Zusammenfassung
Das Wort „Kredit“leitet sich vom lateinischen „credere“ (glauben, vertrauen) her und bedeutet, daß derjenige, der einem anderen Kredit gibt, diesem sein Vertrauen schenkt. Auf die wirtschaftliche Ebene bezogen, wo es sich regelmäßig um den Wertausgleich beim Geben und Nehmen von Wirtschaftsgütern handelt, heißt dies, daß der Kreditgeber, also derjenige, der vorleistet, in den Kreditnehmer das Vertrauen setzt, daß er die von ihm geschuldete Gegenleistung entsprechend der getroffenen Kreditvereinbarung im festgelegten späteren Zeitpunkt pünktlich und vollständig erbringen wird. Dies ist der Grundgehalt eines jeden auf Kredit getätigten Handelsgeschäfts. So unterschiedlich auch die einzelnen Kreditgeschäfte hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung sein mögen, ihrem Wesen, ihrer inneren Substanz nach sind sie einander gleich.
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von Halem, C.O. (1964). Die Formen der Kreditversicherung. In: Kreditversicherung. Schriftenreihe „Die Versicherung“, vol 2. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02643-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02643-3_2
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