Zusammenfassung
Die Arbeiten, die eine gesetzliche Insiderregelung befürworten, beschäftigen sich ausführlich mit detaillierten Gesetzesvorschlägen, die Begründung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Insiderregelung wird meist nur kurz abgehandelt. Eine Literaturdiskussion um die Zweckmäßigkeit oder zumindest die Notwendigkeit einer solchen Regelung fehlt weitgehend. „Die Erkenntnis der Regelungsbedürftigkeit scheint ... unter wirtschaftlichen und politischen Aspekten gesichert zu sein, und ein großer Teil der Diskussion widmet sich bereits der Suche nach der zweckgerechtesten Lösung“1. Pfister vermutet sogar, daß die in der deutschen Literatur unterbreiteten Gesetzesvorschläge gar nicht die Absicht gehabt hätten, die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer solchen Regelung zu belegen, ja sogar die Unmöglichkeit eines solchen Vorhabens klingt bei ihm an2.
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Literatur
Bruns: Der Wertpapierhandel, S.8, der die Auswirkungen von Insiderhandeln und damit die Frage nach der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nur in der Problemstellung abhandelt, oder HOPT, WILL, die sich auf ca. 8 Seiten (verteilt zwischen S37–53) mit Argumenten gegen Insiderhandeln beschäftigen, während mit der Frage der Ausgestaltung der gesetzlichen Insiderregelung über 120 Seiten gefüllt werden; Wo.rrEK beschäftigt sich auf 4 Seiten (S.18–22) mit der Schädlichkeit von Insiderhandel.
Vgl. Pfister, S325.
Anger, S.3.
Flachmann, S.593, urteilt, daB sich die deutsche Literaturdiskussion lange Zeit in einer “grauen Zone von Emotion, Ressentiment und Ideologienverdacht” bewegte.
Vgl. Pfister, S.337, der diese Einschätzung als in der Literatur grundsätzlich anerkannt herausstellt.
Vgl. Koch, S.1; Flachmann, S.652; Pfisterer, S.28; “Fairneß”-Argumente dominierten auch bei der Begründung der jüngsten Verschärfung der Sanktionen gegen Insiderhandel in den USA, vgl. dazu Insider Trading and Securities Fraud Enforcement Act of 1988, House Report No. 100–910, S.6044; diese Argumentation kennzeichne die gesamte US-Diskussion, vgl. William A. KellyJR., Clark Nardinelli, Myles S. Wallace: Regulation of Insider Trading: Rethinking SEC Policy Rules. In: Cato Journal, Vol.7 (1987), S.441–448; auch MichaelS. Rozeff: Reflections on Insider Trading. In: The Financial Analysts Journal, Vol.45 (November-December 1989), S.12–15, der die Argumentation ironisch zusammenfaßt:“(1) inequality is unfair; (2) insider trading involves the information advantage of one person over another; (3) ergo, insider trading is unfair”.
Vgl. Koch, S.1, 50; auch Forstmoser, S.127; Volk, S.3f; Pfister, S.320.
Vgl. Hopt, Will, S.46–48, Hueck UA., S.11; WO.rrEK, S.22; Waser, S.11; Pfister, S.337; grundsätzlich auch Friedrich KÜbler: Transparenz am Kapitalmarkt. In: AG, Jg.22 (1977), S.85–92, S.87; zur Bezeichnung “Individualschutz” z.B. Hon, WILL, S. 46.
HueckUA., S.10 (im Original hervorgehoben); PeterUlmer: Rechtspolitische Probleme des Insiderhandels. In: Juristenzeitung, Jg.30 (1975), S.625–628, 626; WASER; S.9f.; SAMM, S.138; KOCH, S.50f.
Vgl. Pfister, S337.
Vgl. Schwark: Insider-Geschäfte, S.1605; SAMM, S.138.
Vgl. Hoff, WILL, S.49.
Vgl. Waser, S.10f.
Die beiden Argumente hebt auch hervor MÜhlhaupt,S.10–13. Die Auswirkungen von Insiderhandel auf die Börse wird weiterhin im Rahmen des Versuches diskutiert, die Fragwürdigkeit einzelner ökonomischer Argumente bzgl. der Vorteilhaftigkeit des Insiderhandels nachzuweisen. Diese Argumente werden getrennt von den Ausführungen zu Individual-und Funktionsschutz dargestellt (vgl. z.B. Hovr, Will, S.37–45; KLAINGUTI, SA8–51; Schacht,S.214–217). Sie werden im 2.Teil dieser Arbeit aufgegriffen.
Hon, Will, S.4 (im Original hervorgehoben). Die folgende Darstellung der Schädigungsargumente setzt sich überwiegend mit dieser Untersuchung auseinander, da sie als Standardwerk angesehen wird. Die meisten juristischen Arbeiten stellen die Schädigungsargumente weniger ausführlich dar und zitieren häufig nur die Argumente von Hopt, Will (vgl. dazu Pfister S.325).
FA. von Hayek: Recht, Gesetzgebung und Freiheit. Bd.I: Regeln und Ordnung. München 1980, S. 98.
Frank A. Schafer: Anlegerschutz und die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Anlage der Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften. Baden-Baden 1987, S. 15f.
Vgl. dazu ausführlich Kapitel H. und III.
HansAlbert: Politische Ökonomie und rationale Politik. In: Theoretische und institutionelle Grundlagen der Wirtschaftspolitik, hrsg. von H. Besters, Berlin 1967, S.59–87, S.60; auch DERS.: Marktsoziologie und Entscheidungslogik. Neuwied - Berlin 1967, S.181; Karl-Ernst Schenk: “Institutional Choice” und Ordnungstheorie. Tübingen 1982, S.25, hebt die Überprüfung wirtschaftspolitischer Empfehlungen und Schlußfolgerungen als wichtige wissenschaftliche Aufgabe hervor.
Vgl. Albert: Marktsoziologie, S.179f., zur Ideologiekritik z.B. S.49f., der sich zu einer wertfreien Wissenschaft bekennt in dem Sinne, deskriptive von präskriptiven Aussagen zu trennen (bes. S.128, 130, 178 ).
HansKelsen: Reine Rechtslehre. 2. Aufl., Wien 1960, S. I V.
Vgl. z.B. Waser, S.8–11; Jenckel S.25–28.
Hovr, Will S.46.
Hopt, Will, S.42 Fn.26.
Vgl. Schmidt: Wertpapierbörsen, S.19.
Vgl. dazu Kapitel A.I.c).
Hoer, Will, S.46; zum Folgenden S.46.
Horn, Will, S.46 (beide Hervorhebungen nicht im Original); das folgende Zitat S.47.
HOPT, WILL, S.47.
Vgl. Kapitel B.I.
Selbst in einem über 300 Seiten umfassenden Werk über Ansprüche geschädigter Kapitalanleger wird nicht definiert, was unter Schädigung verstanden wird: Stattdessen werden Ansprüche von Anlegern, die durch Verstöße anderer gegen bestehende Gesetze beeinträchtigt werden, analysiert (Horst S. Werner, JÜrgen Machunsky: Rechte und Ansprüche geschädigter Kapitalanleger. 2Aufl., Göttingen 1988).
Vgl. zur Differenzhypothese als grundlegendem Schadensbegriff Ernst von Caemmerer: Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht. Karlsruhe 1962, S.6, 14f.; PALANDT: Bürgerliches Gesetzbuch. 49. Aufl., München 1990
Vorbemerkungen vor §249 Anm.2) b), zu Abweichungen von der Differenzhypothese Anm.2) c) - e), wobei auch der normative Schadensbegriff keine weiteren Aufschlüsse gibt.
Vgl. MÜnchener Kommentar Zum BÜrgerlichen Gesetzbuch, Bd.2: Schuldrecht-Allgemeiner Teil (§§241–432), München 1979, Vorbemerkungen vor §249, RdNr. 36f. (“Eine Schadensersatzpflicht setzt voraus, daß der Schaden ohne das Verhalten des in Anspruch Genommenen nicht eingetreten wäre: Das Verhalten muß für den Schaden kausal sein… Wäre genau derselbe Schaden eingetreten, so entfällt jede Haftung”).
Das Beispiel in Anlehnung an JOACHIM SÜCHTING: Finanzmanagement. 5. Aufl., Wiesbaden 1989, S. 57–59.
Vgl. zur Einheitskursnotierung im Kassahandel SCHMIDT: Die Wertpapierbörsen, S.10–12, 36f., 49, und SÜCHTING: Finanzmanagement, S.57–59.
Zum Teil treten sehr lange Verzögerungen auf: Bei dem bekannten Fall «Texas-Gulf-Sulphur-Co.» betrug allein die Zeit zwischen der ersten Probebohrung und den weiteren 5 Monate, währenddessen Grundstücke mit erwarteten Bodenschatzvorkommen erworben wurden. Weitere Zeit verstrich bis zu einer Veröffentlichung, vgl. KOCH,S.14f.
Pfister, S.330; ebenso CarstenPeterClaussen: Insider-trading - ein heißes Eisen. In: FAZ, Nr. 105 vom 6.5.1968, S.16; Koch, S.120; keine Kausalität des Insiderhandels für die Schädigung sehen auch Horn, S.391; Dietrich von Stebut: Gesetzliche Vorschriften gegen den Mißbrauch von Insiderinformationen. In: DB, Jg.27 (1974), S.613–619, S.618; Rom, S.114f.; die Problematik macht auch deutlich HANS-JOACHIM MERTENS: Insiderproblem und Rechtspolitik. In: ZHR, Jg.138 (1974), S. 269–277, S. 271.
King, Roell, S.168, und Nobel, S.122; auch grundsätzlich MANNE: Market, 5. 100104, 109.
Vgl. King, Roell, S.168; Nobel, S.122.
Vgl. Leo Herzel, Leo Katz: Insider Trading: Who Loses? In: Lloyds Bank Review, July 1987, S.15–26, S. 23, S. 26.
Vgl. Schmidt: Wertpapierbörsen, S.19; auch Mulhaupt, S.11, der trotz der erkannten Ursächlichkeit des Informationsmangels die Notwendigkeit “eine(s) Schutz(es) des Anlegers gegen Insidertransaktionen” betont.
Jenckel, S.24.
Hopt, Will, S.47 Fn.40, beziehen sich auf Manne: Market.
Das Problem der hypothetischen Kausalität besteht darin, ob sich “der auf Schadensersatz in Anspruch Genommene… darauf berufen (kann), daß der Schaden… auch ohne sein… Verhalten entstanden wäre” (Caemmerer, S3); auch Palandt, Vorbemerkungen vor § 249 Anm.5) C), wobei eine herrschende Lehre bzgl. der hypothetischen Kausalität nicht zu erkennen ist.
Zur juristischen Beurteilung BRUNS: Der Wertpapierhandel, S.68–71, der für zivilrechtliche Fragen eine Berücksichtigung der hypothetischen Kausalität für unstrittig hält, wenn die Ursachen “schon zur Zeit des real schädigenden Ereignisses vorlagen” (S.70); auch HANS-JOACHIM Mertens: Der Begriff des Vermögensschadens im Bürgerlichen Recht. Stuttgart u.a. 1%7, S.224f.
Pfister, S.337.
Vgl. Kapitel B.I. sowie Palandt, Vorbemerkung vor §249, Anm.2) g).
HoPT, WILL, S.47 Fn.40, zum folgenden Absatz ebenfalls S.47 Fn.40.
Vgl. Horr, Will, S.47 Fn.40.
Auf diese Möglichkeit weisen hin Herzel, Katz, S.23.
Horr, Will, S.173.
In der Schweiz ist 1988 ein Straftatbestand »Insidergeschäft« eingeführt worden, ohne Publizitäts-oder Offenlegungspflichten vorzusehen. Bei dieser Regelung steht nicht die Vermeidung einer Schädigung der Anleger im Vordergrund, sondern die Vermeidung von Vermögensvorteilen des Insiders. Die Erlangung solcher Vorteile wird “mit Gefängnis oder Buße bestraft”, wobei der “Richter die Einziehung des unrechtmäßigen Vermögensvorteils zugunsten des Staats verfügen” kann (Zur Ausgestaltung der Schweizer Regelung Forstmoser, S.138–141, Zitate S.138, 140).
HoPT, WILL, S.47 Fn.40 (Hervorhebungen nicht im Original).
Vgl. Ebenda 5.152–176; zu den Lösungsvorschlägen B.III.a).
Pfister S.341; ähnlich Roth S.115, der ebenso die Schädigungsbehauptung der Marktpartner ablehnt, aber nur unbestimt darauf verweist, man könne daraus nicht die Konsequenz ziehen, daß Insiderhandel keine “Auswirkungen auf die Vermögensinteressen der Publikumsanleger ” hat. Eine Schädigung der Beteiligten der gleichen Marktseite (wie bei PFISTER) wird nicht explizit behauptet.
Vgl. Ludwig von Mises: Human Action. London u.a. 1949, S. 97f., 195–197; Ders.: The Ultimate Foundation of Economic Science. Princeton 1962, S. 108f.; James M. Buchanan: Positive Economics, Welfare Economics, and Political Economy. In: The Journal of Law and Economics, Vol.2 (1959), S.124–138, S. 125; Jack Hirshleifer: Price Theory and Applications. Englewood Cliffs 1976, S. 164.
Vgl. neben den letztgenannten Quellen insbesondere ROY E. CORDATO: The Austrian Theory of Efficiency and the Role of Government. In: The Journal of Libertarian Studies, Vol.4 (1980), S.393–403, bes. 397f., zum Folgenden S.398; auch Elschen: Rechtsnormen, S.227f., der die individuellen Erwartungen als Basis eines solchen Effizienzurteils hervorhebt; zum Pareto-Prinzip und zum Kriterium der Pareto-Verbesserung 2. Teil, A.III.a)1.
Zu einer ausführlichen Diskussion der Bedingungen kommutativer Gerechtigkeit Kirzner: Perception, S.200–224; Rainer Elschen: Institutionale oder personale Besteuerung von Unternehmungsgewinnen? Hamburg 1989, S. 217–271.
Pfister, S.341.
Pfister, S.342.
Zur Problematik, Gewinnerzielung durch unerläuterte und in ihren Folgen wenig durchdachte ethische Normen zu begrenzen Dieter Schneider: Unternehmensethik und Gewinnprinzip in der Betriebswirtschaftslehre. In: ZfbF, Jg.42 (1990), S.869–891; zur Koordinationsfunktion von Gewinnen für eine Wettbewerbswirtschaft z.B. Israel M. Kirzner: Israel M. 1978, 5. 176–189.
Vgl. auch Ballwieser: Insiderrecht, S.252, der diesen Maßstab verwendet und gerade in der verzögerten Kursanpasssung eine Schädigung sieht, vgl. dazu 2. Teil, B.II.b)1.(bb).
Eine sofortige Veröffentlichung der Insiderinformation würde diesem Ideal noch näher kommen. Zu einer ausführlichen Diskussion vgl. 2. Teil, B.II.b)1.
Horn, Will, S.49, wobei zum Teil unsystematisch von »Börse« oder von »Kapitalmarkt« gesprochen wird.
Vgl. Horn, Will; S.49, die folgenden Zitate S.49; zur Transformationsfunktion auch WilliamJ. BAUMOL: The Stock Market and Economic Efficiency. New York 1965, S.3f.; die Notwendigkeit des Anleger-Vertrauens betont auch Michael BITZ: Das Insider-Problem und die Empfehlungen der Börsenreformkommission. In: Blätter für Genossenschaftswesen, Jg.116 (1970), S. 409–413, S. 413.
Die Erhaltung der Vertrauensbasis heben auch hervor Hueck U.A., S.10f.; Pfisterer, S.5; Worrek, S.22; Flachmann, S.653.
Horr, Will, S.50, zum Folgenden S.50.
Hopi, Will, S.50; zum Argument »Fairneß« in der US-Diskussion BarryRider, LeighFfrench: The Regulation of Insider Trading. London u.a. 1979, S.1–3; Brudney, bes. S.326–333; Painter, S3; außerdem die Quellen in Fn.6 (Kap. C.).
Bruns: Der Wertpapierhandel, S.6.
Vgl. Koch, S. 51; Schwark: Insider-Geschäfte, S. 1605.
Vgl. Koch, S.51; das Folgende S.51, Zitat S.120 (Hervorhebungen nicht im Original).
Vgl. zu einem Überblick über verschiedene Interpretationen der Norm “Gerechtigkeit” und “Fairneß” und deren Vereinbarkeit mit einer Wettbewerbswirtschaft Manfred Streit: Theorie der Wirtschaftspolitik. 3. Aufl., Düsseldorf 1983, S. 141–145; Amartya SEN: justice. In: The New Palgrave, ed. by J. Eatwell u.a., Vol.2, London u.a. 1987, reprinted 1988, S.1039–1043.
Vgl. Hopt, Will, S.50.
Pfister, S.338.
Vgl. Bruns: Der Wertpapierhandel, S.4f.; das folgende Zitat HoPT, WILL, S.51.
Bruns: Der Wertpapierhandel, S.4.
Vgl. Koch, S.50.
Vgl. Dieter Schneider: Lücken bei der Begründung einer “Eigenkapitallücke”. In: DB, Jg.39 (1986), S.2293–2298; zur Funktion einer Eigenkapitalausstattung und dem Problem, eine optimale zu bestimmen, DERS.: Messung des Eigenkapitals, S. 185–191, bes. S. 186 f.; DERS.: Mindestnormen zur Eigenkapitalausstattung als Beispiele unbegründeter Kapitalmarktregulierung? In: Kapitalmarkt und Finanzierung, hrsg. von D. Schneider, Veröffentlichungen des Vereins für Socialpolitik, Berlin 1987, S.85–108; DERS.: Besteuerung, S.500506, mit weiteren Literaturangaben S.501 Fn.8f.; zur Forderung einer Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmungen z.B. DIETER REUTER: Welche Maßnahmen empfehlen sich, insbesondere im Gesellschafts-und Kapitalmarktrecht, um die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen langfristig zu verbessern? (Gutachten B für den 55. Deutschen Juristentag). In: Verhandlungen des fünfundfünfzigsten Deutschen Juristentages, Bd. I, Teil B, München 1984, Bl-B122, B7–B14 (mit weiteren Literaturhinweisen).
Bitz: Insiderrecht, S.116; zum Folgenden S.116.
Vgl. Manne: Market, S.102f.,107–109; auch 2. Teil, B.I.a)2.
Vgl. Murray N. Rothbard: The Ethics of Liberty. Atlantic Highlands, N.J. 1982, S. 126.
The harm to one individual in allowing competition may be as great as that resulting from theft, but we approve of the incentive effects of the former and disapprove of those of the latter“ (HARALD DEMSEI L: Perfect Competition, Regulation, and the Stock Market. In: Economic Policy and the Regulation of Corporate Securities, ed. by H.G. Manne, Washington 1969, S.1–82, S.7, auch zum Folgenden S.7).
Ballwieser: Insiderrecht, S.236, der dies in einer Kritik an Hopi, WILL hervorhebt (im Orginal Hervorhebungen).
Im Gegensatz zu dem normalen Kursrisiko, das jeder trage, wären Insidertransaktionen dadurch ausgezeichnet, daß “nicht jeder der beiden Partner das gleiche Geschäftsrisiko” trage (Hon’, WILL, S.46).
Vgl. Schneider: Allgemeine, S.556f.
Diese Ex-ante-Sicht wird auch in den Principal-Agent-Modellen verwendet: Michael C. Jensen, William H. Meckling: Theory of the Firm: Managerial Behavior, Agency Costs and Ownership Structure. In: Journal of Financial Economics, Vol.3 (1976), S.305–360, vergleichen z.B. den erwarteten Nutzen eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers mit dem erwarteten Nutzen eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der einen Anteil an der Unternehmung verkauft, und analysieren den Einfluß auf den Nutzen der Anteilskäufer durch Änderungen des Verhaltens des Geschäftsführers nach dem Anteilsverkauf. Die relativen Verluste (Schädigungen) der Anteilskäufer aus einem geänderten Verhalten des Geschäftsführers hängen entscheidend von den Erwartungen der Vertragspartner ab. (Zur Principal-Agent-Analyse vgl. 2.Teil, A.III.b)4.).
Zivilrechtlich trägt jeder seinen Schaden selbst; nur in besonderen Fällen ergibt sich aus Gesetz oder Vertrag die Pflicht zum Schadensersatz (MÜnchner Kommentar ZUM BÜrgerlichen Gesetzbuch, Vorbemerkungen vor §249, RdNr.6); auch Kapitel B.I.
Wie z.B. bei Hopt, Will, S.50f.
Bei Pfister, S325, deutet sich eine solche Begründung an.
Ballwieser: Insiderrecht, S.245–249, und Fellmann, S.22–24, sind Ausnahmen, die einen Überblick über US-amerikanische Untersuchungen zur Rendite von Insidergeschäften geben. Ballwieser deutet jedoch nur ohne Begründung an, daß überproportionale Renditen von Insidern “das Ausmaß des oft zitierten Schadens der Outsider deutlicher ” machen (S.232). Später faßt er aber nicht Renditedifferenzen oder ähnliches als Schädigung auf, sondern Informationsverzögerungen (S.252). Der Schadensbegriff bleibt unklar.
Vgl. Kapitel II.a).
Vgl. zur Definition eines Null-Summen-Spiels Wolfgang MAG: Entscheidung und Information. München 1977, S.77; auch Hans bÜhlmann, Hans Loeffel, Erwin Nievergelt: Entscheidungs-und Spieltheorie. Berlin u.a. 1975, S.170f., die zeigen, daß jedes Konstantsummenspiel mit einer Spielsumme ungleich null durch einfache Transformation in ein Null-Summen-Spiel überführt werden kann; gegen eine Sichtweise der Börse als Lotterie RODRIAN, S.9.
Vgl. 2. Teil, B. und C., bes. C.III.a).
Schon 1973 hatte die Wertpapierbehörde in den USA, die (u.a.) den Wertpapierhandel überwacht und InsiderverstöBe verfolgt, 1650 Angestellte, vgl. Hovr, Will, S.171 Fn. 72a.
Vgl. Ulrich Fehl: Freiheit, Wettbewerb, Politik und die Rolle des Wirtschaftswissenschaftlers. In: ORDO, Bd. 39 (1988), S.163–167, der die Wichtigkeit einer Wirkungsanalyse bei geänderten Umweltlagen oder Politikalternativen für die Politikberatung hervorhebt (S.164f.).
BernhardKÜlp: Wohlfahrtsökonomik I: Grundlagen. In: Handwörterbuch der Wirt- schaftswissenschaft, hrsg. von W. Albers u.a., 9. Bd., Stuttgart u.a. 1982, S. 469–486, S. 485.
Vgl. Erich Hoppmann: Wirtschaftsordnung und Wettbewerb. Baden-Baden 1988, S. 296f.
Waser, S.10; auch Pfisterer, S.5–9.
Mertens: Insiderproblem, S.273 [auch S.269: “Für die Abschätzung seiner praktisch-politischen und ökonomischen Dimensionen ist… man… nach dieser Arbeit (Horr, Will) auf Vermutungen angewiesen”, sowie S.271: “Die Frage nach den politischen und administrativen Kosten einer solchen Lösung bleibt offen”]; BallwieserInsiderrecht, S.236f.; Pfisier, S325 (gegen Horn, WILL), dessen positives Urteil bezüglich des Gesetzesvorschlages des Arbeitskreises Gesellschaftsrecht (bei dem “die Schutzzwecke, die Notwendigkeit… und die voraussichtliche Effizienz einer Regelung sorgfältig abgewogen werden”) angesichts der Kritik an Hon’, WILL verwundert. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit den Nachteilen von Insiderhandel auf ca. 2 Seiten. Die Analysen von Hovr, WILL, S.45–53, z.T. S.37–45, sind dagegen wesentlich ausführlicher.
Vgl. Pfister, S.347.
Hayek: Recht, S.98f., und grundlegend urteilt Boom, juristische Untersuchungen bzgl. der Gestaltung des Ordnungsrahmens benötigten den Rückgriff auf Ergebnisse der Wirtschaftstheorie (Franz BÖHM: Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung. Stuttgart-Berlin 1937, S.13f.).
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Schörner, P. (1991). Argumente gegen Insiderhandel als Begründung für eine gesetzliche Lösung. In: Gesetzliches Insiderhandelsverbot. Bochumer Beiträge zur Unternehmungsführung und Unternehmensforschung, vol 39. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02126-1_4
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