Zusammenfassung
Der Beleuchtungsentwurf hat das Ziel, die für einen bestimmten Zweck beste Ausführungsart der Anlage so vollständig wie möglich vor Erstellung der Anlage anzugeben. Derjenige, der den Entwurf durchgeführt hat, wird möglichst immer eine Vermessung der erstellten Anlage durchführen. Erst die Messungen geben ein Urteil darüber, wieweit es im Entwurf gelungen ist, alle Sonderumstände zu berücksichtigen und allen Sonderanforderungen gerecht zu werden. Wegen der immerfort anderen Verhältnisse bei Beleuchtungsanlagen gehört die Beleuchtungsmessung zum Beleuchtungsentwurf. Während der Beleuchtungsentwurf im wesentlichen das Richtige sicherstellen soll, werden auf Grund der Beleuchtungsmessung etwa noch vorhandene Mängel zu beseitigen sein. Es gibt aber, wie unter den Anwendungen behandelt, Fälle, in denen ein Beleuchtungsentwurf leicht versagt; dann wird ein Entwurf nur einen ersten groben Anhalt geben; die Anlage muß dann im einzelnen unter dauernder Beleuchtungsmessung erstellt werden. So gehört der Beleuchtungsmesser zu den unentbehrlichsten Hilfsmitteln des planenden und ausführenden Beleuchtungstechnikers.
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Schrifttumsnachweis
R. Fleischer und H. Teichmann, Die lichtelektrische Zelle, Leipzig 1932, S. 138–153.
A. Dresler, Das Licht 3, 41, 1933 und R. Sewig, Objektive Photometrie, Berlin 1935.
W. Voege, Li.La. 18, Heft 4, 1924; 25, 348, 1936.
K. Norden, Grundlagen der Schattentechnik, 1933.
Wegen des umfangreichen Gebiets der Lichtmessung (Photometrie), von der Beleuchtungsmessung nur ein Teil ist, sei verwiesen auf: E. Liebenthal, Praktische Photometrie und A. Richter, Beleuchtungstechnik, Leipzig 1936, S. 66–136.
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Meyer, E. (1938). Beleuchtungsmessung. In: Beleuchtungstechnik. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02350-0_7
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