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Die Finanzinvestitionen der Gebietskörperschaften und des Lastenausgleichsfonds

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Finanzpolitik und Private Vermögensbildung

Part of the book series: Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen ((WFF,volume 2))

  • 19 Accesses

Zusammenfassung

Wie bereits im Abschnitt A des zweiten Teils dargelegt, berühren nur die Finanzinvestitionen die private Vermögensbildung unmittelbar, die Subventionselemente enthalten. Kredite öffentlicher Institutionen, die unter Kapitalmarktbedingungen gegeben werden 390, beeinflussen höchstens indirekt die privaten Investitionen. Es soll daher hier nur auf die erste Art eingegangen werden 391.

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Literatur

  1. Hierzu gehören vor allem die Kredite der Sozialversicherungen.

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  2. Eine eingehendere Untersuchung dieser Zusammenhänge findet sich bei Kronenberg, Friedrich: Beeinflussung der Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland durch finanzpolitische Maßnahmen, insbesondere durch Subventionen zur Vermögensbildung. In: Jahrbuch des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften, Bd. 2, Münster 1961, S. 63 ff.

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  3. Vgl. Finanzbericht 1962, a. a. O., S. 94. Siehe auch: Die Investitionen der Gebietskörperschaften und des Lastenausgleichsfonds. In: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Aug. 1959, S. 15. Die in der Statistik darüber hinaus ausgewiesenen Beteiligungen können hier unberücksichtigt bleiben, da sie nicht unmittelbar zur Vermögensbildung Privater beitragen.

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  4. Vergleiche hierzu: Lütge, Friedrich: Finanzierungsprobleme des Wohnungsbaus in Westdeutschland seit der Währungsreform. In: J. f. Nat. u. St., Bd. 164, 1952, S. 120 ff.

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  5. Vgl. Fey, Walter: Tendenzen und Merkmale des Wohnungsbaues 1961. Bundesbaublatt 1962, S. 222. Ferner: Perganda, Hans-Günther: Stichwort: Wohnungsbaurecht. In: HdWb. des Städtebaus, Wohnungs- und Siedlungswesens, Stuttgart 1959, Bd. 3, S. 1690.

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  6. Der relativ hohe Anteil der sonstigen Finanzierungsmittel gibt u. a. auch einen Anhaltspunkt dafür, in wie starkem Umfang die Eigentümer über das unmittelbare Bausparen hinaus Vermögen durch sonstige Ersparnisse und Selbst- und Gemeinschaftshilfe gebildet haben.

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  7. Nur voll geförderte Vorhaben; seit 1959 haben die teilgeförderten Wohnungen erheblich an Gewicht gewonnen. Siehe die angegebenen Quellen.

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  8. Arbeitgeberdarlehen, echtes Eigenkapital, Selbst- und Gemeinschaftshilfe, Mieterdarlehen usw.

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  9. Vgl. Kronenberg, Friedrich: Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 74. Und Littmann, Konrad: Offentlidie Ausgaben und Konzentration, a. a. O., S. 1282 f. Ob ein Kapitalmarktzins in Höhe von 7 °/o nicht zu hoch gegriffen ist, weil er für die gesamte Laufzeit gelten soll, bleibe dahingestellt. Legt man statt dessen einen Satz von 6 °/o zugrunde, so erhöht sich der Gegenwartswert auf 38,4 °/o; der Subventionswert sinkt entsprechend.

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  10. Der bei vorzeitiger Ablösung der Kredite gewährte Schuldennachlaß, der einen erheblichen Prozentsatz der Restschuld ausmachen kann, ist letztlich nichts anderes als eine Anerkennung dieses Subventionscharakters. Vgl. Wessel, Ulrich: Stichwort: Wohnungsbaumittel, öffentliche, Ablösung. In: Hdwb. d. Städtebaus Bd. 3, S. 1673 f.

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  11. Weniger geeignet erscheint unter diesem Gesichtspunkt die Methode, den jährlichen Zinsausfall des Staates zu berechnen, da auf diese Weise immer nur (jährliche) Teilbeträge der mit der Kreditgewährung verbundenen Gesamtvergünstigung ermittelt werden. So hat das Bundesfinanzministerium für die bis zu diesem Zeitpunkt aus Haushaltsmitteln vergebenen Darlehen des Bundes einen Zinsausfall im Rechnungsjahr 1959 in Höhe von 600 Mill. DM berechnet. Etwa drei Viertel des Betrages kamen dem Wohnungsbau, 15 °/o dem Verkehr und je 5 °/o dem gewerblichen Sektor und der Landwirtschaft zugute. Vgl.: Subventionen im Bundeshaushalt. Drucksache 1229 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, vom 28. 9. 1959, S. B.

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  12. Vgl. Barocka, E.: Zur Bewertung von Mietwohnhäusern des sozialen und des steuerbegünstigten Wohnungsbaus. In: Bundesbaublatt, 1960, S. 313 ff.

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  13. Man könnte zwar auch hier die Vergünstigung als Mietsubvention ansehen, doch zeigt der bei einem Verkauf erzielbare höhere Preis, daß eine echte Vermögensbildung vorliegt.

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  14. Völlig exakt läßt sich diese Größe nicht ermitteln, da nähere Angaben erst für die Jahre seit 1953 vorliegen und auch dann nur für die bewilligten Wohnbauten. Vgl. Fey, Walter: Der Eigenheimbau in der Bundesrepublik. In: Private Bausparkassen, 1957, S. 63. Und: Der soziale Wohnungsbau in der BR. In: Bundesbaublatt 1959, S. 231 und 1962, S. 280.

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  15. Vgl. Fey, Walter: Entwicklungstendenzen und Merkmale des Eigenheimbaus in der Bundesrepublik. In: Privates Bausparwesen 1961, S. 50 ff. Der Anteilsatz geht laufend zurück.

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  16. Wenn Kronenberg, obwohl er die Eigentümerwohnung in Miethäusern ausschaltet, 40 °/o des Subventionswertes als Vermögensbildung erachtet, so ist das vor allem darauf zurückzuführen, daß er den geringeren vermögenswirksamen Subventionswert der Zweitwohnungen in Eigenheimen unberücksichtigt läßt und statt von den fertiggestellten von der (höheren) Zahl der bewilligten Wohnungen ausgeht. Vgl. Kronenberg, Friedrich: Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 77 ff.

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  17. Mit ein und zwei Wohnungen.

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  18. Einschließlich der geringen Zahl der gemischten Bauvorhaben.

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  19. Zu den Gleichgestellten zählen neben den kinderreichen Familien die Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen mit mehreren Kindern, ferner auch die sog. »Freimacher« mit (begrenzt) höherem Einkommen, sofern sie eine Altbauwohnung für Leistungsschwache freimachen.

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  20. Die Zahl der geförderten Familienheime für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen stieg von 27 500 im Jahre 1957 auf 38 160 im Jahre 1960 und 35 800 im Jahre 1961. Gegenüber den Jahren zuvor bedeutet dies als Folge des zweiten Wohnungsbaugesetzes eine erhebliche Steigerung. Vgl.: Der Soziale Wohnungsbau in der Bundesrepublik. In: Bundesbaublatt, 1959, S. 240 und 1962, S. 281.

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  21. Vgl. Brecht, Julius: Stichwort: Wohnungsunternehmen, gemeinnützige. In: Hdwb des Städtebaus…, Bd. 3, S. 1744. Und Fey, Walter: Entwidilungstendenzen…, a. a. O., S. 51 f.

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  22. Es kann daher auch Kronenberg und Littmann nicht zugestimmt werden, die — trotz einschränkender Bemerkungen — letztlich den vollen Subventionswert beim Mietwohnungsbau als Vermögensbildung der Bauherren ansehen. Vgl. Kronenberg, Friedrich: Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 86 f. Und Littmann, Konrad: Öffentliche Ausgaben und Konzentration, a. a. O., S. 1285.

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  23. Vgl. Giebner, Werner: Marktkonforme Wohnungsbauförderung 1959/60 in Nordrhein-Westfalen. In: Privates Bausparwesen 1960, S. 34 ff. Und: Geiger, Helmut: Öffentliche Förderung des Eigenheims in der sozialen Marktwirtschaft. In: Beilage Bausparkassen zum Handelsblatt vom 19. 12. 1960, S. 3.

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  24. Vgl. Baumgart, Egon R.: Investitionen und ERP-Finanzierung. Sonderheft Nr. 56 des DIW. Berlin 1961. Ferner: Der Bund als Finanzier. Kredite, Leistungen und Bürgschaften des ERP-Sondervermögens. Herausgegeben von Dieter Carstens. Bad Godesberg 1960. Ingesamt wurden von 1949 bis zum 31. 3. 1960 Kredite in Höhe von 8,4 Mrd. DM und Zuschüsse im Betrage von 0,4 Mrd. DM gewährt. (S. 236)

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  25. Vgl. zu den Schwierigkeiten derartiger Untersuchungen Kronenberg, Friedrich: Die Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 96 f.

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  26. Darüber hinaus wurden die Hypotheken- und Kreditgewinnabgabe mit eingebaut. 417 Vgl. Weisser, Gerhard: Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich. In: FA, Bd. 16, 1955/56, S. 62 ff.

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  27. Vgl. Stat. Jahrbuch 1962, S. 432.

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  28. Vgl. Zweig, Gerhard u. Hans-Georg Feldhege: Eigentum für alle, a. a. O., S. 57 ff. und Oberländer, Theodor: Eigentumsmaßnahmen des Lastenausgleichs. In: Privates Bausparwesen 1959, S. 27 ff.

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  29. Vgl. zum folgenden auch: Kronenberg, Friedrich: Die Beeinflussung der Vermögensverteilung…, a. a. O., S. 64 ff.

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  30. Vgl. Schadensfeststellung und Hauptentschädigung. Statistische Informationen des Bundesausgleichsamtes, Reihe 1, Nr. 15 v. 7. Aug. 1962, S. 17.

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  31. Vgl. Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe. Statistische Informationen des Bundesausgleichsamtes, Reihe 6, Nr. 11 v. 23. 3. 1962 S. 3. Weniger für die Vermögens-als für die Unternehmenskonzentration ist außerdem bedeutsam, daß beispielsweise von den seit dem 1. 4. 1954 bewilligten Darlehen ein Drittel für Neugründungen und die Übernahme bestehender Betriebe zur Verfügung gestellt wurde.

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  32. Vgl. Die Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft. Statistische Informationen des Bundesausgleichsamtes, Reihe 7, Nr. 11 v. 5. 4. 1962, S. 2.

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  33. Vgl. auch Meinhold, Helmut: Westdeutsche Wirtschaftspolitik und Konzentration. In: Die Konzentration in der Wirtschaft, a. a. O., Bd. 2, S. 1333 ff.

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Oberhauser, A. (1963). Die Finanzinvestitionen der Gebietskörperschaften und des Lastenausgleichsfonds. In: Finanzpolitik und Private Vermögensbildung. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02444-6_10

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