Zusammenfassung
Der Substanzwert der Unternehmung ergibt sich aus den bilanzmäßig erfaßbaren Vermögenswerten. Gegenstand der Erfassung ist also die reale Substanz der Unternehmung, die sich in Anlagewerten und im Umlaufver mögen ausdrückt. Unbeschadet der Forderung, daß auch der Substanzwert der Unternehmung nur als Ganzes im Rahmen der Unternehmung als Wirtschaftseinheit zu betrachten ist, kann er aber nur aus der Addition der entsprechend bewerteten Einzelwerte gewonnen werden. Es wurde wiederholt betont, daß es für die Berechnung des Gesamtwertes vollkommen gleichgültig ist, was ein Wirtschaftsgut ursprünglich gekostet hat, sondern daß es darauf ankommt, welcher Wert ihm im Zeitpunkt der Bewertung im Hinblick auf den zukünftig mit ihm erzielbaren Nutzen zugemessen werden kann. Es ist also nicht der Produktionskostenwert maßgebend, sondern der Wert der Kosten, die notwendig wären, um die Wirtschaftsgüter nach ihrem augenblicklichen Zustand und Nutzen für die Unternehmung zu erstellen oder zu erwerben. Dieser Wert ist der Reproduktionskostenwert. Da nun die Gesamtbewertung der Unternehmung auf dem Reproduktionskostenwert aufbaut, stellt der Substanzwert als Teil des Ganzen einen Teilreproduktionskostenwert dar.
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Kolbe, K. (1954). Der Substanzwert. In: Gesamtwert und Geschäftswert der Unternehmung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02489-7_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00576-6
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