Zusammenfassung
Das Steuerrecht hat andere Aufgaben zu erfüllen als das bürgerliche Recht, das die Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und deren Beziehungen zur Allgemeinheit regelt. Seine Aufgabe ist es, den Finanzbedarf eines Staates sicherzustellen. Das deutsche Steuerrecht, das bis jetzt, abgesehen von geringfügigen Änderungen, auch in Österreich noch in Geltung steht, ist das erste Steuerrecht, das vom rein Formaljuristischen abgeht und sich mehr an die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Tatbestände anlehnt. Es löst sich von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise unter Umständen vollkommen, sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. Dadurch wird das Steuerrecht zu einem eigenen Rechtsgebiet, das aus seinen Bedürfnissen heraus eigene Rechtsbegriffe entwickelt.
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Professor Dr. H. Würdinger, Gesellschaften, Teil II, Recht der Kapitalgesellschaften, S. 144.
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© 1958 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Janda, K. (1958). Die unterschiedliche Beurteilung von Tatbeständen nach bürgerlichem Recht und nach Steuerrecht. In: Heinen, E. (eds) Steuern und Unternehmungspolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02727-0_4
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