Zusammenfassung
Als Zwecke der Finanzierungsregeln wurden in der Einleitung festgestellt1):
-
1.
Den Unternehmungen sollen wissenschaftlich fundierte Grundsätze für die optimale Befriedigung eines bestimmten Kapitalbedarfs an die Hand gegeben werden.
-
2.
Ein Außenstehender soll in der Lage sein, sich mit Hilfe der Regeln ein Bild über die Bonität der Finanzierung einer Unternehmung zu machen.
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Literatur
Besondere Bedeutung hat diese Vberlegung erfahrungsgemäß bei Kreditinstituten. Als Beispiel sei die Besprechung des Jahresabschlusses der Commerzbank AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 1959 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 10. März 1960 (S. 18) angeführt. Dort heißt es u. a.: „Die Bilanzpolitik der deutschen Großbanken ist gegenwärtig von dem Streben beherrscht, möglichst rasch die offenen Rücklagen auf die Höhe des Grundkapitals au bringen. Eine solche,Visitenkarte’, so wird gesagt, gelte in der internationalen Fachwelt für Banken von Namen und Rang fast als eine Selbstverständlichkeit.”
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© 1961 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Härle, D. (1961). Voraussetzung für die Gültigkeit der Finanzierungsregeln: Die Beachtung der unternehmerischen Zielsetzung und der Prinzipien der Finanzierungspolitik. In: Finanzierungsregeln und ihre Problematik. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 4. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02440-8_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02440-8_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-00527-8
Online ISBN: 978-3-663-02440-8
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