Zusammenfassung
Bis spät ins 19. Jahrhundert hatte die Zentralregierung nur verhältnismäßig wenige Aufgaben. Im wesentlichen beschränkten sie sich auf die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, die Kolonien, den Außenhandel und die Aufrechterhaltung der Ordnung. Aber selbst die Aufrechterhaltung der Ordnung fiel grundsätzlich unter die Verantwortung der örtlichen Stellen; und zumindest theoretisch gehörte auch die nationale Verteidigung, da sie auf der Miliz beruhte, in letzter Linie zum Verantwortungsbereich der lokalen Organe. Es ist eine Folge des Luftkrieges, daß die Bevölkerung die Verantwortung nun wieder selbst hat, denn für den Luftschutz (civil defence), d. h. den Schutz der zivilen Bevölkerung gegen die Folgen von Luftangriffen, sind erneut die örtlichen Organisationen verantwortlich. Das ist jedoch eine ganz neuartige Entwicklung. Im 18. und frühen 19. Jahrhundert war die Kommunalverwaltung für alles das verantwortlich, was wir jetzt Regelung des Innenhandels, Industrie, Arbeit, Preise und die Erhaltung der Verkehrswege nennen würden. Obwohl diese »patriarchalische Regierungstätigkeit« sicherlich nicht sehr leistungsfähig war, war sie weiter verbreitet, als man nach der üblichen Darstellung der modernen Lehrbücher schließen müßte. Laissez-faire war eine Lehre des 19. Jahrhunderts.
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Jennings, I.W., Ritter, G.A. (1958). Die Verwaltung. In: Das britische Regierungssystem. Die Wissenschaft von der Politik, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02149-0_5
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