Zusammenfassung
Einer der Vorteile der britischen Verfassung besteht darin, daß es sie, wie es ein französischer Schriftsteller formulierte, gar nicht gibt. Die Sammlungen der Verfassungstexte, die von den Vereinten Nationen und anderen Stellen veröffentlicht werden, enthalten vieles, das von der britischen Verfassung herrührt, aber die britische Verfassung selbst findet sich dort nicht, da sie niemals formell beschlossen worden ist. Wie eine berühmte Gestalt aus einer Dichtung ist sie »einfach gewachsen«. Die Erklärung liegt darin, daß, wenn man von dem Bürgerkrieg von 1642–1660 absieht, ihre Entwicklung seit dem Mittelalter nie unterbrochen worden ist. Dynastien haben gewechselt, die Gewichte der Macht haben sich verschoben; stets war aber der Bruch mit der Vergangenheit so gering, daß er mit einem Anstrich von Legalität überdeckt werden konnte. Selbst der bereits erwähnte Bürgerkrieg bildete da keine Ausnahme, denn schließlich kam Karl II. über den Kanal zurück und übernahm die Regierung, als wäre er unmittelbar nach der Hinrichtung seines Vaters auf den Thron gekommen. Da sein Vater im Jahre 1649 starb, galt das in Wirklichkeit erste Regierungsjahr Karls II. offiziell als das zwölfte Jahr seiner Regierung.
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Jennings, I.W., Ritter, G.A. (1958). Die ungeschriebene Verfassung. In: Das britische Regierungssystem. Die Wissenschaft von der Politik, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02149-0_1
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