Zusammenfassung
Die von Riebel entwickelte Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung ist ein grundlegend neuartiges Konzept für die betriebliche Erlös-, Kosten- und Ergebnisrechnung. Sie geht davon aus, daß es Aufgabe der betrieblichen Erlös-, Kosten- und Ergebnisrechnung ist, Informationen zu liefern, die unmittelbar und vorbehaltlos zur Vorbereitung und zur Kontrolle von Entscheidungen verwendbar sind. Sie geht davon aus, daß hierfür eine andere Art des Ausweises der Erlöse, Kosten und Ergebnisse gewählt werden sollte als bisher üblich. Insbesondere sollte in allen Stufen der Rechnung die Zurechenbarkeit der Erlöse, Kosten und Ergebnisse beachtet und davon abgesehen werden, die Erlöse, Kosten und Ergebnisse entgegen ihren Zurechenbarkeiten laufend aufzuschlüsseln und zu verteilen.
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Literatur
Zu bisherigen Ansätzen, die Gedanken der Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung bei einzelnen Wirtschaftszweigen anzuwenden, siehe: Männel, Wolfgang: Kann die Vollkostenrechnung durch den Ausweis “gesonderter Fixkostenbeiträge” gerettet werden? in ZfB, 37.Jg. 1967, S. 782.
Siehe insb. die maßgebende Arbeit von Kirchgässer, Wilhelm; Eggert, Heinrich; Kubzig, Ernst; Schedel, Eberhard und Willers, Dietz: Kontenrahmen, Leistungsund Kostenrechnung der deutschen Binnenschiffahrt, Duisburg 1954.
Siehe ferner: Geile, Wilhelm: Das Selbstkostenproblem in der Rheinschiffahrt, in ZfhF, 22. Jg. 1928, S.529–571; Edelmann, Karl: Die Kosten-und Ertragsrechnung in der Rheinschiffahrt unter besonderer Berücksichtigung der Witterungseinflüsse, Diss. Mannheim 1953; Haiber, Erich: Die Leistungs-und Kostenrechnung des Selbstfahrers in der Binnenschiffahrt, Diss. Mannheim 1955; Hoffmann, Adolf: Spezielle Probleme im Rechnungswesen der Binnenschiffahrt unter besonderer Berücksichtigung von Abschreibung und Investition, Basel 1958.
Siehe Riebel, Paul: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen im Erzeugungsbereich auf Grundlage des Rechnens mit relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen, in I1B, 20. Jg., Dezember 1967, S. 1.
Die Fragen der Erlösrechnung sind nach Kenntnis des Verfassers bisher nicht nur für den Bereich der Binnenschiffahrt, sondern von der betriebswirtschaftlichen Literatur überhaupt kaum behandelt worden. (Gleicher Meinung ist Schäfer, Erich: Die Unternehmung, 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Köln und Opladen 1961, S. 262.)
Siehe hierzu aber Riebel, Paul: Die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Absatzanalyse, in “Absatzwirtschaft”, Handbücher für Führungskräfte, hrsg. von B. Hessenmüller und E. Schnaufer, Baden-Baden 1964, S. 595–627; derselbe: Innerbetriebliche Statistik, in Allgemeines Statistisches Archiv, Band 49 (1965), H. 1, S. 47–71.
Siehe Layer, Manfred: Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit der Deckungsbeitragsrechnung im Rechnungswesen der Unternehmung, Berlin 1967, S. 21–37.
Siehe Riebel, Paul: Gestaltung der Kostenrechnung für Zwecke der Betriebskontrolle und Betriebsdisposition, in ZfB, 26. Jg. 1956, S. 278–289; ders.: Das Rechnen mit Einzelkosten und Deckungsbeiträgen, in ZfhF N.F., 11. Jg. 1959, S. 213–238; ders.: Das Rechnen mit relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen,im Fertigungsbereich, in NB, 14. Jg. 1961, S. 145–154; ders.: Die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Absatzanalyse, a.a.0.; ders.: Aufsatzreihe über Einzelkosten-und Deckungsbeitragsrechnung in ZB, 10. Jg. 1964, H. I bis 6; ders.: Die Preiskalkulation auf Grundlage von “Selbstkosten”. oder von relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen, in ZfbF, 16. Jg. 1964, S. 549–612; ders.: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen..., a.a.0.; ders.: Deckungsbeitragsrechnung, in Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. von Erich Kosiol, Stuttgart 1970, Sn. 383–400.
Riebel, Paul: Die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der Absatzanalyse, a.a.O., S. 603–605; ders.: Grundlagen des Rechnens mit relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen (II), in ZB 10. Jg. 1964, S. 54 ders.: Innerbetriebliche Statistik, a.a.O.; ders.: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen ..., a.a.O., S. 9; ders.: Deckungsbeitragsrechnung, a.a.O., Sp. 393 ff.
Die von Riebel für sein System der Deckungsbeitragsrechnung verwendete Bezeichnung “Einzelkosten-und Deckungsbeitragsrechnung” enthält den Zusatz “Einzelkostenrechnung” zur Abhebung von ähnlichen Systemen, die auf der Trennung von fixen und proportionalen Kosten beruhen. Ungenannt impliziert sie jedoch die Einzelerlösrechnung.
Riebel, Paul: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen ..., a.a.O., S. 8 f.
Ebenda, S. 9
Ebenda
Beispielsweise für Kostenkontrolle, Wahl zwischen verschiedenen Fertigungsverfahren, Kostenplanung. (Siehe Riebel, Paul: Gestaltung der Kostenrechnung für Zwecke der Betriebskontrolle und Betriebsdisposition, a.a.O.)
Riebel, Paul: Grundlagen des Rechnens mit Einzelkosten und Deckungsbeiträgen (I), in ZB, 10. Jg. 1964, H. 2, S. 29.
Riebel, Paul: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen ..., a.a.O., S. 10.
Ebenda, S. 10.
Ebenda, S. 10.
Ebenda, S. 11.
Riebel, Paul: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen ..., a.a.O., S. 9.
Die Ergänzung “immer dann” auf Rücksprache mit Riebel, weil es sich hier um eine hinreichende und nicht nur um eine notwendige Voraussetzung der Zurechenbarkeit handelt.
Siehe hierzu auch die weitergehenden Ausführungen des jüngsten Aufsatzes von Riebel, Paul: Deckungsbeitrags-rechnung, a.a.O., und zwar insbesondere: “Die Gegenüberstellung von Leistungen (Erlösen) und Kosten ist... nur soweit eindeutig möglich als darin diejenigen Leistungs-und Kostengüter abgebildet werden, deren Entstehen und Vergehen auf denselben Kausalprozeß oder dieselbe Entscheidung, die diesen ausgelöst hat, zurückgeführt werden können.” (Sp. 384)
Riebel, Paul: Kurzfristige unternehmerische Entscheidungen ..., a.a.O., S. 9 (zur Ergänzung “immer dann” siehe S. 11 Fußnote 2 dieser Arbeit); ders.: Deckungsbeitragsrechnung, a.a.O., Sp. 385.
Näheres zu den Erlösen siehe S. 20 ff.
Die Fahrzeuge der Reederei sind jedoch am Umschlag beteiligt; die raumstellenden Fahrzeuge liegen vor Beginn des Umschlages und während desselben an der Umschlagstelle, wobei das Personal der Fahrzeuge verschiedene Aufgaben zu erledigen hat (z.B. Auf-und Abdecken der Laderäume).
Einige Fahrzeuge der Reederei sind mit besonderen Einrichtungen versehen, die den Umschlag beschleunigen und/ oder die Güter beim Umschlag schonen.
Durch Speditionsaufträge wird die Reederei von den Versendern der Massengüter beauftragt, für deren Versendung in eigenem Namen für Rechnung der Versender zu sorgen. Dabei ist “Versendung” die Beförderung von Ort zu Ort, Zu-und Abtransport z.B. sind Hilfsleistungen (siehe Handelsgesetzbuch mit Nebengesetzen ohne Seerecht, begründet von A. Baumbach, fortgeführt von K. Duden; in der Reihe: Beck’sche Kurzkommentare Bd. 9 17. neubearbeitete Auflage, München und Berlin 1966, § 407 Anm. 1 B).
Mit der Annahme eines Speditionsauftrages wird’ die Reederei zum Spediteur und übernimmt zunächst die Besorgung der Güterversendung, nicht ihre Ausführung.
Zur Besorgung der Güterversendung gehört eine Reihe von Leistungen, die der Güterversendung vorhergehen (diese vorbereiten, sichern, erleichtern) oder ihr nachfolgen (z.B. Sorge für rechtzeitige Ankunft des Konnossements oder Nachmännerhaftung). (Siehe Kommentar zum HGB, früher herausgegeben von Mitgliedern des Reichsgerichts
Band bearbeitet von Karl Ratz, 2. Aufl. Berlin 1960, § 407 Anm. 6 u. 7.)
Als Spediteur hat die Reederei jedoch das Recht, durch “Selbstkontrahierung” in die Rolle des Frachtführers einzutreten (sogenannter “Selbsteintritt” des Spediteurs, siehe Handelsgesetzbuch ..., a.a.O., § 412).
Durch Fracht f ü h r u n s auf t r ä g e wird die Reederei von den Absendern (das sind die, die den Frachtvertrag in eigenem Namen abschließen, also nicht die Versender,sondern zumeist die Spediteure) mit der Ausführung von Massenguttransporten beauftragt. (Siehe Handelsgesetzbuch ..., a.a.O., § 425, insb. Anm. 2 A.) Dabei heißt eiale Beförderung ausführen, “sie selbst ausführen, wenn auch mit Gehilfen (auch Unterfrachtführern ...)”. (Siehe ebenda, § 425 Anm. 1 D).
Schifferbetriebsverbände sind Vereinigungen zur Sicherung der Interessen der Partikuliere. (Siehe BinnSchVerkG v. 1. Oktober 1953, §§ 11–20.) Gemessen an den erzielten Erlösen. Gemessen an den Mengen wäre der fremderstellte Anteil höher, da man meist solche Transporte fremderstellen läßt, deren Erlöse (bezogen auf die Tr*nsportmengen) relativ gering sind.
Der Schleppauftrag ist i. d. R. weder Speditionsauftrag noch Frachtführungsauftrag, sondern ein Werkvertrag im Sinne des BGB. (Vgl. Handelsgesetzbuch ..., a.a.O., § 425 Anm. 1 C)
Bei der Beladung eines Fahrzeuges wird deshalb auf den Wasserstand Rücksicht genommen, der auf der betreffenden Relation beim Passieren der Engstelle mit der geringsten Wassertiefe voraussichtlich herrschen wird. Dabei wird meist recht vorsichtig disponiert, um Nachteile der ilberladung (Leichtern, Wartezeiten) zu vermeiden.
Aus den genannten Gründen ist die Eichkapazität von großen Fahrzeugen (z.B. von 2400 t-Kähnen) oft bei der Hälfte aller Beladungen eines Jahres weniger als 50 % ausgenutzt.
Zu Einzelheiten über den Einfluß der Wasserstandsschwankungen siehe: Edelmann, Karl, a.a.O., S. 4–11. Je größer (kleiner) ein Fahrzeug, um so mehr (weniger) ist die Ausnutzbarkeit seiner Eichkapazität von der Fahrwassertiefe abhängig (z.B. sinkt die Ladefähigkeit selbst eines 1000 t-Kahnes beim Passieren des Binger Loches bei einem Kauber Pegel von 0,60 m auf 39,5 % der Eichkapazität).
Als Folge der verschiedenen Strömungsgeschwindigkeiten nennt Kachelhofer folgende theoretischen Schleppmöglichkeiten eines Schleppers auf einzelnen Streckenabschnitten:(Kachelhofer, Frederick Charles: Betriebskostenvergleioh in der Rheinschiffahrt, Schleppbetrieb-Motorboot, Diss. Bern 1949 S. 31.)
Zu dem Versuch, Leistungen von verschiedenen Streckenabschnitten auf “äquivalente Nutzleistungen” umzurechnen, siehe: Kirchgässer u. a., a.a.0., S. 68–71 u. 83.
Zu der in der Binnenschiff ehrt üblichen Zeitstatistik siehe: Kirchgässer u. a., a.a.0., S. 57 ff.
Für die Betriebsverhältnisse der untersuchten Reederei ist folgende Zeitenaufteilung charakteristisch:
Auch fremderstellte Marktleistungen sind zu den Leistungen der Reederei zu rechnen, da die mit den Fremdleistungen von der Reederei beauftragten Dritten nicht Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers der Reederei werden. So liegt nach Annahme eines Transportauftrages durch die Reederei ihr Leistungsprogramm insoweit fest, sie kann dann nur noch über die Verfahren zur Erstellung der entsprechenden Leistungen entscheiden.
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Heine, B. (1972). Einleitung. In: Grundfragen der Deckungsbeitragsrechnung in der Binnenschiffahrt. Deckungsbeitragsrechnung und Unternehmungsführung, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01711-0_1
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