Zusammenfassung
Nun ist der Weg zur Beantwortung der Frage, worauf die Anordnungen des Vaters in unserer Erzählung letztlich hinauslaufen, prinzipiell frei. Bevor wir sie versuchen, ist allerdings zu konstatieren, daß wir mit Sicherheit keine vollständige Aufzählung alles dessen erhalten, was für den heruntergekommenen Ankömmling unternommen wird. So wird offensichtlich das, was in der geschilderten Situation ohnehin als selbstverständlich gelten muß, überhaupt nicht erwähnt, nämlich ein Bad und die mit ihm verbundene Salbung, das Ordnen von Haar und Bart und die Ausstattung mit Leibwäscheb59. Alles das ist nicht ohne Bedeutung. Von ihm aus beschränkt sich nämlich das, was der Vater anordnet, auf diejenigen Maßnahmen, die sowohl dem Heimkehrer selbst als auch seiner Umgebung die radikale Veränderung seiner Situation zum Bewußtsein bringen oder doch geeignet sind, das zu tun.
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Literatur
Nach V. 25 ist zudem der ältere Sohn „auf dem Felde“ (iv âypw), als der jüngere Bruder heimkehrt.
Vgl. darüber oben S. 22 ff.
Darauf hat besonders Cornelius Eliza van Koetsveld, Die Gleichnisse des Evangeliums, Jena 1892, S. 154, aufmerksam gemacht. Vgl. auch: Alfred Plummer, A Critical and Exegetical Commentary on the Gospel according to S. Luke (= The International Critical Commentary)4, Edinburgh 1901 ff., S. 376: „None of the three things ordered are necessaries.“
Zur Verachtung des Hirtenstandes — Hirten galten als nicht zuverlässig — vgl. Joachim Jeremias, Zöllner und Sünder, in: Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft und die Kunde der älteren Kirche 30 (1931), S. 296.
So nach und mit vielen anderen [Falter Grundmann, Das Evangelium nach Lukas2, Berlin 1963, S. 313f.
So Jülicher, a.a.O., II, S. 351.
So zum Beispiel auch Klostermann, a.a.O. (s. Anm. 39), S. 159; für ihn sind Ring und Schuhe „eine Art von Luxus“. Auf demselben Wege: Schmid, a. a. O. (s. Anm. 40 ), S. 189.
Das Waschen der Füße eines Gastes, besonders dann, wenn er eine Fußreise hinter sich hat, setzt voraus, daß er beim Betreten des fremden Hauses seine Schuhe abgelegt hat, so 1. Tim. 5, 10 und vor allem Luk. 7, 44ff. nach 7, 38. Vgl. aber auch Joh. 12, 3 und Joh. 13, 1ff., sowie als rabbinischen Beleg Tosefta Toharot VIII, 2.
Vgl. Matth. 3, 11; Luk. 3, 16; Apg. 13, 25. Es war Sklavensache, dem Hausherrn beim Eintreffen im Hause die Schuhe abzunehmen (vgl. David Daube, The Offices of a Disciple, in: The New Testament and Rabbinic Judaism, London 1956, S. 266 ).
Siehe oben S. 9 mit Anm. 2.
Jülicher, a. a.0., II, S. 351.
Für Schuhe als Ausweis des Freien im Unterschiede vom Sklaven tritt zum Beispiel ein Karl Bornhduser, Studien zum Sondergut des Lukas, Gütersloh 1934, S. 115, ebenso Jeremias, a.a.O., S. 130. Sowohl das „erstklassige“ Kleid als auch den Ring als auch die Schuhe hat Theodor Zahn als „Schmuck des freigeborenen Sohnes” bestimmt: Das Evangelium des Lucas3.4, Leipzig 1920, S. 563.
Jülicher, a. a. O.
So schon Bornhäuser, a. a. O., S. 114f.
Vgl. zum Beispiel Jeremias, a. a. O., ebenfalls Karl Heinrich Rengstorf, Das Evangelium nach Lukas (= Das Neue Testament Deutsch 3)11, Göttingen 1966, S. 186, u.a.m.
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Rengstorf, K.H. (1967). Die Ausstattung des „verlorenen“ Sohnes mit Gewand, Ring und Schuhen in ihrer Problematik. In: Die Re-Investitur des Verlorenen Sohnes in der Gleichniserzählung Jesu Luk. 15, 11–32. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 96. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02219-0_5
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