Zusammenfassung
Die Auswirkungen staatlicher Anleihepolitik werden vorwiegend unter konjunkturpolitischem und verteilungspolitischem Gesichtspunkt diskutiert. Diese zweifache Problematik erhält noch dadurch Gewicht, daß die Staatsanleihen vorwiegend im Bankensektor gehalten werden. Denn einerseits lassen die Liquiditätswirkungen die Verknüpfung und gegenseitige Bedingtheit von Staatsschuldenpolitik und Geld- und Kreditpolitik deutlich erkennen; wie sehr gerade das Phänomen »Liquidität« wirtschaftliche Entscheidungen bestimmt, zeigt ein Blick auf die neueste Theorie272. Andererseits müssen die verteilungspolitischen Vorstellungen, die man im allgemeinen mit der Anleihepolitik verbindet, auf die jeweils in Erscheinung tretende Gläubigerstruktur Bedacht nehmen ein hoher Anteil der Banken an der fundierten langfristigen Staatsschuld macht die Zurechnung der Einkommenswirkungen äußerst schwierig.
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Referenzen
Schmölders, G., The Liquidity Theory of Money, a.a.O.
Vgl. Neumark, F., Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a.a.O., S. 396.
Sie stellt insofern den Preis für die größere finanzpolitische Aktionsfähigkeit dar, siehe Neumark, F., Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a. a. o., S. 388.
Albers, W., Staatsverschuldung und Geld- und Kreditpolitik, a.a.o., S. 35.
Neumark, F., Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a. a. o., S. 383.
Sofern die Besteuerung eine Schwächung der konsumtiven Nachfrage nach sich zieht.
In konsequenter Fortführung dieser Überlegungen wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Tilgung denn überhaupt »zweckmäßig« sei. Beispielsweise formuliert JöHr : »Ist die öffentliche Schuld tragbar, so braucht man nicht zu tilgen.« (Das Problem der Schuldentilgung, a. a. O., S. 304.) JÖHr führt weiter aus : »Wäre die Schuldenlast untragbar, so doch nur deshalb, weil der Druck auf dem Steuerzahler — oder wenigstens auf gewissen Kreisen der Steuerzahler — als zu groß betrachtet würde. Um tilgen zu können, müßten jedoch die Steuern erhöht werden, wodurch die als zu hoch betrachtete Steuerlast weiter vergrößert würde.« (Ebenda.) JÖHr unterstellt dabei, daß von einer Steuererhöhung zwecks Tilgung dieselben Wirtschaftssubjekte getroffen werden, die schon vorher ihre Last als »untragbar« empfanden. Das aber ist nicht zwangsläufig so, denn man kann andere Einkommensklassen stärker besteuern. Zudem wird aber gerade in der Hochkonjunktur bei steigenden Einkommen eine höhere Besteuerung leichter möglich — und sogar auch notwendig — sein als in anderen Zeiten. Und gerade die konjunkturdämpfende Wirkung wird von JÖHr anerkannt, ihre Anwendung auch gefordert (S. 292 und 295) ; es hat deshalb wenig Sinn, in dieser Situation die Schuldenlast als »tragbar« zu definieren und damit die Tilgung als nicht notwendig zu erachten.
Über Schwierigkeiten bei der Tilgung in der Übergangsphase zwischen deflatorischer und inflatorischer Lücke et vice versa zwischen inflatorischer und deflatorischer Lücke siehe Albers, W., Staatsverschuldung und Geld- und Kreditpolitik, a. a. O., S. 39.
Die »Monetisierung« der Staatspapiere will Haller durch die Zwangsanleihe verhindert wissen (Haller, H., Zur Problematik der Kreditfinanzierung öffentlicher Ausgaben, a.a.O., S. 89), während Albers einen Ausweg darin sieht, daß sich der Staat ausschließlich bei der Notenbank verschuldet, eine Maßnahme, die die Wirksamkeit der geld- und kreditpolitischen Instrumente der Notenbank nicht beeinträchtigen würde (Albers, W., Staatsverschuldung und Geld- und Kreditpolitik, a.a.O., S. 42).
Und nicht nur die Tilgungspolitik, wie Neumark bemerkt (Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a.a.O., S. 395). Ähnliche Gedanken finden sich bei JÖHr, der eine Tilgung lediglich während der Depressionszeiten wegen ihrer beschäftigungsmindernden Wirkung ausschließen will und als »zweitbeste Lösung« bezeichnet (Das Problem der Schuldentilgung, a.a.O., S. 310 und 311, sowie seine Schrift »Die Beurteilung konkreter wirtschaftspolitischer Probleme«, a. a. O., 1947, S. 50ff., insbes. S. 53).
Der kontraktive Effekt eines Haushaltsüberschusses ginge jedoch weitgehend verloren, wenn dies zur Schuldentilgung verwendet würde, vgl. Albers, W., Staatsverschuldung und Geld- und Kreditpolitik, a.a.O., S. 36.
Albers, W., Staatsverschuldung und Geld- und Kreditpolitik, a.a.O., S. 38.
Neumark, F., Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a.a.O., S. 395.
Vgl. Schmölders, G., Finanzpolitik, a.a.O., S. 261.
Vgl. Schmölders, G., Finanzpolitik, a.a.O., S. 259. Vgl. auch JÖHr, W. A., Das Problem der Schuldentilgung, a.a.O.; JÖHr berichtet über die psychologischen Wurzeln des Tilgungswillens der Schweizer Bevölkerung (S. 307 ff.), die er in einer »Mißbilligung des hohen Schuldenstandes« sieht, dem die Vorstellung vom Staat als »gutem Hausvater« (S. 308) zugrunde liegt und die wohl zum Teil in der weitgehend bäuerlichen Herkunft der schweizerischen Bevölkerung begründet sind (S. 309). Ein Test unter Studenten im ersten Semester habe eine Mehrheit von 51% für weitgehende Tilgung ergeben, die in der Bevölkerung liege höher. Er fragt, ob es nicht Aufgabe der Nationalökonomie sei, die Bevölkerung aufzuklären und von der »fixen Idee« einer unbedingten Tilgung zu befreien (S. 307), gibt aber zu, daß gegenüber der festen psychischen Verankerung des Tilgungswillens die Überzeugungskraft der auf das Mittel der rationalen Argumentation angewiesenen Wissenschaft weitgehend machtlos sei (S. 310).
Vgl. Neumark, F., Zur Problematik der Grenzen des Staatskredits, a. a. O., S. 375.
Schmölders, G., Finanzpolitik oder »Fiscal Policy« ?, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 115. Bd., 1959, S. 417.
Vgl. hierzu Müller, J. H., Einkommen (I: Theoretische Grundlagen), in: Staatslexikon, 6. Aufl., 2. Bd., Freiburg 1958, Sp. 1093.
Insofern kann hier nicht der Gedankengang der Verteilungslehre vollzogen werden, der auf das Bruttoeinkommen abstellt, die Differenz zwischen diesem und dem Nettoeinkommen jedoch als ein Problem der Einkommensverwendung eliminiert und als Ausfluß des Preisbildungsprozesses ansieht; vgl. hierzu u. a. Weisser, G., Distribution (Ii. Politik), in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 2. Bd., Göttingen 1959, S. 636.
Die Zahlung von Steuern und Zwangsabgaben für die soziale Sicherung mag zwar aus allgemein-verteilungstheoretischer Sicht »ihren institutionellen Sinn nach Aufwand aus Einkommen« darstellen, der »vom Bürger in eigener Sache getrieben werden muß« (Weisser, G., Distribution, a. a. o., S. 636), doch ist sie in unserer Betrachtung gerade das Untersuchungsobjekt.
Daß sich die Einkommensverteilung nicht durch den Marktmechanismus allein vollzieht, ist wohl auch maßgeblich für die Formulierung einer » soziologischen Theorie der Verteilung« [vgl. Einzelheiten bei Preiser, E., Distribution (I. Theorie), in : Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 2. Bd. Göttingen 1959, S. 627 ff.], die sich auf » Gruppen homogenen Verhaltens« (Preiser, ebenda) stützt und die das Verhalten dieser Gruppen (Lohnempfänger, Profitbezieher, Landwirte, Kapitalisten und Bezieher von Transfereinkommen) als entscheidend für die Einkommensverteilung ansieht.
Vgl. hierzu Haller, H., Finanzpolitik, Tübingen—Zürich 1957, S. 195.
Vgl. in diesem Zusammenhang die Ansicht, daß der Einkommensbegriff »als Ausdruck der wirtschaftlichen Wirkungsmöglichkeiten des Menschen« einer Aufgliederung des Wirtschaftsprozesses »nach den grundsätzlich bestimmenden und unterschiedlichen Verhaltensweisen des Menschen« Rechnung tragen soll (Konsumenten- und Produzentenentscheidungen), Schuster, E., Einkommen, in : Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 3. Bd., Göttingen 1961, S. 54.
Vgl. u. a. Boulding, K. E., The Fruits of Progress and the Dynamics of Distribution, American Economic Review, 43 (1953).
Kalecki, M., Theory of Economic Dynamies, London 1954.
Krelle, W., Bestimmungsgründe der Einkommensverteilung in der modernen Wirtschaft, in : Einkommensbildung und Einkommensverteilung, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Nf, Bd. 13, Berlin 1957.
Marchal, J., und J. Lecaillon, La répartition du revenu national, Paris 1958.
Man ist versucht, in dieser Auffassung ein Wiederaufleben der alten Frage »Macht oder ökonomisches Gesetz ?« zu erblicken; vgl. Tugan-Baranowsky, M. V., Die soziale Theorie der Verteilung, Berlin 1913.
Böhm-Bawerk, E. V., Macht oder ökonomisches Gesetz, in : Gesammelte Schriften von Eugen V. BÖHm-Bawerk, Wien— Leipzig 1924, S. 230–300.
Einzelheiten u. a. bei Neumark, F., Grundsätze und Arbeiten der Haushaltsführung und Finanzbedarfsdeckung, in : Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., 1. Bd., Tübingen 1952, S. 609 und 658 ff.
Namentlich wenn die Vorstellung auf eine »bessere« Verteilung der Einkommen und des Eigentums gerichtet ist, werden die verschiedensten Standpunkte aus unterschiedlichen weltanschaulichen Positionen vor dem Hintergrunde der herrschenden Gesellschaftsordnung vorgetragen, sowohl aus »klassenkämpferischer« als auch aus sozialethischer Sicht ; vgl. zu letzterem u. a. Bd. 1 der Veröffentlichungen der Walterraymond- Stiftung, »Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung«, Köln und Opladen 1960.
Zu den Zielsetzungen der Finanzpolitik überhaupt und zur Frage der Vereinbarkeit der fiskalischen und freiheitlichen Zielsetzung, der Wohlstandszielsetzung und der Gerechtigkeitszielsetzung siehe Haller, H., Finanzpolitik, a.a.O., S. 124ff.
Diese normativen Leitbilder entsprechen den jeweils herrschenden Gerechtigkeitsideen und orientieren sich wohl in einer wirtschaftlich-dynamischen Epoche an dem »leistungsbezogenen Anteil« als »erstem Richtmaß«, wobei hinsichtlich der Kriterien der Leistung zweifellos Unterschiede in den einzelnen Kulturkreisen bestehen, Wallraff, H. J., Einkommen (Ii : Einkommenspolitik), in : Staatslexikon,a. a. 0., Sp. 1102. 300 Da die Bestimmung einer objektiv gerechten Einkommensstruktur eine ihrer Natur nach unlösbare (vgl. Wallraff, H. J., Einkommenspolitik, a. a. O., Sp. 1102) und der Wissenschaft nicht adäquate Aufgabe ist, fällt der Wissenschaft die Rolle zu, die Instrumente, die zur Erreichung der gesellschaftspolitisch geprägten Ziele notwendig sind, in ihren Wirkungen zu analysieren.
Dabei wird als objektives Richtmaß im Prinzip der »Nutzen« dieser Staatsinvestition (und seiner Verteilung auf verschiedene Perioden) erblickt. Vgl. hierzu auch Haller, H., Finanzpolitik, a. a. O., S. 131 ff. und 183 ff., und Musgrave, R. A., Theorie der öffentlichen Schuld, a. a. O., S. 72 ff.
Gerloff, W., Grundlegung der Finanzwissenschaft, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, a.a.O., 1. Bd., S. 24.
Wagner, Ad., Lehrbuch der politischen Ökonomie, 6. Bd., 2. Aufl., Finanzwissenschaft, Zweiter Teil: Theorie der Besteuerung, Gebührenlehre und allgemeine Steuerlehre, Leipzig 1890, S. 207.
Nach neuerer Lehre ist die bestehende Einkommens- und Vermögensverteilung als eine der Hauptursachen der periodischen Störungen des Wirtschaftsablaufes anzusehen, vgl. u. a. Beveridge, W. H., Full employment in a Free Society, 1945 (deutsch »Vollbeschäftigung in einer freien Gesellschaft«, 1946). — Schumacher, E. F., Public Finance-Its Relation to Full Employment (The Economics of Full Employment. Six Studies in Applied Economics prepared at the Oxford University Institute of Statistics, Oxford 1946 [auch deutsch erschienen in Bern 1946]). — Hansen, A. H., Fiscal Policy and Business Cycles, 1941.
Über konsumsteigende Wirkungen der Redistributionspolitik, namentlich bei einer Politik des »Hinaufstabilisierens« (in einer Wirtschaft mit ständiger Neigung zum Abgleiten) vgl. im einzelnen Haller, H., Finanzpolitik, a.a.O., S. 90f., 167 ff. und 185 ff.
Siehe bei Neumark, F., Grundsätze und Arten der Haushaltführung und Finanzbedarfsdeckung, a.a.O., S. 658 ff.
Der Globalprozeß der Einkommensumschichtung und namentlich die Kaufkraftumleitung von der Produktions- und Akkumulations- in die Verbrauchersphäre kann je nach der gesamtwirtschaftlichen Lage unvorhergesehene und unerwünschte Wirkungen haben; auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. hierzu Schmöders, G., Finanzpolitik, a.a.O., S. 114ff. — Zur Erscheinung einer ausgesprochenen »Redistributionsmentalität« vgl. Hicks, U. K., Public Finance, Garnbridge Economic Handbooks, London, 2nd ed. 1955, pp. 263, und dieselbe, Steuerpolitik im Wohlfahrtsstaat (Die Erfahrungen Großbritanniens), Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten, Nf, Heft 3, Berlin 1953, S. 30 ff.
Auch bezüglich der Steuerpolitik bestehen Gerechtigkeitsvorstellungen; vgl. hierzu die Ausführungen Ad. Wagners über die »Relativität der Steuergerechtigkeit«, die wie »alles ,Sittliche` überhaupt ... nichts Absolutes, sondern etwas zeitlich (hi-, storisch) und örtlich Relatives, durch die Cultur des Volkes Bedingtes« ist; neben dieser historischen Relativität weist Wagner auf die Abhängigkeit des Gerechtigkeitsurteils von dem Urteil über die geltende Wirtschaftsordnung (»privatwirtschaftliches Concurrenzsystem«) und auf den Einfluß von Arbeitsteilung und Technik auf die Anwendung der Gerechtigkeitspostulate in der praktischen Ausgestaltung und Durchführung der Besteuerung hin, Wagner, Ad., Finanzwissenschaft, a. a. O., S. 379 und 381 ff.
Vgl. Haller, H., Finanzpolitik, a. a. O., S. 212ff.
Unter »aktiver« Einkommensverteilung versteht zum Beispiel Haller Maßnahmen mit dem Ziel der Veränderung des relativen »Bedürfnisbefriedigungsgrades« der Einkommensbezieher. »Passive« Umverteilung ist die Veränderung der Relation der Einkommen in der Absicht, den durch das Markteinkommen gegebenen relativen Bedürfnisbefriedigungsgrad gleichzuhalten; hier bezieht sich die Umverteilung nicht auf die Bedürfnisbefriedigung, sondern auf das Einkommen (a. a. O., S. 198).
Vgl. hierzu Geiger, W., Eigentumsgarantie und sozialer Rechtsstaat, in: Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, Bd. 1 der Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung, Köln und Opladen 1960, S. 187.
»Dabei ist die Beziehung zum Gegenstand der Eigentumsgarantie der heutigen Verfassungen aufschlußreich, die auch Forderungsrechte, Urheberrechte, Patentrechte und Vermögenswerte Rechte publici juris in den Schutz einbeziehen und so den Verschiebungen in der Vermögensstruktur der modernen Gesellschaft Rechnung zu tragen suchen«, Molitor, B., Eigentum (I. Soziologie des Eigentums), in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 3. Bd., Göttingen 1961, S. 34.
Vgl. Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 11. Bd., Göttingen 1961, S. 174.
Man versteht daher auch in den Bereichen der Wirtschaftsethik und Eigentumspolitik unter Eigentum nicht nur das absolute dingliche Recht an Sachen (unbeschränkte Sachherrschaft), sondern auch die obligatorischen Rechte (bes. Obligationen, Mitgliedschaftsrechte, wie Aktien) und beschränkt dingliche Rechte, wie Urheberrechte, Patentrechte u. a., d. h. »alles, was ‚Vermögen‘ ist«, vgl. Höffner, J., Sozialphilosophie des Eigentums, in : Staatslexikon, 6. Aufl., 2. Bd., Freiburg 1958, Sp. 1066.
»Wenn Begriffe sich wandeln könnten, würde jener Wandel auch jeden Vermögen genannten Begriff betreffen, der mit Hilfe eines Begriffes Eigentum gebildet wird«, Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 163.
Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 163.
Molitor, B., Eigentum (I. Soziologie des Eigentums), a. a. O., S. 38. — Aus dem Blickwinkel des einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft unterscheidet die Eigentumssoziologie erstens die Dispositionsfunktion (Verfügung und faktische soziale Kontrollmöglichkeiten), zweitens die Sekuritäts- und Einkommensfunktion (Veräußerung von Vermögen und Erträge aus Vermögen) und drittens die Prestigefunktion (Geltung von Gruppenpositionen in der Gesellschaft), vgl. Molitor, B., a. a. O., S. 34.
Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 165 : »Die Ordnungen der Gesellschaft — mögen sie rechtlich gesichert sein oder nicht, und mögen sie das Wirtschaftsleben unmittelbar oder, wie das Schulwesen, nur mittelbar betreffen —, ferner Kriege, Vertreibungen, tatsächliche Unterjochungen, vor allem aber andauernde, einseitig wirkende Marktlagen haben entscheidenden Anteil daran, wie weit es in der Gesellschaft Vermögenslose gibt und wie groß die Unterschiede der personenbezogenen Vermögen sind.«
Gehlen, A., Soziologische Aspekte des Eigentumsproblems in der IndustrieGesellschaft, in : Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, Bd. 1 der Veröffentlichungen der Walter-Raymond- Stiftung, Köln und Opladen 1960, S. 166 (» ... die Orientierung an vorindustriellen mittelständischen Eigentumslagen ist ... nur noch an den Rändern der Industriegesellschaft vollziehbar«).
Vgl. Molitor, B., Eigentum, a. a. O., S. 35 f.
Gehlen, A., Soziologische Aspekte des Eigentumsproblems in der Industrie-Gesellschaft, a. a. O., S. 173.
Molitor, B., Eigentum, a.a.O., S. 35.
Die öffentliche Hand finanziert Wohnblocks, garantiert ärztliche Versorgung, stellt Schulen und Lehrmittel zur Verfügung, unterhält den einzelnen im Falle der Arbeitslosigkeit, die Sicherung für das Alter und die Wechselfälle des Lebens geht von der privaten Geldvermögensbildung auf Einrichtungen der Sozialversicherung über, vgl. Molitor, B., Eigentum, a. a. O., S. 35, und Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 165 ff. — Ferner Gehlen, A., Soziologische Aspekte, a. a. O., S. 167.
Gehlen, A., Soziologische Aspekte, a. a. O., S. 167 (Auszeichnung bei Gehlen gesperrt).
Gehlen, A., Soziologische Aspekte, a.a.O., S. 168.
Molitor, B., Eigentum, a.a.O., S. 35.
Schmölders, G., Zur Psychologie der Vermögensbildung in Arbeiterhand, in: Kyklos, Vol. Vx — 1962, p. 175.
Sciimölders, G., Zur Psychologie der Vermögensbildung in Arbeiterhand, 1. c., p. 179. — Weisser weist darauf hin, daß der hohe Anteil der Vermögenslosen in unserer Gesellschaft keinesfalls einfach aus Mängel an Intelligenz und Wagnisbereitschaft erklärt werden kann. Noch immer sei die Meinung weit verbreitet, daß der Besitz von Vermögen im wesentlichen das Ergebnis von Fleiß, Tüchtigkeit und Verbrauchseinschränkung sei, eine Meinung, die sich als » ungeschichtlich« qualifiziere, sich innerhalb der Wissenschaft heute nicht mehr zu halten vermöge (Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 165). »Die Menschen, die über Generationen hinweg nicht personenbezogenes Produktivvermögen und damit verbundene Verantwortungen haben konnten, sind des Erlebens dieser Werte entwöhnt« (a. a. O., S. 170).
Molitor, B., Eigentum, a. a. O., S. 34.
Gehlen, A., Soziologische Aspekte, a. a. O., S. 171. »Diese Umlenkung des Interesses auf das Prestige liegt genau auf der Linie einer demokratisierten Massengesellschaft, die von sich aus keine erkennbaren Statusabzeichen mehr verteilt. In ihr geht eine Art Wettkampf um Ansehen in der Gesamtgesellschaft vor sich, wobei sich das Würdegefühl sichtbar am besten und wirkungsvollsten im Eigentum niederschlagen kann. Ich halte dies für eine wesentliche soziologische Kraft, die Kollektiventeignungen im Wege steht.« (Derselbe, ebenda.)
Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 174. — Neben ökonomisch begründeten Vorstellungen werden namentlich auch ethisch motivierte Auffassungen über eine Eigentumsstreuung vorgetragen. So sind beispielsweise nach der katholischen Soziallehre die Eigentumsverhältnisse in einer Gesellschaft » gesund«, wenn die breiten Schichten des Volkes so viel besitzen, daß sie nicht in Abhängigkeit von anderen Schichten oder vom Staat geraten. Eine breite Beteiligung auch am volkswirtschaftlichen Produktivvermögen ist gesellschaftspolitisch wichtig, weil sie zu einer »aufrichtigen« Anerkennung der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung der westlichen Welt führt. (Vgl. Höffner, J., Eigentumsstreuung als Ziel der Sozialpolitik, in: Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, a. a. O., S. 34.) — Darüber hinaus wird aber nach dem Maß der Streuung gefragt, das der evangelischen Soziallehre zufolge von einer Wertentscheidung abhänge, die ihrerseits in der christlichen Lebenswelt nur theologisch beurteilt werden könne. Die Ordnung, die innerhalb des Willenschaos, in den Kämpfen zwischen Mein und Dein, walten solle, müsse »eine lebendige Ordnung sein«, die die vielfältigen Bedürfnisse in der Gesellschaft berücksichtige. »Abstrakte Gerechtigkeit ist u. U. nicht weniger fatal als konkrete Ungerechtigkeit« (Steinbach, E., Verlangt die evangelische Soziallehre eine Politik der breiten Eigentumsstreuung ?, in : Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, a. a. O., S. 126).
»Die klare Unterscheidung zwischen den distributären und den nichtdistributären Möglichkeiten der Vermögenspolitik ist nicht nur logisch bedeutsam. Von der Meinung, Vermögenspolitik (Eigentumspolitik) müsse in Distributionspolitik bestehen, zu dem Vorurteil, bei ihr handele es sich- notwendig um Umverteilung (Redistribution), und dem weiteren Vorurteil, bei der Umverteilung handele es sich denknotwendig um so etwas wie Geschenke, sind nur kleine Schritte.« (Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 175.)
Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 175. — »Die Neigung, Vermögenspolitik nur als eine Aktion der Distributionspolitik verstehen und diese Aktion dann ... als Redistributionspolitik zu deuten, ... gibt der Vermögenspolitik einen Akzent, als sei sie in erster Linie Sozialpolitik. Sie ist aber überwiegend schlechthin Ordnungspolitik.« (Derselbe, ebenda.)
Frickhöfer, W., Mehr Nüchternheit in der Konjunktur- und Lohndiskussion. Stabiles Preisniveau ohne Dirigismus. Eigentumsstreuung ohne Zwang. Schriftenreihe der Aktionsgemeinschaft soziale Marktwirtschaft, Heft 6, Köln 1962, S. 61.
Sozialstaat ist der Staat aller Bevölkerungsschichten, er ist nicht Wohlfahrts- und Versorgungsstaat, er garantiert Privateigentum ; so bei Geiger, W., Eigentumsgarantie und sozialer Rechtsstaat, in : Eigentum und Eigentümer unserer Gesellschaftsordnung, a.a.O., 5. 199 und 200.
Geiger, W., Eigentumsgarantie und sozialer Rechtsstaat, a. a. O., S. 200.
Man kann selbstverständlich nicht so weit gehen, in der Umverteilung eine Enteignung zu sehen. Denn was den Staatstitelbesitzern an Zinsen und Tilgungsgeldern zufließt und steuerlich finanziert ist, berührt nicht das Eigentum anderer, sondern deren Einkommen; zugleich wird diese Transfermasse nur zum Teil bei ihren Empfängern zu Eigentum.
Vgl. hier Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 178.
»Bei der Zurückführung der konkreten Entscheidungen des täglichen Lebens auf ihre obersten Prämissen müssen wir auf Entscheidungen stoßen, die unmittelbar gelten, d. h. keiner Begründung bedürfen. Es ist wie bei dem empirischen Wissen. Hier bilden die Wahrnehmungen die Grundlage. Sie sind der Begründung weder bedürftig noch fähig.« (Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 175.)
Selbst wenn man in der Formulierung »Naturrecht auf Eigentum« den Terminus »Naturrecht« durch »vorgängige Ordnung« ersetzt, die also »vor jeder positiven Ordnung« lebe (Gundlach, G., Das Privateigentum und seine soziale Pflichtigkeit. Voraussetzungen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, in : Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, a. a. O., S. 23), so bleibt das bestimmende Charakteristikum dieser Aussage unverändert erhalten. Doch ist die These von der fundamentalen Einrichtung des Privateigentums auch in der katholischen Soziallehre nicht unbestritten (vgl. Gundlach, a. a. O., S. 24ff.); denn in der Tat handelt es sich bei Wendungen wie »natürliche Ordnung«, »natürliche Beziehung« usw. immer um »Leitbilder von dem, was in der empirisch gegebenen Natur gelten sollte, damit sie vollkommen natürlich werde. Es ist aber unzweckmäßig ... daß auch auf diese außerempirischen Leitbilder das Sprachsymbol ‚Natur‘ angewendet wird«. »Ein solcher Schluß von dem, was in der Natur tatsächlich besteht, auf das, was gelten soll, ist logisch nicht möglich.« (Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 175.) — Vgl. hierzu besonders die Ausführungen von Geiger, W., Eigentumsgarantie und sozialer Rechtsstaat, a. a. O., S. 187, in denen er zu dem Schluß kommt, daß es nur in sehr beschränktem Maße erlaubt ist, von dem naturrechtlichen Charakter des Eigentums zu sprechen.
Weisser, G., Vermögen und Vermögenspolitik, a. a. O., S. 177 : »Was hier an Dispositionsmöglichkeiten besteht, hat durchaus Einfluß auf den ganzen Lebensstil der Einkommensbezieher. «
Schmölders, G., Eigentum und Eigentumspolitik, in: Eigentum und Eigentümer in unserer Gesellschaftsordnung, a.a.O., S. 214.
Schmölders, G., Eigentum und Eigentumspolitik, a.a.O., S. 223.
Vgl. in diesem Zusammenhang die Schrift des Bundesministeriums für Wirtschaft über »Möglichkeiten zur Verbesserung der Struktur des Rentenmarktes« (Sonderheft zum Bericht über die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik) vom 10. September 1960.
Schmölders, G., Eigentum und Eigentumspolitik, a. a. O., S. 223.
Eigentumsbildung und Wirtschaftspolitik, April/Mai 1958. Wirtschaftspolitische Meinungsbildung (Kommentar).
SciimÖLders, G., Eigentum und Eigentumspolitik, a.a.O., S. 224.
Boehme, H., Geldwertbewußtsein und Sparerverhalten, Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 878, Köln und Opladen 1960.
Untersuchung des Divo-Instituts im Auftrage der Forschungsstelle für empirische Sozialökonomik Köln im April 1961; Repräsentativumfrage unter der Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 79 Jahren mit Hilfe einer Zufallsstichprobe. »Sparen, Wertpapiersparen, Horten«, Frankfurt a. M. 1961.
Notgroschen 34%, Aussteuer und Berufsausbildung für die Kinder 7% , Wertpapiere 1%, zusätzliche Einkommen im Alter 5% , »für meine Familie, wenn ich einmal nicht mehr da bin« 3% der Ersparnisse.
Urlaubsreise 13% , Anschaffungen in den nächsten 2–3 Jahren 24% der Ersparnisse.
Tab. 40 der Divo-Untersuchung 1961, Mehrfachnennungen eingeschlossen.
Tab. 40 der Divo-Untersuchung 1961.
Tab. 41 der Divo-Untersuchung 1961.
Tab. 34 und 35 der Divo-Untersuchung 1961.
Einkommen des Haushaltsvorstandes mit 1000 Dm netto und mehr monatlich.
Einkommen des Haushaltsvorstandes mit 400–600 Dm netto monatlich.
Die Sparbeträge für ein eigenes Haus, Grundstücke (und Bausparen) sind aus der Berechnung herausgelassen, da hier nur sehr geringe Unterschiede zwischen den Einkommensklassen bestehen. Zudem wird gerade diesem Sparzweck neben der Sicherungs- und Vorsorgefunktion auch die Eigenschaft eines Statuszeichens mit Prestigefunktion zugeschrieben, was ihn in die Nähe der Konsumausgaben, namentlich jener Ausgaben aufwendiger Art rückt.
Schmölders, G., Zur Psychologie der Vermögensbildung in Arbeiterhand, a. a. O., S. 180.
Schmölders, G., Zur Psychologie der Vermögensbildung, a. a. O., S. 181. »Die Werbung für das ... Nicht-Geld-Ausgeben darf nicht leiser und zurückhaltender, sondern muß stets noch effektvoller und zielsicherer geführt werden«, wenn sie sich gegen das Übermaß an schreiender Reklame für Verbrauchsausgaben behaupten soll (derselbe, ebenda).
Vgl.Schmölders, G., Das Irrationale in der öffentlichen Finanzwirtschaft — Probleme der Finanzpsychologie, a. a. O., S. 140ff. Schmölders beschreibt das »Kriegsanleihemarathon« des Filmstars Kate Smith, während dessen 39 Mio. Stück Kriegsanleihe im Publikum untergebracht wurden, und weist auf die eingehende Untersuchung dieser Erscheinung durch das Bureau of Applied Social Research der Columbia-Universität hin (Merton, R. K., Mass Persuasion. The Social Psychology of a War Bond Drive. New York und London 1946). Das Ergebnis bestand in erster Linie in der Erkenntnis, daß der Erfolg dieser Aktion weniger von ihrem Inhalt als von der Form ihrer Darbietung als Massenhypnose bedingt war.
Ähnlich günstig gestaltete sich auch der Absatz von Savings-Bonds, der nach der Attacke der Japaner auf Pearl Harbor »rose sharply on a wave of patriotic enthusism«, Murphy, H. C., The National Debt in War and Transition, New York—Toronto— London 1950, S. 130.
Forberg, K., Mehr Phantasie auf dem Rentenmarkt!, in : Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 13. Jg., H. 1/1960, S. 21 ff.
Committee on the Working of the Monetary System. Report, London 1959, S. 224: »A general principle confirmed by all experience is that investible funds are attracted into a channel, and not entirely at the expense of other channels, by attaching new facilities to the instrument.« Der Bericht weist weiter auf die Erfolge der »National Certificates« und der »Premium Savings Bonds« hin.
Vgl. SchmÖLder, K., der von einem »geschulten Willen zur Vermögenserhaltung« spricht, Der Wertpapiermarkt als Instrument der Eigentumsbildung, Sonderdruck der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (Vorträge anläßlich der 8. Kreditpolitischen Tagung im Juni 1961, 14. Jg., Juni/ Juli 1961, S. 8.
Herlt, R., Bundesanleihen auf dem Kapitalmarkt, Hamburg—Essen—Berlin 1959, S.19.
Muthesius, V., Wechselbalg »Volksobligation«, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 15. Jg., H. 7/1962, S. 277.
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Hessler, HD. (1964). Die Anleiheverschuldung als Mittel der Wirtschaftspolitik. In: Gegenwartsprobleme staatlicher Anleihepolitik. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1373. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02478-1_7
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