Zusammenfassung
Das Schuldprinzip kann als Mittel zur Begrenzung der staatlichen Strafgewalt nur in dem Maße wirksam werden, in dem es die sachliche Grundlage für die einzelnen Kriterien der strafrechtlichen Zurechnung darstellt, denn als Grenze staatlichen Handelns kann es nicht unmittelbar wirken, sondern nur über eine von ihm abgeleitete begriffliche Festlegung der einzelnen empirischen Voraussetzungen, aufgrund derer Strafe verhängt und bemessen wird. Diese Voraussetzungen werden im ‚Allgemeinen Teil‘ des Strafrechts und seiner Dogmatik formuliert. Die Effektivität des Schuldprinzips als Limitierungsprinzip ist abhängig von dem Grad, in dem die einzelnen Kriterien der strafrechtlichen Zurechnung direkt aus ihm gefolgert werden können, bzw. davon, inwieweit sie faktisch mit ihm konsistent sind.
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Baurmann, M. (1987). Die semantische Unbestimmtheit des Schuldbegriffs. In: Zweckrationalität und Strafrecht. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01504-8_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01504-8_11
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11807-9
Online ISBN: 978-3-663-01504-8
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