Zusammenfassung
Bei der Erwähnung des Schuldscheindarlehens wird in der Literatur häufig darauf hingewiesen, daß der Kreis der Unternehmungen, die Schuldscheindarlehen aufnehmen können, eng begrenzt ist1. Eine eingehende Darstellung haben diese zu Recht behaupteten Grenzen jedoch bislang nicht gefunden2. Im folgenden soll daher im einzelnen untersucht werden, welche Unternehmungen die Möglichkeit der Finanzierung mit Schuldscheindarlehen haben und in welchem Umfang sie von diesem Finanzierungsinstrument Gebrauch machen können. Dabei wollen wir die Unternehmungen, die unter den üblichen Anforderungen der Darlehensgeber grundsätzlich direkten Zugang zum Schuldscheinmarkt haben, vereinfachend als schuldscheinfähig bezeichnen. Schuldscheinfähigkeit setzt in aller Regel erstens Deckungsstockfähigkeit des Darlehens voraus — d. h. die Unternehmung muß den Anforderungen des BAV an die Kreditwürdigkeit und die Kreditsicherung genügen, und die Darlehenskonditionen müssen mit den Vorschriften des Aufsichtsamtes übereinstimmen — und zweitens Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen der Versicherungsgesellschaften, insbesondere an die Größe des Schuldscheindarlehens. Um im Zeitpunkt des Kreditbedarfs ein Schuldscheindarlehen aufnehmen zu können, muß zur Schuldscheinfähigkeit eine hinreichende Ergiebigkeit des Schuldscheinmarktes hinzukommen.
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Referenzen
Vgl. z. B. E. Gutenberg, Über den Einfluß der Gewinnverwendung auf das Wachstum der Unternehmen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Wiesbaden, 33. Jg. (1963), S. 200; K. F. Hagenmüller, Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmungsfinanzierung, in: Der Volkswirt, 10. Jg. (1956), Beilage „Sparen und Investieren“ zu Nr. 47, S. 37; ders., Der langfristige Kredit für den gewerblichen Klein- und Mittelbetrieb, München 1962, S. 24 f.
Rittershausen nennt zwar einige Voraussetzungen der Darlehensaufnahme, zeigt aber nicht ihre Konsequenzen; H. Rittershausen, a. a. O., S. 97 ff.
Aus einem Schreiben des BAV an den Verfasser.
§ 12 der Beleihungsrichtlinien für Grundstücke und Schiffe, in: VerBAV, 12. Jg. (1963), S. 20.
Siehe unter anderen K. Mellerowicz und H. Jonas, Bestimmungsfaktoren der Kreditfähigkeit, 2., unveränd. Aufl., Berlin 1957; K. H. Hendrikson, Die Technik der Kreditwürdigkeitsprüfung, Wiesbaden 1956.
W. Kalveram, Die Prüfung der Kreditwürdigkeit, Berlin 1937, S. 8 f.
Mellerowicz/Jonas, a. a. O., S. 15.
Vgl. zu diesem Begriff E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 1. Bd., Die Produktion, 7. Aufl., Berlin, Göttingen, Heidelberg 1962, S. 371 f.
H. H. Jonas, Grenzen der Kreditfinanzierung, Wiesbaden 1960, S. 295 f.
Siehe im Anhang dieser Arbeit S. 192, Nr. 1 Ziff. 2 Abs. 1 letzter Satz.
Ebenda, Nr. 1 Ziff. 2 Abs. 1 1. V. m. Nr. 1 Ziff. 1 (kursiv vom Verf.).
Der Begriff des Standardunternehmens wird vom BAV nicht definiert. Den Begriff erläuternd, führt jedoch Goldberg, ein Mitarbeiter des BAV, u. a. aus: „Ein derartiges Industrieunternehmen muß in seinem Wirtschaftszweig richtungweisend sein und seine Kreditwürdigkeit über alle Zweifel erhaben sein.“ A. Goldberg, Das vereinfachte Verfahren für Genehmigungen von Vermögensanlagen, in: VerBAV, 4. Jg. (1955), S. 363.
Auch die Bestimmung, daß die Unternehmungen besonders vertrauens- und kreditwürdig sein müssen, gilt nicht generell.
Vgl. H. Rittershausen, a. a. O., S. 98.
Vgl. D. Härle, Finanzierungsregeln und ihre Problematik, Wiesbaden 1961, S. 131 f.
Ebenda, S. 32.
Bei der Ermittlung des Eigenkapitals werden die stillen Reserven nicht berücksichtigt; vgl. A. Goldberg, a. a. O., S. 363.
Die im Vereinfachten Verfahren für Genehmigungen von Vermögensanlagen enthaltene zusätzliche Vorschrift, daß das Grundkapital der schuldnerischen Unternehmung mindestens 6 Mio. DM betragen muß (vgl. Anhang S. 192, Nr. 1 Ziff. 2 Abs. 1), hat im Gegensatz zu den geforderten Bilanzrelationen nur für die nachträgliche Genehmigung Gültigkeit.
Vgl. D. Härle, a. a. O., S. 127.
Streuung in der Kapitalstruktur von Aktiengesellschaften der Industrie, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1958, S. 662 ff.
Zum Anlagevermögen wurden die langfristigen Forderungen des Umlaufvermögens hinzugerechnet.
Ohne stille Reserven.
Bilanzen und Erfolgsrechnungen 1962 von Aktiengesellschaften der Industrie, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1963, S. 762.
Streuung in der Kapitalstruktur . . ., a. a. O., S. 664.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Stellungnahme an den Bundestagsausschuß für Mittelstandsfragen, Oktober 1958, S. 6, zitiert nach P. Adenauer, Mittelständische Investitionsfinanzierung in der sozialen Marktwirtschaft, Münster/Westf. 1961, S. 47.
Siehe S. 67 ff.
VerBAV, GB 1959/60, S. 13; vgl. auch A. Goldberg, a. a. O., S. 364.
VerBAV, GB 1961, S. 25 und VerBAV, 11. Jg. (1962), S. 1.
VerBAV, GB 1961, S. 26.
E. Gutenberg, Untersuchungen über die Investitionsentscheidungen industrieller Unternehmen, Köln und Opladen 1959, S. 178 f.
Vgl. auch E. Gutenberg, Über den Einfluß der Gewinnverwendung auf das Wachstum der Unternehmen, a. a. O., S. 200 f.
Ebenda, S. 201.
Vgl. FAZ vom 6. Februar 1964.
Vgl. P. Adenauer, a. a. O., S. 87 f. und S. 149.
Vgl. R. M. Soldofsky, The Size and Maturity of Direct-Placement Loans, in: The Journal of Finance, Vol. XV (1960), S. 43; S. B. Klaman, Life Insurance Companies, in: Financing Small Business, Part II, Vol. 2, Surveys of Credit and Capital Sources, The Federal Reserve System, Survey VI, o. 0. und o. J., S. VI-17.
Siehe S. B. Klaman, a. a. O., S. VI-13. Vgl. auch die ähnlichen Angaben von Soldofsky für das Jahr 1955; R. M. Soldofsky, a. a. O., S. 34.
Bericht über die Entwicklung der Kreditversorgung bei den kleinen und mittleren Unternehmen der Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stellung im Wettbewerb — Stellungnahme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zum Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 10. Dezember 1962, in: Sparkasse, Bonn, 80. Jg. (1963), S. 105.
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Geschäftsbericht 1961/62, S. 146; VerBAV, GB 1962, S. 10.
Vgl. den Bericht der Bundesregierung über die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Betriebe in der Wirtschaft vom 15. Juli 1963.
H. Rittershausen, a. a. O., S. 101.
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© 1965 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Reinboth, H. (1965). Die institutionellen Voraussetzungen der Unternehmungsfinanzierung mit Schuldscheindarlehen. In: Schuldscheindarlehen als Mittel der Unternehmungsfinanzierung. Schriftenreihe des Instituts für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, vol 2. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02909-0_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02909-0_5
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