Zusammenfassung
Nach den deutschen Steuergesetzen sind generell alle Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die in der Bundesrepublik oder Berlin (West) einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, daß der Steuerpflichtige mit seinem gesamten Geldeinkommen (Welteinkommensprinzip) und mit seinem weltweiten Gesamtvermögen steuerpflichtig ist, außerdem erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig auch in den Fällen, in denen sich die geerbten und geschenkten Gegenstände im Ausland befinden. Aufgrund dieser steuerlichen Pflichten ist es also von eminenter Bedeutung, ob jemand im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Schöllhorn, P. (1991). Steuern im In- und Ausland. In: Geldanlage und Vermögensverwaltung international. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02116-2_5
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