Zusammenfassung
Die Erbschaftsteuer hebt sich vor allem dadurch von den übrigen Steuern ab, daß sie jährlich nur einen kleinen Teil der Steuerpflichten trifft und wie keine andere Steuer, auch nicht die Vermögensabgaben, eine Vermögenssubstanzsteuer ist. Sie bedarf daher gerade unter dem Gesichtspunkt der Vermögensbildung und -verteilung einer besonderen Beachtung.
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Literatur
Ob die Erbschaftsteuerversicherung eine Modifizierung dieser Zusammenhänge darstellt, ist eine Sache der Auffassung. Hält man die Aufbringung der Versicherungsprämien für Vorauszahlungen aus dem laufenden Einkommen, so bekommt die Erbschaftsteuer Ähnlichkeit mit einer Vermögensertragsteuer. Mit gleichem Recht kann man aber auch in der Erbschaftsteuerversicherungssumme einen Teil des Vermögens sehen, das durch die Steuer reduziert wird. Es liegt dann eine weitgehende Parallelität zu einer Lebensversicherung vor, die mit zum Vermögen rechnet — allerdings mit dem Unterschied, daß die Freistellung der Erbschaftsteuerversicherungssumme faktisch eine Reduzierung des Steuersatzes bedeutet.
Vgl. Shultz, William J.: The Taxation of Inheritance, Boston 1926, S. 202 f. Nur wenn die Erbschaftsteuer aus Abschreibungsbeträgen bezahlt wird, könnte auch gesamtwirtschaftlich eine Verminderung des Vermögensbestandes eintreten.
In der Literatur wird zumeist die Ansicht vertreten, die private Kapitalbildung werde auf jeden Fall beeinträchtigt. Vgl.: Ritschl, Hans: Erschaftsteuer. In: HdSw, S. 276 f.
Zu beachten bleibt dabei, daß ein recht beträchtlicher Teil der Vermögen, vor allem auch der großen Vermögen, weniger durch Sparen als durch »wind-fall-gains« entsteht. Vgl. Vegh, Imrie de: Effects of Death Duties. In: Can. Tax J., Jg. 2, 1954, S. 35.
Vgl. Neumark, Fritz: Möglichkeiten einer finanzpolitischen Beeinflussung von Kapitalbildung und Kapitalverwendung, a. a. O., S. 69; und: Harriss, C. Lowell: Economic Effects of Estate and Gift Taxation. In: Federal Tax Policy… Papers, a. a. O., S. 163 f. Hoover, Glenn E.: The Economic Effects of Inheritance Taxes. In: AER, Bd. 17, 1927, S. 45 ff. Eine gegenteilige Ansicht vertritt Schumpeter [Joseph: Die Erbschaftsteuer. In: Der deutsche Volkswirt, 3. Jg., 1928/29, 1. Hb., S. 112], doch sind seine Argumente polemisch überspitzt.
So trägt z. B. die Steuerbegünstigung von Stiftungen vor allem in den USA dazu bei, daß außerordentlich hohe Beträge diesem Verwendungszweck zugeführt werden. Vgl. Vegh, Imrie de: Effects of Death Duties, a. a. O., S. 36.
Allerdings sollte beachtet werden, daß es sich hierbei nicht gänzlich um ein zusätzliches Sparen handeln muß.
Vgl. die Beiträge von Feiler, Popitz und Colm: Probleme der Erbschaftsteuererhöhung. In: Kapitalbildung und Steuersystem. Verhandlungen und Gutachten der Konferenz von Eilsen, TI. 2, Berlin 1930, S. 4–11 und das Gutachten von Mann, Fritz Karl: Die Erhöhung der Erbschaftsteuer, ebda., S. 465. Ferner: Christmann, Walter: Die Theorie der Erbschaftsteuer und ihre finanzpolitische Problematik, Diss., Frankfurt 1939, S. 47.
Vgl. z. B. die beiden Vorschläge von Meade und Rignano. Meade rät, den Betrag nach oben zu begrenzen, den ein einzelner während seines Lebens an Erbschaften oder Schenkungen entgegennehmen kann oder wenigstens von diesem Betrage an eine sehr hohe Progression einzuführen. (Meade, James Edward: Probleme nationaler und internationaler Wirtschaftsordnung. Tübingen 1955, S. 49 ff.) Um die Steuerpflichtigen anzuhalten, selbst stärker Vermögen zu bilden und sich nicht mit dem Ererbten zu begnügen, und um das Rentnertum weitgehend einzuschränken, entwickelte Rignano den Plan, ererbtes Vermögen innerhalb von drei Generationen wegzusteuern. (Rignano, Eugenio: The Social Significance of the Inheritance Tax, New York 1924, bes. S. 20 ff.). Dieser Vorschlag wird von Mann (Fritz Karl: Steuerpolitische Ideale, Jena 1937, S. 320 f.) scharf kritisiert: „Nur ein sozialistisch angehauchter Fortschrittsmann konnte einen Plan entwerfen, der die Familien mit altem Wohlstand bestrafte und die Neureichen prämierte.«.
Negative Auswirkungen dieser Art können sich beispielsweise dann ergeben, wenn die Erbschaftsteuer den Verkauf eines landwirtschaftlichen Besitztums erfordert. Vgl. Shultz, William J.: The Taxation of Inheritance, a. a. O., S. 208 f.
Vgl. Weise, Herbert: Die Steuern im Vereinigten Königreich, a. a. O., S. 208 ff. und Harris, C. Lowell: Economic Effects of Estate and Gift Taxation, a. a. O., S. 856 f.
Das USamerikanische Volksvermögen ist beispielsweise von 1900 bis 1956, also in knapp zwei Generationen, von 88 Md. $ auf 1448 Md. gestiegen. Auch wenn man die Preisveränderungen ausschaltet, bleibt eine Zunahme von mehr als 100 °/o in einer Generation. Vgl. Statistical Abstract of the United States 1959, Tab. 422 u. 423.
Doch sollte auch die Bedeutung des ererbten Vermögens nicht unterschätzt werden, zumal dieses in der Regel die Ausgangsbasis für den weiteren Vermögenszuwachs abgibt. Vgl. die empirische Untersuchung von Wedgewood, J.: The Influence of Inheritance on the Distribution of Wealth. In: Ec. J., Bd. 38, 1928, S. 55.
Für die konkrete Ausgestaltung der Erbschaftsteuer können demnach starke Zielkollisionen auftreten. Beispielsweise können die Zielsetzung einer Vermögensnivellierung und mittelstandspolitische Ziele widerstreiten.
Vgl. Somers, Harold M.: Estate Taxes and Business Mergers: The Effect of Estate Taxes on Business Structure and Practices in the United States. In: The J. of Finance, Bd. 13, 1958, S. 201 ff.
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Oberhauser, A. (1963). Sonderprobleme der Erbschaftsteuer. In: Finanzpolitik und Private Vermögensbildung. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02444-6_6
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