Zusammenfassung
Das am 23. 1. 1948 vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz zur Neuordnung des Veranlagungs- und Ablieferungswesens in der Landwirtschaft (Anlage 1) sieht die Belastung des Grund und Bodens mit einer.ernährungswirtschaftlichen Pflichtleistung nach der Ertragsmöglichkeit vor. Rücklieferungen an den landwirtschaftlichen Betrieb in Form von Sant- und Pflanzgut. Zucht- und Nutzvieh. Magermilch, Futtermitteln usw. werden der Belastung zugeschlagen. Gleiche Verhältnisse werden gleich berücksichtigt, unabhängig von der Tüchtigkeit und unabhängig von der Betriebsgröße. Durch Anrechnung des berechtigten Selbstversorgeranspruches auf die Pflichtleistung wird der — in den verschiedenen Betriebsgrößen — unterschiedlichen Zahl an Selbstversorgern pro Flächeneinheit Rechnung tragen. Eine Durchführungsverordnung wird noch festsetzen, in welcher Höhe die durch Benutzung eines Treckers mögliche Einsparung von Spannviehfutter den Betrieben angerechnet wird.
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Hüttebräuker, R. (1948). Das Veranlagungsgesetz vom 23. 1. 1948. In: Gerechte Veranlagung oder Erfassung?. Agrarwissenschaft und Agrarpolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02486-6_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-02486-6
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