Das Strafrecht und die Kriminalität in der Alltagssprache der deutschen Bevölkerung pp 117-139 | Cite as
Problembewußtsein Kriminalität, öffentliche Meinung und Legitimationsprozesse
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Zusammenfassung
Bleiben wir noch bei der Technik „Soziale Distanz“ (Tabelle 34). Am Beispiel des relativ neuen unerwünschten Verhaltens „als Radikaler nicht zum öffentlichen Dienst zugelassen“ und beim „Sympathisantentum mit dem Terrorismus“ kann nämlich auch gezeigt werden, daß ganz pragmatische Gründe für den Abbruch von Beziehungen von Bedeutung sind: daß man nämlich vermeiden möchte, daß „die anderen meinen, man selbst nehme es mit dem Gesetz auch nicht so genau“, oder daß „die Polizei Komplizenschaft vermuten könnte“. Schließlich möchte man wegen des Umgangs mit Rechtsbrechern „keine Nachteile in Kauf nehmen“. Besonders bei diesen Delikten wird es deutlich, daß soziale Distanz zu den Abweichenden nicht nur unkausal und irrational entsteht, sondern daß die soziale Kontrolle den Bürgern ein Koalitionsverbot mit Abweichenden auferlegen kann.
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