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Die totale Haushaltsentnahme als Totalgewinn

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Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsrechnung
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Zusammenfassung

Im folgenden sei nun der Kritik des Lesers der Versuch unterbreitet, den Begriff des Totalgewinns in anderer Weise zu fassen, als es in den oben dargestellten Konzeptionen geschehen ist. Und zwar wird dieser Begriff hier, um das Ergebnis vorwegzunehmen, als die Summe sämtlicher Entnahmebeträge auf der Grundlage der vom Subjekt präferierten zeitlichen Struktur des totalen Konsumstroms und damit auf der Grundlage einer bestimmten zeitlichen Struktur des Haushaltsentnahmestroms definiert.

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Referenzen

  1. Hierunter wird die Ableitung allgemeinbegrifflicher Aussagen über die Handlungsweise des Wirtschaftssubjekts bzw. ürber deren Änderung verstanden.

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  2. Helmut Koch, Über einige Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre, ZfhF 1957, S. 619 ff.;

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  3. Helmut Koch, ders., Über eine allgemeine Theorie des Handelns, in: Zur Theorie der Unternehmung, Festschrift zum 65. Geburtstag von Erich Gutenberg, hrsg. von Helmut Koch, Wiesbaden 1962. S. 367 ff,;

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  4. Helmut Koch, ders., Die Theorie der Unternehmung als Globalanalyse, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 1964, S. 385 ff.

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  5. Mit dieser Problemstellung hebt sich die handlungsanalytische Konzeption von der in der klassischen und neoklassischen ökonomischen Theorie vorherrschenden Konzeption der Gütertauschtheorie ab. Letzterer gemäß wird die Wirtschaft als ein System von interpersonalen Gütertauschvorgängen gesehen. Diese Konzeption äußert sich u. a. in der Trennung von Kostentheorie (Analyse der funktionalen Beziehungen zwischen Faktormengen und Faktorpreisen), Preistheorie (Analyse der funktionalen Beziehungen zwischen Produktpreis und Produktmenge) und Investitionstheorie (Analyse des funktionalen Zusammenhangs zwischen Zins und Kapitalvolumen). Vor allem aber offenbart sich diese Konzeption darin, daß die mikroökonomische Analyse auf die Determinierung eines ganzen Wirtschaftssystems abstellt, wie es in der Gleichgewichtsanalyse zum Ausdruck kommt.

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  6. Diesen Unternehmensbegriff hat in der betriebswirtschaftlichen Literatur als erster Wilhelm Rieger geprägt. Wilhelm Rieger, Einführung in die Privatwirtschaftslehre, 2. Aufl., Stuttgart 1959, S. 13 ff. und S. 44 ff. Nun gibt es die verschiedenartigsten Möglichkeiten der Erwerbsbetätigung in selbständiger Position: Herstellung und Absatz von Gütern bzw. Hervorbringung von Dienstleistungen, Errichtung und Vermietung von Gebäuden, Haltung von Wertpapierbeständen, Ausleihe von Geld und anderes. All diese Erwerbszweige werden hier, soweit sie von dem betrachteten Wirtschaftssubjekt ausgeübt werden, zum Erwerbsunternehmen zusammengefaßt — dem steht der Umstand, daß der Umfang des unternehmerischen Arbeitseinsatzes bei manchem dieser Erwerbszweige recht gering ist, nicht entgegen. Diese weitestgehende Ausdehnung des Begriffes des Erwerbsunternehmens ist deswegen erforderlich, weil man sonst die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Bereichen des Einkommenserwerbs analytisch nicht in den Griff bekommt.

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  7. Die Veräußerung des Geschäftsvermögens im ganzen oder im einzelnen mit anschließender Anlage des Reinerlöses in Wertpapieren, Grundstücken und dgl. ist dagegen nicht als Beendigung des Unternehmens, sondern als eine Fortsetzung des Unternehmens unter Übergang auf eine andere Unternehmensweise zu interpretieren. Gleiches gilt, wenn die betrachtete Person im höheren Lebensalter das Geschäftsvermögen als ganzes gegen Empfang einer Leibrente veräußert: Der Empfang einer Leibrente (das Inkasso des für das Geschäftsvermögen erzielten Preises) ist als Teil des unternehmerischen Handelns zu interpretieren.

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  8. Der obigen Definition gemäß umfaßt die private Haushaltung u. a. die Zubereitung von Speisen im weitesten Sinne für den eigenen Konsum (eigener Ackerbau, Bearbeitung des eigenen Gartens und häusliche Küche), die Pflege und Wartung der Wohnung, die Beschaffung und Pflege der Kleidung und dgl., die zum Hören musikalischer Darbietungen, zur Besichtigung von Landschaften und dgl. führenden Transporte und dgl. mehr.

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  9. So muß unterstellt werden, daß die Gesellschafter die gleiche Zielvorstellung, die gleiche Vorstellung über die Datenentwicklung usw. hegen. Diese Homogenitätsbedingung ist deswegen notwendig, weil die Analyse auch die gesondert durchgeführten Haushaltungen der Gesellschafter umfassen und hier zu einem einheitlichen Ergebnis führen muß.

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  10. Siehe Helmut Koch, Über eine allgemeine Theorie des Handelns, a. a. O., S. 400 ff.

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  11. Der Annahme über den Umfang des unternehmerischen Arbeitseinsatzes, d. h. über die vom Subjekt präferierte Kombination von Arbeitskraft und Erlebenskraft, bedarf es deswegen, weil die Aufteilung der vitalen Kraft des Subjekts auf Handeln und Erleben (Konsum) nicht den Gegenstand einer rationalen Analyse bilden kann. Der Umfang des dem Konsum zu widmenden Anteils der Lebenskraft ist nämlich durch originäre Wertung, d. h. ausschließlich gefühlsmäßig, bestimmt. Menschliches Verhalten aber ist nur insoweit der Analyse zugänglich, als ihm ein ausschließlich rational abgeleitetes Entscheidungskriterium zugrunde gelegt werden kann. In der Literatur findet man die Aufteilung der Lebenszeit eines Menschen in Arbeitszeit und Freizeit zum ökonomisch-theoretischen Problem erhoben derart, daß man eine optimale Kombination von Freizeit und Arbeitszeit rational zu bestimmen sucht (siehe u. a. Heinrich v. Stackelberg, Arbeitszeit und Volkswirtschaft, Schmollers Jahrbuch 1942, S. 257 ff.;

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  12. Heinrich v. Stackelberg, ders., Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl., Tübingen, Zürich 1951, S. 277 ff.). Ein solches Vorgehen aber ist, wie es scheint, unzulässig. Denn die Freizeit bildet ein Merkmal der letzthin intendierten Konsumweise; sie wird daher vom Subjekt aufgrund originärer, gefühlsbestimmter Wertungen festgelegt. Aus diesem Grunde ist die Relation von Freizeit und Arbeitszeit der rationalen Determinierung nicht zugänglich.

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  13. Denkbar wäre auch die Annahme, daß nicht nur die Breite des Konsumstroms, sondern auch die zeitliche Struktur desselben variable Konsummerkmale bildet. Allerdings muß hier eine eindeutige funktionale Beziehung zwischen diesen Größen vorausgesetzt werden. Denn sonst existiert kein eindeutiger Wertmaßstab für die Bestimmung der optimalen Handlungsweise des privaten Subjekts, insbesondere der optimalen Unternehmensweise.

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  14. Die Formel zu dl und die Ausdrücke für die arithmetische Reihe zu d2 und d3 lassen sich auch in einer einheitlichen Formel zusammenfassen: Ii = I1 + d (i — 1) —100 Ist d = 0, so liegt der Fall dl vor. Ist d > 0, so liegt der Fall d2 vor. Ist d < 0, so liegt der Fall d3 vor. Entsprechendes gilt für die geometrisch wachsenden Reihen.

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  15. Zur Spezifikation von Theoremen über die Handlungsweise des privaten Subjekts im ganzen in spezifisch unternehmenstheoretischen Sätzen siehe: Helmut Koch, Die Theorie der Unternehmung als Globalanalyse, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 1964, S. 385 ff., hier S. 403 ff.

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  16. Siehe Helmut Koch, Die Theorie der Unternehmung als Globalanalyse, a. a. O., S. 385 ff., hier S. 409f.

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  17. Mit dieser Ceteris-paribus-Klausel wird, das muß vermerkt werden, in die Unternehmensanalyse ein Widerspruch hineingetragen. Denn es werden hier die Interdependenzen zwischen Unternehmen und Haushaltung negiert, was mit dem Ausgangstheorem der Maximierung des totalen Konsumgütervolumens im Grunde nicht vereinbar ist.

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  18. Gemeint sind z. B. die Annahme über den Grad der Teilbarkeit der zur Bereitstellung der Konsumgüter eingesetzten Faktoren sowie Annahmen über die zeitliche Teilbarkeit der Konsumgebrauchsgüter und über die Produktionstiefe des Haushalts.

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  19. Diese Konzeption der Vollentnahme bedeutet folgerichtig: Die Entnahmen werden in der Höhe geplant, daß nach Abschluß eines Unternehmens keinerlei Produktivvermögen mehr vorhanden ist. In der Wirklichkeit läßt sich häufig der Fall beobachten, daß der Unternehmer bestrebt ist, ein möglichst großes und blühendes Unternehmen aufzubauen und seinen Erben ein wirtschaftliches Imperium zu hinterlassen. Dieses Phänomen läßt sich durch die mikroökonomische th e or etis c he Analyse nicht erfassen. Denn die Unternehmensanalyse setzt voraus, daß das Unternehmen nicht als Selbstzweck betrieben wird. Weiterhin basiert sie sinnvollerweise auf der Annahme, daß sich das Handeln (Wirtschaften) des Menschen auf den Zweck der Verwirklichung eines angestrebten höheren Konsumniveaus gründet — diese Annahme verleiht der ökonomischen Analyse den im Vergleich zu anderen möglichen Prämissen über die unternehmerische Zielvorstellung (Machtstreben, Fürsorge und dgl.) höchsten Erklärungswert.

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© 1970 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Koch, H. (1970). Die totale Haushaltsentnahme als Totalgewinn. In: Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02080-6_8

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02080-6_8

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

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