Zusammenfassung
In Preußen begann der Siegeszug der Aufklärung mit der Thronbesteigung Friedrichs d. Gr. (1740), der als einer der hervorragendsten Vertreter des sog. aufgeklärten Absolutismus angesehen wird. Immanuel Kant (1724—1804) bezeichnete schon in seiner Schrift „Was ist Aufklärung“ (1784) das Zeitalter der Aufklärung als das Zeitalter Friedrichs d. Gr., weil der König in seinen Regierungsmaßnahmen der Vernunft freien Raum gegeben habe.
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Referenzen
Zum Vorstehenden jetzt H. Conrad, Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts von 1794, S. 9ff.
C. G. Svarez, Vorträge, Einleitung, S. XI ff.
C. G. Svarez, Vorträge, S. 64/65.
ALR 2. Teil, 13 Titel. Von den Rechten und Pflichten des Staats überhaupt. § 1. Alle Rechte und Pflichten des Staats gegen seine Bürger und Schutzverwandten vereinigen sich in dem Oberhaupte desselben. § 2. Die vorzüglichste Pflicht des Oberhauptes im Staate ist, sowohl die äußere als die innere Ruhe und Sicherheit zu erhalten und einen Jeden bei dem Seinigen gegen Gewalt und Störungen zu schützen. § 3. Ihm kommt es zu, für Anstalten zu sorgen, wodurch den Einwohnern Mittel und Gelegenheiten verschafft werden, ihre Fähigkeiten und Kräfte auszubilden und dieselben zur Beförderung ihres Wohlstandes anzuwenden. § 4. Dem Oberhaupte im Staate gebühren daher alle Vorzüge und Rechte, welche zur Erreichung dieser Endzwecke erforderlich sind. Die entsprechenden Vorschriften des Entwurfes eines Allgemeinen Gesetzbuches (1784) und des Allgemeinen Gesetzbuches von 1791 bei H. Conrad, Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts, zu III. Gesetzesanhang, S. 49. Bedeutsam war auch die später gestrichene Vorschrift des AGB von 1791 Einleitung § 77. Das Wohl des Staats überhaupt und seiner Einwohner insbesondere ist der Zweck der bürgerlichen Vereinigung und das allgemeine Ziel der Gesetze. Vgl. Entw. Einleitung § 50. Das allgemeine Wohl ist der Grund der Gesetze.
C. G. Svarez, Vorträge, S. 476.
A. a. O., S. 475/76.
A. a. O., S. 585.
A. a. O., S. 596.
A. a. O., S. 586.
Vgl. H. Conrad, Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts, zu III. Gesetzesanhang, S. 46.
Hierzu neuestens mit älterem Schrifttum G. Kleinheyer Staat und Bürger im Recht, S. 76 ff.
Vortrag des Kammergerichtsdirektors von Kircheisen über die Entwicklung des Prozeßrechts, gehalten vor dem Kronprinzen. 1792 März 6. Ausgewählte Urkunden zur Brandenburgisch-Preußischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, hg. von Wilhelm Altmann, 1. Teil: 15.–18. Jahrhundert, Berlin 19142, no. 81, S. 495. Siehe auch Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit in den Preußischen Staaten, hg. von Ernst Ferdinand Klein, 9, 1792, S. 301 ff. Hierzu A. Stölzel, C. G. Svarez, S. 332 ff.
G. Kleinheyer, Staat und Bürger im Recht, S. 79 ff.
Der Einfluß Montesquieus macht sich wohl auch in den Ansätzen einer Gewaltenteilung bemerkbar. Für Preußen siehe die Ausführungen von Ernst Ferdinand Klein in den Annalen der Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit in den Preußischen Staaten, 4. Band 17962, S. 332/33, der die Trennung von Justiz und Verwaltung als heilsam bezeichnet und betont: „Das Justizministerium ist nebst den untergeordneten Justizcollegien das Palladium der bürgerlichen Freyheit in den preußischen Staaten.“ Für Österreich siehe Sigmund Adler, Festschrift zur Jahrhundertfeier des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, 1. Juni 1911, 1. Teil, Wien 1911, S. 86/87.
Briefe über die Gesetzgebung usw., S. 177 ff. Hierzu jetzt G. Kleinheyer, a. a. O., S. 79 FN. 66.
Vgl. die Zusammenstellung bei H. Conrad, Die geistigen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts, zu III. Gesetzesanhang, S. 44.
Vgl. Eberhard Schmidt, Einführung in die Geschichte der Deutschen Strafrechtspflege, Göttingen 1951, S. 262 ff.; G. Kleinheyer, a. a. O., S. 87, 111 ff.
Nicht eindeutig Eduard Kern, Geschichte des Gerichtsverfassungsrechts, München und Berlin 1954, S. 63.
Wahlkapitulation des römischen Kaisers Leopolds des Zweiten nach dem kurmainzischen Originale zum Drucke befördert von Johann Richard Roth, Mainz und Frankfurt 1790, S. 81.
Vgl. jetzt G. Kleinheyer, a. a. O., S. 63 ff., zum Recht der Gesetzgebung.
Siehe bei H. Conrad, a. a. O., zu III. Gesetzesanhang, S. 44.
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Conrad, H. (1961). Die rechtsstaatlichen Bestrebungen in Preußen. In: Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 95. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02888-8_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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