, Erweiterung und Verlegung von Industrien innerhalb Spaniens festgelegt. Das Dekret enthält einige genau geregelte Ausnahmen. Es stehen noch einige Ergänzungen aus in bezug auf die Festlegung minimaler Betriebsgröße für verschiedene Wirtschaftszweige, sofern die Investitionen einen Betrag von 30. Mill. Peseten übersteigen.

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  135. Decreto — Ley 16/59, Boletín Oficial del Estado vom 28. Juli 1959, Gesetz über die ausländischen Kapitalinvestitionen in spanischen Unternehmungen. Das Dekret-Gesetz vom 27. Juli 1959 ist durch das Dekret vom 30. September 1959 (Verfahren zur Zulassung von Investitionen), das Dekret vom 17. Dezember 1959, das vom 24. Dezember 1959 und das „Zusatzgesetz“ vom 24. Dezember 1959 und 10. Februar 1960 ergänzt worden. (Deutsche Bank: Außenhandelsmitteilungen, Nr. 4, 28. Januar 1960, Düsseldorf. Es empfiehlt sich, die Veröffentlichung des Banco Exterior de España: Inversiones Extranjeras en España, Madrid 1960, für die Einzelheiten dieses Gesetzes nachzulesen. Auch die Artikel der N.f.A. Bfa/Nfa (2) 17. Oktober 1959 und (X) 6. Mai 1960).

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  136. Oficina de Coordinación y Programación Económica: La Economía Española ante el Plan de Estabilización, Madrid 1959, S. 25 ff.

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  137. Es ist noch nicht eindeutig durch offizielle Stellen geklärt, welche Industrie zu welcher Gruppe zu rechnen ist, da es beträchtliche Unterschiede in der Einordnung gibt. Die Unternehmungen von „besonderem wirtschaftlichem und sozialem Interesse“ können zwei Jahre nach der Inbetriebnahme der Unternehmung mit dem Rücktransfer des Kapitals in Devisen beginnen und in weiteren zwei Jahren den Transfer vollständig durchführen. Für diejenigen, die zu den anderen Gruppen gehören, sind entsprechend 2 und 4 Jahre angesetzt. Hinsichtlich des Gewinntransfers kann in der ersten Gruppe ohne Beschränkung transferiert werden, während die anderen nur 6% maximal transferieren können. Für die folgenden. Industriezweige werden weiter als Ergänzung des Gesetzes vom 27. Juli 1959 folgende frühere Gesetze in Geltung bleiben: Bergbau (Art. 9 Bergbaugesetz vom 19. Juli 1944), Filmunternehmungen (Art. 2, Gesetz vom 27. April 1946), Mineralölunternehmungen (Art. 16, 17 und 18 des Dekrets vom 12. Juni 1959 für die Anwendung des Gesetzes vom 26. Dezember 1958), Bankunternehmungen (Art. 38 der „Ley de Ordenación Bancaria“ vom 31. Dezember 1946), Schiffahrtsunternehmen (Dekret vom 13. Juni 1916).

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  138. Banco Central: Estudio Económico 1959, Madrid 1960, S. 80.

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  139. Nachrichten für Außenhandel (NfA) — BfA/NfA (X) 17. Oktober 1959.

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  140. „The internal economic regulations and in particular the need to obtain advance authorisation for any extension or modification to plan or for the dismissal or transfer of staff are not calculated to encourage foreign undertakings which are quite unaccustomed to this class of restriction in the management of their business.“ (OEEC, „Spain 1959“, Paris 1960, S. 30.)

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  141. Die spanische Wirtschaft im Zeichen der Stabilisierung, in: N.Z.Z., Nr. 256 vom 16. September 1960. Da diese neuen spanischen Bestimmungen über die ausländischen Investitionen sich teilweise an die italienische Gesetzgebung anlehnen, ist es aufschlußreich, die ersten Auswirkungen beider Gesetzgebungen zu vergleichen. Während in Italien in den ersten 6 Monaten nach der entsprechenden Änderung der Bestimmungen 280 Mill. $ Kapital importiert wurden, blieb in den ersten 9 Monaten nach der Gesetzesänderung in Spanien der Kapitalimport auf 9,5 Mill. $ beschränkt. (Vgl.: Die spanische Arbeitsgesetzgebung, in: N.Z.Z., Nr. 79 vom 21. März 1961.)

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  142. Quelle: Boletín Mensual de Información Económica, Hrsg. Banco Exterior de España, Madrid, März 1962, Jg. X.

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  143. Es sind hauptsächlich drei Fakten, die bis März 1961 eine vollständig unbefriedigende Kapitaleinfuhr bewirkten: a) Ungenügende Freizügigkeit und Garantie für das ausländische Kapital, b) die notwendige Genehmigung jeder neuen Investition durch das Industrieministerium und c) die Gestaltung des Arbeitsgesetzes. (Vgl. „Die spanische Arbeitsgesetzgebung“, in: N.Z.Z., Nr. 79 vom 21. März 1961. Vgl. auch OEEC, „Spain 1959“, Paris 1960, S. 30.)

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  144. Naharro, José Maria, wies in einem vielbeachteten Vortrag im Mai 1960 in Madrid auf die Rolle der ausländischen Investitionen im Rahmen des Stabilisierungsplanes hin; er setzt sich, wenn man neue Kapitalien anziehen wolle, für Verbesserungen bei einer ganzen Reihe von Punkten ein: man müßte Garantien gegen eine Verstaatlichung geben, fiskalische Begünstigungen usw. Insgesamt trat er für eine liberalere Handhabung der ausländischen Investitionen ein, wenn sie die vorgesehene Rolle in der neu werdenden marktwirtschaftlichen Ordnung einnehmen sollen. Dieser Meinung ist auch die Banco Central; Estudio Económico 1959, Madrid 1960, S. 91.

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  145. Handelsminister A. Ullastres hat diese Bevorzugung der spanischen Industrien mehrmals für notwendig erklärt. — U. a. hat er in Bilbao am 11. August 1959 bei der Eröffnung der Mustermesse erklärt: „Eine massive Einfuhr oder mindestens ein wesentlicher Beitrag kann sehr leicht vielen spanischen Industrien oder auch Industriezweigen schaden, die in ‚bestimmter’ Konjunktur geboren sind und die heute eine Produktionsstruktur besitzen, die kurzfristig die Konkurrenz mit den hinzukommenden Unternehmungen des neuesten technischen Fortschritts nicht überleben können.“

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  146. Vgl. dazu Banco de Bilbao: Informe, Bilbao 1960, S. 154 ff. Auch Gervasio Collar betonte diesen Gesichtspunkt bei der Hauptversammlung der Banco de Bilbao im April 1960. Vgl. dazu auch: Auslandsinvestitionen in Spanien, in: BfA/NfA, Nr. 237, vom 16. Oktober 1961.

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  147. Seit 1961 hat die spanische Gesetzgebung diesen Weg beschritten und das Ziel der Liberalisierung der ausländischen Investitionen in Spanien erreicht. Durch das Dekret vom 15. Juli 1961 wurde die Ausländerkonvertibilität der Peseta eingeführt. Mit Verordnung vom 15. März 1962 wurde genehmigt, daß die Investitionen auch auf Wertpapiere privater Unternehmen sowie auf öffentliche Wertpapiere ausgedehnt werden, mit der einzigen Einschränkung, daß die Beteiligung auf keinen Fall 50 0/0 übersteigt. Besondere Bedeutung besitzt das Dekret 1054 vom 17. Mai 1962 (B.O. del E. vom 18. Mai 1962), durch das der Transfer von direkten ausländischen Investitionen erleichtert wurde. Das Dekret erlaubt den Transfer von Dividenden und Gewinnen ohne quantitative Einschränkungen, ebenso den Rücktransfer des Kapitals sowie des Mehrwerts. Gleichzeitig wurde die Registrierpflicht für das Auslandskapital aufgehoben. Nach diesem Dekret sind die ausländischen Investitionen weitgehend liberalisiert worden. Nur bei der Anschaffung von landwirtschaftlichen Betrieben bleibt die Genehmigungspflicht.

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  148. Banco Central: Estudio Económico 1960, Madrid 1961, S. 104 ff.

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  149. Nach Angaben von Banco de Urquijo beträgt die gesamte amerikanische Hilfe für Dazu muß man Anleihen der Export-Import-Bank (insgesamt 164,8 Mill. $) und die von der Development Loan Fund (24,9 Mill. $) rechnen. Insgesamt ergibt sich die Summe von 1 310,1 Mill. $. (Vgl. Banco de Urquijo: La Economía Española en 1960, Madrid 1961, S. 117 ff.)

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  150. Banco de Urquijo, a. a. O. Im Jahre 1962 ist diese wirtschaftliche Hilfe weiter gesunken. Für das Rechnungsjahr 30. Juni 1961–30. Juni 1962 betrug sie lediglich 48 Mill. $. (Quelle: Misión Económica de los Estados Unidos en España. Nach Angaben von Banco Central, in: Estudio Económico 1962, Madrid 1963.)

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  151. Nach der Section 104 G der „Public Law 440, Title I“ kann dieser Fonds für die Förderung der spanischen Privatindustrie verwendet werden. (Vgl. Banco Central: Estudio Económico 1959, Madrid 1960 und ders. für das Jahr 1960. Banco de España: Informe sobre la evolución de la Economía Española in 1959, Madrid 1960 und ders. für das Jahr 1960. Banco Urquijo: La Economía Española en 1959, Madrid 1960 und ders. für das Jahr 1960.

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  152. Bis zum 30. Juni 1962 erhöhte sich der Gegenwertfonds auf 976,3 Mill. $ bzw. 44 256 Mill. Peseten. Von diesen 44 256 Mill. Peseten wurden 23 542 Mill. Peseten für die wirtschaftliche Entwicklung, 13 425 Mill. Peseten für den Verbrauch der Vereinigten Staaten, 6 889 Mill. Peseten für den Bau von Basen und 400 Mill. Peseten für militärische Hilfe verwandt. Durch die wirtschaftliche Hilfe wurden besonders die Landwirtschaft (8928 Mill. Peseten) und der Verkehr (8334 Mill. Peseten) gefördert. (Vgl. Estudio Económico 1962, Hrsg. Banco Central, Madrid 1963, S. 89 ff.)

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  153. Während des Jahres 1961/62 hat die amerikanische Wirtschaftshilfe durch diesen Gegenwert expansive Effekte hervorgerufen. In der Zeitperiode vom 1. Juli 1961 bis 30. Juni 1962 übertrafen die Ausgaben (9016 Mill. Peseten), die Einnahmen (4238 Mill. Peseten) dieses Gegenwertsfonds in Peseten um 4778 Mill. Peseten. (Vgl. Estudio Económico 1962, Hrsg. Banco Central, Madrid 1963, S. 90 ff.)

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  154. Boletín Oficial del Estado (Staatsanzeiger) vom 14. Mai 1960.

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  155. Dekret 999/1960. Ministerio de Comercio (Handelsministerium).

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  156. Der bisherige Zolltarif enthielt 1540 Positionen, wobei viele von ihnen nicht mehr gebraucht werden konnten, während bei anderen Gütern keine angemessenen Positionen existierten.

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  157. Nach der Brüsseler Konvention enthält der Zolltarif XXI Abteilungen und 99 Kapitel anstatt der früheren XIII Klassen.

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  158. Artikel IV, § 3 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1960, B. O. del E. vom 14. Mai 1960 und Verordnung der „Presidencia del Gobierno“ vom 5. September, B. O. del E. vom 7. September 1959.

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  159. Dekret 1015/1960 vom 3. Juni 1960 im Zusammenhang mit dem Absatz 13 des Gesetzes vom 21. Juli 1959.

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  160. Ausgenommen sind: die Luxussteuern für importierte Güter und die entsprechenden „Timbres y Derechos Reales“.

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  161. OEEC, „Spain 1959“, Paris 1960, S. 33 „Although these new duties are fairly high, it is difficult to forecast their effect on the level of prices .. .“ „. . . speeding up considerably the process of freeing imports. This seems all the more desirable since the introduction of the new customs tariff may have unfavorable effects on the level of internal prices“.

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  162. „Ein leichter Schutz, eine Rückenstärkung in der Zeit, in welcher der Unternehmer dem harten Kampf gegen die hohen Preise ausgesetzt ist (Erziehungszöllel). Das ist Spaniens Start in die Ara des freien Austausches nach zwanzig Jahren der Autarkie und Devisenknappheit.“ (Aus dem Vortrag, gehalten an der Universität von Barcelona im Mai 1960 von Handelsminister Alberto Ullastres).

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  163. In diesem Zusammenhang sei auf die Zusammenfassung aller Zollgesetze von der Banco de Bilbao: Aranceles, Bilbao, Juni 1960, hingewiesen.

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  164. Rede, gehalten von Handelsminister Alberto Ullastres bei der Eröffnung der „XXVIII. Internationalen Mustermesse“ von Barcelona am 1. Juli 1960.

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Garcia-Echevarria, S. (1964). Die spanische Wirtschaftsstruktur und -entwicklung als Ansatz für eine Integration. In: Wirtschaftsentwicklung Spaniens Unter dem Einfluss der Europäischen Integration. Die Industrielle Entwicklung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02936-6_1

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