Zusammenfassung
Zu Beginn (§ 2.1) wird dem Problem nachgegangen, daß eine Analyse des (institutionellen) Handelns vom Handlungssubjekt und „seinen“ Intentionen nicht abstrahieren kann, wenn es hierzu auch in verschiedenen handlungswissenschaftlichen Traditionen sehr heterogene Konzeptionen gibt. Eine forschungsrelevante Tendenz ist die, die Handlungssubjekte auf den Status von Sprechern/Hörern und den Kommunikationsaustausch zwischen diesen auf vollständig rationale Kommunikationsakte zu reduzieren, wobei der Begriff der Rationalität selbst sehr restriktiv ausgelegt wird (§ 2.2). Diese Restriktionen der Handlungsanalyse gegenüber vielfältigen Formen kommunikativer Praxis sollen im einzelnen herausgearbeitet werden.
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Literatur
Schütz (1943/72) unterscheidet insgesamt sechs “verschiedene äquivoke Implikationen” des Begriffs der Rationalität, worauf hier nur verwiesen werden kann, vgl. auch unten § 4. Zum Rationalitätsbegriff speziell in der analytischen Handlungstheorie vgl. unten und Lanz (1987).
Vgl. zur umfänglich angewachsenen Kritik z.B. Bubner (1976/82: 295ff.) und Schwemmer (1987: 235ff.), Holzer (1987) sowie die Beiträge in Honneth/Joas (Hg.) (1886) und Honneth/McCarthy/Offe/Wellmer (Hg.) (1989), auf die wir teils zurückkommen.
So rezipieren Flader/von Trotha (1988) in einer Auseinandersetzung mit konversationsanalytischen Forschungsmethoden Schütz neben Garfinkel sogar als einen der Väter des “heimlichen Positivismus” der Konversationsanalyse.
Vgl. die erwähnte Übersicht von Holly/Kühn/Puschel (1984). An dieser Stelle sei auf den Ansatz von Ehlich und Rehbein lediglich verwiesen, die in ihren Institutions-und Wissensanalysen keineswegs den Handlungs-und Intentions-begriff verwenden, der von Holly/Kühn/Puschel in der BRD-Forschung vielleicht zu Recht als vorherrschend angesehen wird. Dem von Holly/Kühn/Puschel ihrerseits gemachten Vorschlag für eine Handlungstypologie, die aufgrund einer - von den Autoren selbst problematisierten - binären Struktur (“absichtlich” versus “unabsichtlich”, “willentlich” versus “erzwungen”, “bewußt” versus “unbewußt” usw.) zu einer schematischen Analyse verführt, kann hier nur bedingt gefolgt werden, wie nachfolgend deutlich gemacht werden soll.
Im folgenden Zitat steht “Z” für das von Churchland benutzte “0”, für das man nach Churchland “alles einsetzen (kann), was paßt. Im folgenden werde ich 0 jedoch als einen ständigen Ersatz für das vollkommen allgemeine ‘daß p (der Fall sei)’ auffassen. Auf die eine oder andere Weise werden Wünsche, genau wie Überzeugungen, allesamt mit Bezugnahme auf irgendeine Aussage bestimmt” (1970/77: 305f.). Zu Recht merkt der Übersetzer A. Kemmerling an, daß die an einer Stelle von Churchland (1970/79: 305) selbst gewählte Formulierung “X hat H getan, weil er wollte 0” sachlich angemessener ist, was hier jedoch vernachlässigt werden soll.
Vgl. zum Status von Handlungserklärungen als teleologischen oder kausalen Erklärungen sowie zu ihrem nomologischen Charakter z.B. von Wright (1971/74) sowie Beckermann (1979) und Lanz (1987), die sich beide mit
Vgl. zur theoretischen Konzeption von “Wir-Intentionen” innerhalb einer Theorie des sozialen Handelns etwa Tuomela/Miller (1985) sowie die Kritik von Leist (1985).
Neben einer Reihe von Arbeiten zu den Modalverben (z.B. Ehlich/Rehbein 1972 und Brünner/Redder 1983) sei hier besonders auf Redder (1984) verwiesen, die eine exemplariche Analyse zu den Modalverben in der Schulkommunikation vorgelegt hat. Insofern es sich bei ihren Untersuchungen um einen besonderen Typ des Unterrichtsdiskurses handelt, wäre hier kontrastiv nach gleich-und andersartigen Gebrauchsweisen von Modalverben in (Unterrichts-)Diskursen etwa an der Hochschule zu fragen.
Vgl. zur umfänglichen Rezeptionsgeschichte, die der von Anscombe (1957: 11, 28ff.) eingeführte Begriff “under a description” in der analytischen Handlungstheorie erfahren hat, die spätere Zusammenfassung und Kommentierung von Anscombe selbst (1981: 208ff.).
Vgl. zu den funktional-pragmatischen Bedingungen eben dieser Alternative von Entschuldigungen und Rechtfertigungen im einzelnen die Analysen von Austin (1957/77) und Rehbein (1972).
Vgl. die Kritik von Geach (1960/77) an der (extremen) Position des Askriptivismus. Auch soll die Frage hier vernachlässigt werden, inwieweit der Begriff der Zuschreibung sinnvoll (auf normale oder) nur auf defiziente Handlungen anzuwenden ist (vgl. z.B. Feinberg (1970/77: 199ff.). Zur damit verknüpften Frage der Zuschreibung von Verantwortlichkeit vgl. unten § 4.
Ein zentraler Aspekt von Davidson (1971/77: 296ff.) ist: “Aber diesem Durcheinander von verwandten Beschreibungen entspricht nur ein einziges Objekt der Beschreibung” (304), womit sich Davidson gegen die (unterstellte) Annahme wendet, es handle sich um numerisch verschiedene Handlungen. Rehbein (1977: 99ff., 202f.) hebt den Aspekt der notwendigen Einbettung von Akten in vom Sprecher “bewertete Hierarchien von Handlungsmustern” hervor, die der Sprecher bei seiner Einordnungsoperation als “Erklärungssysteme” konsultiert, vgl. zu dieser Auffassung von “Handlungsmustern” unten § 5.3.
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Koerfer, A. (1994). Institutionelles Handeln und Handlungsanalyse. In: Institutionelle Kommunikation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01486-7_2
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Print ISBN: 978-3-531-12557-2
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