Zusammenfassung
Aus der Gültigkeit des Wirtschaftlichkeitsgebots für Genossenschaften ist die Forderung nach steter Rationalisierung abzuleiten. Daraus folgt, daß die Frage der Rationalisierung in allen genossenschaftlichen Einrichtungen gestellt und beantwortet werden muß, also in den Einzelgenossenschaften wie in den Zentralinstituten (unabhängig von deren Rechtsform) und in den Prüfungs- und Spitzenverbänden. Es handelt sich dabei nicht nur um eine innerbetriebliche, sondern ebenso um eine zwischenbetriebliche Frage. Dementsprechend können vorwiegend vier Bereiche genossenschaftlicher Rationalisierung unterschieden werden:
-
a)
der einzelne Genossenschaftsbetriebbeziehungsweise die einzelne genossenschaftliche Unternehmung;
-
b)
die zwischengenossenschaftlichen Beziehungen, also vor allem die Beziehungen der Individualgenossenschaften zu den Zentralgenossenschaften, überhaupt zu den „eigenen“ zentralen Einrichtungen jeder Art;
-
c)
die Beziehungen zwischen verschiedenen Genossenschaftszweigen (zum Beispiel zwischen den landwirtschaftlichen und den Komsumgenossenschaften);
-
d)
die Beziehungen von genossenschaftlichen Einrichtungen zum Markt.
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© 1962 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Henzler, R. (1962). Kooperation zwischen Einzelgenossenschaften und Zentralgenossenschaften. In: Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02368-5_8
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-02368-5
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