Zusammenfassung
Wie alle Regierungen des Landes Berlin seit der Spaltung der Stadt war auch die der zweiten Wahlperiode (1954–1958) eine Koalitionsregierung. Als die verfassungsmäßig zuständigen Organe des Stadtstaates ihre Beratungen über die Gestaltung eines Landesgesetzes zur Personalvertretung im öffentlichen Dienst aufnahmen, standen den zwei großen Koalitionsparteien SPD (64 Abgeordnete) und CDU (41 Abgeordnete) im Abgeordnetenhaus als Opposition 12 FDP- und 9 FDV-Abgeordnete gegenüber.1 An der Schaffung dieses Gesetzes waren von seiten des Abgeordnetenhauses von Berlin insbesondere die Ausschüsse für Inneres und für Justiz beteiligt. Von den je 13 Sitzen in diesen beiden Ausschüssen entfielen je 7 auf die SPD, je 5 auf die CDU und je 1 Sitz auf die FDP; die FDV war in den Ausschüssen nicht vertreten. Die relative Festigkeit der damaligen Koalition ließ es unwahrscheinlich werden, daß es wegen des Personal-vertretungsrechtes zu einem Bruch kommen würde, obwohl die Materie politischen Zündstoff enthielt. Wie vorher bei den Verhandlungen über das Bundespersonalvertretungsgesetz und — zu gleicher Zeit wie in Berlin — bei den Beratungen über das Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen, war angesichts der verhältnismäßig homogenen parteipolitischen Konstellation auch im Land Berlin zu erwarten, daß es zu einem Kompromiß zwischen den außerparlamentarischen Kräften kommen würde. Um diesen Kompromiß wurde indessen innerhalb des Senats wie in den Regierungsparteien und bei den beteiligten Verbänden zeitweise so heftig gerungen, daß Berliner Zeitungen mehrfach über ernsthafte Differenzen zwischen den Koalitionspartnern berichteten.2 In diesen Auseinandersetzungen waren die politisch-sozialen Fronten von vornherein deutlich erkennbar: Die eine Seite berief und stützte sich auf das in Berlin bereits bestehende und im Sinne der gewerkschaftlichen Forderungen sehr weit gehende Personal-vertretungsrecht, die andere nahm den Katalog der durch das Bundespersonalvertretungsgesetz gewährten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte als Maßstab für das zu schaffende Landesgesetz.
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Literatur
Die Freie Demokratische Volkspartei (FDV), ein kurzlebiges politisches Gebilde, hatte sich im Jahre 1956 von der Berliner FDP aus Protest gegen den damaligen politischen Kurs der Bundespartei abgespalten. Initiatoren dieser Spaltung waren der ehemalige Landesvorsitzende der FDP, Carl Hubert Schwennidte, und der ehemalige Berliner Innensenator Hermann Fischer.
Die Welt schrieb am 6. März 1957, daß die Koalitionsparteien durch einen Kompromiß ein letzter Stunde« eine Kampfabstimmung im Abgeordnetenhaus vermieden hätten. Eine Kampfabstimmung zwischen den Koalitions¬partnern CDU und SPD über ein derartiges Gesetz wäre zur damaligen Zeit zumindest ungewöhnlich gewesen. lAhnlidh auch Meldungen im Telegraf und im Spandauer Volksblatt.
Diese Rahmenvorschriften beziehen sich auf die Bildung und die Wahl der Personalvertretung, das Verbot der Wahlbehinderung, die Ehrenamtlidhkeit, die Geschäftsordnung, allgemeine Aufgaben, die Gerichtszuständigkeit, den Kündigungsschutz für Mitglieder der Personalvertretung und vor allem auf den Umfang der Beteiligungs¬rechte. Dieser ist indessen im § 90 nicht scharf begrenzt; es heißt dort nur, dabei solle achr(133) eine Regelung angestrebt werden, wie sie für die Personalvertretung für Bundesbehörden in diesem Gesetz festgelegt ist.. Vgl. §§ 82-94 PersVG (Bund).
Senatsvorlage vom 7. Juni 1956 zum Berliner PersVG, S. 3 if. — Joachim Lipschitz war 1946-1948 Stadtrat für Personal und Verwaltung, bis 1955 Stadtrat für Finanzen in Berlin-Neukölln. Er wurde 1951 als Kandidat der SPD in das Abgeordnetenhaus gewählt und war von 1955 bis zu seinem Tode 1961 Senator für Inneres.
Brief der Bezirksleitung Berlin der ÖTV an den Senator für Inneres vom 4. Juli 1955.
Schreiben des DGB, Bezirk Berlin, Abteilung X b Beamte, vom B. Juli 1955 an den Senator für Inneres.
In Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf des DGB zum Landespersonalvertretungsgesetz zwar sehr früh¬zeitig, aber nicht vor der Ausarbeitung des ersten Referentenentwurfs vorgelegt. — Siehe dazu o. VII. Kapitel, S. 156 ff.
Vorentwurf des Beamtensekretariats des ÖTV-Bezirks Berlin vom 6. Juni 1955 zum PersVG (Berlin).
A. a. O., S. 1.
Vgl. a. a. O., S. 2 f.
Das Jugendsekretariat hatte bereits am 26. Juni 1955 eigene Vorschläge zur Jugendvertretung im Personal¬vertretungsgesetz vorgelegt: Vorschläge der ÖTV-Jugend Berlin, Jugendsekretariat, vom 27. Juni 1955. Insbeson¬dere wurde die beratende Teilnahme des Jugendvertreters an allen Sitzungen des Personalrats verlangt, nicht nur an solchen, die Jugendfragen betreffen.
Wie zielsicher und schnell hier gearbeitet wurde, zeigt die Tatsache, daß bereits am 5. August 1955 eine Ergän¬zung der ursprünglichen Vorschläge an den Innensenator erfolgte, in der die Anderungen des Bundesgesetzes auf Grund der Bundesratsbesdslüsse und der anschließenden Verhandlungen im Vermittlungsaussdhuß berück¬sichtigt waren. Vgl. DGB-Ergänzungslieferung zum Entwurf eines Berliner PersVG vom 5. August 1955 ( Abt. X b Beamte ).
Nach Art. 45 (2) der Verfassung des Landes Berlin vom 1. September 1950 werden »die Gesetzesvorlagen... von dem Senat oder aus der Mitte des Abgeordnetenhauses oder durch Volksbegehren eingebracht«. Die Ge¬schäftsordnung des Senats von Berlin vom 14. September 1951, die bis zum April 1963 galt, bestimmte in § 5, daß die Senatsmitglieder »in allen zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung, sofern nicht ein Beschluß des Senats erforderlich ist«, entscheiden; die GeschO schrieb darüber hinaus in § 10 (1) vor, daß »über Angelegenheiten, deren Entscheidung nach § 9« — dort war u. a. die Zuständigkeit des Senats für Gesetzentwürfe, die nach Art. 45 (2) der Landesverfassung eingebracht werden, ausdrücklich festgehalten — »zur Zuständigkeit des Senats gehören«, »dem Senat von den zuständigen Senats¬mitgliedern Vorlage zu machen« sei. Da dem Senator für Inneres innerhalb des Senats die Gestaltung des Personalvertretungsrechts für den öffentlichen Dienst oblag, war er sowohl verfassungsrechtlich wie geschäfts¬ordnungsmäßig für die Vorbereitung der Regierungsvorlage des PersVG zuständig.
Die Randbemerkungen des Innensenators wurden dessen Handexemplar entnommen, das er Mitarbeitern des Instituts für politische Wissenschaft zur Verfügung gestellt hatte.
Protokoll der Sitzung vom 24. Oktober 1955. Nach § 6 (1) der Geschäftsordnung des Senats von Berlin hat das federführende Senatsmitglied die anderen Senatsmitglieder an.Arbeiten, die den Geschäftsbereich mehrerer Senatsmitglieder berühren«,.rechtzeitig zu beteiligen«. An Entwürfen von Gesetzen mit Rechtsverordnungen ist auf Grund von § 7 (2) dieser Geschäftsordnung in jedem Fall der Senator für Justiz zu beteiligen. Darüber hinaus bestimmt § 10 (3):.Berührt eine Senatsvorlage den Geschäftsbereich mehrerer Senatsmitgliederchr(133), so ist die Vorlage rechtzeitig den beteiligten Senatsmitgliedern zur Mitzeidhnung zuzuleitenchr(133)«
Heinrich Kreil war vorher geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landesbezirks Berlin des DGB.
Protokoll der Sitzung vom 28. Oktober 1955.
Die Stellungnahmen der Vertreter der außer dem Innensenator an der Vorbereitung des Gesetzentwurfes betei¬ligten Senatoren erlauben allerdings den Schluß, daß audi bei diesen Senatsdienststellen Vorstöße von seiten der Verbände unternommen wurden, obwohl aus den zur Verfügung gestellten Akten der Verbände schriftliche Hinweise darauf fehlen.
Obgleich in der Geschäftsordnung des Senats eine Beteiligung der Verbände an der Vorbereitung von Gesetz¬entwürfen nicht vorgesehen war, beriefen sidh die interessierten Verbände auf die Regierungserklärung von Otto Suhr, in der angeblich angekündigt worden wäre, daß er als Regierender Bürgermeister in engem Kontakt mit den Verbänden zu arbeiten gedenke. Tatsächlich hatte Suhr in seiner Regierungserklärung lediglich von einer notwendigen Verwaltungsreform mit einer Vereinfachung des Instanzenzuges gesprochen. Die Probleme der Personalvertretung hatte er nicht erwähnt. Nur im Zusammenhang mit den erforderlichen wirtschaftlichen Ent-widclungsmaßnahmen hatte er gesagt, daß er sich verpflichtet fühlte, ein engem Kontakt mit den Vertretern der Selbstverwaltung der Wirtschaft« zu arbeiten. — Vgl. »Erklärung des Regierenden Bürgermeisters, Richtlinien der Regierungspolitik« in: Abgeordnetenhaus von Berlin. Sten. Bericht, 2. Wahlperiode, 4. (ord.) Sitzung vom 3. Februar 1955;.Geschäftsordnung des Senats von Berlin« vom 21. Juli 1951 in: Dienstblatt des Senats von Berlin, Teil I, 1951, Nr. 90-91, S. 115 ff.
Schreiben des DBB an den Senator für Inneres vom 6. Februar 1956, S. 1 f.
Brief der DAG an den Senator für Inneres vom 28. Juli 1955.
Brief der GdP an den Senator für Inneres vom 7. November 1955.
Brief des DBB an den Senator für Inneres vom 6. Januar 1956.
Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht zu ersehen, ob und wann ähnliche.abschließende Aussprachen« beim Innensenator mit anderen Verbänden geführt wurden. Nach einer Aussage des Beamtensekretärs der ÖTV ist sicher, daß mündliche Verhandlungen stattgefunden haben. Welche Folgen sie jedoch für die weiteren Arbeiten an der Senatsvorlage gehabt haben, konnte auch durch Interviews im einzelnen nicht geklärt werden. Ein Ver¬gleich der von den Verbänden vorgebrachten Wünsche zeigt, daß im Zusammenhang mit den Rahmenbestimmungen des Bundesgesetzes die Frage des Stufenaufbaus der Personalvertretung und die Form der Wahlen zum Gesamt-und Hauptpersonalrat sowie das Problem der Gruppenwahl und der Gruppenentscheidung in den Personalräten der Dienststellen besonders umstritten waren. Auch die Stellung und die Rechte des Dienststellenleiters gegenüber der Personalvertretung und der Umfang der Beteiligung der Gewerkschaften im Entwurf zum Berliner PersVG wurden verschieden beurteilt. Vor allem aber führten das Ausmaß der Mitwirkung und Mitbestimmung, ins¬besondere für die Gruppe der Beamten, und die Einbeziehung der Richter in das Gesetz zu heftigen Kontro¬versen.
Protokoll der Sitzung vom 19. April 1956.
Protokoll der Sitzung vom 27. April 1956.
Brief des »Berliner Richtervereins e.V.« an den Senator für Inneres vom 17. Mai 1956.
Die Ausführungen beruhen auf einem Vergleich zwischen dem ursprünglichen Referentenentwurf und der Senatsvorlage vom 7. Juni 1956.
Grabendorff-Gutadtten vom 2. Januar 1956 zum Berliner PersVG, S. 7.
Nach § 21 der GesdiO des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 3. Januar 1952 haben die Ausschüsse »die ihnen vom Abgeordnetenhaus überwiesenen Vorlagen für die Beschlußfassung im Abgeordnetenhaus vorzubereiten und über das Ergebnis unter Stellung entsprechender Anträge an das Abgeordnetenhaus zu berichten«. Die Bürger¬meister und die Senatoren sowie ihre Beauftragten sind nach § 24 (4) zur Teilnahme an den Verhandlungen der Ausschüsse berechtigt. Abgeordnete, die einem Ausschuß nicht angehören, können nach § 24 (5) »als Zuhörer und mit Zustimmung des Ausschusses zu einzelnen Beratungsgegenständen beratend teilnehmen«. Nach § 27 (1) dieser Geschäftsordnung können die Ausschüsse »von Fall zu Fall Sachverständige hinzuziehen«.
Schreiben des Senators für Justiz an den Senator für Inneres vom 17. Mai 1956, betreffend Senatsvorlage über ein Berliner PersVG.
Vgl. a. a. O., S. 2 und S. 3 ff.
Brief der Gewerkschaft Kunst an den Innenausschuß vom 4. September 1956, S. 1.
Brief der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (DGB) an den Innenaussdsuß vom 3. September 1956.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 19. Juni 1956, S. 3; vom 30. Juni 1956, S. 3 f.
Neuformulierungsvorschläge des Senators für Inneres an den Innenaussdiuß vom 4. September 1956.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 19. Juni 1956, S. 4; vom 30. Juni 1956, S. 3.
Abgeordnetenhaus von Berlin. Sten. Bericht, 2. Wahlperiode, 54. (ord.) Sitzung, S. 118.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 30. Juni 1956, S. 6 f.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 3. Juli 1956, S.2.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 3. Juli 1956, S. 7. f.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 4. Oktober 1956, S. 7 f.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 6. Oktober 1956, S. 6.
Protokoll des Ausschusses für Inneres vom 16. Februar 1957, S. 5 ff.
Abgeordnetenhaus von Berlin. Sten. Bericht, 2. Wahlperiode, 54. Sitzung vom 7. März 1957, S. 119.
A. a. O., S. 120.
A. a. O., S. 121.
A. a. O., S. 122 f.
A. a. O., S. 125.
Eine dritte Lesung, die nadt Art. 45 (4) der Verfassung von Berlin kauf Verlangen des Präsidenten des Ab¬geordnetenhauses oder des Senats stattzufinden« hat, wurde nicht beantragt, so daß das Berliner PersVG nach Art. 46 (2) der Verfassung vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses kunverzüglids ausgefertigt« und binnen zwei Wochen vom Regierenden Bürgermeister verkündet wurde.
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Stammer, O. et al. (1965). Die Entstehung des Personalvertretungsgesetzes in Berlin. In: Verbände und Gesetzgebung. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft, vol 18. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02765-2_8
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