Zusammenfassung
Die Geschichte des Rechtsstaates ist die Geschichte einer sich über mehrere Jahrtausende hinziehenden, selbst in unseren Tagen noch immer nicht zum Abschluß gekommenen Bemühung, den Funktionszusammenhang von individueller Lebensgestaltung und gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben innerhalb einer organischen Gesamtlebensordnung herzustellen. Noch stehen wir mitten in einem weltweiten Ringen um die Überwindung des Scheingegensatzes von Individuum und Gemeinschaff. In dem Doppelbegriff Rechtsstaat sind diese beiden sozialen Dimensionen jedoch bereits in einer Einheit zusammengefaßt. Er besagt, daß sich die staatliche Gemeinschaft auf einem Rechtssystem aufbaut, das dem einzelnen (dem Rechtsträger) eine definierbare und — gegenüber der rechtsstaatlichen Gemeinschaft — deutlich abgrenzbare Position und Entfaltungsmöglichkeit einräumt. Über den Umfang dieser individuellen Rechtsposition und der von der Gemeinschaft zu übernehmenden Aufgaben ist damit zunächst noch nichts ausgesagt. Diese Frage hängt mit dem Anspruch des Menschen auf autonome Lebensgestaltung zusammen, die sich im Verlaufe der Geschichte immer deutlicher und umfassender abzeichnet.
»Wir sind Diener des Rechts, um frei sein zu können.« Cicero
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© 1963 Westdeutscher Verlag · Köln und Opladen
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Vogel, H.H. (1963). Das Gemeinwesen. In: Jenseits von Macht und Anarchie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02607-5_3
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