Zusammenfassung
Außenseiter im engeren Sinn sind Unternehmungen,dieaufGrundihresStand — ortes und ihrer wirtschaftlichen Betätigung in den Mitgliederkreis eines Kartells fallen würden, die sich jedoch an der Kartellvereinbarung nicht beteiligen (1),Im wirtschaftlichen Sinne ist ein Unternehmen nur dann als Außenseiter zu bezeichnen, wenn es nicht nur formell dem Kartell fernbleibt, sonderndiesem auch materiell Wettbewerb bereitet (2).
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Referenzen
Vgl. auch Lucae, a. a. O., S. 12.
Unternehmungen, die aus taktischen oder politischen Gründen einem Kartell zwar nicht beitreten, sich aber tatsächlich an die Kartellpolitik halten, sind mit dem Kartell nach der Art eines G e n t l e m a n s Agreements verbunden und können daher bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht als Außenseiter angesehen werden. Vom Standpunkt des Kartells ist allerdings zu beachten, daß ein vertraglicher Organisationszwang gegen solche Unternehmungen nicht in Betracht kommt.
Lucae (a. a. O., S. 13) wendet den Begriff des Außenseiters im weiteren Sinne in erster Linie auf Unternehmungen an, die außerhalb des lokalen Kartellbereichs stehen und zum Beitritt zum Kartell aufgefordert werden, dieser Aufforderung aber nicht Folge leisten.
Vgl. Lucae, a. a. O., S. 23.
A. a. O., S. 295.
Ist eine Produktionsumstellung leicht möglich, besitzt das Kartell also keinen technischorganisatorischen Marktschutz, dann ist eine Kartellbildung überhaupt schwierig. In der deutschen Schwerindustrie konnte beispielsweise für Stabeisen wegen des Wettbewerbs der Drahtwalzwerke längere Zeit keine Marktregelung getroffen werden (vgl. Lucae, a. a. O., S. 27) ; auch ein Kampf gegen Außenseiter ist in einem solchen Fall nicht einfach.
Lucae (a. a. O., S. 25) weist darauf hin, daß mitunter Maschinenlieferanten großes Interesse an Neugründungen haben.
Auch der Außenseiter ist wegen der Pflege seiner Kundenbeziehungen nicht ganz frei in seinen Entschlüssen.
Tatsächlich hat der Außenseiter meist gar kein Interesse daran, das Kartellmonopol zu brechen, da er es indirekt auch selbst ausnützt und lediglich versucht, daraus größere Vorteile zu ziehen als die Kartellmitglieder.
Bei Erzeugnissen, die mit Fracntkosten stark belastet sind (z. B. Baustoffen), kann sich für einen Außenseiter auch innerhalb des Kartellmarktes ein gewisser Marktschutz ergeben. Andererseits verfügen gegenüber derartigen Außenseitern auch die Kartellmitglieder über einen teilweise geschützten Markt, was ihnen die Durchführung von Preiskämpfen erleichtert.
Lucae (a. a. O., S. 18) erwähnt in diesem Zusammenhang Anzahl und Größe der Kartellfirmen als wichtige Faktoren. Je weniger Mitglieder ein Kartell hat, um so stärker ist es.
Außenseiter, bei denen das Kartellerzeugnis nur ein Nebenerzeugnis ist, sind am schwersten zu bekämpfen (vgl. Lucae, a. a. O., S. 20).
Syndikate sind gegenüber Außenseitern nach Lucae (a. a. O., S. 41) mitunter dadurch benachteiligt, daß sie auch für schlechtere Qualitäten einzelner weniger leistungsfähiger Mitglieder einen Absatz finden müssen.
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© 1959 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Mayer, L. (1959). Die Wirkungen der Kartellierung auf die Außenseiter. In: Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02615-0_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02615-0_13
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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