Zusammenfassung
Die Außenwirtschaft ist zunächst ebenso wie die Güterproduktion Mittel zum Zweck; durch den „Einsatz“ von Gütern für den Export werden andere Güter aus dem Ausland beschafft (vgl. 1. Kap., Abschnitt I, Ziff. 4). Die Außenwirtschaftspolitik, wie sie hier abgegrenzt wurde, ist die staatliche Beeinflussung und Gestaltung von wirtschaftlichen Variablen und Daten, die unmittelbar in die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Wirtschaftssubjekte eingehen (vgl. 1. Kap., Abschnitt V, Ziff. 2). Infolgedessen kann es keine „letzten“ wirtschaftspolitischen Zielsetzungen geben, die sich speziell auf die Außenwirtschaft beziehen. Alle scheinbar außenwirtschaftlichen Zielsetzungen (z. B. Autarkie, Zahlungsbilanzausgleich, Schutz der heimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz) erweisen sich bei näherer Prüfung nur als Unterziele (Vor- und Zwischenziele) für übergeordnete staatliche Zwecke.
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Literatur
Vgl. H. Giersch, Allgemeine Wirtschaftspolitik, Die Wirtschaftswissenschaften, Wiesbaden 1960.
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© 1961 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Möller, H. (1961). Über die Ziele der Außenwirtschaftspolitik. In: Außenwirtschaftspolitik. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02329-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02329-6_5
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