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Die Entstehung des Personalvertretungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

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Verbände und Gesetzgebung

Zusammenfassung

Im Anschluß an die eingehende Darstellung des Gesetzgebungsprozesses zur Personalvertretung im Bund sollen nunmehr einige Probleme der Gestaltung des Personalvertretungsrechtes in Nordrhein-Westfalen und in Berlin untersucht werden. Das geschieht in der Absicht, auf einige wesentliche Unterschiede dieser Prozesse aufmerksam zu machen, die trotz manchen Anzeichen formaler Gleichförmigkeit sichtbar werden, wenn man den Verlauf der Gesetzgebung im Bund und in diesen Bundesländern miteinander vergleicht. Es wird sich zeigen, daß auch das Zustandekommen der Landesgesetze zur Personalvertretung in ein Vorstadium, eine Ausschußphase und eine relativ kurze Periode abschließender Plenarverhandlungen gegliedert werden kann. Das Besondere der hier zu analysierenden Vorgänge liegt in den unterschiedlichen Formen der Kooperation, der Konkurrenz und auch der Mittel der Einflußnahme auf die Vorbereitung und Beratung der Gesetze in den Landesparlamenten. In Nordrhein-Westfalen wie auch später in Berlin gab es bei der Gesetzgebung zur Personalvertretung keine so eindeutige politisch-soziale Frontenbildung wie kurze Zeit vorher im Bund. Dort hatte sich die Tendenz, Kompromisse zu schließen, erst verhältnismäßig spät gezeigt, während sie in diesen Bundesländern bereits bei der Beratung der ersten Referentenentwürfe vorhanden war. Deshalb konnte auf die Anwendung extremer Mittel des interessenpolitischen Drucks seitens der Verbände verzichtet werden.

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Literatur

  1. Die ausführliche Behandlung der Entstehung des Personalvertretungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde durch die dem Institut für politische Wissenschaft zuteil gewordene Unterstützung von seiten der beteiligten Verwaltungen und Verbände des Bundeslandes sehr erleichtert. Die Einsicht in die Akten des Innenministeriums wurde durch Vermittlung von Staatssekretär Loschelder und durch die Hilfe von Regierungsamtmann Korn ermöglicht; das Bundesinnenministerium hatte dagegen einen Einblick in seine Akten abgelehnt. Die Landesorganisationen der kommunalen Spitzenverbände und der DGB stellten umfangreiches Material zur Verfügung. Leider besaßen die Landesverbände des DBB, der DAG und der GdP, die ebenfalls sehr entgegenkommend waren, nur wenige Unterlagen. Zum Teil dürfte das darauf zurückzuführen sein, daß viele für den Gesetzgebungsprozeß wesentliche Verbindungen persönlich aufgenommen wurden, ohne daß von jedem Gespräch eine Aktennotiz gemacht wurde. Die Materialknappheit hat sich bei der Beurteilung der Aktionen dieser Verbände bemerkbar gemacht. Aus demselben Grunde konnte auch auf das interessante Vorgehen der Lehrerverbände zur Beeinflussung der sie betreffenden Bestimmungen des Gesetzes leider nicht eingegangen werden.

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  2. Im Bundespersonalvertretungsgesetz hat der Bund von der ihm nach Art. 75 Ziff. 1 GG zustehenden Ermächtigung Gebrauch gemacht und in 83 bis 95 Rahmenvorschriften für die Ausgestaltung des Personalvertretungsrechts in den Verwaltungen und Betrieben der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten der Länder erlassen. Vgl. hierzu die u. im Anhang abgedruckten 83–94 des PersVG-Bund und den Kommentar von Dietz (Anm. III/4).

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  3. Unterlagen im Institut für politische Wissenschaft.

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  4. Aktenvermerk der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen vom B. August 1955.

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  5. Unterlagen im Institut für politische Wissenschaft.

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  6. Vgl. Bericht über die Sitzung der Vertreter der Innenminister am 13. September 1955 in Düsseldorf vom 14. September 1955.

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  7. Der Verband öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten e. V. schlug dagegen eine stärkere Angleichung des Personalvertretungsgesetzes an das Betriebsverfassungsgesetz vor, um die Gleichstellung dieser Kreditanstalten mit dem privaten Bankgewerbe zu erreichen. Schreiben an den niedersächsischen Innenminister vom 26. September 1955. Otto Altenburg war bis 1933 Gerichts-und Regierungsassessor, nach dem Krieg Beamter im höheren Verwaltungsdienst von Nordrhein-Westfalen. Als Vertreter dieses Landes im Beamtenrechtsausschuß des Bundesrates war er an den Beratungen über das PersVG-Bund beteiligt.

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  8. Protokoll des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen über die Sitzung der Kommission.PersVG — Land am 2. September 1955 vom 19. September 1955; Schreiben des DAG-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen an den DAG-Hauptvorstand vom 6. September 1955; Aktenvermerk der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen vom B. August 1955.

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  9. Vgl. hierzu H. Korn, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, 3. erweiterte Auflage, Siegburg 1959, S. 61. Unter Spitzenorganisationen der Gewerkschaften werden im allgemeinen Dachorganisationen verstanden, in denen sich Gewerkschaften, die im Arbeitsleben eine wesentliche Rolle spielen, zusammengeschlossen haben. In aller Regel sind nicht Personen, sondern Verbände die Mitglieder.

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  10. Vgl. Beginn und Aufstieg. 10 Jahre Gewerkschaft der Polizei 1950–1960, Hamburg 1961, S. 19 f.

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  11. hatte die Gewerkschaft der Polizei fast 60 000, die Gewerkschaft OTV über 37 000 Mitglieder aus dem Polizeidienst. A. a. O., S. 88 (GdP); Geschäftsbericht 1952–1954. Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Stuttgart 1955, S. 244 (OTV).

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  12. Nach Beginn und Aufstieg, a. a. O., S. 37.

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  13. Zur Geschidhte dieses Verbandes vgl. Otto Ziebill, Geschichte des Deutschen Städtetages. 50 Jahre deutsche Kommunalpolitik, Stuttgart — Köln 1955. — Vgl. auch o. III. Kapitel, S. 62 f.

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  14. Vgl. Ziebill, .Die kommunalen Spitzenverbände. (Anm. I11/43).

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  15. Aktenvermerk der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen vom B. August 1955.

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  16. Vgl. hierzu Alfred Bodhalli, Landesbeamtengesetz von Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung des Besoldungsgesetzes und der Disziplinarordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert, Köln—Berlin 1955, Kommentar zu 105, S. 210. Die Geschäftsordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom B. Juli 1952 enthält keine Bestimmungen über die Hinzuziehung von verwaltungsfremden Sachverständigen.

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  17. Rundschreiben des DGB-Bundesvorstandes an die Hauptvorstände der Gewerkschaften, Landesbezirke des DGB und Mitglieder des Bundesvorstandes vom 12. August 1955; Brief des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen an den DGB-Bundesvorstand vom 22. August 1955.

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  18. Hausinternes Schreiben Kurt Eulers (DGB-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen) vom 24. August 1955.

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  19. Kurt Euler, nach Kriegsende Inspektor-Anwärter, ist seit 1948 in der Organisationsabteilung des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen tätig, seit 1953 Referent in der Beamtenabteilung; 1955 Leiter dieser Abteilung. sh Hausinternes Schreiben Eulers (DGB-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen) vom 16. August 1955; Protokoll des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen über die Sitzung der Kommission.PersVG — Land am 2. September 1955 vom 19. September 1955.

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  20. Protokoll, ebda. — Dieser Kommission gehörten Eduard Bovensiepen und Kurt Euler (DGB-Landesbezirk) sowie Heinz Touppen (OTV-Bezirk NRW) und die Vertreterin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Kley, an. Amtsrechtsrat Albrecht Rothländer (OTV) wurde als Sadiverständiger für die kommunalen Verwaltungen und Einrichtungen benannt.

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  21. Grundsätze für die Gestaltung des Landespersonalvertretungsgesetzes, Sitzung am 12. Juli 1955 ( OTV).

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  22. Aktennotiz des DGB über die Besprechung Reuters mit Dr. Fuhrmann und Bonanni am 22. September 1955 vom 5. Oktober 1955. — Dr. Otto Fuhrmann war zur Zeit der Entstehung des PersVG in Nordrhein-Westfalen Regierungsdirektor, Stellvertretender Vorsitzender des DBB und Vorsitzender des Landesbundes Nordrhein-Westfalen des DBB.

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  23. Schreiben Eulers an die DGB-Landesbezirke vom 6. Oktober 1955.

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  24. Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, erstellt vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, November 1955.

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  25. Auskünfte Eulers an das Institut für politische Wissenschaft vom 6. und B. August 1958.

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  26. In einem Schreiben an Kurt Euler stellte der Vorstand dieser Organisation mit Freude und Genugtuung fest, daß in dem Entwurf Richter nicht als Bedienstete im Sinne des Gesetzes betrachtet wurden. Die DGB-Vorlage sah in 3 I vor, die Richter aus dem Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes auszuschließen, weil die Regelung ihrer Rechte dem Landesbeamtengesetz und einem noch zu erlassenden Richtergesetz vorbehalten werden sollte. Anders als in Berlin, wo der Innensenator zunächst die Richter in das PersVG einbeziehen wollte, wurde in Nordrhein-Westfalen von vornherein darauf verzichtet. SPD und DGB waren sich in dieser Frage einig. Vgl. Schreiben des Vorstandes des Vereins der Richter und Staatsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.. an Euler vom 19. Dezember 1955.

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  27. Besonders mißbilligt wurde von dieser Seite, daß der Personalrat bei der Gewährung von Unterstützungen und sozialen Zuwendungen nur mit Zustimmung des Antragstellers mitbestimmen sollte. Außerdem bemängelten die Sparkassenbediensteten, daß die in dem Entwurf geforderte wirtschaftliche Mitbestimmung nicht weit genug gehe. Vgl. hausinternes Schreiben des Bezirksvorstandes der OTV Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1955. “ Der Vorsitzende des Betriebsrats wies dabei auf eine in Lüdenscheid bereits bestehende Betriebsvereinbarung hin, nach der, soweit der Hauptgemeindebeamte. Partner des Betriebsrats ist, der Hauptaussdhuß der Gemeinde bei Streitigkeiten zu entscheiden habe. In den Fällen, in denen der Rat der Gemeinde Partner ist, konnte in Streitfällen das Arbeitsgericht angerufen werden. Die Kritik kulminierte in dem Satz: Ich kann mich des Eindrucks, daß der Entwurf des DGB weitgehendst den politischen Parteien der Oberbürgermeister und Landräte entgegenkommt, nicht verschließen.. Schreiben an die Bezirksverwaltung der OTV Nordrhein-Westfalen II vom B. Dezember 1955. — Die Bezirksverwaltung der OTV sandte das Schreiben an Albrecht Rothländer, der der Auffassung des Betriebsratsvorsitzenden grundsätzlich zustimmte. Doch hielt er es wegen der Stärke der Bürgermeister-Partei. in den Fraktionen für aussichtslos, die Forderung nach Einrichtung von Einigungsstellen auf Gemeindeebene durchzusetzen. Vgl. Schreiben Rothländers an die OTV-Bezirksverwaltung Nordrhein-Westfalen II vom 28. Januar 1956. — Unter der Bürgermeister-Partei verstand man im DGB eine Gruppe von Landtagsabgeordneten und Verbandsvertretern, die hauptberuflich oder nebenamtlich Führungspositionen in den Gemeinden einnahmen und häufig mit viel Erfolg die Interessen der Kommunalverwaltung gegen die Forderungen ihrer Parteien und Verbände durchzusetzen vermochten.

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  28. Brief Grügers (Bezirksjugendausschuß der OTV Nordrhein-Westfalen I) an den Ausschuß PersVG — Land. vom 19. September 1955; hausinternes Schreiben an Euler vom 23. November 1956.

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  29. Niederschrift des DBB über die Besprechung mit den Lehrerverbänden über das Landespersonalvertretungsgesetz am 24. November 1954.

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  30. Schreiben des Komba Wuppertal an den Landesverband der Kommunalbeamten und -angestellten NRW (Komba) vom B. Juli 1955; Schreiben des Ortsverbandes Dortmund des Komba an den Landesverband des Komba vom 13. Juli 1955; Niederschrift über die Sitzung des Landesbundes des DBB am 19. Juli 1955.

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  31. Niederschrift der Vorstandssitzung des Landesbundes des DBB am 10. Oktober 1955.

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  32. Bis Mitte September erwartete der Gemeinsame Personalausschuß von den genannten Organisationen Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes, um sie dem dann tagenden Arbeitskreis der Innenminister der Länder

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  33. vorlegen zu können. Die kommunalen Spitzenverbände hofften, wenigstens auf diese Weise einen Einfluß auf den Arbeitskreis ausüben zu können, nachdem ihnen die Entsendung von Vertretern zu seinen Sitzungen abgelehnt worden war. Vgl. Aktennotizen vom 23. und 24. August 1955 (Akten des Deutschen Städtetages 1/15–06, Bd. 1).

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  34. Aktennotiz über die Sitzung des Gemeinsamen Personalausschusses vom 27. Januar 1956 (Akten des Deutschen Städtetages 1/15–06, Bd. 2).

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  35. Vgl. hierzu U. W. Kitzinger, German Electoral Politics. A Study of the 1957 Campaign, Oxford 1960, S. 12 f. Dt. Ausgabe: Wahlkampf in Westdeutschland. Eine Analyse der Bundestagswahl 1957, Göttingen 1960.

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  36. Nadi Auskünften von Loschelder, Altenburg und Korn gegenüber Mitarbeitern des Instituts für politische Wissenschaft. Der 6. Referentenentwurf,.Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 5. März 1957, wurde offensichtlich den kommunalen Spitzenverbänden nidit übersandt. Vgl. hierzu Schreiben des Deutschen Städtetages an den Oberstadtdirektor von Wuppertal vom 6. August 1957. — Inzwischen war Altenburg zum Ministerialdirigenten befördert und ins Kultusministerium versetzt worden, so daß im Innenministerium nun Regierungsinspektor Herbert Korn die Hauptlast der Gesetzesvorbereitung übernehmen mußte. Zwar leitete Altenburg die Arbeit an den Referentenentwürfen weiterhin, doch blieb ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe verständlicherweise weniger Zeit. Da seine Stelle im Innenministerium 14 Monate unbesetzt blieb, entstand die ungewöhnliche Situation, daß ein Regierungsinspektor zum Teil Referentenarbeit leisten mußte und mitunter sogar dem Minister selbst vortrug. Nach Auskünften von Rübenstrunk und Dr. Fuhrmann an einen Mitarbeiter des Instituts für politische Wissenschaft im März 1961. “Brief der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, an das Innenministerium NRW vom 15. März 1957.

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  37. Schreiben des DGB-Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 18. März 1957.

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  38. Brief Eulers an die SPD, Landesverband Bayern, vom 30. April 1957

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  39. Arbeitsunterlage zum Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: 7. Referentenentwurf (Er-gebnis der Besprechung vom 22. März 1957 im Innenministerium).

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  40. Der DGB hielt in dieser Verhandlung zwar noch die Forderung auf Einrichtung von Einigungsstellen aufrecht, doch zeichnete sich schon ein Nachgeben in dieser Frage ab. Gegen den Verzicht auf Einigungsstellen protestierten besonders die dem DGB angehörenden Betriebsratsmitglieder, denen bis dahin in Betriebsvereinbarungen die Einrichtung von Einigungsstellen zugestanden worden war. Verständlicherweise wollten sie auf die dadurch erlangte bessere Position nicht verzichten. Vgl. Schreiben des Betriebsrats der Stadtwerke Hamm an die Gewerkschaft OTV vom 23. Mai 1957.

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  41. Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses.Landespersonalvertretungsgesetz des DBB-Landesbundes Nordrhein-Westfalen am 18. März 1957 vom 21. März 1957, S. 3.

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  42. Zusammenstellung der Anderungsvorsdhläge der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zum Entwurf eines Landespersonalvertretungsgesetzes (Fassung vom 5. Juli 1957); Schreiben des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen an die Landesverbände der Gewerkschaften: DAG, DBB, DGB, GdP vom 6. Juli 1957. In der Anlage: Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, Fassung vom 5. Juli 1957. ’ Schreiben der Gewerkschaft der Polizei vom 26. Juli 1957. Ob diese Vorbesprechung tatsächlich stattgefunden hat und welche Ergebnisse sie zeitigte, falls sie stattfand, ist nicht zu ermitteln.

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  43. Schreiben des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Juli 1957; Stellungnahme der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zum Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 1957; Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes, Landesbund Nordrhein-Westfalen, zum Entwurf eines Landespersonalvertretungsgesetzes vom 24. Juli 1957; Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, Juli 1957.

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  44. Vgl. Bochalli (Anm. VII/17), Kommentar zu 107 Landesbeamtengesetz.

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  45. Niederschrift über die 15. Sitzung des Landespersonalausschusses für Beamtenangelegenheiten am 30. Juli 1957. Die kommunalen Spitzenverbände hatten dem Innenministerium allerdings zu diesem Zeitpunkt schriftlich keine neuen Vorschläge eingereicht. Sie beschränkten sich darauf, ihre Wünsche durch ihre Vertreter im Ausschuß vortragen zu lassen. — Dagegen mußte sich die DAG, die im Landespersonalausschuß keinen Sitz hatte, da sie ausschließlich Angestellteninteressen vertritt, mit der schriftlichen Vorlage ihrer Forderungen begnügen.

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  46. Der Wegfall der Einigungsstelle wurde innerhalb der Gewerkschaften und auch in der Offentlichkeit lebhaft diskutiert. In einer Sitzung des zuständigen DGB-Ausschusses am 6. September wies Euler darauf hin, daß die Erfüllung der gewerkschaftlichen Wünsche auf Einrichtung einer Einigungsstelle eine entscheidende Einschränkung der Mitbestimmungsrechte und die Beibehaltung des Versagungskatalogs zur Folge haben müßte. Da sich in Gesprächen mit Abgeordneten ergeben habe, daß im Landtag einem weitgefaßten Mitbestimmungsrecht des Personalrats und einer unabhängigen Schlichtung nicht zugestimmt werden würde, habe man sich zu der Kompromißlösung entschlossen (vgl. Niederschrift des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen über die Sitzung des Großen Ausschusses PersVG-Land am 6. September 1957 vom 9. Oktober 1957). Als Mitglied des DGB-Bundesvorstands machte dagegen Waldemar Reuter den Landesbezirk Nordrhein-Westfalen darauf aufmerksam, daß aus der Stellungnahme des Landesbezirks zur Einigungsstelle auch Rückwirkungen auf Bundesebene zu befürchten seien (vgl. Brief Reuters beim DGB-Bundesvorstand an Kurt Euler im DGB-Landesbezirk NRW vom 25. September 1957). In seinem Antwortschreiben bezweifelte Kurt Euler, daß aus dem Wegfall der Einigungsstelle nachteilige Konsequenzen auf Bundesebene auftreten müßten, da im Bundesgesetz ein viel engerer Mitbestimmungskatalog sowie eine Reihe von Verweigerungsgründen vorgesehen seien, die im nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf fehlten. Vgl. Brief Eulers an den DGB-Bundesvorstand vom 21. Oktober 1957.

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  47. Aktennotiz des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 1957.

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  48. Landtag Nordrhein-Westfalen. 3. Wahlperiode, Band IV, Drucksache Nr. 589 vom 7. Oktober 1957.

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  49. Vgl. Handbuch des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ausgabe für die 3. Wahlperiode, Dortmund 1954, 2. Nachtrag, S. 5.

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  50. Auskünfte von Korn, Euler, Lammers, Fuhrmann gegenüber Mitarbeitern des Instituts für politische Wissenschaft.

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  51. Aktenvermerk Eulers vom 24. Oktober 1957.

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  52. Vgl. hierzu Sten. Berichte. Landtag Nordrhein-Westfalen, 3. Wahlperiode, 66. Sitzung am 5. November 1957. sr Auskünfte von Altenburg an Mitarbeiter des Instituts für politische Wissenschaft im März 1963.

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  53. Aktennotiz Eulers vom 21. November 1957.

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  54. Aktennotiz Eulers vom 2. Dezember 1957.

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  55. Vgl. hierzu die Protokolle der 50. und 51. Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung am 15. November bzw. 4. Dezember 1957 und das Protokoll der 60. Sitzung des Arbeitsausschusses vom 28. Januar 1958.

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  56. Vgl. hierzu Handbuch des Landtags Nordrhein-Westfalen (Anm. VII/53), 1. Nachtrag, S. 28. — Von den über 30 Abgeordneten, die an den Ausschußberatungen über das PersVG-Land teilnahmen, traten 21 in den Diskussionen besonders hervor. Soweit aus dem Handbuch… ersichtlich wird, ist bei 11 von ihnen eine Verbindung zu den Gewerkschaften offensichtlich, bei 6 von diesen Abgeordneten sind Beziehungen zu den kommunalen Spitzenverbänden wahrscheinlich. Eine Abgeordnete setzte sich besonders für die Frauenverbände ein.

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  57. Protokoll der 51. Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung am 4. Dezember 1957. Nach 83 GesdhO des Landtags Nordrhein-Westfalen vom B. Juli 1952 kann ein Ausschuß in besonderen Fällen auch Sachverständige zu seinen Verhandlungen mit beratender Stimme hinzuziehen.

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  58. Akten des Deutschen Städtetages vom 4. Dezember 1957 (1/15–06, Bd. 3).

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  59. Aktennotiz Eulers vom 9. Dezember 1957; Rundschreiben Nr. 5 des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 1958; Brief des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen an die Mitglieder des Landtages von Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 1957.

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  60. Brief Eulers an die OTV Nordrhein-Westfalen vom B. Januar 1958; Briefe Eulers an Mallmann, Sdiarley, Smektala und Wulff (MdL) vom B. Januar 1958.

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  61. Brief der OTV-Kreisverwaltung Paderborn an die OTV, Bezirk Nordrhein-Westfalen, vom 31. Oktober 1957. 6h Stellungnahme des Gesamtbetriebsrats der Stadtwerke Hamm ( Westf.) zu dem Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom B. November 1957.

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  62. Beratung des DGB über die Stellungnahme zum Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Sitzungsbericht vom 18. Dezember 1957).

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  63. des Regierungsentwurfs lautete: Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle können von der obersten Dienstbehörde zu selbständigen Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes erklärt werden, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Bediensteten dies in geheimer Abstimmung beschließt.

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  64. Brief des DGB-Landesbezirks Nordrhein-Westfalen (Claaßen) an die Mitglieder des Ausschusses für Innere Verwaltung und des Arbeitsausschusses vom 3. Januar 1958 mit Anderungswünsdsen zum Entwurf eines PersVG für das Land Nordrhein-Westfalen.

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  65. Brief des Vorstandes der Gewerkschaft der Polizei an die Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 1957.

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  66. Stellungnahme der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zum Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1958.

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  67. Aktennotizen des Deutschen Städtetages vom 15. und 17. Januar 1958 (1/15–06, Bd. 3).

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  68. Protokoll der 55. Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung am 29. Januar 1958. — Die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, daß die Einigungsstelle mit dem Wesen der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar sei, ist umstritten. Es kann durchaus die Ansicht vertreten werden, daß die Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten nicht gegen das Selbstverwaltungsprinzip verstößt, wenn eine ausreichende Anzahl von Gemeindevertretern an den Entscheidungen der Einigungsstelle beteiligt ist. — Das baden-württembergische Personalvertretungsgesetz z. B. hat eine Einigungsstelle auch auf Gemeindeebene vorgesehen, die nicht als verfassungswidrig betrachtet wird. Sieht man die Einigungsstelle ebenso wie die Personalvertretung als Organ der Gemeinde an, wie es z. B. auch der Bundesverfassungsgerichtshof in seinem Bremer Urteil getan hat (BVerfGE 9, S. 268 ff.; Zeitschrift für Beamtenrecht, 1959, S. 162 ff.), ist gegen ihre Existenz an sich nichts einzuwenden, wenn man auch darüber streiten kann, wie weit ihre Befugnisse gehen dürfen, damit der unantastbare.Wesenskern des im Rahmen der Gesetze institutionell garantierten Selbstverwaltungsrechts nicht ausgehöhlt wird. Vgl. zur gesamten Problematik: Alfons Witting, Die Rechtsstellung der Personalräte innerhalb der Staats-und Kommunalverwaltung, Diss. Münster 1961, S 10, IV.

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  69. sollte folgende Fassung erhalten: .Nach Beratung eines Gegenstands der Tagesordnung hat der Personalrat auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder oder der Mehrheit der Vertreter einer Gruppe einen Beauftragten der von den Antragstellern benannten und unter den Mitgliedern des Personalrats vertretenen Spitzenorganisationen von Gewerkschaften zu einer neu einzuberufenden Sitzung einzuladen, wenn die Antragsteller einen beabsichtigten Entschluß als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen von Bediensteten erachten; an der neu einzuberufenden Sitzung nimmt der Beauftragte mit beratender Stimme teil. Die Besdhlußfassung über den Gegenstand der Tagesordnung ist in diesem Fall bis nach der Anhörung des Beauftragten auszusetzen.

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  70. Diskussionsprotokolle der 60. und 61. Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung am 5. und 6. März 1958. In seiner nächsten Sitzung am 19. März 1958 klärte der Ausschuß die auf der Klausurtagung nods offen gebliebenen Fragen. Vgl. Diskussionsprotokoll der Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung vom 19. Marc 1958.

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  71. Hausinternes Schreiben Eulers vom 15. April 1958.

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  72. Brief Eulers an Josef Smektala, MdL, DGB-Ortsausschuß Dortmund, vom 18. April 1958.

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  73. Protokoll über die Besprechung zwischen Landtagsabgeordneten und DGB-Vertretern am 23. April 1958 in Düsseldorf.

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  74. Sten. Berichte. Landtag Nordrhein-Westfalen, 3. Wahlperiode, 79. und 80. Sitzung am 29. und 30. April 1958.

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  75. Rundschreiben Nr. 47/58 an die Mitglieder des Nordrhein-Westfälischen Landkreistages vom 21. April 1958.

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  76. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie sind aus den zum Lande Nordrhein-Westfalen gehörenden früheren Landkreisen und kreisfreien Städten der ehemaligen Rheinprovinz und der damaligen Provinz Westfalen und des Landes Lippe gebildet worden. Vgl. hierzu: Helmut Naunin,.Verfassungsrecht der regionalen Gemeindeverbände, in: Handbuch der kommunalen Wissensdia/… (Anm. II1/43), I, S. 472.

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  77. Schreiben Beers an Loschelder vom 2. Mai 1958.

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  78. Protokoll über die 67. Sitzung des Ausschusses für Innere Verwaltung des Landtages Nordrhein-Westfalen am 7. Mai 1958.

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  79. Landtag Nordrhein-Westfalen. 3. Wahlperiode, Band V, Drucksache Nr. 733, Anderungsantrag der Fraktion der CDU zu dem Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz — LPersVG), Nr. 705 der Drucksachen.

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  80. Protokoll über die 67. Sitzung… (Anm. VII/84), S. 1. In dieser Formulierung wurde 3 III a dann auch in das Gesetz aufgenommen. Zu den folgenden Ausführungen vgl. das Ausschußprotokoll.

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  81. Auch die Kommentare zum Landespersonalvertretungsgesetz geben keinen einleuchtenden Grund dafür an, daß die Assistenten weder im Personalrat nods im Akademischen Senat vertreten sein sollen. H. Korn geht in seinem Kommentar Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen (Anm. VII/10), Anmerkung zu 3 des Gesetzes, auf die Assistenten überhaupt nicht ein; und Kurt Pittrof und Herbert Bruns, Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., Düsseldorf 1961, Anmerkung 8a zu 3, erklären: Die Ausklammerung der wissenschaftlichen Assistenten ist begründet in ihrer besonderen Vertrauensstellung als Gehilfen der Lehrstuhlinhaber und dem Bedürfnis, bei Neubesetzungen von Lehrstühlen auch die Assistenten auszuwechseln.. Daß eine Vertrauensstellung und das Bedürfnis des Dienstherrn, Angestellte oder Beamte auf Widerruf auszuwechseln,, keine ausreichende Begründung dafür sind, jemandem Mitwirkungsrechte vorzuenthalten, dürfte auf der Hand liegen.

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  82. Vgl. hierzu das Schreiben des Hauptvertrauensmannes der schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen der obersten Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen vom 14. März 1958 und den Bericht des Ausschusses für Innere Verwaltung über den Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr. 705) vom 19. März 1958.

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  83. Brief des DGB-Landesbezirks an 14 Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 1958.

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  84. Dieses Schreiben des DGB verfehlte allerdings seine Wirkung, da der Gewerkschaft die Vorverlegung der dritten Lesung vom 13./14. Mai auf den 12./13. Mai nicht bekannt war. Dem DGB ist nach Aussage Eulers auch von denjenigen Abgeordneten nichts darüber mitgeteilt worden, die hauptamtlich beim DGB tätig waren. Vgl. Aktennotiz Euters vom 7. August 1958.

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  85. Sten. Berichte. Landtag Nordrhein-Westfalen, 3. Wahlperiode, 81. Sitzung am 12. Mai 1958.

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  86. A. a. O., Drucksache Nr. 761. — Wie sich aus Auskünften an Mitarbeitern des Instituts für politische Wissenschaft ergab, wurde die CDU-Fraktion zu diesem Antrag durch den Verband Katholischer Lehrerinnen veranlaßt, der als Berufsverband anerkannt werden wollte, da er rechtlich nicht als .Spitzenorganisation betrachtet werden konnte.

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  87. Vgl. Interview Rübenstrunks mit einem Mitarbeiter des Instituts für politische Wissenschaft am 7. März 1961.

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  88. Interviews mit Kurt Euler vom DGB-Bundesvorstand am 7. März 1961 und am 29. März 1962.

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Stammer, O. et al. (1965). Die Entstehung des Personalvertretungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. In: Verbände und Gesetzgebung. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft, vol 18. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02765-2_7

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