Zusammenfassung
Ein noch viel bedenklicherer Auswuchs hatte sich bei dem Vertrieb alkoholischer Genußmittel herausgebildet: Die Verwendung des billigen, nicht besteuerten Methylalkohols an Stelle des Äthylalkohols. Wie aus Tabelle 5 hervorgeht, hat Baerschon im Jahre 1885 auf den Methylalkohol als Gift hingewiesen und ein Verbot verlangt für Zusätze über 0,3 Proz. 1896 wissen wir aus Irland und England, 1899 aus Rußland durch Vergiftungen, welche sich als Erblindung zeigten, daß der Methylalkohol damals bereits zur Fälschung von Likören im großen gebraucht wurde. In Ungarn sind 1910 eine Reihe von Erblindungen gemeldet durch angeblichen Rum, der Methylalkohol war und dem Tee zugesetzt wurde. 70 Todesfälle sind in diesem Jahre aus Ungarn berichtet, aber schon 1897 200 Erblindungen aus England. Die in Frankreich 1899, in Deutschland 1898 bereits vorgenommenen Untersuchungen haben reine, echte Liköre stets methylalkoholfrei erwiesen, dagegen unreine Handelsliköre häufig mit Methylalkohol vermischt. Im Speiseessig, ja sogar in pharmazeutischen Präparaten erschien er, in letzteren, als die Steuerfreiheit des Spiritus für dieselben aufgehoben war. Das Vergiftungsbild besteht zuerst in gastrischen Erscheinungen, welchen rasch die Augenerkrankung folgt, eine zunehmende Erblindung, welche zurückgehen, aber auch mit völliger Erblindung durch Atrophie der Sehnerven enden kann.
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Mayer, G. (1913). Methylalkohol. In: Massenerkrankungen durch Nahrungs- und Genußmittelvergiftungen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02688-4_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02688-4_5
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00775-3
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