Zusammenfassung
In noch stärkerem Maße als auf das private Sparen nimmt der Staat direkt und indirekt Einfluß auf die privaten Investitionen und damit auf die Vermögensbildung und -verteilung. Das gilt zunächst für die Besteuerung, vor allem die Besteuerung der Gewinne. Ober die Wirkungen auf die Höhe der gesamten Investitionen hinaus, die im ersten Teil untersucht wurden, werden durch die Steuern in hohem Grade die Investitionsströme gelenkt. Insbesondere wird auch das Verhältnis von Selbst- und Fremdfinanzierung durch die Steuern tangiert.
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Literatur
Vgl. Dittmar, Rupprecht: Miteigentum — ein praktischer Vorschlag. Schriften der Sozialausschüsse der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft, Königswinter 1957, S. 41;
Miteigentum der Arbeitnehmer, eine Stellungnahme der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Hamburg 1955, S.21;
Häussler, Erwin: Der Arbeitnehmer von morgen, 3. Aufl., Stuttgart 1956, S. 42 f.
Das »Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer« vom 12. 7. 1961 stellt eine Art Rahmengesetz für derartige Maßnahmen dar. In ihm sind Steuerermäßigungen und die Befreiung der Beträge von der Sozialversicherungspflicht vorgesehen.
Während in der Bundesrepublik seit 1955 die ausgeschütteten Gewinnteile mit einem niedrigeren Steuersatz belegt werden als die einbehaltenen, wird in Großbritannien das umgekehrte Verfahren angewandt.
Vgl. Weise, Herbert: Die Steuern im Vereinigten Königreich, a. a. O., bes. S. 152.
Der Begriff des wirtschaftlichen Werteverzehrs schließt außer dem physischen Verschleiß der Anlagen auch die wirtschaftliche Entwertung ein, die durch technischen Fortschritt, Rückgang der Nachfrage oder sonstige Faktoren bedingt ist.
Vgl. Lohmann, Martin: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Tübingen 1959, S. 184 f.;
Ruchti, Hans: Die Abschreibung, Stuttgart 1953, S. 138 ff.
Dabei ist es nicht erforderlich, daß die Leistungsfähigkeit größerer Unternehmen die der kleineren übersteigt. Die Unterschiede in der Rendite ergeben sich bereits dadurch, daß der Kapitaleinsatz in größeren Unternehmen einen relativ stärkeren Kapazitätseffekt hat.
Vgl. Littmann, Konrad: Zunehmende Staatstätigkeit, a. a. O., S. 68 f.
Das schließt nicht aus, daß in Einzelfällen noch darüberhinausgehende Abschreibungen zugestanden werden müssen.
Dieser Ausdruck, der dem englischen »accelerated depreciation« entspricht, wird in der angelsächsischen Literatur als Oberbegriff für die verschiedenen Abschreibungsmethoden verwandt, bei denen in den ersten Jahren überdurchschnittliche Beträge abgesetzt werden.
Dabei soll nicht übersehen werden, daß die degressiven Methoden in manchen Fällen dem wirtschaftlichen Verschleiß der Anlagegüter entsprechen. Meist dürften mit ihnen aber Abschreibungsvergünstigungen verbunden sein. Allerdings können diese unter Umständen einen Ausgleich für eingetretene Preissteigerungen darstellen, die in der gesamten Abschreibungssumme nicht berücksichtigt werden.
Vgl. Wiles, P.: Corporate Taxation and Depreciation. In: Bull. of the Oxford University Inst. of Stat., 1950, S. 120 ff.
In regard to distributional… effects, the more rapid depreciation may to some extend reverse the past trend to a more *progressive* tax structure and will fairly clearly benefit much of *heavy* or capital intensive industry…« Eisner, Robert: in seinem Beitrag zu den Hearings before the Joint Economic Committee: Federal Tax Policy for Economic Growth and Stability, Washington 1956, S. 417.
Und: Simoneaux, Mervin J.: Accelerated Depreciation Tax Advantages and Corporate Income Tax, Baton Rouge, 1957, S. 27 f.
Vgl. Domar, Evsey D.: The Case for Accelerated Depreciation. In: Qu. J. of Ec., Bd. 67, 1953, S. 493 ff.
Es sei denn, daß die Sonderabschreibungen nicht auf die übrigen Abschreibungen angerechnet werden und so die gesamte Abschreibungssumme über den Anschaffungspreis hinausgeht. Dieses trifft z. B. auf die von 1954–1956 und ab 1959 gewährten englischen Investment Allowances und den niederländischen und belgischen Investitionsabsdilag zu.
Vgl. Weise, Herbert: Die Steuern im Vereinigten Königreich, a. a. O., S. 60. Und: Bühler, Ottmar: Die steuerliche Beeinflussung der Unternehmenskonzentration im Ausland. In: Die Konzentration in der Wirtschaft, Bd. 2, a. a. O., S. 1194, 1209 u. 1232.
Vgl. Eisner, Robert: Changes in Methods of Depreciation and their Effects. In: Federal Tax Policy for Economic Growth and Stability, Papers, Washington 1956, S. 527.
Zusammenfassend kommt Eisner zu der Folgerung, daß 1979, 25
Jahre nach Einführung der beschleunigten Abschreibungsmethode, unter bestimmten Voraussetzungen the total resultant loss in tax receipts to the Treasury will be in the order of $ 100 Billion«. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt Brown, E. Cary: The New Depreciation Policy under the Income Tax: an Economic Analysis. In: Nat. Tax J., Jahrg. 8, 1955, S. 88 f.
Vgl. Jecht, Horst: Wirtschaftspolitische Probleme der gegenwärtigen Finanzpolitik, a. a. O., S. 75 f.
Bezogen auf die Lebensdauer tritt zwar für ein einzelnes Wirtschaftsgut keine allzu große Steigerung der Rendite ein, doch bleibt, wie erwähnt, der anfängliche Vorteil bei kontinuierlicher Investition der Abschreibungsbeträge erhalten. Auch die durch die degres-sive Abschreibung mögliche Minderung des Risikos und die Erhöhung der Liquidität wirken investitionsfördernd. (Vgl. Goode, Richard: Accelerated Depreciation Allowances as a Stimulus to Investment. In: Qu. J. of Ec., Bd. 69, 1955, S. 195 f. Stockfisch, J. H.: Investment Incentive, Taxation, and Accelerated Depreciation. In: The Southern Economic Journal, Bd. 24, 1957/58, S. 28.) Es ist daher auch nicht überraschend, daß empirische Untersuchungen die große Bedeutung der Abschreibungen für die Höhe der Investitionen bestätigen. (Vgl. Schindler, Heinz: Investitionsrechnungen in Theorie und Praxis, Meisenheim 1958, S. 141 ff.)
Mit ihnen ist allerdings, was nicht übersehen werden sollte, die Gefahr von Überinvestitionen verbunden; sie verschärfen damit den Abschwung. Die Investitionsanreize versagen außerdem in Depressionszeiten, weil dann keine oder nur relativ geringe Gewinne erzielt werden.
Vgl. Dobrovolsky, S. P.: Depreciation Policy and Investment Decisions. In: AER, Bd. 41, 1951, S. 910.
Vgl. z. B. das Ausfuhrförderungsgesetz der Bundesrepublik vom 28. 6. 1951, das bis Ende 1955 Gültigkeit hatte.
Ein Beispiel dafür stellen die Bestimmungen des § 34 d EStG dar, der durch das Steueränderungsgesetz 1961 eingeführt wurde und Kapitalanlagen in Entwicklungsländern begünstigen soll.
Die Ausnutzung von Vergünstigungen der genannten Art lohnt meist erst von entsprechend hohen Steuersätzen ab. Außerdem können vielfach nur größere Unternehmen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen auf Grund ihres Rechnungswesens erfüllen.
Bei Zunahme der Beschäftigten und/oder Erhöhung der Pensionsleistungen können sogar die Rückstellungen entsprechend ausgeweitet werden.
Vgl. Murray, Roger: The Effect of Retirement and Pension Funds on Saving. In: Savings in the Modern Economy, Minneapolis 1953, S. 192.
Und: Hall, Challis A.: Retirement Contributions, the Spending Stream, and Growth. In: Federal Tax Policy for Economic Growth and Stability, Papers, a. a. O., S. 786 ff.
Ein schematisches Beispiel möge dies erläutern. Eine zukünftige Verpflichtung in Höhe von 1000,— DM, die nach 25 Jahren anfällt, bedarf bei einem Zinssatz von 7 °/o einer Rückstellung in Höhe von 184,— DM. Kann bei der steuerlichen Ermittlung des Rückstellungsbetrages ein Abzinsungssatz von 4 °/o zugrunde gelegt werden, so beläuft sich die Rückstellung auf 375,— DM. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 50 °/o reicht also die dadurch eintretende Senkung der Steuerschuld aus, um alle Verpflichtungen zu decken. Bei einem Marktzins von 6 °/o, muß der Abzinsungssatz auf 3 °/o reduziert werden, damit das gleiche Ergebnis eintritt. Liegt der Abzinsungssatz noch niedriger oder ist die Steuer belastung prozentual höher oder tritt die Verpflichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, so kann diese nicht nur voll aus den gesparten Steuern beglichen, sondern es kann darüber hinaus noch eine Erhöhung der Nettogewinne erzielt werden.
Aus der Fülle der literarischen Beiträge seien nur die folgenden genannt: Colm, Gerhard: Full Employment through Tax Policy. In: Essays in Public Finance and Fiscal Policy. New York 1955, S. 68 ff.;
Littmann, Konrad: Zur Problematik konjunkturgestaltender Zielsetzungen der Steuerpolitik. In: FA, Bd. 14, 1953/54, S. 531 ff.;
Shelton, John H.: Tax Incentive for Stabilizing Business Investment. In: Nat. Tax J., Jg. 9, 1956, S. 232 f.;
Shelton, John H. and G. Ohlin: A Swedish Tax Provision for Stabilizing Business Investment. In: AER, Bd. 42, 1952, S. 375.
Vgl. Neumark, Fritz: Möglichkeiten einer finanzpolitischen Beeinflussung von Kapitalbildung und Kapitalverwendung. In: Kapitalbildung und Kapitalverwendung. Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF, Bd. 5, Berlin 1953, S. 66 f.
Der Begriff der Finanzinvestitionen umschließt, wie erwähnt, die Kredite, die die öffentliche Hand zur Förderung der privaten Investitionen gewährt.
Als Beispiele seien die relativ hohen Finanzinvestitionen Frankreichs und Großbritanniens genannt: Coulbois, Paul: Les Finances Publiques de la France, FA, Bd. 17, S. 442; und: National Income and Expenditure 1960, a. a. O., S. 49.
Vgl. Kronenberg, Friedrich: Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 71 f.
Der Gegenwartswert (G) eines niederverzinslichen Darlehens errechnet sich aus dem Verhältnis der Annuität desselben (As) zu der Annuität eines gleich hohen Kredits unter Kapitalmarktbedingungen (A2). Die Höhe der Annuität ergibt sich aus der Rentenbarwert-formel:
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Oberhauser, A. (1963). Die Einflußnahme der Finanzpolitik auf die privaten Investitionen. In: Finanzpolitik und Private Vermögensbildung. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02444-6_5
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