Zusammenfassung
Das Konzept der gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation, JI) ist der klassischen Wirtschaftstheorie entlehnt: Maßnahmen zur Begrenzung von THG-Emissionen sollten bevorzugt dort durchgeführt werden, wo es am kostengünstigsten oder sogar Gewinn bringend ist. Die Kosten von Emissionsreduktionen variieren von Land zu Land, vor allem aufgrund unterschiedlicher Effizienz im Energieverbrauch. Daher wird angenommen, dass Emissionssenkungen in Entwicklungs- und CEIT-Ländern weniger kosten als in OECD-Ländern. Um Ressourcen zu sparen und Emissionssenkungen zu maximieren, sind die OECD-Länder (bzw. die dort ansässigen Unternehmen) bestrebt, für die Durchführung von Klimaschutzprojekten im Ausland Emissionsgutschriften zu erhalten. Beiden Projektpartnern würden dadurch Vorteile entstehen: dem Empfängerland würden zusätzliche finanzielle Mittel, moderne Technologien und fachliches Know-how zuteil, während das Geberland CO2-Gutschriften zu geringeren Kosten als bei Maßnahmen im eigenen Land erhielte. Obwohl der Gedanke an sich reizvoll ist, müssen zahlreiche praktische und politische Schwierigkeiten überwunden werden, bevor dieses Instrument tatsächlich nutzbringend eingesetzt werden kann.1
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Literatur
Eine frühe allgemeine Darstellung des Konzepts findet sich z.B. bei Loske/Oberthür 1994.
Vgl. FCCC/SB/1998/2, S. B.
Vgl. z.B. Ott 1998b; Roland/Haugland 1995.
Beschluss 5/CP.1 in FCCC/1995/7/Add.1; Oberthür/Ott 1995, S. 146-147.
Ebd.
Vgl. die Zusammenstellung in FCCC/AGBM/1997/2, Abs. 108-117 und FCCC/AGBM/ 1997/MISC.I/Add.4 (US);
FCCC/AGBM/1997/MISC.2/Add.1 (EU);
auch FCCC/AGBM/ 1997/MISC.1/Add.2 (Costa Rica).
Vgl. FCCC/AGBM/1997/2.
Ein Synthesebericht zum Stand der AIJ-Pilotphase wurde vom Sekretariat in Dokument
FCCC/SBSTA/ I 997/12 und Add.l vorgelegt. Für eine unabhängige Evaluation von nichtsenkenbezogenen AIJ-Projekten in Entwicklungsländern vgl. Beuermann et al. 2000.
Vgl. FCCC/AGBM/1997/MISC.1/Add.2.
FCCC/AGBM/1997/7, Artikel 6.
Dies wurde durch die Klammern angedeutet, die im inoffiziellen „non-paper“ des Haupt-ausschussvorsitzenden vom 7. Dezember 1997 enthalten waren; vgl. FCCC/CP/1997/ CRP.2, Artikel 7.
Somit enthielt das Papier des Vorsitzenden vom 9. Dezember bereits mehr oder weniger die endgültigen Formulierungen zu il; vgl. FCCC/CP/1997/CRP.4, Artikel 7; vgl. auch Kap. 7.
Im „non-paper“ des Hauptausschussvorsitzenden vom 7. Dezember 1997 waren diese Elemente enthalten; vgl. FCCC/CP/1997/CRP.2, Artikel 7.
Vgl. Anlage zu Beschluss 7/CP.4 in FCCC/CP/1998/16/Add.1.
Vgl. Ott I998b, S. 26ff. Die erforderlichen Vereinbarungen könnten möglicherweise auf bestehenden Verträgen zu Auslandsinvestitionen aufbauen (vgl. ebd.).
In der Tat deutete das Sekretariat nach Kyoto an, die Vertragsparteien hätten vielleicht den Wunsch, ihre Ansichten zu diesem Thema vorzubringen; vgl. FCCC/SB/1998/2.
Vgl. dazu u.a. FCCC/SBSTA/1997/12/Add.l; OECD 1999; Ott 19986; Hamway 1998; Luhmann et al. 1997; Parson/Fisher-Vanden 1997; Nordic Council 1997; Beuermann et al. 2000.
Beschluss I/CP.3 in FCCC/CP/1997/7/Add.1.
In der Anlage zu Beschluss 7/CP.4 werden die „Schlussfolgerungen aus der AIJ-Pilotphase“ als eines der Themen genannt, die bei der Ausarbeitung der JI gemäß Artikel 6 zu berücksichtigen sind; vgl. FCCC/CP/1998/16/Add.l, S. 28.
Vgl. Ott 1998b; Yamin I998b zum CDM; vgl. auch Kap. 14.
Zu diesem Ansatz vgl. die Reaktionen auf die Fragen der G 77/China zu Flexibilitätsmechanismen (Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, Ukraine, USA) in FCCC/CP/1998/MISC.7 (Papier Nr. 6).
Vor allem ist die Beteiligung von mehr als einem Investorland vorstellbar. Trotzdem wird das Modell als „bilateral“ bezeichnet, da sich im Allgemeinen zwei Seiten (der Investor/die Investoren und der Empfänger) unter geringer oder ohne Beaufsichtigung durch dritte Vertragsparteien/multilaterale Institutionen gegenüberstehen.
Vgl. die Beiträge in FCCC/SB/1998/MISC.1 und Addenda.
Zur Ausgestaltung des institutionalisierten Modells vgl. Ott 1998b.
Vgl. das einheitliche Berichterstattungsformular für Ali (FCCC/SBSTA/1997/4), das durch Beschluss 10/CP.3 in FCCC/CP/1997/7/Add.l angenommen wurde; vgl. auch Ott 1998b für Berichterstattungsformular privater Rechtsträger gegenüber staatlichen Behörden.
Vgl. z.B. Vine/Sathaye 1999; Jackson/Begg 1999; Beuermann et al. 2000. Vgl. auch das International Performance Measurement and Verification Protocol des Energieministeriums der USA, Dezember 1997, verfügbar unter http://www.ipmpv.org (Juni 1999 ).
Z.B. FCCC/CP/1998/MISC.7 (Papier Nr. 6); Luhmann et al. 1997.
Vgl. den Bericht über den vom FCCC-Sekretariat veranstalteten Technischen Workshop zu den Mechanismen nach Artikel 6, 12 und 17 des Kyoto-Protokolls in: Earth Negotiations Bulletin, Jg. 12, Nr. 98, 19. April 1998.
Vgl. die Anlage zu Beschluss 7/CP.4 in FCCC/CP/1998/Add.l.
Japan and Russia Conclude Landmark Greenhouse Gas Swap“, Reuters News Service, 19. April 1998. Einer vertraulichen Quelle zufolge war dieses Geschäft schon während der letzten Tage von COP 3 ins Auge gefasst worden. Japan konnte somit davon ausgehen, dass es sein Ziel zum Teil durch die Nutzung der Kyoto-Mechanismen erfüllen könnte.
Vgl. auch FCCC/CP/1998/MISC.7 (Papier Nr. 6).
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Oberthür, S., Ott, H.E. (2000). Joint Implementation (Artikel 6). In: Das Kyoto-Protokoll. „Beiträge zur Internationalen und Europäischen Umweltpolitik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01434-8_13
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