Zusammenfassung
Die Kartellpolitik umfaßt alle Maßnahmen, die von einem Kartell durchgeführt werden, um den Kartellzweck — die Erhöhung bzw. Sicherung des Wirtschaftserfolgs seiner Mitglieder durch Verminderung des Wettbewerbs — zu erreichen (1).
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Vgl. Tschierschky, Kartellpolitik, a. a. O., S. 37: Mittel der Kartellpolitik sind alle Einrichtungen und Maßnahmen, vermittelst derer eine konkrete Einzelaufgabe und in der Zusammenfassung dieser Einzelaufgaben das Endziel der Organisation zu erreichen angestrebt wird.
Vgl. Lehnich, Wettbewerbsbeschränkung, a. a. O., S. 52.
Es kann allerdings damit gerechnet werden, daß unter diesen Voraussetzungen die zusätzlichen Absatzmöglichkeiten auch bei freiem Wettbewerb ausgenützt worden wären, was zu einem allgemeinen Preisverfall geführt hätte; die Wirkung des Kartells besteht also auch in diesem Falle weniger in der Ausweitung des Absatzes als in der Verhinderung des Preisrückganges.
Beckerath (Industrialismus, a. a. O., S. 309) führt als Beispiel dafür die Geschirrporzellanindustrie an. Die Absatzfähigkeit dieses Produkts in Konkurrenz mit anderen Produkten wie Steingut beruhte nicht in erster Linie auf seiner Billigkeit, sondern auf dem Vertrauen des Publikums in die andauernd gute, technisch und geschmacklich einwandfreie Qualität. Durch ein Schleudern mit den Preisen wurden die Absatzmöglichkeiten nur verengt.
Lehnich (Wettbewerbsbeschränkung, a. a. O., S. 199) berichtet beispielsweise, daß Fabrikanten, die infolge Syndizierung einen gemeinsamen Vertreter anstellten, sich nach einiger Zeit genötigt sahen, zur Anregung der Kundschaft wieder mehrere Vertreter auszusenden. Ähnlich auch Beckerath (Industrialismus, a. a. O., S. 286).
Mitunter kann bei Rayonierungsvereinbarungen, durch die eine Senkung der Verteilungskosten herbeigeführt werden soll, die Rationalisierung im Vordergrund des Interesses stehen.
Die interne Kartellpolitik ist in erster Linie eine Folge davon, daß durch die Kartellierung keine Gleichschaltung der Interessen der Kartellmitglieder herbeigeführt wird. Vershofen (Wettbewerb, a. a. O., S. 11) kennzeichnet dies mit den Worten, daß der Kampf um den Preis durch die Bildung von Marktverbänden in zwei Phasen zerlegt wurde: die zweitePhaseist der Ausgleich unter den verschiedenen Interessen im Verbandselbst, die zweite ist die Durchsetzung gegenüber den entgegenstehenden Marktinteressen.
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© 1959 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Mayer, L. (1959). Begriff und Formen der Kartellpolitik. In: Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02615-0_6
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