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μεταβoλαὶ τῆς πoλιτείας im klassischen Athen

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Part of the book series: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften ((NWAWV,volume 346))

Zusammenfassung

Besonders signifikant dürfte ein vergleichender Überblick über die Maßnahmen während und unmittelbar nach den oligarchischen Machtergreifungen zur Sicherung der gewonnenen Positionen und zur Ausschaltung der politischen Gegenspieler sein, zumal wir hier jeweils über relativ ausführliche und zuverlässige Quellenzeugnisse verfügen: Bereits auf den ersten Blick wird deutlich, daß sowohl im Herbst 322 als auch im Frühsommer 317 ν. Chr. nur die allernotwendigsten, zumeist von der makedonischen Siegermacht regelrecht verlangten (und sodann von ihr auch in eigener Regie exekutierten) Strafmaßnahmen gegen besonders prominente bzw. belastete Repräsentanten der soeben beseitigten Demokratie beschlossen worden sind18. Ja, Phokion, Sohn des Phokos, und Demades, Sohn des Demeas, haben sich sogar als Fürsprecher bei Antipatros für exilierte athenische Demokraten verwendet bzw. ihre Lebensbedingungen in der Verbannung zu verbessern versucht (Plut. Phok. 29, 4).

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Referenzen

  1. Gleichwohl wird in dem von Demochares 280/79 v. Chr. beantragten Ehrendekret füür Demosthenes (Ps.-Plut. v. X orat. 851 c) die Verbannung des antimakedonischen Freiheitskämpfers ausürücklich der „nach der Beseitigung der Demokratie“ etablierten Oligarchie angelastet (ebenso wird der Tod in Kalauria durch die von Antipatros entsandten Soldaten allein auf seine „Loyä0FC;lität /eüvoia und „Liebe“/ τα Aνoαvöpoν zuü Demoüratie zurückgeführt); vgl. auch die offizielle Sprachregelunü im Ehrendekret für Euphron von Sikyon 318/7 v. Chr. (Syll.3 317, 21. 26 f., s. ferner Nr. 310) sowie Nepos v.üPhoc. 2, 2 (nachdrückliche Betonung der vollen Verantwortung üer oligarchiscüen Führung Athens für die Repressionsund Verfolgungsmaßnahmen von 322 v. Chr.); noch weiter gehen die auf athenisch-patrio¬tischer Vulgattüadition basierenden Vorwürfe bei üaus. 7, 10, 4 - Von den für die äerurteilung Phokions primär Verantwortlichen wurde offenbar allein Hagnonidäs, der 318/7 auch als Ankläger Theophrasts auftrat (Diog. Laert. 5, 37; s.o.), in Athen verurteilt und hingerichtet (Plut. Phok. c. 38; vgl. c. 29 u. 33 f.).

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  2. Thuk. 8, 70, 1 f; die Bemerkung über die „nicht sehr große Zahl“ von Liquidierungen zielt hier primär auf die nur wenig später erwähnten Horrormeldungen des aus Athen geflüchteten Chaireas (Sohn des Archestratos, c. 74,3.), die in der Flottenbasis auf Samos so großen Eindruck machten (s. auch c. 86, 3). — Vgl. ferner die überaus kritischen Bemerkungen in Aristoteles’ Politika (5, 3, 8 p. 1304 b u. 5, 5, 4 p. 1305 b) sowohl zur Machtergreifung als auch zu den Herrschaftsmethoden und -zielen der „Vierhundert“ (in deutlichem Kontrast zum Tenor der Gesamtdarstellung in der Ath. Pol. c. 29–32).

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  3. Für Polystratos (20) §§ 8–9.

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  4. Plut. Phok. 30, 8 f. u. Demosth. 31, 4 f. sowie Diod. 18, 48, 1 f.; vgl. ferner Arr. Succ. Alex., FGrHist 156 F 1, 14 f. Auffällig ist demgegenüber der Meinungswandel Phokions, der sich im Herbst 322 v Chr. bei Antipatros noch energisch — in gleicher Weise wie der von ihm an der Gesandtschaft beteiligte Xenokrates, das Schulhaupt der Akademie — gegen eine Garnisonierung des Piraeus verwendet haben soll (Plut. Phok. 27,7 f.). Eine bemerkenswert patriotische Geste — zumindest für Demades als „zweiten Mann“ eines promakedonischen „SatellitenRegimes“ — dokumentiert das von M. B. Walbank ergänzte Ehrendekret (IG II2 398 a + 438 in Verbindung mit Nr. 399; ca 321/320 v Chr.) für einen Wohltäter Athens, der Schiffbrüchige aus der Schlacht im Hellespont während des Seekrieges von 322 v Chr. gerettet hatte: M.B. Walbank, AHB 1, 1987, 10 f.; zur ehrenvollen Aufnahme zahlreicher (antimakedonischer) Verbannter in Athen um 321/20 v Chr., d.h. während des 1. Diadochen-Krieges, s. die Hinweise von Chr. Habicht, Athen, a. a. O. (Anm. 1) 55 f. — Auf einem ganz anderen Blatt steht freilich Demades’ Initiative, sich schon 321 ν.Chr. insgeheim gegen Antipatros (und eindeutig auch gegen Phokion!) bei dem zeitweilig übermächtig erscheinenden „Reichsverweser“ Perdikkas anzubiedern und diesen eilfertig (primär doch wohl aus persönlichem Ehrgeiz, bestenfalls mit der opportunistischen Zielsetzung einer politischen „Rückversicherung“) zur Intervention in Hellas aufzufordern (vgl. Diod. 18 c.48; Plut. Phok. c. 30 u. Demosth. c.31; Arrian FGrHist 156 F 9, 14 sowie die rhetor. Übung im Berlin. Pap. Nr. 13045: K. Kunst, Berlin. Klassikertexte Bd. 7, 1923, S. 13 ff.). Als hochpolitische und gezielte Aktion des — angeblich im Grunde seines Herzens immer prodemokratisch eingestellten — Demades, um mit Perdikkas’ Hilfe zur Restauration der Demokratie und einer weitgehenden Revision des Diktatfriedens von 322 v Chr. zu gelangen, haben K. J. Beloch (Griech. Geschichte IV, 12, 1925, 86 u. 96) und zuletzt J. M. Williams (Athens without Democracy: the Oligarchy of Phokion and the Tyranny of Demetrius of Phalerum, Diss. Yale Uniν. 1982 [UMI 1987] 135 A 359; vgl. dens., Demades’ last years, 323/2–319/8 B. C.: a „revisionist“ interpretation, Ancient World 19, 1989, 19 ff.) diese Initiative gedeutet. Bezeichnend für Demades’ Engagement und seinen politischen Opportunismus ist wohl das bei Plutarch (Demosth. c. 13) bewahrte dictum: als Redner und Antragsteller „habe er oftmals gegen seine eigenen Positionen, niemals aber gegen die Interessen des Staates gewirkt“.

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  5. Vgl. Diod. 19, 68, 2–4 (Fehlschlag der von Kassandros 314/3 v Chr. befohlenen Expedition gegen die abgefallene Kleruchie von Lemnos) sowie IG XII 8, 19 u. 47/8, ferner Diod. 19, 75, 6 f. u. c. 78, 2–5; die Auswirkungen der antigonidischen Niederlage bei Gaza 312 ν. Chr. und die bald darauf erfolgte Vertragseinigung der Diadochen (311 v Chr.) haben damals offenbar einen möglichen Seitenwechsel Athens verhindert.

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  6. Aus diesem Kreis prodemokratischer (und sozial hochgestellter) Strategen und TaKiarchen werden in unseren Quellenzeugnissen namentlich Strombichides, der Sohn des Diotimos (Thuk. 8 c. 16, 17, 30, 62 u. 79), ferner Eukrates (der Bruder des Nikias) und Dionysodoros (der Vetter und Schwager des Sprechers der 13. lysianischen Rede G. Agoratos) erwähnt; zu weiteren Personen und den dramatischen Vorgängen um die Bildung und Zerschlagung der demokratischen Gegenverschwörung im Frühsommer 404 s. Lys. G. Agoratos (13) §§ 13 f. u. 62 f., ferner die Hinweise in den Lysias-Reden für die Söhne des Eukrates (18) §§ 4 f. u. 9 f. u. G. Nikomachos (30) § 14; zu den Problemen der chronologischen Einordnung vgl. G. A. Lehmann, Die revolutionäre Machtergreifung der „Dreißig“ und die staatliche Teilung Attikas (404–401/0 v Chr.), a. a. O. [Anm. 3] 211 f. An der ersten Phase der rigorosen „Säuberungen“ und Hinrichtungen ist Theramenes noch führend beteiligt gewesen (vgl. Xen. Hell. 2, 3, 28; Lys. G. Eratosthenes [12] § 73 f., G. Agoratos [13] §§ 13–17, 20 f., 34 f., 47 f.). Daß im übrigen die ersten Gewaltmaßnahmen der „Dreißig“ ungeachtet offenkundiger Rechtsverletzungen (vgl. Lys. G. Agor. [13] § 35 f.) auf relativ breite Zustimmung stießen, wird nicht nur in den notorisch tendenziösen Darstellungen bei Ephoros (Diod. 14,4, 2–3) und in der Athen. Pol. (c.35, 2–3) betont (vgl. Xen. Hell. 2,3,12, danach offenbar auch die Caesar-Rede bei Sallust, Catil. 51, 28–31; sehr aufschlußreich Lys. G. d. Vorwurf antidemokrat. Aktivität. [25] §§ 19 u. 27) und stellt ein deutliches Indiz für die tiefen, in der Endphase des Krieges noch weiter verschärften Parteigegensätze in Athen dar. — Im konkreten Faktenbericht wird hier generell in der modernen Forschungsdiskussion den (vielfach übereinstimmenden) Angaben bei Diod.-Ephoros und in Aristoteles’ Athen. Pol. ein zu großer Kredit (zu Lasten Xenophons und insbes. der zeitnahen Informationen und Schilderungen in den Lysias-Reden) eingeräumt: vgl. u. a. W J. McCoy, Theramenes, Thrasybulus and the Athenian Moderates, Diss. Yale Uniν. 1970, 173 f. u. passim;

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  7. T M. Murphy, Lysias 25 and the intractable democratic abuses, AJPh 113, 1992, 543 ff., bes. 549; s. andererseits C. Bearzot, Teramene tra storia e propaganda, RIL 113, 1979, 195 ff. u. zuletzt/ Engels, Der Michigan-Papyrus über Theramenes u. die Ausbildung des „TheramenesMythos“, ZPE 99, 1993, 125–155, bes. 149 f. Instruktiv ist hier der vorzügliche Überblick über die Quellenlage bei P. J. Rhodes, A Commentary on the Aristotelian Ath. Pol. a. a. O. (Anm. 3) 416 f.

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  8. Wie die Bezeichnung der „schwarzen Liste“ zeigt, muß diese von Lysandros angeregt bzw. von ihm (spätestens bei seinem zweiten Aufenthalt in Athen) persönlich autorisiert worden sein; vgl. Isokrates G. Kallimachos (18) § 16 f.; G. Euthynus (21) § 2 sowie auch Lys. G. den Vorwurf antidemokrat. Aktivität. (25) § 16 u. das Fragment F. Eryximachos, P. Rylands 489 (III p. 107/8) Zl. 116 f. Nachdem schließlich die Liste der 3000 Vollbürger von den „Dreißig“ ausgearbeitet worden war, wurden offenbar alle hier nicht aufgeführten Athener jenem KαταλoyoÇ ’Aθηηvaίωv bzw. μετα Aνoαvöpoν zugerechnet, vgl. Kritias’ Hinweise auf die soeben erlassenen Gesetze über die nicht dem herrschenden Bürgerverband angehörenden Athener: Xen. Hell. 2, 3, 51. Damit war ihre prinzipielle Entrechtung und Unterwerfung unter die Willkürentscheidungen des Regierungsgremiums der „Dreißig“ ausdrücklich sanktioniert worden.

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  9. Vgl. das zeitnahe Zeugnis bei Lysias, G. Eratosthenes (12) § 5 über das sogleich nach der Machtergreifung der „Dreißig“ verkündete innenpolitische Programm mit seinen schlicht unmenschlichen Sprachregelungen („Säuberung“ der Stadt von „allen ungerechten Elementen“ und Hinwendung der übrigen Athener „zu Leistungswillen und Gerechtigkeit“ / éπτ ’ αpετῆὴ, Kαὶ öιKaιoOGνηην) und die völlig eindeutigen Bemerkungen zum kaltblütig inszenierten Regierungsterrorismus in der Kritias-Rede bei Xenophon (Hell. 2, 3, 24 f.). Mit der weit über den Friedensvertrag hinausgehenden, vollständigen Niederlegung der Langen Mauern und der Piraeus-Befestigung sowie auch aller Grenzforts, vor allem aber durch die Unterstellung des Piraeus unter eine eigene, absolut herrschende Dekarchie-Sonderregierung (mit entsprechender Abtrennung dieser wirtschaftlichen Lebensader vom übrigen Attika) und den forcierten Abbruch der ausgedehnten Werft- und Schiffshäuseranlagen von unschätzbarem Wert sollte Athens Stellung als See- und Handelsmacht tödlich getroffen werden: Lys. G. Eratosthenes (12) § 99; G. Agoratos (13) § 46; Isokr. Panegyr. (4) § 42; Areopag. (7) § 66; zu den PiraeusArchonten s. Xen. Hell. 2, 4, 19; Ath. Pol. 35, 1; Plat. 7. Brief 324 b—c; Plut. Lys. 15, 3 f. u. die gründliche archäologische Bestandsaufnahme von Kl.-V. ν. Eickstedt, Behr. zur Topographie des antiken Piräus, Athen 1994, bes. 73 ff. — Zur Bedeutung des Begriffs der „Väterverfassung“ gerade in den politischen Auseinandersetzungen während des Dekeleischen Krieges und den diesbezüglichen Aufschlüssen aus dem großen Redefragment des Thrasymachos (Diels-Kranz, Fragm. d. Vorsokratiker II Nr. 85 F1 S. 321 f.) s. u. S. 43 Anm. 49. Zur Umorientierung (und anschließenden Erweiterung) der Pnyx-Versammlungsstätte s. J. Travlos, Pictorial Dictionary of Ancient Athens, New York 1971, 466; P Krenz, The Thirty at Athens, London 1982, 62 f.; vgl. D.G. Romano, AJA 89, 1985, Nr. 3, 441.

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  10. Die erhaltenen, immerhin recht zahlreichen Hinweise im zeitgenössischen Komödienspott zielen primär nur auf körperliche Schwächen und persönliche Skurrilitäten (vgl. Alexis frg. 117/8, 149, 198, 249 PCG II; Antiphanes frg. 27, 5 f. u. 77 PCG II; Eubulos frg. 8 PCG V; Timokles frg. 29 PCG VII). Auf Komödienspott dürften freilich auch die Angaben über Kallimedons Mitgliedschaft in der Spaßmacher-“Gesellschaft der Sechzig“ vom HeraklesHeiligtum in Kynosarges zurückgehen, die sich noch in der „Buntschriftstellerei“ erhalten haben (Telephanes, FHG IV p. 507); dieser Vereinigung wurden allerdings enge und einträgliche Verbindungen zu Philipp II. von Makedonien nachgesagt (Hegesandros FHG IV p. 413 u Athen. Deipn. 14, 614 e). — Als politischer Exulant spielte Kallimedon 324 ν. Chr. offenbar eine führende Rolle in einer Gruppe promakedonisch orientierter, athenischer Oligarchen, die sich in Megara versammelt hatte und von dort aus gegen die Demokratie agitierte (vgl. Deinarchos G. Demosth. [1] § 94 f. zu der zeitweilig von Demosthenes gegen Kallimedon betriebenen Eisangelie-Klage); zu K.’s promakedonischen Aktivitäten im „Lamischen“ Krieg s. Plut. Demosth. c. 27,2. — Im Material der attischen Fluchtafeln findet sich allerdings gerade für die 20er Jahre des 4. Jh. v Chr. ein beachtenswerter Niederschlag einer (wahrscheinlich nur kleinen und außerhalb der Öffentlichkeit stehenden) überaus rabiaten Opposition gegen die prominenten Exponenten der tendenziell antimakedonischen, patriotischen Politik in Athen: s. jetzt Chr. Habicht, Attische Fluchtafeln aus der Zeit Alexanders d. Gr., in: Athen in hellenistischer Zeit (Gesammelte Aufsätze, München 1994) 14–18.

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  11. s. Plut. Phok. 27, 5; 33, 3 u. c. 35; bezeichnend ist ferner der Zusammenstoβ Phokions mit dem demonstrativ als AαmωνιoτήήÇ auftretenden Archebiades (Plut. Phok. 10, 1–2; vgl. auch 20, 4 f.).

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  12. Zu den Anhaltspunkten für eine präzise Datierung der „Charakteres“-Schrift Theophrasts s. jetzt M. Stein, Definition und Schilderung in Theophrasts Charakteren, Stuttgart 1992, bes. 21 ff.; vgl. auch die Studie von L. Spina, Un oligarca nella crisi della cittα (Theophr., Char., XXVI), QS 7, 1980, 271 ff. — Auch wenn es Theophrast hier nur um Additionen typischer Merkmale gegangen ist, so können doch Einzelzüge des ὸλιγαρXιKôÇ ganz konkret auf eine zeitgenössische Persönlichkeit wie Kallimedon zielen, zumal auch das radikaldemokratische „Gegenstück“, der • Φλoπιovηηρὸç (Nr. 29), offenbar Anspielungen auf Aristogeiton (Sohn des Kydimachos), den bekannten novηηPὸç und „Wachhund des Demos“ enthält (Ps.-Dem. G. Aristog. 1 [25] § 40; vgl. G. Aristog. 2 [26] u. Deinarch G. Aristog. [2] §§ 1–4, 8 f., 18 f.).

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  13. Zur politischen Rolle des Demades zunächst als Kriegsgefangener, dann als Unterhändler und Mitglied der athenischen Friedensgesandtschaft 338 ν. Chr. s. Diod. 16, 87, 1 f.; Suda s.v. Demades 0 (415 Adler); Aischin. G. Ktesiphon (3) § 227; Plut. Phok. c. 16, 4 f.; Demosthenes, Kranzrede (18) §§ 282 u. 285; weitere Zeugnisse bei V. de Falco, Demade oratore-testimonianze e frammenti, Neapel 1954 (2. Aufl.). Vgl. Th. Thalheim, RE — s.v. Demades 2703 f. u. die prosopographischen Übersichten bei J. Kirchner, PA Nr. 3263 u. J. K. Davies, APF, 99 f. u. 597; s. ferner P. Treves, Demade, Athenaeum 11, 1933, 105 ff. u. dens., Demade Postumo, RIL 92, 1958, 327 ff. sowie jetzt J. M. Williams, Athens without democracy, a. a. O. (Anm. 21) 18 ff.

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  14. Gegen die weit verbreitete Ausdeutung der zeitlich wie sachlich jedoch unbestimmbaren Bemerkung bei Plut. Demosth. 8, 7 (mit c. 23, 6) s. die treffenden Einwände von H. Wankel, Demosthenes: Rede für Ktesiphon über den Kranz, Heidelberg 1976, II 1217 ff., vgl. auch J. Engels, Studien zur politischen Biographie des Hypereides, München 19932, 138 f.; bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings das unumwundene Bekenntnis zum Rechtsstaat als Inbegriff der „besten Demokratie“ im Demades-Fragment Nr. 35 (de Falco).

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  15. K J. Beloch, Die attische Politik seit Perikles, Leipzig 1884, 242 ff. (vgl. dens., Griechische Geschichte IV, 1, 1925 [2. Aufl.] 53); s. dazu die grundlegende Kritik bei J. Engels, a. a. O. (Anm. 30) 51 f. — Zu den hohen Ehrungen und Wahlerfolgen des Demades nach 338/7 u. bes. nach 335 v Chr. (u. a. IG II2 1493–1495; SEG 21, 552) s. die Übersicht bei J. M. Williams, a. a. O. (Anm. 29) 20 f. Einen dokumentarischen Beleg für das weithin offene und von „Koalitions“Absprachen und Rücksichten freie Zusammenwirken prominenter athenischer Politiker vor der Ekklesia hat Chr. Habicht aus IG II2 Nr. 399 u. 452 für das J. 328/7 v Chr. ermittelt (Zwei athenische Volksbeschlüsse aus der Ära Lykurgs, Chiron 19, 1989, 1–5); ein von Demades 337/6 v Chr. beantragtes, sehr bezeichnendes Ehrendekret zugunsten eines makedonischen Höflings enthält dagegen IG II2 240 (= C. J. Schwenk, Athens in the age of Alexander. The dated laws & decrees of the „Lykourgan Era“, 338–322 B. C.; Chicago 1985, Nr. 7, S. 41 ff.).

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  16. Plut. Phok. c. 16, 4 (vgl. auch die Bemerkung in Demosthenes’ Kranzrede [18] § 114 sowie Lykurgos G. Leokrates §537 ff. ). Zu den staatsrechtlichen Problemen der hier leider nur vagen Angaben Plutarchs s. H.-J. Gehrke, Phokion. Studien zur Erfassung seiner historischen Gestalt, München 1976, 61 f. u. J. Engels, a. a. O. [Anm. 30] 114 ff; zur uneingeschränkten Tätigkeit von βoνλή und KK Àηηoίa während der „Oberstrategie“ Phokions s. u. S. 111. Für die konkreten, verfahrensmäßigen Rahmenbedingungen dieser Areopag-Initiative inmitten einer souveränen, stürmisch debattierenden Volksversammlung hat Fr. Gschnitzer, Der Rat in der Volksversammlung, in: Festschrift für R. Muth, hrsg. v P. Händel u. W. Meul, Insbruck 1983, S. 157 u. Anm. 33, einen bemerkenswerten Vorschlag gemacht. Hintergrund der umkämpften politischen Neuorientierung waren offensichtlich Philipps Angebote und Gesten, die Aussichten auf einen glimpflichen Verständigungsfrieden (den Demades-Frieden) eröffneten. — Zu Phokions Gegenkandidaten Charidemos (Sohn des Philoxenos), einem naturalisierten, ehemaligen Söldnerführer (aus Oreos auf Euboia) und ganz persönlich engagierten Feind Philipps II. vgl. J. Kirchner, PA 15380 u. RE — s.v. Nr. 5, 2135 f., J. K. Davies APF, 570 ff. sowie H. Berve, Das Alexanderreich auf prosopographischer Grundlage, München 1926, II 406 f. Nr. 823 u. insbes. D.Kelly, Charidemos’s citizenship, ZPE 83, 1990, 96 ff.

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  17. Nepos, v Phoc. (19) 1, 1; vgl. auch die Bemerkung in der Timotheos-vita (13) 4, 4, die Phokion aus dem Kreis der großen athenischen Feldherrn dieses Zeitalters ausschließt. Die allzu schmeichelhafte Behauptung bei Plut. Phok. 8,2, Phokion sei niemals persönlich bei den Wahlterminen als Kandidat aufgetreten, sondern stets in das Amt „berufen“ worden, ist sachkritisch nicht haltbar.

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  18. Vgl. insbesondere die Bemerkungen und Episoden bei Plut. Phok. 9, 1–6 u. 10, 3; ferner 7, 1–2; c. 11; c. 14, 4 f. — Phokion war keineswegs der einzige unter den politisch aktiven Athenern, der ganz bewußt eine strenge, oft bärbeißige Brachylogie vor der Ekklesia kultivierte (Plut. Phok. c. 5, 3f.), wie die Zeugnisse über die (freilich geschmacklosen) Auftritte des TyrannenmörderNachfahren Demokrates von Aphidnai belegen (Hypereides G. Philippides [4] §§ 2–3; Aischin. Truggesandt. [2] § 17; Plut. moral. 803 d/e u. Aristot. Rhet. 3, 4, 5 p. 1407 a; Kirchner, PA 3521; Davies, APF 474 f.).

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  19. Zur athenischen Expedition nach Euboia s. Tritle, Phocion the Good, a. a. O. [Anm. 17] 77 ff. sowie dens., Eretria, Argoura and the road to Tamynai: the Athenians in Euboia, 348 B. C., Klio 74, 1992, 131 ff. — Zu den heftigen Auseinandersetzungen in Athen über Sinn und Umfang der Euboia-Expedition, durch die eine rechtzeitige und kraftvolle Intervention auf der Chalkidike stark beeinträchtigt worden war, vgl. die bitteren Bemerkungen in Demosthenes’ Friedensrede (5) § 4 f. (346 v Chr.).

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  20. Vgl. A. L. Tritle, Phocion the Good, a. a. O. [Anm. 17] bes. 94 f. u. C. Bearzot, Focione tra storia, a. a. O. [Anm. 17] 79 ff., 113 f. u. 126 ff.; vgl. zu beiden Positionen jetzt auch die berechtigte Kritik von M. H. Munn, The Defense of Attica. The dema Wall and the Boiotian War of 378–375 B. C., Berkeley — Los Angeles 1993, 193 ff. Der Wortlaut bei Plut. Phok. 8, 1 (vgl. 19, 4) hebt so explizit den „bei allen Autoren verbürgten“ Strategien-„Rekord“ des Phokion hervor, daß mit der Annahme einer simplen Zahlenverschreibung bzw. tendenziöser Fiktionen nicht durchzukommen ist. Von der enormen Gesamtzahl von 45 Strategien sind sicherlich drei für das oligarchische Regime ab Herbst 322 v Chr. zu verrechnen.

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  21. H.-J. Gehrke, Phokion, a. a. O. [Anm. 32] bes. 5 ff., 14 f., vgl. 90 f.; s. hierzu auch schon J. Bernays, Phokion und seine neueren Beurtheiler. Ein Beitrag zur Geschichte der griechischen Philosophie und Politik (Berlin 1881) 53: „Die Erklärung für diese dem unsteten Demos von Athen so ungewöhnliche Stetigkeit in der Wahl des Phokion kann nur gesucht werden einestheils in seinem persönlichen Charakter, anderentheils in seiner politischen Stellung als Führer oder, wie dies bei den Führern ja meistens der Fall ist, als Werkzeug einer den Kern der athenischen Bürgerschaft umfassenden, wohlgeschulten Partei“; vgl. dens. a. a. O., S. 76 f.

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  22. Zur lebenslangen Zugehörigkeit Phokions zur platonischen Akademie s. Plut. Phok. c. 4, 2; 14, 7 sowie c. 27 u. 29; vgl. Plut. moral. 1126 b—c, Philodem Rhet. II 102,7 f. Sudhaus. Xenokrates’ Beteiligung an der zweiten athenischen Gesandtschaft zu Antipatros und Krateros und sein Auftreten auf der Friedenskonferenz finden in den Quellenzeugnissen ein unterschiedliches, von durchaus gegenläufigen Tendenzen gebrochenes Echo; vgl. die Analyse bei H.-J. Gehrke a. a. O. (Anm. 32) 88/9 u. jetzt die scharfsinnigen Beobachtungen und Überlegungen von H. Sonnabend, Die Freundschaften der Gelehrten und die zwischenstaatliche Politik im klassischen und hellenistischen Griechenland, Hildesheim-Zürich 1996, 98 ff., bes. 114 f. — Zur offenbar strikt persönlich gehaltenen Lakonophilie Phokions s. die Belege bei E. N. Tigerstedt, The Legend of Sparta in Class. Antiquity, Lund 1965, I 206 f.; vergleichbar dürfte hier wohl auch die notorische Lakonophilie seines Generationsgenossen Lykurgos sein (vgl. Lykurgos, G. Leokrates § 128). — Die herausragende politische Position des Eubulos als Vorsteher der Kommission für die von ihm geschaffene Zentralkasse der 9εC)pιmα unterstreicht Aisch. G. Ktes. (3) § 25 m. Schol., vgl. Aristot. Ath. Pol. 43, 1 u. 47, 2. Zu den festen, persönlichen und zugleich politischen Verbindungen zwischen Phokion und der Eubulos-Gruppe vgl. H.-J. Gehrke, a. a. O. (Anm. 32) 32 f.; zu Unrecht von L. A. Tritle, a. a. O. (Anm. 17) 101 f. bestritten.

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  23. Bei Aristot. Ath. Pol. 61, 1 werden bereits fünf Ressorts benannt: die Hopliten-Strategie für Kriegführung und Expeditionen außerhalb des attischen Staatsgebiets, die Strategie für Landesverteidigung,;wei Strategien für den Piraeus zum Schutz der Munychia-Zitadelle und der Schiffsanlagen und eine Strategie für die Organisation der Symmorien-Verbände zur Finanzierung der Flottenrüstung; s. hierzu den Kommentar von P. J. Rhodes. a.l. (Anm. 3) 676 f. Vgl. ferner die Quellenzeugnisse IG II2 204, 19 f. (zu 352/1 v Chr.) und Philochoros’ Atthis FGrHist 328 F 155 (zu 350/49 v Chr.) sowie O. W Reinmuth, The Ephebic Inscriptions of the Fourth Century B. C., Leiden 1971, Nr. 7, 9 u. 15. Zu den restlichen fünf Strategen ohne „portefeuille“ sind die Hinweise im großen Theophrast-Fragment De eligendis magistratibus (Vat. Gr. 2306, Fragm. B, r. col. III, 105 ff.; J. J. Keaney u. A. Szegedy — Maszak, TAPhA 106, 1976, 227 ff. u. J. H. Oliver, GRBS 18, 1977, 326 ff.) aufschlußreich, wonach schon im 5. Jh. in Athen die Zuwahl sehr junger Kandidaten zusammen mit erfahrenen älteren Strategen in dieses Kollegium öffentlich diskutiert worden ist; vgl. auch die Ergebnisse von C. W Fornara, The Athenian Board of Generals from 501 to 404 B. C., Wiesbaden 1971 (Historia-Einzelschr.) 79 ff. Andererseits wird nicht nur in Demosthenes’ 1. Phil. (4) § 26 f. heftig über die geringe militärische Qualifikation eines Großteils der gewählten Strategen, Taxiarchen (Unterführer der 10 Phylen-Aufgebote), Phylarchen (Rittmeister) und Hipparchen (Reiter-Generäle) geklagt. Vgl. in diesem Zusammenhang auch das bissige, Philipp II. von Makedonien zugeschriebene Bonmot (Plut. moral. 177 c Nr. 2), wonach „er die Athener glücklich preise, weil sie alljährlich zu den Wahlen zehn Strategen fänden; er selbst dagegen habe in vielen Jahren nur einen einzigen Strategen gefunden: Parmenion!“

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  24. Isokrates, „Friedens“-Schrift (8) 54 f.; Antidosis-Rede (15) 115 f.; Plat. Politikos 303–4; vgl. Aristot. Polit. 5, 4, 4 p. 1305 a u. Demosth., 2. Olynth. Rede (2) passim. Bezeichnenderweise schreibt die (allerdings sehr enkomiastische) Biographie (Plut. Phok. c. 7,5) Phokion das bewußt angestrebte politische Verdienst zu, die längst eingetretene Trennung zwischen „Rednertribüne“ und „Strategen-Amtshaus“ für seine Person aufgehoben zu haben. — Die nicht ohne eine Vorbereitungsphase denkbare Ressortbildung innerhalb des Strategenkollegiums bereits in den 50er Jahren des 4. Jh. spricht nicht zuletzt auch für das Ergebnis C. W. Fornara’s (The Athenian Board of Generals from 501 to 404, a. a. O. [Anm. 40] 19 f.), wonach schon seit den 60er Jahren des 5. Jh. das Prinzip der Wahl je eines Strategen aus jeder Phyle prinzipiell aufgehoben gewesen sein muß, während M. H. Hansen (The Athenian Board of Generals. When was tribal representation replaced by election from all Athenians?, in: Studies in Ancient History and Numismatics, Festschrift R. Thomsen, Aarhus 1988, 69 f.) zu Unrecht aus den Testimonien der Hypereides-Rede G. Autokles (P. Oxy. Nr. 1804) auf eine Einführung der Strategenwahl „aus allen Athenern“ K αππαvτwν) erst nach 362/1 v Chr. schließt (aus den Zitatverweisen ergibt sich hier vielmehr ein terminus ante quem).

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  25. S. dazu in Demosth. 2. Olynth. Rede (2) § 29 (wiederholt in der Syntaxis-Rede [13] § 20) den Vergleich der — angesichts einer wachsenden politischen Polarisierung für und gegen den Kurs der Eubulos-Gruppe (349/8 v Chr.) — sich immer fester etablierenden und die Entscheidungsfindung in der Ekklesia entsprechend belastenden, aktiven „Parteilager“ mit der (gesetzlich festgelegten) Organisation der Symmorien-Finanzierungsgemeinschaften (s. o.): „jetzt betreibt ihr die Politik nach Art der Symmorien-Verbände; ein Oήήnωp steht jeweils bei beiden Parteien an der Spitze und ein τpατηηŸὸç ist ihm unterstellt sowie eine Gruppe von 300 Claqueuren! Und ihr übrigen teilt euch auf — die einen zu dieser, die anderen zu jener der beiden Gruppen ... “; vgl. hierzu auch Isokrates’ Ausführungen in der Antidosis-Rede von 354/3 v Chr. (Nr. 15) §§ 136 ff. — Zur grundsätzlichen „Trennung von Rednertribüne (j3ῆ μa) und Strategen-Amtshaus (oτpaτηηγeὶov)“ im politischen Leben des 4.Jh. s. insbes. S. Perlman, Political leadership in Athens in the Fourth Century, Parola del Passato 22, 1967, 161 ff. Einen weiteren Schritt zur Eingrenzung des Strategenamtes auf rein militärisch-technische Aufgaben stellt Demosthenes’ Forderung dar (4. Phil. [Nr. 10] § 22 f.), die Ausstattung der zu bildenden Eingreiftruppe Athens künftig ganz der regulären Finanzverwaltung zu unterstellen und die Verantwortung der jeweils kommandierenden Strategen auf die rein militärische Führung zu beschränken.

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  26. Phokions Rückkehr von seinem Kommando im Bereich der Meerengen und der thrakischen Küste gehört erst in den Frühsommer 338 v Chr., wie H.-J. Gehrke, Phokion, a. a. O. (Anm. 32) 51 f. gezeigt hat (gegen K.-J. Beloch, Die Attische Politik seit Perikles, a. a. O. [Anm. 31] 230). Wie auch immer man den Realitätsgehalt der bei Frontin (Strat. 1, 4, 13 u. 13 a) berichteten Kriegslisten einschätzen mag (vgl. auch die Version bei Polyain. Strat. 4, 2, 8), so ist doch nicht zu übersehen, daß Phokion nach Philipps Rückzug von Byzanz sich peinlicherweise die Gelegenheit entgehen ließ, die kleine (vom Bosporus bereits in den Pontos abgedrängte) makedonische Flotte an den Meerengen zu stellen und abzufangen. — Bezeichnenderweise erhielt Phokion auch während des sog. Lamischen Krieges kein Kommando innerhalb der zur hellenischen Bundesarmee abgestellten athenischen Kontingente oder gar als Oberbefehlshaber dieses Heeres, sondern wurde als Xῶpa-Stratege mit der Territorialverteidigung Attikas beauftragt.

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  27. Diod.-Hieronymos 18, 66, 1; vgl. auch Plut. Phok. c. 31 f. u. Diod. 18 c. 64 f. zu der unzweifelhaft landesverräterischen Kollusion der Phokion-Regierung sowohl mit Nikanor als auch wenig später mit Polyperchons Sohn Alexandros (Diod. 18, 65, 4 f.) — zuletzt offenbar schon nach der Absetzung der oligarchischen Regierung und den ersten Strafurteilen gegen ihre Mitglieder (gegen Phokion zunächst wohl nur Verbannung und Besitzkonfiskation). Die detaillierte Schilderung Plutarchs (Phok. c. 31–37) läßt sich für die konkrete Abfolge der Ereignisse weithin mit der Skizze aus Diodors (vorzüglich informierter) Quellenvorlage (B.18 c. 64–67) in Übereinstimmung bringen, wobei Diodors Version in politisch-sachkritischer Hinsicht gelegentlich den Vorzug vor panegyrisch-tendenziösen Überspitzungen in der plutarchischen vita verdient; s. auch H.-J. Gehrke, Phokion, a. a. O. (Anm. 32) 111 ff. u. die ausführliche Darstellung bei J. M. Williams, Athens without Democracy: a. a. O. (Anm. 29) 150 ff.

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  28. Während ein Teil der von Phokion geführten Regierung (Kallimedon ô KαpαβoÇ, der von Phokion wenig geschätzte Schwiegersohn Charikles sowie Demetrios von Phaleron) sogleich zu Nikanor floh und sich mühelos in dem von Kassandros’ Truppen kontrollierten Piraeus in Sicherheit brachte (Plut. Phok. c. 33, 4 u. c. 35, 4; Karystios bei Athen. 12, 542 e), teilten Phokions Schicksal der „Treueste der Freunde“ Nikokles (Plut.Phok. c. 35, 4, vgl. c. 17, 3), ferner Thudippos (ein Nachfahre des berüchtigten Demagogen Kleon, Sohn des Kleainetos — PA 8689; Davies, APF 229), Hegemon (PA 6290; H. Berve, Das Alexanderreich auf prosopographischer Grundlage, München 1926, Nr. 342; in den 30er Jahren ein prominenter politischer Gegner des Demosthenes u. nach 322 v Chr. u. a. Initiator des politisch zweifellos bedeutsamen Volksbeschlusses IG II2 375 [vgl. Chr. Habicht, Athen, a. a. O., 56] zum Rückzug Athens aus Oropos) und Pythokles (PA 12444; Davies, APF 485 f.; ursprünglich mit Demosthenes befreundet, seit 346 v Chr. aber politisch eng mit Aischines liiert). — Sowohl Hegemon, der vor 330 v Chr. ein Reformgesetz zur politischen Organisation der OeωpkKα-Kasse durchgebracht hatte (s. H. Wankel, Rede für Ktesiphon über den Kranz, Heidelberg 1976, 612 u. 1220 f.), als auch Thudippos versuchten dabei noch in letzter Stunde, sich durch ein Bekenntnis zur Demokratie von Phokion zu distanzieren (Plut. Phok. c. 33, 5–7 u. c. 36, 3 f.; apophthegm. Phok. moral. 189 a, Nr. 18).

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  29. Verzögert wurde die nach dem Polyperchon-Dekret (bei Diod.-Hieron. 18, c. 56 weitgehend im originalen Wortlaut) eigentlich fällige Ablösung des Phokion-Regimes in Athen zunächst durch Rücksichtnahmen auf die lange Zeit betriebenen (Schein-)Verhandlungen der Regierung mit Nikanor (Diod. 18, 64, 2 f.) und durch die immer wieder genährten Hoffnungen auf einen friedlichen Abzug der makedonischen Besatzung aus der Munychia-Zitadelle. Als dann nach der handstreichartigen Besetzung des Piraeus alle Illusionen zerstört worden waren und offizielle Proteste vergeblich blieben (Diod. 18,64,5 f.), setzte der Umsturz in Stadt-Athen mit einer Meuterei des Hopliten-Aufgebots ein (vgl. Plut. Phok. c. 33, 1 f.), ohne daß es noch einer „Mithilfe“ der von Polyperchons Sohn Alexandros herangeführten Truppen bedurft hätte. Dementsprechend fanden die mit Alexandros heranziehenden Gruppen von Verbannten und Entrechteten auch sogleich Aufnahme in den ansonsten konsequent bewachten Mauerring von Stadt-Athen. — Die schließlich gegen Phokion und seine (von Polyperchon in Pharygai sogleich verhafteten) Mitarbeiter in Athen erhobene Anklage lautete keineswegs nur auf Landesverrat, sondern galt primär „der Verantwortung für die Versklavung des Vaterlandes, den Sturz der Demokratie und die Aufhebung der gesetzlichen Ordnung nach dem Ende des Lamischen Krieges“ (ππapaίτιoι... τῆῆç τε ςoνÀείaç τfῆ Haτpίςι Kαὶ Tῆῆς Kaταkvo€Wς Toν) εή poν Kαι TCJν vὸp(ωv: Diod. 18, 66, 5); vgl. Nepos v Phoc. c. 3, 4 u. 4, 1 sowie andererseits Plut. Phok. c. 34, 4 f. (mit tendenziöser, grotesk übertreibender Charakterisierung der zwangsläufig improvisierten Ekklesia-Versammlung in Athen).

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  30. Vgl. Thuk. 8, 86, 6 (als persönliche Botschaft des kommandierenden oτpατηηyὸç Alkibiades an die Gesandtschaft der „Vierhundert“ gerichtet); aus den einleitenden Bemerkungen im Nomos des Demophantos (s. u.) aus der ersten Prytanie des Amtsjahres 410/9 v Chr. — d.h. gleich nach der Wiederherstellung der Demokratie — über die Gesamtzahl und den Rekrutierungsmodus für dieses demokratische Ratsgremium geht jedoch klar hervor, daß auch unter dem Regime der „Fünftausend“ noch eine deutlich anders zusammengesetzte βoνλήη bestanden hat (bei Andok. Myster. [1] §§ 95 f.). Offenkundig stellte die Besetzung des Ratsgebäudes und die Auflösung der alten βoνλή am 14. Thargelion 411 ν. Chr. — im Anschluß an die inszenierte „Machterschleichung“ in der Kolonos-Ekklesia — durch einen sorgfältig vorbereiteten Gewaltstreich der gerade konstituierten „Vierhundert“ mit ihrem bewaffneten Anhang (Thuk. 8, 69, 2 f.) den eigentlichen Höhepunkt des Umsturzes und den politischen Sieg der oligarchisch-antidemokratischen Revolution dar. Zum Problem der beiden Daten bei Aristoteles Ath. pol. c. 43, 1 (14. Thargelion für die „Entlassung“ des alten demokratischen Rates und 22. Thargelion für den „Amtsantritt“ der „Vierhundert“) s. bes. A. Andrewes, Historical Commentary von Thucydides V, Oxford 1981, 234 f. und P. J. Rhodes, Commentary on the Aristot. Ath. Pol. a. a. O. (Anm. 3) 405 f.

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  31. Berührungen in politisch-institutioneller Hinsicht zwischen den Stellungnahmen bei Thuk. 8, 86, 3 (mit beträchtlichen Textproblemen) sowie c. 93, 2 und dem zweifellos sachlich zusammengehörigen Doppelentwurf einer „vorläufigen“ und einer „zukünftigen“ Verfassung, wie sie in c. 30 u. 31 der Ath. Pol. in der Form regelrechter Grundgesetze überliefert sind, sind nicht zu übersehen. In der älteren wie in der modernen Forschungsdiskussion werden diese beiden dokumentarischen Grundordnungen zum einen als bloß theoretisierende, in den Kreisen der Umsturzbewegung zirkulierende Entwürfe (Ed. Meyer, Forschungen zur Alten Geschichte, Halle 1899, 406 ff., bes. 433 f.; GdA IV, 22 294 A1: „die vollste Utopie“; vgl. jetzt M. Chambers, Aristoteles-Werke 10, Teil 1, Berlin 1990, 280 f.) bzw. als politisch irreführendes, aber immerhin offiziell sanktioniertes Propaganda-Manifest der „Vierhundert“ gedeutet (vgl. u. a. A. Andrewes a. a. O. [Anm. 46] 212 ff., bes. 244 f. u. P. J. Rhodes a. a. O. [Anm. 46] 386 f.) oder aber als (unvollständig referierte und partiell sich überschneidende) Grundskizzen zur sog. Theramenes-Verfassung von 411/410 v Chr. in Anspruch genommen (s. insbes. K. J. Beloch, Griech. Geschichte II, 22, Straßburg 1916, 311 ff.). Generell wird man konzedieren müssen, daß unter den Bedingungen eines ständigen Belagerungszustandes und allgemeiner militärischer Mobilisierung in Stadt-Athen (vgl. Thuk. 8, 69, 1) ein politisches Entscheidungssystem, das schließlich nach dem Modell Boiotiens primär auf vier, sich turnusmäßig in der Geschäftsführung abwechselnden Hopliten-Bürgersektionen (Hell. Oxy. ed. Chambers c. 19, 2 f.) basieren sollte (Ath. Pol. c. 30, 3; vgl. A. Andrewes a. a. O. [Anm. 46] 222 f.), durchaus effizient und für die Aktiv-Bürgerschaft — dem meritokratischen Prinzip entsprechend — auch attraktiv erscheinen konnte.

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  32. Diod.-Ephoros 13, 38, 1–2: Kaί τὸ oνoτηημa τŸης ππoAιτEίaç ÉK τWV ÔHλιτwv (Krüger, cod. no)λιτCῶv) oνvεoττή oavτo („und sie richteten eine Staatsverfassung ein, die sich auf die Hopliten-Gemeinschaft stützte“); zweifellos bietet Diodor hier nur ein knappes Resümee aus seiner Quellenvorlage, das sich in der Sache eng mit Aristot. Ath. Pol. c. 33, 1–2 berührt. Thukydides’ berühmte, überaus kompliziert formulierte persönliche Stellungnahme (8, 97, 2) zielt zweifellos nicht auf ein prinzipielles Bekenntnis zum Ideal einer „Mischverfassung“ der „Fünftausend“, sondern bemißt eine konkrete konstitutionelle Entwicklung und Konstellation in Athen an ihren politisch-militärischen Resultaten. Insofern dürfte hier A. Andrewes’ Übersetzungsvorschlag a. a. O. [Anm. 46] 331 f.) das Richtige treffen: „the initial period (of this regime) was one of the periods when the affairs of Athens were conducted best, at least in my time...“ (S. 339); man vgl. hierzu auch den Wprtlaut der so häufig mißverstandenen (und durchgehend falsch übersetzten) Wendung in dem Nachruf auf Perikles, wo es dem Autor keineswegs um die „Entlarvung“ einer „Schein-Demokratie“ geht (2, 65, 9): „Und dem Namen nach vollzog sich Volksherrschaft (öημoKpaτίa), in Wirklichkeit jedoch eine Regierung / αpXή ῆ (Athens) durch den ersten Mann“! — Terminologische Schwierigkeiten bereitet hingegen Thukydides’ kritische Würdigung der persönlich-politischen Motive unter den rivalisierenden und gegen die Radikalen in der gemeinsamen oligarchischen Regierung aufbegehrenden Politikern, wonach der Ehrgeiz aller Beteiligten in dieser Krisenlage darauf gerichtet gewesen sei, „selbst der erste Führer des Volkes zu werden“ (8, 89, 4: ἠηγwvηετo oννv εïç εKαoÇ αυτÔς ππpwτoÇ npooτατηç τoν ςήημou yεvε)Oat); vgl. insbes. A. Andrewes a. a. O [Anm. 46] 372 f. — Eine nachträgliche, aber zeitgenössische Einschätzung des Regimes der „Fünftausend“ 411/10 v Chr. als bereits wiederhergestellte, legitime Demokratie kann aus der rhetorisch zugespitzten Bemerkung in Lysias’ Rede G.Eratosth. (12) § 67 keinesfalls herausgelesen werden, anders steht es freilich mit den wenig präzisen Ausführungen bei Lykurgos G.Leokr. (1) §§ 112 f. (von 330 ν. Chr.!).

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  33. Von der tiefen Verunsicherung in der politischen Öffentlichkeit Athens zeugt bereits die 413 v Chr. beschlossene Einrichtung eines „Ältestenrates“ der zehn gewählten npὸμouλoι, die die Kompetenzen von Rat und Ekklesia beträchtlich einschränkte (Thuk. 8, 1, 3; vgl. Aristoteles, Polit. 4, 11, 9 p. 1298 b u. c. 12, 8 p. 1299 b; 6, 5, 10 p. 1322 b); diese Behörde hat bekanntlich bei der Einsetzung der „Vierhundert“ eine wichtige Rolle gespielt (vgl. Thuk. 8, 67, 1 f.; Aristoteles, Ath. Pol. c. 29, 2; Lys. G. Eratosthenes [Nr. 12] § 65 f); die bei Aristoteles Rhet. 3, 18, 6 p. 1419 a überlieferte Episode, in der Peisandros als Exponent der Radikalen im Ratsgremium der „Vierhundert“ den Dichter Sophokles eindringlich nach seiner persönlichen Mitwirkung als ππpὸβouλoç bei der Errichtung der Oligarchie befragt, illustriert die weitverbreitete Resignation und politische Ratlosigkeit und belegt zugleich die rasch eingetretene Polarisierung zwischen Radikalen und Gemäßigten in den Reihen der „Vierhundert“; zu den institutionellen Details vgl. auch S. Alessandri, I dieci probuli ad Atene: aspetti giuridico — costituzionali, in: G. Nenci u. G. Thür (Hrsg.), Symposion 1988 (Köln—Wien 1990) 129 ff. — Wenn Alkibiades (bei Thuk. 6, 89, 6) in seiner Rede in Sparta vom Frühjahr 414 v Chr. behauptet, seine Einschätzung der attischen Demokratie als „notorischer Unfug“ (ôpoλoyoupενηη äνoιa) sei längst zur generellen Überzeugung der Oberschichten Athens geworden, so bestätigt sich dies in den Formulierungen der Ankündigung des (bis dahin als radikaler Demagoge auftretenden) Peisandros im Winter 412/1 v Chr., wonach Athen in der akuten Krise zu „einer vernünftigeren Verfassung“ (Thuk. 8, 53, 3: εὶ μὴὴ noλιτεöooμεν Zε owμpovéoτepov ς ὸλίyouç pαλλov τàç αpχàç noιήήoopεv!) — ganz im Stil oligarchischer Slogans (vgl. Thuk. 3, 82, 8 u. 8, 64, 3 u. 5) — finden müsse. Ganz bezeichnend für die politische Atmosphäre in Athen im Frühjahr 411 v Chr. sind Klagen in Aristophanes’ Lysistrate (v 573) über die gefährliche Ausbreitung des „Klubmänner-Filzes“ an der Staatsspitze; generell zur Entwicklung einer breiteren antidemokratischen Bewegung im nachperikleischen Athen vgl. die Belege bei G. A. Lehmann, Überlegungen zur Krise der attischen Demokratie im Peloponnesischen Krieg: vom Ostrakismos des Hyperbolos zum Thargelion 411 v Chr.; ZPE 69, 1987, 33–73. — Zu der schon vor 411 v Chr. offenbar populären Forderung nach einer allgemeinen „Rückkehr zur VäterVerfassung“ s. das große Fragment aus der politischen Flugschrift des Thrasymachos nεpὶ Hokιττείαç (VS 85 fr. 1 Diels-Kranz), die — vor dem Hintergrund heftigen Parteienstreits und beginnender innerer Unruhen in Athen (ca. 413/2 ν.Chr.) — die von vielen Seiten verlangte Rückkehr zur nατριoq noAιτείa unmißverständlich auf eine Restitution der kleisthenischen Verfassungsordnung vor den Reformen des Ephialtes und Perikles festzulegen suchte; vgl. auch den analogen Amendement-Antrag des Kleitophon, Sohn des Aristonymos (PA 8546), während der Kolonos-Ekklesia (Ath. Pol. c. 29, 3 sowie Platon, Politeia 1, 328 b u. 340 a—b mit dem Dialog-Fragment „Kleitophon“), der zugleich ein bezeichnendes Licht auf die allgemeine Orientierung der Umsturzbewegung („zurück zu Solon!“) wirft; zu der propagandistischen Wendung „gemäß dem Brauch der Väter“ im Eingangssatz der „provisorischen“ Verfassung Ath. Pol. c. 31, 1 s. den diesbezüglichen Protest der in Samos rebellierenden Demokraten (Thuk. 8, 76, 6). Der Position des Thrasymachos und Kleitophon entspricht im übrigen die von Aristoteles (Ath. Pol. c. 23, 1) unmittelbar wohl aus Androtions Atthis übernommene Vorstellung von einer mit dem Sieg bei Salamis einsetzenden, patriotischen „Blütezeit“ der „Areopag-Herrschaft“ (Ath. Pol. c. 23, 1 f. u. Polit. 5, 3, 5 p. 1304 a). Vgl. generell A. Fuks, The Ancestral Constitution, London 1953, 1 ff., 33 ff., 102 f. u. M. J. Finley, The Ancestral Constitution, Cambridge 1973, passim.

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  34. Vgl. e. g. die Formulierungen bei Thuk. 8, 45, 4; 53, 3–54, 1; 66, 3 mit Aristot. Ath. Pol. 29, 5 u. die Rede Für Polystratos (Corp. Lys. 20) § 13. Als Reflexe der 411/410 v Chr. praktizierten Aufspaltung der athenischen Bürgerschaft in Demos und Hopliten bzw. in Stadt-Athen und Flottenverband dürften vielleicht noch die in der großen Gefallenen-Liste IG 13 Nr. 1191, Zl. 60 f. (wahrscheinlich erst nach 410/9 v Chr.) partiell verwendeten Kategorien zu interpretieren sein; bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Hervorhebung der HoplitenBürger als eine besonders qualifizierte Gruppe im Staatsvertrag mit Selymbria (StVA II 207, 28 f. = IG 13 Nr. 118/Sy11.3112).

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  35. Vgl. Diod.-Ephoros 13, 34, 2 (freiwilliger Rückzug des „Demos“ aus der „Demokratie“; ebenso die rhetorische Zuspitzung in Isokrates’ Friedensrede (8) § 108) und Aristoteles Ath. Pol. 29, 1 mit Xen. Hell. 2, 3, 45 (Theramenes-Rede) und F. Polystratos (Corp. Lys. 20) § 16; völlig anderslautende Stellungnahmen finden sich dagegen in Isokrates’ Areopagitikos (7) § 58 und in Aristoteles’ Politika 5, 3, 8; 1304 b u. 5, 5, 4; 1305 b.

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  36. Vgl. das souveräne Ratsdekret bei Ps.-Plut. X orat. vit. 833 D-834 B (unter dem Regime der „Fünftausend“) zur Durchführung des Landesverratsprozesses gegen Antiphon von Rhamnus, den spiritus rector der oligarchischen Machtergreifung, und seine Mitgesandten, wobei aus den Papyrus-Resten der berühmten Verteidigungsrede des Antiphon (c. 2. col. II u. III Thalheim) klar hervorgeht, daß Theramenes eine führende Rolle unter den bestellten Anklägern gespielt hat (vgl. generell Thuk. 8, 68, 2, ferner Lys. G. Eratosthenes [Nr. 12], 67 u. Agathon bei Aristoteles, E. E. 1232 b 6 = TrGF 139 T6). Auf diese prominenten Aktivitäten des Theramenes, der zunächst zum engsten Führungskreis während der oligarchischen Machtergreifung der „Vierhundert“ gehört hatte, wird auch in Kritias’ Anklagerede bei Xenophon Hell. 2, 3, 30 f. hingewiesen. — Auf drastische Strafverschärfungsmaßnahmen in Athen, die schon im Herbst/Winter 411/10 v Chr. von Theramenes politisch initiiert worden sind, deuten zwei Komödien-Zeugnisse aus Aristophanes’ „Triphales“ (PCG III 2 F 563) und Polyzelos’ „Demotyndareos Anastasis“ (PCG VII F 3) hin; vgl. auch die spezifischen Vorwürfe in der Anklagerede des Kritias bei Xen. Hell. 2, 3,30 u. 32 sowie bei Lysias G.Eratosthenes (12) § 67. — Zur antiken wie modernen Diskussion über die politische Gestalt des Theramenes, der in Aristophanes’ „Fröschen“ bekanntlich wegen seiner sophistischen Wendigkeit und Gefährlichkeit (8&ιvòç Éς τα ππôvτa) mit dem auf beide Füße passenden KôOopvoç-Schuh des Tragödien-Schauspielers verglichen wird (v 533–541 u. 967–970), s. jetzt J. Engels, Der Michigan-Papyrus über Theramenes, a. a. O. (Anm. 23). Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß Theramenes (dessen Vater Hagnon offenbar zum Freundeskreis des Perikles zählte) bereits in der 422 oder 420 v Chr. aufgeführten „Poleis“-Komödie des Eupolis (PCG V fr. 251) persönlich attackiert und mit den für radikale Demagogen typischen Vorwürfen bedacht worden ist; s. ferner W. J. Mc Coy, Theramenes, Thrasybulus and the Athenian Moderates, a. a. O. (Anm. 23) 9 ff. u. passim. — Weitere Informationen über den Prozeßkrieg ab 410/9 v Chr. bieten die Hinweise F. Polystratos (Corp. Lys. 20), 7, 10, 14, 19, 34 sowie die Reden Lys. G. Nikomachos (30) 7 u. bes. G. d. Vorwurf antidemokrat. Aktiν. (25) § 25 f., ferner Isokr. Areopag. (7) 4; Xen. Hell. 1, 7, 28; Lykurgos G. Leokr. 113 u. 115 sowie Lys. G. Agor. (13) § 71–2 mit IG I3 Nr. 102 (posthumes Verfahren gegen Phrynichos, bei dem Kritias noch als Ankläger auftrat).

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  37. Zum Inhalt des für das gesamte 4. Jahrhundert maßgeblichen Eisangelie-Gesetzes (u. a. bei Hypereides F. Euxenippos (3) § 7 f. u. 29 auführlich zitiert) vgl. R. J. Bonner, Gertrude Smith, The Administration of Justice from Homer to Aristotle I, Chicago 1930, 294 f.; A. R. W Harrison, The Law of Athens II, Oxford 1971, 50 f. u. besonders M. H. Hansen, Eisangelia. The Sovereignty of the People’s Court in Athens in the Forth Century B. C. and the Impeachment of Generals and Politicans, Odense 1975, pass., s. dazu auch P. J. Rhodes, Eisangelia in Athens, JHS 99, 1979, 103 f. u. M. H. Hansen, Eisangelia in Athen: a reply, JHS 100, 1980, 89 f. Für die Datierung dieses Gesetzes zwischen 410/9 und 406 v Chr. hat. R. Kassel (Zu den `Fröschen’ des Aristophanes, RhM 137, 1994, 33–53, bes. 43) auf sichere Indizien in Aristophanes’ „Fröschen“ v 362 u. 367 hingewiesen; vgl. hierzu noch die weiterführenden Überlegungen von H. Wankel, Zur Datierung des Eisangeliegesetzes: Aristophanes, Frösche 362 und 367, ZPE 101, 1994, 19 ff. — Das vom gesamten Volk und jedem einzelnen Bürger nach festem Terminplan zu beschwörende Psephisma des Demophantos (Andokides, Myst. [Nr. 1] §§ 95 f.; Lykurgos, G. Leokr. 124 f. u. Demosthenes, G. Leptines [Nr. 20] 159), das — als Stele im Ratsgebäude aufgestellt! — jeden Amtsträger unter einer nichtdemokratischen Regierung mit der Verfemung als „Tyrann“ bedrohte, bezweckte unmittelbar nach der Wiederherstellung der attischen Demokratie neben der Erstellung einer neuen, aktualisierten Bürgerliste auch die Aufhebung aller zuvor geschworenen Kampfbund- und Genossen-Eide (vgl. dazu den bei Aristoteles, Polit. 5, 7, 19 p. 1310 a zitierten, typischen Oligarchen-Eid u. die eindrucksvolle Schilderung bei Lysias, G. Eratosth. [12] §§ 46 ff. aus der Vorbereitungsphase der Machtergreifung der „Dreißig“). Eine Zuspitzung auf einen akuten Parteienkampf zeigt ebenfalls das (406 v Chr. für ebenso streng wie aktuell geltende) Verfassungsschutz-Gesetz des Kannonos (Xenophon, Hell. 1, 7, 20 f. u. Aristophanes, Ekkles. v 1089). Bezeichnend für den demokratischen Umsturz im Sommer 410 v Chr. sind schließlich auch das restriktiv gegen alle Tendenzen zugunsten einer Rats-Regierung vorgehende Gesetz IG I3 105 (410/9 ν. Chr.) und die Einführung einer rigiden Sitz- und Geschäftsordnung für die demokratische, erloste βoνλήη der „Fünfhundert“ (Philochoros FGrHist 328 F 140 zu 410/9 v Chr.).

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  38. Zur eingeschränkten Aufhebung der Atimie durch das Psephisma des Patrokleides (Andokides, Myst. [Nr. 1] §§ 77–79; vgl. auch Thuk. 8, 98, 11) vgl. D. MacDowell, Andokides — On the Mysteries; Text, Introduction and Commentary, Oxford 1962, 114 f.; zur Kategorie einer partiellen Atimie s. auch die Untersuchung von H. Wankel, Demosthenes, 51, 12 und die partielle Atimie, ZPE 85, 1991, 37 f. — Zu Euripides’ Phoinissai sowie zum Orestes (beide Dramen bald nach 411/410 ν. Chr. verfaßt und aufgeführt) hat zuletzt K Raaflaub, Contemporary Perceptions of Democracy in Fifth-Century Athens, C & M 40, 1989, bes. 53 f., eine eindringende politische Analyse vorgelegt; vgl. dens. Politisches Denken und Krise der Polis. Athen im Verfassungskonflikt des späten 5. Jahrhunderts v Chr., HZ 255, 1992, 1–60, bes. 24 f. u. jetzt insbes. U. Neumann, Gegenwart und mythische Vergangenheit bei Euripides, Stuttgart 1995 (Hermes-Einzelschr. 69) 57 ff. u. 77 ff.

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  39. „Und sie ergaben sich nicht eher, als bis sie in ihren internen Streitigkeiten übereinander hergefallen und so zugrunde gegangen waren“; vgl. auch die vorangehenden Hinweise (§ 11 u. 12) auf den herrschenden Parteienstreit in Athen als letztlich ausschlaggebender Faktor für den Zusammenbruch von 405/4 v Chr. Neben Alkibiades’ „Sturz“ (und Abdrängung in die Selbstverbannung) nach dem Mißerfolg bei Notion (Xen. Hell. 1, 5, 16–17) dürfte hier vor allem der Justizmord der extrem emotionalisierten Ekklesia an den siegreichen Strategen der Arginusen-Schlacht (Xen. Hell. 1, 7; Diod.-Eph. 13, 101) angesprochen sein; die sofortige Vollstreckung des übereilten, auch rechtlich problematischen Urteils beraubte Athen bekanntlich seiner bewährtesten und loyalsten militärischen Kommandeure, so daß schließlich die vollständige Vernichtung der letzten großen attischen Flotte bei Aigospotamoi — zumindest der Darstellung Xenophons zufolge (Hell. 2, 1, 20 ff.) — durchaus der Logik geschichtlicher (d. h. politisch-militärischer) Wahrscheinlichkeit entsprach; zu der deutlich abweichenden Version bei Diod.-Ephoros 13 c. 105 u. 106 zum Verlauf der Katastrophe von 405 v Chr. s. vorläufig G. A. Lehmann, Theopompea — Appendix: Zur Schlacht bei Aigospotamoi, ZPE 55, 1984, 42 f. Zum Arginusenprozeß bietet die Untersuchung von G. Németh (Der Arginusenprozeß, Klio 66, 1984, 51 ff.) den Versuch einer politischen Analyse auf der Basis prosopographischer Zusammenhänge; die Versuche von A. Andrewes, Mabel Lang und A. Mehl, gegen Xenophons (und Platons) Bericht zu einer grundsätzlichen Neubewertung des Arginusen-Prozesses zu gelangen (A. Andrewes, The Arginousai trial, Phoenix 28, 1974, 119 f.,

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  40. M. Lang, Theramenes and Arginousai, Hermes 120, 1992, 267 ff.;

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  41. A. Mehl, Für eine neue Bewertung eines Justizskandals, SZ 99, 1982, 32 ff.) sind m. E. sowohl unter sachkritischem wie quellenkritischem Aspekt problematisch; vgl. jetzt die Einwände von J. Bleicken, Die Athenische Demokratie, a. a. O. (Anm. 1) 564 f. Eine umfassende Untersuchung der quellen- und sach- kritischen Probleme der Ära des Dekeleischen Krieges hat inzwischen Br. Bleckmann (Göttingen) als Habilitationsschrift vorgelegt — „Die letzten Jahre des Peloponnesischen Krieges. Athens Weg in die Niederlage“ (in Druckvorbereitung).

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  42. Die wichtigsten Informationen über die zunächst — sicherlich auch mit dem Ziel einer politischen Demonstration! — auf die (noch im Gebrauch befindlichen) Gesetze Solons konzentrierte Kodifikation und die Tätigkeit der demokratischen Anagrapheis-Kommission enthält die 30. Rede im Corp. Lys. G. Nikomachos (30) von 399 v Chr. (bes. §§ 2–11, 17 f. sowie Andokides’ Mysterienrede (1) §§ 81 ff.; diese Kommission darf keinesfalls mit den bei Thuk. 8, 97, 2 erwähnten, nach dem Sturz der „Vierhundert“ in Athen bestellten „Gesetzgeber“Gremien der 2. Oligarchie verwechselt werden; vgl. jetzt — auch zu den beachtlichen epigraphischen Zeugnissen dieser Kodifikationstätigkeit — P. J. Rhodes, The Athenian Code of Laws, 410–399 B. C., JHS 111, 1991, 87–100 (in Weiterführung und Auseinandersetzung mit N. Robertson, The laws of Athens, JHS 100, 1990, 43 ff.); s. ferner H. M. Hansen, Aspects of the Athenian Law Code of 410/09–400/399 B. C., New York—London 1990, bes. 10 ff. u. 47 f.

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  43. Xen. Hell. 2, 2, 15–16; Lys. G. Agoratos (13), 8 u. 12; G. Nikomachos (30) §§•10 f.; zum rüden Auftreten des Demagogen vgl. auch Aristoteles Ath. Pol. 34, 1 sowie (mit Vergröberungen) Aischines, Trugges. (2) 76 u. G. Ktes. (3) 150. Zur politischen Haltung des Rats der Fünfhundert im Frühjahr/Sommer 404 ν.Chr. s. die Schilderungen in den Lysias — Reden G. Agoratos (13) § 20 u. §§ 36 f. und G.Nikomachos (30) §§ 12–14.

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  44. Xen. Hell. 2, 4, 20–22; ausdrücklich wird hier die religiös-kultische Verbundenheit zwischen allen Athenern, die politisch-militärische Schicksalsgemeinschaft im großen Krieg, vor allem aber die gemeinsame Teilnahme an den Festchören, die Kameradschaft während der Schulausbildung und im Wehrdienst (oνyχopενταί — ouμ Φ oιZηηταί — oνoτpαnῶωῶται!) angesprochen; deutlich klingt in der Kleokritos-Rede bereits die Bereitschaft der unter Thrasybulos’ Kommando stehenden demokratischen Freiheitskämpfer an, mit dem Verband der „Dreitausend“ zu einer dauerhaften Versöhnung und Amnestie-Lösung zu gelangen. Tatsächlich aber kam es unter dem neuen Regierungsausschuß der Oligarchen in Stadt-Athen (der „Zehn“) zunächst zu einer enormen Verschärfung des Bürgerkriegs (vgl. u.a. das zeitnahe Zeugnis bei Lysias G. Eratosth. [12] §§ 55 f.). Bezeichnenderweise hat die patriotischathenische Vulgata-τradition bei Aristot. Ath. Pol. c. 38, 3–4 die grundsätzliche Härte in den Auseinandersetzungen der beiden Bürgerkriegsparteien durch die Konstruktion abzuschwächen versucht, daß sie auf die radikal-oligarchische Herrschaft eines ersten ZehnerAusschusses in Stadt-Athen alsbald die Regierungsübernahme durch eine „zweite“, angeblich gemäßigte Zehner-Regierung der μeλ-D: τot folgen ließ — gegen Xen. Hell. 2, 4, 35 f. und die unmittelbar zeitgenössischen Quellenberichte bes. bei Lysias (G. Eratosthenes Nr. 12) und Isokrates (G. Kallimachos Nr. 18); zur Forschungsdiskussion s. P. J. Rhodes, A Commentary on the Aristot. Ath. Pol., a. a. O. (Anm. 3) 459/460. — Die Zahlenangaben unserer Quellen über den Zulauf, den die von Theben mit anfänglich nur 70 Bewaffneten gegen den athenischen Festungsplatz Phyle ausrückende Gruppe der demokratischen Verbannten unter der Führung von Thrasybulos, Anytos und Archinos aus ganz Attika in relativ kurzer Zeit fand — ca. 100 Widerstandskämpfer in Phyle zum Zeitpunkt des überraschend scheiternden Belagerungsversuchs der „Dreißig“ und ihrer Streitkräfte (Aisch. G. Ktes. [3] §§ 187–190; vgl. Xen. Hell. 2, 4, 2–4), bereits 700 Mitstreiter bei dem siegreichen Überfall auf das OligarchenLager bei Acharnai, 1000 Mann schließlich beim Einmarsch in den Piraeus (Xen. Hell. 2, 4, 10–12; vgl. auch Corn. Nepos v Thrasyb. c. 2, 1 f.) - sind von P. Krentz (The Thirty a. a. O. [Anm. 25] 83 f.) und E. Flaig (Amnestie und Amnesie in der griechischen Kultur. Das vergessene Selbstopfer für den Sieg im athenischen Bürgerkrieg 403 v Chr., Saeculum 42, 1991, 129–149) dahingehend mißverstanden worden, als hätte die Streitmacht der Demokraten 403 v Chr. zum weitaus größten Teil aus Nicht-Athenern (!) bestanden; vgl. zur Chronologie und zum konkreten Ereignisverlauf G. A. Lehmann, Die revolutionäre Machtergreifung der „Dreißig“ a. a. O. (Anm. 3) 218 f.

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  45. Zur Lit. vgl. o. Anm. 3; Archinos’ Maßnahmen werden in Aristoteles’ Ath. pol. 40, 1–2 eingehend kommentiert; vgl. auch Schol. Aisch. G. Ktes. (3) 195, Schol. Aisch. G. Tim. (1) 39 u. die Bemerkung Aisch. G. Ktes. (3) § 187, ferner Ps.-Plut. X orat. vit. 3 (Moral. 835 f), s. IG II2 10 (+ SEG XII 84). Überdies war Archinos Initiator des napaypa4 ῆ-Einspruchsverfahrens (vgl. Isokr. G. Kall. [18] §§ 2–3), mit dem die strikte Einhaltung der Amnestie auch institutionell abgesichert werden konnte. Zunächst hatten sich die ehemaligen „Dreitausend“ in StadtAthen beim Einmarsch der Demokraten — nach der drastischen Formulierung in der Thrasybulos-Rede bei Xen. Hell. 2, 4, 41 — von Sparta „wie bissige Hunde am Halsband gefesselt“ den Siegern ausgeliefert gefühlt. Die bei Xen. Hell. 2, 4, 25 f. (vgl. Isokr. G. Kall. [18] § 17) berichteten Episoden aus dem auch nach dem Sturz der „Dreißig“ unvermindert fortgesetzten Bürgerkrieg illustrieren eindrucksvoll die große Erbitterung auf beiden Seiten. Spätere Schutzbehauptungen, namentlich von Angehörigen der ehemaligen oligarchischen „Stadt-Partei“, daß es schon während des Bürgerkrieges eine prodemokratische Mehrheit unter den „Dreitausend“ mit starken Sympathien für die „Piraeus-Partei“ der Demokraten gegeben habe (Lys.G.d.Vorwurf antidemokrat. Aktiν. [25] § 22 u. G.Euandros [26] § 19) sind demgegenüber sicherlich als bloß prozeßtaktische Argumentationen zu werten. Jedenfalls konnte der Beschluß der Demokraten 403/2 v Chr. als besonders eindrucksvolle patriotische Geste gelten, trotz akuter Geldnot gemeinsam mit den allein zur Rückzahlung verpflichteten ehemaligen Dreitausend eine Bürgerkriegsanleihe von immerhin 100 Talenten an Sparta zurückzuzahlen: vgl. die Hinweise bei Lysias G. Eratosthenes (12) § 59 sowie Isokrates, Areopag. (7) § 68, Demosthenes, G. Leptines (20) §§ 11 f. u. Aristot. Ath. Pol. 40, 2. Der demokratische Rechtsstaat scheute sich hier nicht, Schuld und Schulden des untergegangenen Unrechtsregimes solidarisch auf sich zu nehmen! — Die Details des von Phormisios unmittelbar nach der Restauration des Demokratie 403/2 ν. Chr. initiierten Verfassungsprojektes (Beschränkung der politischen Bürgerrechte auf die Mehrheit der Haus- und Grundeigentümer in Attika und Ausschluß des besitzlosen Proletariats sowie der aus dem überseeischen „Reichsgebiet“ vertriebenen Athener) sind uns nur durch ein längeres Zitat aus der von Lysias verfaßten Gegenrede bei Dionysios von Halikarnassos und im Kommentar des Dionysios (De Lysia 32; or. 34) überliefert. — Zum bislang einzigen (fragmentarischen) Dekret-Dokument der Oligarchenrepublik von Eleusis (ein Ratsbeschluß über den Status der „Eleusinier“ und die Einrichtung eines strengen Grenzregimes gegenüber dem demokratischen Teilstaat) s. die ausführliche Besprechung von U. Kahrstedt, Eine Urkunde der Republik Eleusis, NGG 1932, 77 ff. (vgl. H. Bengtson, StVA II S. 158).

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  46. Xen. Hell. 2, 3, 25 u. 34 (mit der festen Überzeugung von einer unwandelbaren, prinzipiellen Solidarität zwischen Sparta und der Partei der β3 λτtoτo !) u. Nepos v Thrasyb. 2, 2; vgl. auch Lysias G. Eratosth. (12) § 96. Zu der jugendlichen „Aktivisten“-Schar um Kritias und dem Engagement des athenischen Reiter-Korps vgl. Xen. Hell. 2, 3, 23; 4, 2 u. 9; 3, 1, 4. Neben den einschlägigen Testimonien und Fragmenten aus den Schriften des Kritias (vgl. bes. Diels-Kranz fr. 9, 31, 32 u. 33) belegt seinen unbedingten Philolakonismus jetzt eindringlich das von J. Pouilloux — Fr. Salviat glänzend emendierte Distichon (bei Plut. v Kim. 10): „Lichas, archonte α Thasos et le livre VIII de Thucydide, CRAI 1983, 376 ff., bes. 382 (zur umstrittenen Identifikation des Spartaners Lichas mit dem gleichnamigen thasischen Archonten von 398/7 v Chr. s. dagegen die Hinweise und Bemerkungen von Chr. Habicht, in: Athen in hellenistischer Zeit, München 1994, 353). Vgl. auch G. Németh, Metamorphosis Critiae?, ZPE 74, 1988, 167 ff. sowie dens., Die Dreißig Tyrannen und die athen. Prosopographie, ZPE 73, 1988, 181 ff. — Ein gewichtiges Zeugnis der besonders nach 405/4 v Chr. überall in der griechischen Staatenwelt verbreiteten, uneingeschränkten Bewunderung der spartanischen Verfassung stel-len nicht zuletzt Thukydides’ Bemerkungen über die hohe, über mehr als vier Jahrhunderte hin bewahrte Qualität der εννopίa-Staatsordnung der Lakedaimonier dar (vgl. Thuk. 1 c. 18 mit Herod. 1, 65, 2; s. auch die ausführliche Untersuchung von P Cloché, Thucydide et Lacédémoine, LEC 12, 1943, 81–113). Als imitative „Anleihe“ bei der Staatsordnung des spartanischen „Kosmos“ dürfen die von Kritias im Theramenes-Prozeß angesprochenen „neuen Gesetze“ des Regimes gelten (Xen. Hell. 2, 3, 51), die ausdrücklich alle Athener, die nicht zum Bürgerverband der „Dreitausend“ zählten, ohne Anspruch auf rechtliches Verfahren mit Leib und Gut den Willkürentscheidungen und Maßnahmen des Regierungsgremiums der „Dreißig“ unterwarfen und sie damit dem Status der deklassierten Perioiken Lakedaimons oder gar der Heloten-Existenz annäherten (vgl. hierzu auch die konkreten Vorstellungen bei Isokrates, Panathen. [12] §§ 178 ff.: die Perioikoi Lakedaimons als der von dem herrschenden Vollbürgerverband der öpoιoι besiegte und aus der eigenen Polis in die offene Landmark ausgewiesene, „ehemalige“ ςῆῆPoç von Sparta).

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  47. In den zeitgenössischen Quellenzeugnissen läßt sich deutlich die fortschreitende Dynamik in den Gewalt- und Terrormaßnahmen beobachten: auf die immer weiter greifende Welle von Einzel-Verhaftungen, Hinrichtungen und Konfiskationen — unter Verzicht auf schließlich jeden Schein des Rechts — folgte die von den „Dreißig“ kollektiv organisierte und zu verantwortende Aktion gegen die reichsten Metoiken Athens (vgl. u. a. die ergreifende Schilderung in Lysias’ Rede G. Eratosthenes [12] §§ 6 f. mit Xen. Hell. 2, 3, 21 f.); an den von Kritias gegen die eingeschüchterte βoνλήη erzwungenen Sturz und Tod des Theramenes schlossen sich sogleich neue Gewaltmaßnahmen mit der Ausweisung und rücksichtlosen Vertreibung aller nicht zur BürgerKrieger-Genossenschaft der „Dreitausend“ (einschließlich der Polizeikräfte und des Reiterkorps) gehörenden Athener aus der Stadt und ihrem Mauerring an (vgl. Isokrates, G. Euthynus [21] 2 f.; Areopag. [7] 67; Lysias, G. d. Vorwurf antidemokrat. Aktiν. [25] 22; Xen. Hell. 2, 4, 1 u. die zeitgenöss. Episode bei Xen. Memor. 2, 7, 1 f.), die schließlich mit dem offen organisierten und vollzogenen Massenmord an der Bürgerbevölkerung in Eleusis und Salamisihren schaurigen Höhepunkt fanden (vgl. Xen. Hell. 2, 4, 8–9 mit Lysias G. Eratosthenes [12] 52; G. Agor. [13] 44 sowie Diod.-Ephoros 14, 32, 5); zu der eindeutig bestimmbaren Ereignis-Abfolge — gegenüber der verfälschten Chronologie bei Ephoros (auf der Basis der Hell. Oxy.) — s. G. A. Lehmann, Die revolutionäre Machtergreifung der „Dreißig“, a. a. O. [Anm. 3] 216–218. Kritias’ Rede im Odeion und die anschließende offene Abstimmung (Xen.Hell. 2,4,8–9) legten die gesamte Aktiv-Bürgerschaft unverhüllt auf ein mörderisches Freund/Feind-Verhältnis gegenüber der demokratischen Mehrheit fest. — Ist der Weg der Gewalt und Mißachtung rechtsstaatlicher Grundnormen erst einmal beschritten, fallen rasch auch die letzten Hemmungen: der Machtanspruch der „Dreißig“ verlangte strikten Gehorsam und ausschließliche Loyalität zum herrschenden System, während alle anderen Bindungen geradezu planmäßig zerstört werden sollten (vgl. Lysias G. Eratosth. [12] §§ 98 f.). In diese Richtung weist auch das strikte Verbot jeder Art von Rhetorik-Unterricht (λὸywv τéχvqν ῆῆ4 8ῆ8ααoKEιν) in den Gesetzen der „Dreißig“, das von Xenophon (Memorabil. 1, 2, 31 f.) zweifellos zu einseitig nur als beabsichtigter Affront des Kritias gegen Sokrates interpretiert wird.

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  48. Vgl. Schol. Aisch. G. Timarch. (1) 39 zu Lysias’ Angaben über die Gesamtzahl der Opfer; s. ferner Isokrates G. Lochites (20) 11; Panegyr. (4) 113; Areopag. (7) 67; Aischines G. Ktes. (3) 235 und Aristoteles Ath. Pol. 35, 4 (mehr als 1500 athenische Bürger) mit dem eindrucksvollen Zeugnis bei Xen. Hell. 2, 4, 21 (Kleokritos-Rede!) — P. Krentz’ Versuch (The Thirty at Athens a. a. O. [Anm. 25] 125 ff.) einer weitgehenden Rehabilitierung der Oligarchie der „Dreißig“ basiert auf einer völlig falschen, tendenziös verzerrten Chronologie und ist quellenkritisch- methodisch wie sachlich unhaltbar. — Eine packende Lektüre bietet in diesem Zusammenhang die bald nach dem Sturz Robespierres verfaßte politische Aktualisierung der großen Anklagerede des Lysias sowohl gegen das Regierungsmitglied Eratosthenes als auch gegen die Schreckensherrschaft der „Dreißig“ (Nr. 12) in der Flugschrift des gemäßigten Politikers (und Revolutionsopfers) Pierre-Samuel Dupont de Nemours: „Plaidoyer de Lysias contre les membres des anciens Comités de Salut Publique et de Sûreté Générale“ (Paris 1795; neu herausgegeben von L. Canfora, Palermo 1992; mit italien. Übersetzung und histor.-philolog. Kommentar).

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  49. S. O. S. 21 u. Anm. 13; vgl. dazu Demosthenes, 3. Phil. (9) §§ 33, 56 f. 66; bei Diod. 18, 18, 8 wird über die von Antipatros in Athen getroffenen Maßnahmen hinaus allgemein zu seinen politischen Beziehungen zu den besiegten hellenischen Staaten positiv angemerkt, daß er „nach der von ihm vorgenommenen Reduktion der Bürgerverbände“ (τà ππoλεννματα ouvayayῶv) von den dort neu etablierten Regimen mit zahlreichen Ehrenbeschlüssen und Kränzen ausgezeichnet worden sei! 319/18 v Chr. schließen sich dann diese zuvor zwangsweise einer Minderheitsherrschaft unterworfenen (und ihrer Freiheit [aντovoμίa] und Partizipationsrechte beraubten) Bürgerschaften (ππaιττε3pata) mit ihren Poleis in großer Zahl dem neuen „Reichsverweser“ Polyperchon an (Diod.-Hieronymus 18, 69, 3–4; vgl. auch Diod. 18, 66, 4 f.).

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  50. U. Hackl, Die Aufhebung der attischen Demokratie nach dem Lamischen Krieg 322 v Chr., Klio 69, 1987, 58–71; H. knüpft mit ihren Thesen ausdrücklich auch an die älteren (inzwischen aber von der Autorin selbst aufgegebenen) Positionen von Claude Mossé an (La fin de la démocratie Athénienne, Paris 1962, passim). An den Auffassungen U. Hackls orientiert sich nun ihrerseits ausdrücklich Jutta Witte, Demosthenes und die Patrios Politeia. Von der imaginären Verfassung zur politischen Idee, Diss. Bonn 1995, 154 f.

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  51. U. Hackl, a. a. O., S. 61 m. Anm. 9, wo ohne die nötige interpretatorische Umsicht auf angeblich prägnante „Belege“ für eine offen artikulierte Auflösung und Selbst-Preisgabe der athenischen Demokratie ausgerechnet in Demosthenes’ Olynthischen Reden, der 3. Philippika (!) sowie der Kranzrede verwiesen wird; zur Kritik s. bereits O. Schmitt, Der Lamische Krieg, a. a. O. (Anm. 5) 153 u. H. Halfmann, Die politischen Beziehungen zwischen Griechenland und den Diadochen, in: Migratio et Commutatio, Festschr. f. Th. Pekαry, St. Katharinen 1989, 19 ff.

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  52. Vgl. dazu G. A. Lehmann, Der „Lamische Krieg“ und die „Freiheit der Hellenen“, a. a. O. (Anm. 5) 121–149, bes. 134/135. — Von einer prinzipiell gegen die Demokratie in der hellenischen Staatenwelt gerichteten Politik der makedonischen Sieger- und Besatzungsmacht nach 322 v Chr. spricht bekanntlich auch das 318/7 ν. Chr. in Athen beschlossene Ehrendekret für Euphron von Sikyon (IG II2 448 = Sy11.3 Nr. 317 Zl. 19 f.) — ganz zu schweigen von dem völlig eindeutigen Zeugnis bei Diod.-Hieronymos 18, 55, 2 f. u. c. 56 im Bericht über die Beschlüsse der Polyperchon-Regierung 319/8 v Chr. (c. 55, 2: Grundsatzbeschluβ des Reichsrates, „den Polisstaaten in Hellas die Freiheit zu geben und die in ihnen von Antipatros etablierten Oligarchien zu beseitigen“ — ταç μὲν Kατα τὴjν `Eλλ&bα nὸλeιç λενOεpoνν, ταç ς ’ ανταὶç ὸλιyapXίaç KaOιoτapÉνaç νn’ ’Avτππατpou Kαταλνειν), vgl. auch c. 69,3 f.!

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  53. SEG IX (1944) Nr. 1 (bes. S. 2 Zl. 1–16), s. dazu die weiteren Hinweise im SEG XVII (1960) Nr. 793 u. XVIII (1962) Nr. 726; zur Zeitstellung s. auch M. A. Laronde, La date du diagramme de Ptolémée à Cyrène, REG 85, 1972, XIII f. Auffällig sind hier allerdings die durchgehend sehr hohen Altersqualifikationen für die reguläre Übernahme politischer Ämter und Funktionen; in dieser Hinsicht geht das Kyrene-Grundgesetz über die in der sog. Drakontischen Verfassung (eingefügt in die aristotelische Ath. Pol. c. 4) vorgesehenen Regelungen noch weit hinaus.

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  54. Vgl. H.-J. Gehrke, Phokion, a. a. O. (Anm. 32) 91. Aufschlußreich für die Verwischung der älteren „Standes“-Grenzen sind die Hinweise des Aristoteles, Ath. Pol. 7, 4 u. 47, 1. — Eine gewisse Vorstellung von der enormen Größe der zwischen 365 und 351 v Chr. mehrfach verstärkten Kleruchie des εῆ μoç ὸ ’AOηηvaίωv ὸ Éν ∑αpωn (von möglicherweise bis zu 10 000 athenischen Wehrsiedlern) vermittelt jetzt ein umfassender lokaler Ratsherren- (250 Bouleuten, d. h. exakt die Hälfte des athenischen Rates!) und Amtsträger-Katalog eines Amtsjahres in der Kleruchie (zwischen 350 und 346 v Chr. datierbar) auf einer monumentalen Inschrift aus Samos (Inν J 352), deren Publikation durch Chr. Habicht und Kl. Hallof in den MDAI (A) erscheinen wird (Chr. Habicht sei für freundliche Unterrichtung herzlichst gedankt); zum Verlauf der Samos-Krise (mit z. T. dramatischen Zuspitzungen) s. R. M. Errington, Samos and the Lamian War, Chiron 5, 1975, 51 ff., vgl. ebendort auch Chr. Habicht: Der Beitrag Spartas zur Restitution von Samos während des Lamischen Krieges, S. 45–50, ferner Kl. Rosen, der „göttliche“ Alexander, Athen und Samos, Historia 27, 1978, 20–39 (allerdings dürfte zu Alexanders Lebzeiten noch keine definitive Entscheidung über die Ausdehnung des Verbannten-Dekrets auf die Samos-Frage getroffen worden sein) sowie Gr. Shipley, A History of Samos, 800–188 B. C., Oxford 1987,155–169. Im Herbst 322 v Chr. wurde jedenfalls die Entscheidung über das Schicksal der attischen Kleruchie von Antipatros in aller Form an die „Reichsregierung“ unter Perdikkas in Kleinasien (Diod.18,18,6) verwiesen, der dann bekanntlich den Forderungen der Exil-Samier — gegen Athen — in sämtlichen Punkten entsprochen hat. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch das relativ starke Engagement Athens unter seiner neuen oligarchischen Regierung im bald darauf ausbrechenden 1. Diadochen-Krieg auf der Seite der Koalition um Antipatros, Krateros und Antigonos Monophthalmos (ohne daß sich die mutmaßlichen Hoffnungen auf eine Revision der Samos-Regelung späterhin noch erfüllt haben!) — vor allem durch die nachhaltige Unterstützung der Offensive des Antigonos und des selbständig kommandierenden „Reichsadmirals“ Kleitos durch ein eigenes Schiffskontingent ab Frühjahr 321 v Chr. (s. Arr. Succ. fr. 25, 2–3 ed. Roos/Jacoby, FGrHist 156 F 10, B7 u. F 9, 26; vgl. hierzu auch das „Phaidros-Dekret“ IG II2 682 Z. 1–9 und das Ehrendekret von Nasos für Thersippos (s. o. A 11) Zl. 14 f.). — Die zahlenmäßig außerordentlich großen Dimensionen der athenischen Kleruchie auf Samos und ihr sozialpolitischer Hintergrund werden auch durch ein bekanntes Demades-Bonmot treffend charakterisiert, der das athenische Samos als „Abzugskanal der Polis“ bezeichnet hat (αnῶpνya τῆῆç nὸλεwç, fr. 28 de Falco).

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  55. Vgl. hierzu auch die Überlegungen von H.-J. Gehrke, Phokion, a. a. O. (Anm. 32) 92 ff. auf der Basis der älteren Forschungsliteratur sowie die ausführliche Skizze bei J. M. Williams, Athens without democracy, a. a. O. (Anm. 29) 117 ff., der den Akzent allerdings stärker auf die politischen Konzepte und Initiativen des Demades legt. Zum Amtsbereich der ςιoίKηηoN τῆηç nὸλwç vgl. ferner das Ehrendekret für Xenokles Xeinidos, Hesperia 29, 1960, Nr. 3, S. 2 f. Aus dem von O. W. Reinmuth (The Ephebic Inscriptions, a. a. O. [Anm. 39] bes. S. 101 f. u. 120 f.) bearbeiteten Urkundenmaterial läßt sich die drastische Reduktion der Ephebenzahl (nach Umwandlung der Wehrdienst-Pflicht in eine freiwillige Ausbildungszeit) sowie der Dienstzeit (von zwei auf ein Jahr) allerdings erst ab 306/5 v Chr. dokumentieren, doch ist damit bloß ein terminus ante quem für die politisch einschneidende Veränderung der Institution gegeben. Tatsächlich spricht alles gegen die Annahme, daß diese tendenziell oligarchisch-antidemokratische „Reform“ der nach Chaironeia mit so großem Aufwand umgestalteten EphebieInstitution ausgerechnet 307 v Chr. mit der demokratischen Erneuerung durchgesetzt worden sein soll; vgl. zu diesem Problemkreis jetzt auch Chr. Habicht, Der Kyniker Teles und die Reform der athenischen Ephebie, ZPE 93, 1992, 47 f. — Zur bemerkenswert aktiven und erfolgreichen Beteiligung Athens am 1. Diadochen-Krieg der Koalition gegen Perdikkas s. auch H. Hauben. An Athenian naval victory in 321 B. C., ZPE 13, 1974, 61 f.

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  56. Strab. 9, 1, 20 p. 398: Kαὶ γαρ εï τ μμKpὸν νnὸ τGYν MaKεδoνιKGYν βαmλé v nαpEλνπnμηηoαν, ῶ00 ’ νπαKoύειν ανmbv ανayKαo0ῆ ῆvaι, τὸν γε ôAoαXεpῆῆ τύνππov τῆηÇ πoλιτείαç τôν αντôν öιετή ῆpouv („und selbst wenn sie [die Athener] ein wenig [!] durch die makedonischen Könige bedrängt und beeinträchtigt wurden, so daß sie genötigt waren ihnen zu gehorchen, so konnten sie immerhin den Grundcharakter ihrer Staatsordnung unangetastet bewahren“); im Folgenden wird dann hierzu ausdrücklich auf die νπoμμv4μaτa des Demetrios von Phaleron verwiesen.

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  57. Abgesehen von einer partiellen Wiederbelebung der Kontroll- und Initiativrechte des AreopagGremiums (SS 36–55, vgl. dazu auch die offensichtlich zeitgenössische Stellungnahme bei Xenophon, Memorab. 3, 5, 20 f.) plädiert Isokrates vor allem für eine generelle Abkehr in der attischen Demokratie von der Ämterbesetzung durch das Los zugunsten des Prinzips der Wahl-Legitimation (Areopag. §§ 22–23); zur deutlichen Einfluβnahme der von Isokrates vertretenen Auffassungen auf die tatsächliche politische Entwicklung in der Demokratie Athens während der Eubulos-Ära nach dem Abbruch des sog. Bundesgenossenkrieges vgl. jetzt O. De Bruyn, La compétence de l’ Aréopage en matière de procès publics, Wiesbaden 1995 (HistoriaEinzelschr. Nr. 90) 155 f. Als wenigstens der Tendenz nach „oligarchisch“ kann in der im Rahmen der Denkschrift entfalteten (und durchaus auf konkrete, aktuelle Einfluβnahme zielenden) Reformkonzeption vor allem die gegen Gewinne und Gehaltszahlungen (d. h. gegen die Diäten) für die Führung öffentlicher Ämter in Athen gerichtete Polemik (SS 24 f.) angesehen werden, ferner die entschiedene Ablehnung staatlicher Unterstützungszahlungen für arme Bürger (SS 55 f.). Der historisch so belastete Terminus der „Väter-Verfassung“ wird in § 15 wie in § 57 dagegen nur vorsichtig angedeutet bzw. umschrieben (vgl. hierzu auch die Darlegungen im Panathenaikos [Nr. 12] §§ 114 ff.); zur sorgfältig überlegten Wortwahl in Isokrates’ Denkschrift s. auch J. Witte, Demosthenes und die Patrios Politeia., a. a. O. (Anm. 64) 37 f. Um so weniger sollte man daher die Anregungen und Gedankengänge des „Areopagitikos“ undifferenziert von ihrem Zeithintergrund, der Reformdiskussion in der attischen Demokratie zu Beginn der Eubulos-Ära (s. u.), ablösen und mit den politischen Zielen und Auffassungen des Theramenes (von 411/410 bzw. 404 v Chr.) in direkten sachlichen Zusammenhang bringen (gegen J. Witte, a. a. O., 32 f. u. die zuvor bereits von/ de Romilly, Les modérés athéniens vers le milieu du IV e siècle: echos et concordances, REG 67, 1954, 333 f. u. Edm. Buchner, Der Panegyrikos des Isokrates [Wiesbaden 1958] 85, leichtfertig vorgenommenen Identifikationen); vgl. hierzu auch Isokrates’ politisch-historische Position in dem großen Rechenschaftsbericht seiner Antidosis-Rede (Nr. 15; von 354/3 v Chr.) bes. §§ 232 ff.

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  58. oνyyν βμηηç äktoç εἶva], noλtτεUÔμεVOς τα vauôγια τῆ ç ππôλεeN. Aus der Zeit vor der Katastrophe von 322 v Chr. stammt dagegen die Bemerkung, daß Athen unter den „Staatsschiffen“ von Hellas nun einmal „der größte Kahn“ sei (τὸ pÉγιoτov τῆῆç `Eλλαboç oKαΦPoÇ, fr. 29 de Falco).

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  59. fr. 18 de Falco: napÉAαβov ππαλιν, oν τ ν Éππὶ τbv npoyὸvωv τὴὴν vaνvpaχov, αλλα ypaνv oavöôλιa νnoεεεεpενηην Kαὶ nuoανηην μo4 oav. Vgl. demgegenüber die Überlegungen und Perspektiven in Demosthenes’ Syntaxis-Rede (Nr. 13) §§ 21 ff., vgl. auch die 3. Phil. (Nr. 9) § 40, §§ 47 f. u. 70 zu den enormen Machtressourcen gerade des zeitgenössischen Athens (vor Chaironeia). Auch die aus patriotisch-athenischer Tradition stammende Bilanz bei Paus. 1, 29, 16 über die Staatsfinanzen und die Aufrüstungspolitik (s. u.) in der lykurgisch-demosthenischen Ära (bis 324 v Chr.) belegt, wie sehr man sich in dieser Phase der eigenen Leistungskraft bewußt war, (und hier ausdrücklich den Vergleich mit der perikleischen Zeit suchte, wie nicht zuletzt die Wiederherstellung der goldenen Nike-Figuren für den Schatz der Athena zeigt): um mehr als 6500 Talente hätten die Bestände der athenischen Staatskasse unter Lykurgos die vor 431 v Chr. unter Perikles’ Leitung angesammelten Ressourcen übertroffen! Vgl. auch Ps.-Plut. X orat. vit. 852 b u. das einschlägige, leider sehr fragmentarische Dekret des Lykurgos bei C. Schwenk, Athens in the age of Alexander a. a. O. (Anm. 31), Nr. 21 S. 108 ff.

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  60. Bezeichnend ist jedenfalls die mürrische Entgegnung des Phokion auf Demades’ zynischspaßhaft gemeinten Vorschlag, im neuen Athen durch einen förmlichen Ekklesia-Beschluß die spartanische Verfassung (τὴηv λamωνιKὴὴν noιτείαv) mitsamt der lykurgischen Ordnung einτuführen: Plut. Phok. 20, 6.

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Lehmann, G.A. (1997). μεταβoλαὶ τῆς πoλιτείας im klassischen Athen . In: Oligarchische Herrschaft im klassischen Athen. Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 346. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01786-8_2

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