Zusammenfassung
Die fortlaufende Entwicklung der ungeschriebenen britischen Verfassung — bzw. vor 1707 der englischen Verfassung — seit der Normannischen Eroberung im Jahre 1066 sowie das reichhaltig vorhandene einschlägige Dokumentenmaterial in einem Lande, das seither niemals wieder von Invasoren überrannt worden ist, bietet Möglichkeiten zur Erforschung der Wissenschaft des öffentlichen Rechts, die nur selten ausgenutzt worden sind. Diese Art akademischer Übung wäre, hätte man sie durchgeführt, in den vergangenen vierzig Jahren von großem praktischen Wert gewesen. Bis zum Jahre 1919 hatte man britische Einrichtungen mit Erfolg nur Einwanderern aus Europa vermittelt, von denen die meisten von den Britischen Inseln gekommen waren, wenigstens zunächst einmal, und die daher die für die britischen Völker einmal gegebenen Hauptvoraussetzungen mitbrachten. Einmal dorthin verpflanzt, sind diese Einrichtungen auf ihrem eigenen Boden und in ihrem eigenen Klima weitergewachsen, und deshalb haben sie sich auch abweichend von den Einrichtungen entwickelt, die ihnen als Vorbild dienten. Diese Abweichung tritt in den Vereinigten Staaten klarer zutage als in der Britischen Völkergemeinschaft, und zwar aus Gründen, die ihrer Offensichtlichkeit wegen keiner Erläuterung bedürfen. König Georg III. entspricht heute einmal Präsident Eisenhower, zum anderen Königin Elisabeth II., während aus dem Parlament, das die amerikanischen Kolonien einbüßte, einerseits der Kongreß der Vereinigten Staaten und andererseits das Parlament des Vereinigten Königreiches hervorgegangen ist.
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Literatur
J. Bentham, „A Comment on the Commentaries“ (Ein Kommentar zur Kommentierung) (Herausgeber: C. W. Everett ), Oxford 1928.
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Jennings, I. (1965). Die Umwandlung von Gechichte in Gesetz. In: Die Umwandlung von Geschichte in Gesetz. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 101. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02254-1_1
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