Zusammenfassung
Die moderne Entwicklung der Technik und das Anwachsen und Ineinanderwachsen der Städte haben nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiten Teilen des Auslandes zu einer erheblichen Verunreinigung der Luft geführt. Die Vielfalt der Quellen und der Folgen, die Schwierigkeiten der Feststellung und die Fragen der Verbesserung der Verhältnisse sind oft geschildert1. Angesichts der Schwierigkeit, die Tatbestände festzulegen, ist noch manches zweifelhaft und umstritten; es steht aber wohl fest, daß nicht nur Belästigungen sondern auch Gefahren für die Allgemeinheit drohen oder schon eingetreten sind.
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Literatur
Vgl. statt aller die parlamentarischen Erörterungen und die darauf ergangenen Berichte, und zwar: Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf den Landtagsbeschluß vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 261) betr. Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft; Bundesminister für Arbeit, Bericht vom 31. 7. 1957, Drucksache 3757; aus den zahlreichen Veröffentlichungen vgl. Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen einer gesetzlichen Regelung zur Reinhaltung der Luft in den Industriegebieten, Diskussionsberichte von Stephany, Oberste-Brink, Schulte, Meldau, vorgelegt vom Bundesverband der deutschen Industrie, Sonderdruck.
Dabei ist davon auszugehen, daß der Einwirkungsbereich einzelner Quellen der Luftverunreinigung so weit gespannt sein kann, daß von „Immissionen im nachbarlichen Bereich“ nicht mehr die Rede sein kann. Das Problem der Luftreinhaltung ist soweit auch kein rein innerstaatliches mehr; es wird in einiger Zeit auch völkerrechtlich geregelt werden müssen, wie das bei der Atomenergie schon jetzt unabweislich ist. Übrigens ist die nachbarrechtliche Immission als völkerrechtliche Frage schon aufgetaucht. Vgl. dazu Trail Smelter case (Hackworth, S. 344). Sachverhalt: Der Rauch eines kanadischen Betriebes schlug sich auf amerikanischem Boden nieder. Verdroß, S. 204: In analoger Anwendung dieses Grundsatzes (gemeint: Solidaritätstheorie, entwickelt für die Anliegerstaaten eines Flußlaufes) hat ein amerikanisch-kanadisches Schiedsgericht im Falle Trail Smelter ausgesprochen, daß nach Völkerrecht kein Staat das Recht habe, auf seinem Gebiet eine Anlage zu errichten oder zu dulden, deren Rauchentwicklung geeignet ist, das Leben oder das Eigentum der Bewohner eines Nachbarstaates ernstlich zu schädigen. Bei Hackworth a. a. O. ist ferner ein Fall mitgeteilt, in dem schädliche Gase von einem Betrieb in Tennessee sich in Georgia niederschlugen. Dieser Streit wurde aber vom Supreme Court of the United States entschieden und kann deshalb nicht zum Völkerrecht nach unseren Begriffen gehören.
Während der Drucklegung dieser Arbeit ist ein Gesetzesentwurf der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft vom 22. 3. 1958 (in Zukunft als IPAG-Entwurf bezeichnet) veröffentlicht, der nur noch in Anmerkungen berücksichtigt werden konnte.
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Westermann, H. (1958). Einleitung. In: Welche gesetzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zur Verbesserung des Nachbarrechts sind erforderlich?. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02791-1_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02791-1_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00878-1
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