Zusammenfassung
Die Berechnung und Abrechnung des Lohnes dient zunächst dem Zweck, den Lohnanspruch des einzelnen Arbeiters für die Lohnperiode festzustellen. Neben dieser Feststellung des Bruttolohnes erfolgt gleichzeitig die Berechnung der gesetzlichen und freiwilligen Lohnabzüge, so daß sich aus der Differenz zwischen Bruttolohn und Summe der Abzüge der Lohnbetrag ergibt, auf dessen Auszahlung der Arbeiter einen Anspruch hat. Dieser auszuzahlende Betrag ist nur dann ein „Nettolohn“, wenn sich die Lohnabzüge aus gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen zusammensetzen. Sind dagegen in der Summe der Abzüge noch andere Beträge, wie z. B. erhaltene Abschlagszahlungen oder gewährte Vorschüsse, enthalten, so spricht man von einem „Restlohn”.
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Dieterich, G.F. (1953). Die Lohnabrechnung. In: Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02676-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02676-1_2
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