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Kosten und Preise

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Part of the book series: Die Wirtschaftswissenschaften ((WIWI))

Zusammenfassung

Aus dem Organcharakter des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich, daß der Idealtypus eines Genossenschaftsbetriebs ein Selbstkostendeckungsbetrieb sein muß. Würde einerseits die Beschaffungsgenossenschaft danach trachten, den Genossenschaften möglichst mehr in Rechnung zu stellen, als der eigene Aufwand für die beschafften Leistungen (Objekte) betragen hat, und würde andererseits die Verwertungsgenossenschaft bemüht sein, den Genossenschaftern möglichst wenig von dem bei der Verwertung ihrer Erzeugnisse erzielten Erlös auszuzahlen, dann läge in dem Bemühen der Genossenschaft, eine möglichst hohe Spanne für Eigenzwecke einzubehalten, ein selbständiges Erwerbsstreben vor. Das hieße, eine Genossenschaft schaffen und einsetzen, damit diese sich an den Genossenschaftern bereichere. Ein solches Eigeninteresse des Genossenschaftsbetriebs steht den Interessen der Genossenschafter diametral gegenüber. Der Sinn der genossenschaftlichen Arbeit ist, unter gebührender Berücksichtigung der Erfordernisse des Genossenschaftsbetriebs den Interessen der Genossenschaften zu dienen. Jedes prinzipiell andere Verhalten der Genossenschaft, insbesondere ein eigenes, selbständiges Erwerbsstreben, ist ein Widersinn.

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Literatur

  1. Vgl. dazu u. a. Carl Ruberg, Kostenprinzip und Wertprinzip bei der Kalkulation im Einzelhandel, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, 1. Jahrgang 1949, Heft 5, Seite 198 f.

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  2. Um die Gefahr, daß in Krisenzeiten dem Genossenschaftsbetrieb durch Massenaustritte zuviel Kapital entzogen wird, zu verringern, wurde in das französische Genossenschaftsgesetz (vom 24. 7. 1867) die Bestimmung aufgenommen, daß bei einer société à capital variable (der Genossenschaftsart, die der deutschen Genossenschaft entspricht) in der Satzung der Betrag bestimmt sein muß, bis zu dem das Kapital durch Rückzahlungen vermindert werden kann. Nach Art. 51 Abs. III jenes Gesetzes muß dieser Betrag mindestens gleich einem Zehntel des Gesamtkapitals sein. Ist diese Grenze erreicht, so kann kein Mitglied mehr austreten.

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  3. s) Damit ist zugleich die Auffassung abgelehnt worden, nach der die Risiken selbst ganz allgemein als Kosten anzusprechen sind. Wäre dies der Fall, dann würde die Berücksichtigung der Risiken in der Kalkulation des Genossenschaftsbetriebs keine Abweichung vom Selbstkostendeckungsprinzip, sondern nur eine Erhöhung der Selbstkosten bedeuten. Man kann wohl die Aufwendungen für die Beseitigung des durch ein Risikoereignis verursachten Schadens im Rahmen einer Gesamtrechnung als Kosten bezeichnen und wird auch den vom Genossenschaftsbetrieb eventuell bezahlten Risikoprämien Kostencharakter zusprechen müssen. Dennoch bleibt immer ein „immanentes Restrisiko“ (Hellauer), das aus dem Überschuß des Genossenschaftsbetriebes zu decken ist. (Zu der Frage der Erfaßbarkeit des Risikos als Kosten in Form von Risikoprämien siehe z. B. Josef Hellauer, Kalkulation in Handel und Industrie, Berlin 1931, S. 78 f.)

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  4. Den deutschen Genossenschaften ist — im Gegensatz zu Genossenschaften in einigen anderen Ländern — eine feste Verzinsung der Geschäftsguthaben verboten.

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  5. sein. Von der Überlegung ausgehend, daß jede Kapitalhingabe des Unternehmers Verzicht auf eigene Kapitalnutzung darstellt, kommt Mellerowicz5) zu dem Ergebnis, daß der Zins für das gesamte Eigenkapital (Grundkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) ebenso wie für das Fremdkapital als Kostenfaktor und nicht als Ertragsfaktor anzusprechen sei.

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  6. F W. Raiffeisen zum Gedächtnis, Neuwied am Rhein 1938, Seiten 80/81.

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  7. W. Scheer, Die Genossenschaftsunternehmung und Maßstäbe für ihre Leistungen, Bäcker-Einkauf, B. Jahrgang, Dezember 1956, Seite 8 ff.

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  8. Jahrbuch des Deutschen Genossenschaftsverbandes für 1950, Seite 86.

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  9. Jahrbuch des Deutschen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) e. V. für 1952, Seite 90; ebenso für 1954, Seite 77, und für 1955, Seite 67. Das Verhältnis von förderungswirtschaftlichem Grundauftrag und Preispolitik gegenüber den Mitgliedern bei Bezugsgenossenschaften des Einzelhandels ist von Rudolf Gümbel eingehend in „Der förderungswirtschaftliche Grundauftrag von Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels“, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, 13. Jahrgang (1961), Heft 2, S. 71 ff. untersucht worden. Abgesehen von vielen genossenschaftlichen Grundsatzfragen, die Gümbel vom Standpunkt der Einkaufsgenossenschaften aufgegriffen hat, geht er in seiner Arbeit auf die schwierige Frage der Preisdifferenzierung im Mitgliedergeschäft von Einkaufsgenossenschaften ein.

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  10. Hier erfolgt somit ein Kompromiß zwischen der Leitmaxime der Mitgliederförderung, die Aufwandsdeckung impliziert, und der Maxime der Gemeinnützigkeit, bei der die Aufwendungen über den Erträgen liegen und die Differenz zwischen beiden durch Zuschüsse gedeckt wird.

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  11. Diese Unterscheidung entspricht weitgehend der Unterscheidung von Ruberg nach „Wertprinzip“ und „Kostenprinzip” (Carl Ruberg, Kostenprinzip und Wertprinzip bei der Kalkulation im Einzelhandel, Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, 1. Jg., 1949, Heft 5, Seite 193 ff.). — Vor allem sei zu dieser Frage hingewiesen auf Johannes Fettei, Marktpreis und Kostenpreis, Meisenheim 1954.

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  12. Dieses Verfahren ist auch bei landwirtschaftlichen Verwertungsgenossenschaften im Ausland üblich. Die Obstgenossenschaften in der Provinz Südtirol zahlen den Verkaufserlös an die Mitglieder in Raten aus. Nach endgültiger Abwicklung des Geschäfts erfolgt die endgültige Abrechnung. Dieses Verfahren ist auch bei anderen Genossenschaften der Urproduktion, zum Beispiel bei Forstgenossenschaften im In-und Ausland, üblich, ebenso bei Fischergenossenschaften.

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  13. E. L. Seelmann-Eggebert, Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Sein Lebensgang und sein genossenschaftliches Werk, Stuttgart 1928, Seite 183 f.

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  14. E. L. Seelmann-Eggebert, a. a. O., Seite 185.

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  15. Auf diese Weise soll der Kreditnehmer gegen unangemessen hohe Zinsen geschützt und es soll der Wettbewerb der Kreditinstitute um die Einlagen eingeschränkt werden.

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© 1962 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Henzler, R. (1962). Kosten und Preise. In: Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02368-5_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02368-5_6

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-00455-4

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