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Part of the book series: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften ((NWAWV,volume 346))

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Zusammenfassung

Den Abschluß; unserer Überlegungen sollen einige Bemerkungen zu den Dimensionen und dem katastrophalen Ausgang des Lamischen/„Helleni-schen“ Krieges bilden: Die sorgfä;ltigen, zunächst verdeckten militärischen Vorbereitungen und das — nach der sicheren Kunde vom plötzlichen Ableben Alexanders d. Gr. und dem Ausbruch von Unruhen in Babylon — bereits im athenischen Kriegspsephisma vorgestellte Konzept eines nicht hegemonial geleiteten, antimakedonischen Freiheitsbundes der Hellenen (Diod.-Hieron. 18, 10, 2–5) haben offensichtlich eine Durchschlagskraft besessen, mit der das seit langem von starken Garnisonen und Streitkräften abgeschirmte Herr-schaftssystem der Makedonen in Griechenland im Spätsommer 323 v. Chr. regelrecht überrollt werden konnte. Das Kriegsmanifest der athenischen Ekklesia hatte dem „Hellenischen“ Krieg einen einfachen und eindringlichen Sinn gegeben: Befreiung der hellenischen Staatenwelt von drückender Fremdherrschaft und vielfach auch von sehr verhaßten promakedonischen Regimen, wobei hier die von Alexanders Verbannten-Erlaß festgelegte (und weithin schon durchgesetzte) Rückkehr der Exulanten-Gruppen in ihre Heimatstaaten die Rebellion gegen die noch von Philipp II und Antipatros bestimmten politischen Verhältnisse erheblich begünstigt haben dürfte.

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Referenzen

  1. Diese schon in der Rhodier-Rede (Nr. 15) ansatzweise entwickelte Konzeption hat besonders in der 4. philippischen Rede (Nr. 10, s. o. Anm. 140) und in der großen 3. Philippika (Nr. 9) ihre volle Entfaltung gefunden. Auf formale Probleme bei der Führung eines nicht-hegemonial gelenkten Bundes weisen die Bemerkungen in der 4. Philippika § 6 hin, während in der 3. Philippika § 74 mit einiger Schärfe betont wird, daß eine kleine Polis wie das einst in Isokrates’ Friedensrede (Nr. 8) §§ 117 f. ausdrücklich zum Vorbild für Athen (!) erhobene Megara weder für die Verteidigung der eigenen Freiheit noch die der Hellenen insgesamt einen wesentlichen Beitrag leisten könne.

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  2. Vgl. hierzu o. Anm. 5; die bei Diodor (B. 18–20) gut faßbare, vornehmlich in der Ära des Antigonos Gonatas entstandene hieronymianische Geschichtstradition hat sich für die Darstellung des Lamischen/„Hellenischen“ Krieges — bei aller dokumentarischen Exaktheit — in Perspektiven und Disposition des Berichtes offenbar stark von den politischen Konstellationen in der Zeit vor und während des Chremonideischen Krieges beeinflussen lassen.

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  3. Vgl. Arr. Anab. 7, 19, 3 f. u. Strabon Geogr. 16 1,11; 741 (Aristobulos) zu den speziell in Phoenikien (für die Arabien-Expedition) durchgeführten Schiffsbaumaßnahmen. Mit ihm dürfte sachlich das in den umstrittenen „Hypomnemata“ Alexanders bei Diod. 18, 4, 4 aufgeführte Programm eines kompletten Neubaus von 1000 Groß-Kampfschiffen („größer als Trieren“ — speziell für die gegen Karthago geplanten „West-Expeditionen“ des Königs) unmittelbar zusammenhängen. Kleitos’ Kampfflotte, für die bei Diod. 18, 15, 8 lediglich die Globalzahl von 240 Schiffseinheiten angegeben wird, könnte von der Eröffnung dieses immensen Bauvorhabens, das bekanntlich in Babylon von der makedonischen Heeresversammlung mit den anderen großen Projekten des Herrschers kassiert wurde, doch noch entscheidend profitiert haben; vgl. auch H. Hauben, The expansion of Macedonian Sea-Power under Alexander the Great, Anc. Soc. 7, 1976, 79–105. Die Beauftragung eines makedonischen Offiziers mit einem so umfassenden Flottenkommando stellt in jedem Fall eine Merkwürdigkeit dar. Vermutlich mißtraute man der Loyalität griechischer Admirale wie Nearchos oder Onesikritos in dem inzwischen dramatisch zugespitzten „Hellenischen“ Krieg!

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  4. Vgl. die o. Anm. 5 genannte Lit.

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  5. Abgesehen von der pompösen Selbststilisierung des siegreichen Admirals Kleitos (Plut. fort. Alex. 2, 5 p. 338 a) ist hier vor allem an seine „Belohnung“ mit der reichen und ansehnlichen Satrapie Lydien (Diod. 18, 39, 6 u. Arr. Succ. F. 9 § 37 Jac.) auf der „Reichskonferenz“ in Triparadeisos im Herbst/Jahresende 321 v Chr., s. o.) zu erinnern, wo er den schon seit langem in Sardes amtierenden und um die Anti-Perdikkas-Front zudem hochverdienten Satrapen Menandros verdrängen konnte (vgl. Arr. Anab. 3, 6, 7 f. sowie Sy1l.3 302 mit Arr. Anab. 7, 23, 1 u. 24, 1 sowie Arr. Succ. F 1, 6 Jac., Diod. 18, 3, 1 u. Arr. Succ. 25, 2 f. Roos), s. auch H. Berve, Das Alexanderreich auf prosopographischer Grundlage, München 1929, Bd. 2 Nr. 255.•

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  6. Vgl. auch o. Anm. 5 u. 149; aus den leider nicht ganz vollständig erhaltenen Lahlenangaben in der letzten Arsenal-Liste (IG II2 1631, 167–174) geht jedenfalls klar hervor, daß sich damals am Ende des Amtsjahres 323/2 v Chr. (Ende Juni / Anfang Juli) — in dem die endgültige Katastrophe aber noch erfolgt ist! — lediglich ein einziges der Tetreren-Großschiffe in den Piraeus-Docks befunden hat und daß Athen somit zu diesem Zeitpunkt alle seine einsatzfähigen Reserven für die Entscheidung des Seekrieges mobilisiert hatte.

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  7. Insofern liegt bei J. S. Morrison, Athenian sea-power in 323/2 B. C., a. a. O. (Anm. 5) 93 f. u. O. Schmitt, Der Lamische Krieg, a. a. O. (Anm. 5) 138 f. ein klarer Interpretationsfehler vor, wenn sie die bewußt auf Paradoxien zugespitzten Formulierungen in der Schrift Plutarchs De fortuna Alexandri 338 a, einem rhetorischen Übungs- bzw. Schulstück, ernsthaft als Belege für gänzlich minimale Verluste der gegen Kleitos kämpfenden Flotte („3 oder 4 hellenische Trieren“!) in Anspruch nehmen; auch die in Plutarchs Demetriosbiographie c. 11, 3 f. eingefügte Stratokles-Anekdote kann schwerlich als ein sachkritisch zuverlässiger Beleg angesehen werden. Bei Diod. 18, 15, 9 ist dagegen — leider nur pauschal, aber doch auf einer soliden Berichtsbasis — von der Zerstörung „vieler Schiffe“ die Rede. — Zum außerordentlich risikoreichen Verlauf einer Seeschlacht mit zahlreichen hochtechnisierten Groß-Schiffen auf beiden Seiten vgl. nur den treffenden Kommentar bei Diod. 20, 51, 4 f. zum Ausgang der berühmten Schlacht beim kyprischen Salamis 306 v Chr.

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  8. Dies auch gegen die einigermaßen befremdlichen Skizzen- und Verlaufskurven-Bilder in der Studie von H. E. Stier, Der Untergang der klassischen Demokratie a. a. O. (Anm. 2) S. 14/5; vgl. dort auch die letztlich unbegründbaren Mutmaßungen (auf S. 73/4) über eine im Athen des 4. Jh. v Chr. angeblich immer weiter steigende Politik-Verdrossenheit in signifikanten Kreisen der Bürgerschaft. — Methodisch besonders krass anmutende Fehlurteile begegnen in dieser Hinsicht u. a. in der umfassenden Darstellung von G. Wirth, Philipp II. Geschichte Makedoniens Bd. 1, Stuttgart 1985, 9ff., 40 ff. u. passim.

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  9. Als ein harmloses Beispiel unter vielen sei das Urteil über Demosthenes von E R. Wüst, Bericht über die Forschungen zur Griechischen Geschichte des 4. Jahrhunderts v Chr., in: Die Welt als Geschichte 4, 1938, 328 ff., zitiert: „Die tatsächlichen Erfolge im schöpferischen Aufbau einer neuen Zeit sind für die historische Beurteilung maßgebend, wenn auch der begeisterte Einsatz für eine sterbende Zeit nicht einer gewissen menschlichen Größe zu entbehren braucht oder doch wenigstens Verständnis finden kann“ (S. 333). Weitaus eindringlicher hat demgegenüber H. E. Stier (Der Untergang der klassischen Demokratie, a. a. O. [Anm. 2] das hier umrissene Problem der historischen Urteilsfindung erfaßt: „In Wahrheit gibt sich in dem bewegten Lebensgang der attischen Demokratie nichts anderes als die tiefe Tragik der Weltgeschichte selbst zu erkennen, in der es keine Rechtsfrage zwischen Alexander d. Gr. und Demosthenes gibt mit dem Ziel, einen von beiden aus dem übergreifenden Geschehniszusammenhang zu eliminieren. Beide gehören zum wirklichen Bild dieser Geschichte, der eine als unermüdlicher Wahrer überzeitlicher Werte wie der Freiheit und des Bürgersinns, der andere als hinreißender Vorkämpfer für den Aufstieg der hellenisch-europäischen Kultur zur Weltkultur. Nicht in oberflächlicher Harmonisierung der Gegensätze vollzieht sich das Weiterschreiten der Weltgeschichte, sondern unter leiderfüllten Kämpfen und Schwierigkeiten mannigfachster Art. Für die klassische Demokratie wird man ohne Übertreibung sagen dürfen, daß sie in diesen ihre Probe aufs Exempel als lebensfähige Staatsform, soweit es im stets unvollkommenen menschlich-allzumenschlichen Bereich überhaupt möglich ist, bestanden hat.“

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Lehmann, G.A. (1997). Ausblick. In: Oligarchische Herrschaft im klassischen Athen. Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 346. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01786-8_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01786-8_5

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