Zusammenfassung
Als regelrechte Gifte kommen unter den Metallen nur Blei und Quecksilber in Betracht; während letzteres für unser Thema keine Rolle spielt, hat das Blei in früherer Zeit viel Schaden getan, weniger durch akute, wie durch chronische Vergiftungen. Das Reichsgesetz über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen hat hier Einhalt geboten. Nach ihm dürfen ganz oder teilweise aus Blei oder einer in 100 Gewichtsteilen mehr als 10 Gewichtsteile Blei enthaltenden Metallegierung hergestellte Eß-, Trink- und Kochgeschirre, sowie Flüssigkeitsmaße nicht in den Handel gebracht werden. Verzinnungen dürfen nur 1 Proz., Lote nur 10 Proz. Blei enthalten. Durch das Gesetz über gesundheitsschädliche Farben ist weiterhin bestimmt, daß eine Reihe giftiger Metalle zur Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln, sowie zu ihrer Aufbewahrung und Verpackung nicht gebraucht werden dürfen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Mayer, G. (1913). Metallgifte. In: Massenerkrankungen durch Nahrungs- und Genußmittelvergiftungen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02688-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02688-4_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00775-3
Online ISBN: 978-3-663-02688-4
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