Zusammenfassung
In den Jahren nach der Währungsreform wurde eine Fülle steuerlicher Maßnahmen ergriffen, die einer Förderung der privaten Investitionen im eigenen Unternehmen oder in besonderen Engpaßbereichen der Wirtschaft dienen sollten. Diese sogenannten Sondervergünstigungen waren nicht als Einflußnahme auf die private Vermögensbildung gedacht; sie sollten vielmehr die Ausweitung der Kapazitäten und den Wiederaufbau unserer Wirtschaft forcieren. Von ihnen gingen jedoch starke Rückwirkungen auf die Vermögensbildung und -verteilung aus; denn mit den Investitionen war auch ein entsprechender Vermögenseffekt verbunden.
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Literatur
Die Inanspruchnahme der Sondervergünstigungen ist in den Jahren nach 1957 weiter abgesunken, da die meisten Bestimmungen ausliefen oder in ihrem Geltungsbereich erheblich eingeschränkt wurden. Nur § 7b hat mit dem Anstieg der Wohnungsbauinvestitionen noch stark an Bedeutung gewonnen, wie bereits die Werte für 1957 erkennen lassen. Vgl. auch: Finanzbericht 1962. Hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen. Bonn 1962, S. 102 ff.
Nach der späteren Fassung des § 7 c (gültig ab. 1. 1. 55) konnten 25 °/° der Darlehenssumme vom Gewinn abgesetzt werden; der abgezinste Restbetrag unterliegt der Steuer.
Vgl. Forster, Karl-Heinz: Finanzierung durch Abschreibungen nach den Ergebnissen der DM-Eröffnungsbilanz. Stuttgart 1952.
Vgl. Wertheimer, Robert G.: Tax Incentives in Germany. In: Nat. Tax J., Bd. 10, 1957. Nach seinen Schätzungen konnten die deutschen Unternehmen auf diese Weise in den Jahren 1950 bis 1955 zusätzlich 12 Md. DM an Abschreibungen tätigen (S. 330).
Vgl. Wallich, Henry C.: Triebkräfte des deutschen Wiederaufbaus, Frankfurt 1955, besonders S. 153 ff. Ferner die Untersuchungen von Kuntze über die unternehmerischen Reaktionen auf die Veränderungen der Sondervergünstigungen. Kuntze, Wolfram: Signalwirkungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Berlin 1958, S. 32 f.
Vgl. Binder, P.: Die Geldkapitalbildung, Tübingen 1952, S. 44.
Nach den Schätzungen des Finanzministeriums beliefen sich die Grundsteuervergünstigungen 1961 auf 420 Mill. DM und 1960 auf 390 Mill. DM. Vgl. Finanzbericht 1962, a. a. O., S. 117.
Einschließlich der Sondervergünstigungen.
Der Vorteil ist für die Unternehmen um so höher, je später die Verpflichtungen anfallen, je höher der Marktzinssatz, je niedriger der Abzinsungssatz und je höher der Grenzsteuersatz und umgekehrt.
Vgl. Statistisches Jahrbuch 1961, S. 446. Bei den Körperschaften entfallen auf Rückstellungen (im engeren Sinne) 653 Mill. DM, auf Zuwendungen an Pensionskassen 78 Mill. DM und auf Zuwendung an Unterstützungskassen 183 Mill. DM. Die entsprechenden Werte für die Personalunternehmen lauten 87 Mill. DM, 7 Mill. DM und 23 Mill. DM.
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Oberhauser, A. (1963). Die steuerlichen Sondervergünstigungen der Wiederaufbaujahre. In: Finanzpolitik und Private Vermögensbildung. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02444-6_8
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