Zusammenfassung
Als Rechtskreis oder auch Rechtsfamilie bezeichnet man solche Gruppen von Rechtsordnungen verschiedener Nationen, die in der Systematik, der Religion, der Kultur, der Wirtschaft oder der Politik Ähnlichkeiten aufweisen. Im Wege des Rechtsvergleichs wird also untersucht, worin sich die einzelnen Rechtsordnungen gleichen. Dabei können Ähnlichkeiten in einem oder mehreren Punkten gefunden werden. Es wurden eingangs die fünf bestehenden Rechtskreise genannt. Zum besseren Verständnis sollen sie tabellarisch aufgezählt werden:
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Römisch-germanischer Rechtskreis:
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zentraleuropäische Untergruppe,
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westliche Untergruppe,
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nördliche Untergruppe.
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Anglo-amerikanischer Rechtskreis.
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Sozialistischer Rechtskreis.
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Theologisch-philosophischer Rechtskreis.
-
Rechtskreis der Stammesrechte.
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© 1993 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Steinert, M. (1993). Die Rechtskreise. In: Das Recht im internationalen Wirtschaftsverkehr. Praxis der Unternehmensführung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02136-0_2
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