Zusammenfassung
Beim Kollegialprinzip ist die Verantwortung für die Leitung der Unternehmung auf alle Mitglieder der Leitung gleichrangig verteilt. Beschlüsse werden gemeinsam gefaßt. Dabei kann es einem allgemeinen Beschluß vorbehalten bleiben, daß die Mitglieder für ihr Spezialressort unter bestimmten Voraussetzungen jeweils allein handeln können. Im einzelnen kann festgelegt werden, ob Einstimmigkeit oder Mehrstimmigkeit Voraussetzung für die Gültigkeit von Beschlüssen ist. Besteht die Leitung aus zwei oder mehr Mitgliedern, so ist es oft notwendig, daß ein Mitglied allein handelt. Die Zustimmung des oder der anderen Leitungsmitglieder muß dann nachträglich eingeholt werden. Ob und inwieweit eine einmal getroffene Entscheidung aufgehoben oder aufgeschoben werden kann, ist nicht generell zu beantworten.
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© 1958 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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Hardach, F.W. et al. (1958). Die Stellung des Einzelnen in der Mehrköpfigen Leitung. In: Leitungsorganisation. Veröffentlichungen der Schmalenbach-Gesellschaft, vol 25. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02669-3_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-02669-3
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