Skip to main content
  • 109 Accesses

Zusammenfassung

Wirtschaftspolitik auf iiberbetrieblicher Stufe wird nicht allein vom Staat und anderen öffentlichen Organisationen und Körperschaften betrieben. Auch privatwirtschaftliche Verbände wirken durch Planung und Lenkung auf den Wirtschaftsablauf ein und beeinflussen durch ihre Tätigkeit nicht nur die Entwicklung und den Wirtschaftserfolg der ihnen angeschlossenen Unternehmungen, sondern bilden unter Umständen die Struktur und Wirtschaftsverfassung der gesamten Volkswirtschaft in nachhaltiger Weise um.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Referenzen

  1. Passow (Kartelle, Jena 1930, S. 38 ff.) vertritt die Meinung, daß konkurrenzbeschränkende Maßnahmen überall ergriffen wurden, wo sich die Konkurrenz im Wirtschaftsleben besonders verschärfte und wo nicht die Obrigkeit konkurrenzregulierend eingegriffen hat.

    Google Scholar 

  2. Nach Liefmann (Kartelle, Konzerne, Trusts, 8. Aufl., Stuttgart 1930, S. 23) ist die moderne Kartellbewegung als eine Reaktion auf das Prinzip des freien Wettbewerbs anzusehen; sie findet ihre Ursache in erster Linie in dem erhöhten Kapitalrisiko des modernen Großbetriebs.

    Google Scholar 

  3. Isay (Die Geschichte der Kartellgesetzgebungen, Berlin 1955, S. 4) folgert aus der Tatsache, daB Kartelle in unserem Sinne erst mit dem Frühkapitalismus auftauchen, daB sie das Vorhandensein von Unternehmern und eines Marktes mit Wettbewerb voraussetzen. Sie stellen eine Gegenwirkung zum freien Wettbewerb dar.

    Google Scholar 

  4. Metzner, Kartelle und Kartellpolitik, Berlin 1926, S. 7.

    Google Scholar 

  5. Wagenführ, Kartelle in Deutschland, Nürnberg 1931, S. 19.

    Google Scholar 

  6. A. a. O., S. 23.

    Google Scholar 

  7. Nach Schmalenbach (Der freien Wirtschaft zum Gedächtnis, 2. Aufl., Köln-Opladen 1949) ist der Marktpreis ein Grenzkostenpreis, während der angemessene Preis, der einen privatwirtschaftlichen Zug hat, ein V o 1 1 k o s t e n p r eis ist (S. 23). Bei Überkapazität drängt dieser Umstand zur Kartellbildung; das Kartell stellt die Preise auf die Vollkosten ab (a. a. O., S. 89). Die privatwirtschaftliche Problematik für die Politik vieler Kartelle besteht, wie noch gezeigt werden wird, u. a. darin, daß der optimale Preis nicht nur nicht eindeutig bestimmbar ist, sondern auch für einzelne Mitglieder verschieden hoch liegt.

    Google Scholar 

  8. Zweifellos hatten auch die Zünfte gegen individualistisch-kapitalistische Bestrebungen und Tendenzen zu kämpfen. Die Kämpfe beeinflußten jedoch die Politik der Zünfte nicht in dem Maße wie die Politik der Kartelle.

    Google Scholar 

  9. A. a. O., S. 4.

    Google Scholar 

  10. Stocking-Watkins, Cartels or Competition, New York 1948, S. 25.

    Google Scholar 

  11. Das erhöhte Kapitalrisiko in der modernen Wirtschaft ist nicht allein auf die Ausweitung des Anlagevermögens zurückzuführen. Durch den Übergang von der Auftragsfertigung zur Marktfertigung ergaben sich in vielen Wirtschaftszweigen auch für das in den Vorräten gebundene Kapital zusätzliche Risiken; zu ihrer Erhöhung trug die zunehmende Wechselhaftigkeit der Bedürfnisse mit bei.

    Google Scholar 

  12. Vershofen sieht die zunehmende Nezessität des Umsatzes, den Marktzwang, unter dem jeder einzelne steht, als Hauptursache für die Notwendigkeit der Marktverbände an. Dadurch, daß sie die Preisbildung vom Umsatzakt loslösen und als Leistungsspezialität übernehmen, bedeuten sie für die Einordnung der Marktsubjekte dasselbe wie das Geld für die Fungibilität der Umsatzobjekte (Die Marktverbände, Nürnberg 1928, S. 25; Wettbewerb als System der Gegenkräfte, 1955, S. 9 f.). Gegen diese Feststellung kann eingewendet werden, daß auch ohne Marktverbände nicht mit jedem Umsatzakt ein Feilschen um den Preis verbunden ist.

    Google Scholar 

  13. Die Bedeutung der Fixkosten für die Wettbewerbsordnung wurde erstmalig von Schmalenbach 1928 in seiner Wiener Rede (Die Betriebswirtschaftslehre an der Schwelle der neuen Wirtschaftsverfassung) hervorgehoben. Vorher waren die Unbeweglichkeit des Kapitals und die Tatsache, daß Großunternehmungen im Wettbewerbskampf praktisch nicht ausgemerzt werden können, als die hauptsächlichsten Hindernisse für die Ordnung der Wirtschaft durch den freien Wettbewerb angeführt worden. (Vgl. Wolfers, Das Kartellproblem im Lichte der deutschen Kartelliteratur, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, München 1931, S. 22 ff., und Dohm, Die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Kartellierung, Aschaffenburg 1930, S. 57 ff.)

    Google Scholar 

  14. Ein solcher Kampf wäre vielfach sehr langwierig, wenn nicht aussichtslos, da der Schwache nach Wiedenfeld (Gewerbepolitik, Berlin 1927, S. 71) eine sehr unangenehme Waffe besitzt, nämlich seinen eigenen Konkurs oder, freundlicher ausgedrückt, die kapitalmäßige Reorganisation, bei der der Betrieb weiter bestehen bleibt.

    Google Scholar 

  15. Liefmann, a. a. O., S. 28.

    Google Scholar 

  16. Stocking-Watkins, a. a. O., S. 22; J. Dohm, a. a. O., S. 32, 38, 73, unterstreicht dagegen unter Berufung auf Levy und Macrosty die Bedeutung des Fehlens eines wirksamen Zoll- und Frachtschutzes für die langsamere und schwächere Entwicklung des Kartellwesens in England; Beckerath (Der moderne Industrialismus, Jena 1930, S. 288) führt dies auf das Überwiegen der Einzelund Familienunternehmungen in der alten englischen Industrie, also auf subjektive Ursachen, zurück, während Wiedenfeld (Kartelle und Konzerne, Berlin 1928, S. 23) dafür die beherrschende Stellung des auf Selbständigkeit und Beweglichkeit bedachten Großhandels gegenüber der Industrie verantwortlich macht.

    Google Scholar 

  17. Vgl. Beckerath, Industrialismus, a. a. O., S. 289; für diese Entwicklung im stillen mag auch das formelle Kartellverbot im Art. 419 Code Pénal verantwortlich gewesen sein.

    Google Scholar 

  18. Aus diesem Grund beschränkt sich der Verfasser in dieser Arbeit bei seinen Untersuchungen über die Kartellpolitik neben seinen eigenen Erfahrungen mit einer größeren Anzahl österreichischer Kartelle in der Hauptsache auf die überaus umfangreiche deutsche Kartelliteratur.

    Google Scholar 

  19. Nicklisch (Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Stuttgart 1939, 2. Band, Spalte 529) meint dazu, es müsse sich nicht um eine Geschäftszweignot handeln; es könne sich auch, wie in Kriegsund Nachkriegszeiten, um Aufgaben handeln, die gemeinschaftlich gelöst werden müssen, weil sie der einzelne nicht lösen kann. Sombart bezeichnet dagegen die Kartelle als Kinder des Glücks, da die meisten Gründungen in Aufschwungszeiten festzustellen seien (vgl. J. Dohm, a. a. O., S. 18).

    Google Scholar 

  20. Der deutsche Kartellgesetzentwurf, der zunächst die bevorzugte Behandlung von konjunkturellen Krisenkartellen vorsah, wollte die Kartelle auf diese Weise offenbar wieder auf ihre ursprüngliche Aufgabe, Selbsthilfeorganisationen in Krisenzeiten zu sein, zurückführen. Im Verlauf der Verhandlungen über den Entwurf wurde diese Bestimmung allerdings wieder fallen gelassen. Konjunkturelle Krisenkartelle dürfen nach § 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nur in besonderen Ausnahmefällen durch den Bundesminister für Wirtschaft zugelassen werden.

    Google Scholar 

  21. Es steht außer Zweifel, daß die oft recht unterschiedlich gelagerten Interessen der einzelnen Unternehmer am ehesten dann auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden können, wenn die Existenz aller oder zumindest der meisten Betriebe bedroht ist. Eine rückläufige Konjunkturentwicklung stellt jedoch jede Kartellorganisation auf eine schwere Probe, da in diesem Fall das Kartell einen Rückgang des Wirtschaftserfolgs seiner Mitglieder nicht verhindern kann und jedes Mitglied bestrebt ist, seine eigene Stellung möglichst unbeeinträchtigt aufrechtzuerhalten. Die Kartellbildung steht daher oft am Ende und nicht am Anfang der Krise und hat somit eher Präventivcharakter gegen eine allfällige Wiederholung krisenhafter Erscheinungen.

    Google Scholar 

  22. Vgl. Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für allgemeine Wirtschaftsstruktur (Enquetebericht), I. Unterausschuß, 3. Arbeitsgruppe, 4. Teil, 1. Abschnitt, S. 5 f.

    Google Scholar 

  23. Konnte man vor dem Krieg die Kenntnis des Kartellwesens als Spezialität einiger weniger Juristen und Volkswirte ansehen, so rückten jetzt Syndici und Geschäftsführer in breiter Front in die Industrie ein (Enquetebericht, a. a. O., S. 6).

    Google Scholar 

  24. Das Schwergewicht der Kartellpolitik lag in Deutschland während der Inflation auf der Regelung der Konditionen (Valutaklauseln) : andere Wettbewerbsbeschränkungen (besonders Kontingentierungen) hatten geringere Bedeutung. Die Politik der Kartelle wurde in dieser Zeit durch die starke Marktstellung der Verkäufer infolge Warenmangels und Geldentwertung natu rgemäß sehr erleichtert (vgl. Lehnich, Die Wettbewerbsbeschränkung, Köln-Berlin 1956, S. 320 ff.).

    Google Scholar 

  25. Beispielsweise wurden nach Stocking-Watkins (a. a. O., S. 57) Zollerhöhungen im Zusammenhang mit dem Ottawa-Übereinkommen von der Zustimmung des Imports Duties Advisory Committee im Board of Trade abhängig gemacht; dieses Committee gab seine Zustimmung nur dann, wenn die betreffende Industrie auf ihrem Inlandsmarkt eine Marktordnung und Stabilisierung durchgesetzt hatte.

    Google Scholar 

  26. NIRA = National Industry Recovery Act. Die zur Konjunkturbelebung erlassenen Gesetze, die Wettbewerbsbeschränkungen in gewissem Ausmaß tolerierten, werden mit dem Sammelbegriff NIRA-Gesetzgebung gekennzeichnet.

    Google Scholar 

  27. Vergleiche hierzu die Aufsätze, Abhandlungen und Diskussionen in der seit dem Jahre 1950 in Düsseldorf erscheinenden Zeitschrift „Wirtschaft und Wettbewerb“.

    Google Scholar 

  28. Vershofen (Wettbewerb, a. a. O., S. 12) bezeichnet diesen indirekten Wettbewerb als die vollkommene, die „totale“ Konkurrenz.

    Google Scholar 

  29. In diesem Sinne kann auch die Entschließung der Internationalen Han- delskammer in Paris, welche im Jahre 1952 dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen überreicht wurde (Internationale Kartelle), verstanden werden. In dieser wird zwar die Überlegenheit der sogenannten Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs außer Zweifel gestellt, doch wird darauf hingewiesen, daß die Kartelle nur in seltenen Fällen die Auswirkungen eines Monopols haben. Die theoretischen Argumente für und wider die Kartelle werden abgelehnt; es wird hingegen die Unterschiedlichkeit der Auswirkungen dieser ibereinkommen je nach der Art, in der sie aufgezogen werden, und je nach dem Wirtschaftsraum, in dem sie sich geltend machen, hervorgehoben.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1959 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Mayer, L. (1959). Ursachen und Entwicklung des Kartellwesens. In: Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02615-0_1

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02615-0_1

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-00702-9

  • Online ISBN: 978-3-663-02615-0

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics