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Erinnerungen an das Leben im „Dritten Reich“ bis 1939

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Zwischen deutscher und jüdischer Identität
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Zusammenfassung

Wie schon an der Geschichte und am pädagogischen Programm der PriWaKi deutlich geworden ist, ging es immer auch um die Bewältigung praktischer und nicht zuletzt auch psychologischer Probleme, die durch die antijüdische Politik und den willkürlich ausgeübten Terror des Nazi-Regimes entstanden waren. Die Schülerinnen sind danach gefragt worden, welche Erfahrungen sie persönlich mit den Nationalsozialisten machen mußten bzw. wie die antijüdische Politik von ihnen persönlich wahrgenommen und verarbeitet worden ist. Darüber hinaus sollte festgestellt werden, inwieweit überhaupt noch von einem normalen Leben, das ja auch im außerschulischen Bereich für die Sozialisation und Persönlichkeitsbildung Heranwachsender von zentraler Bedeutung ist, für jüdische Schüler bis 1939 gesprochen werden kann.

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Literatur

  1. Im Reichssteuerblatt Nr. 40 vom 1.9.1933 wurde eine Liste mit den Namen der Ausgebürgerten veröffentlicht, in der außer Kurt R. Grossmann auch Lion Feuchtwanger, Alfred Kerr, Heinrich Mann, Dr. Kurt Tucholski (sicl ), Otto Wels und andere Prominente aus Politik und Geistesleben aufgeführt waren. Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde diesen Menschen aberkannt, „weil sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Volk und Reich verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben.“ (Ebenda) Mit der Ausbürgerung war eine Beschlagnahme des Vermögens verbunden sowie die Androhung, auch den Familienangehörigen ggfs. die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.

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  2. Doch kam es gerade in den ersten beiden Jahren des Hitlerregimes zu zahlreichen „wilden Einzelaktionen“ vor allem von SA-Leuten, wie Innenminister Frick bei einer interministeriellen Besprechung am 20.8.1935, an der auch der Erziehungsminister Rust und der Reichsbankpräsident Schacht teilnahmen, selbstkritisch zugeben mußte. (Vgl. Hilberg 1990, S. 41) Man kam überein, daß dies in Zukunft nicht mehr gestattet sein sollte. Die Nürnberger Gesetze von 1935 waren dann die Basis für „legale” Verfolgungsmaßnahmen. Streicher erklärte am 4.10.1935 sogar: „Wir schlagen keine Schaufenster ein und schlagen auch keinen Juden nieder.“ (Zit. in Hilberg 1990, S. 43) Eben dies war aber schon vielfach geschehen. Die Einzelaktionen der Jahre 1933 bis 1935 waren durchaus nicht harmlos, wenn auch im Ausmaß nicht mit dem Novemberpogrom von 1938 zu vergleichen. Viele jüdische Menschen wurden schwer mißhandelt und einige getötet. (Vgl. z.B. die Darstellungen in dem vom Comité des Dèlègations Juives 1934 in Paris herausgegebenen „Schwarzbuch”, S. 492–511)

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  3. Die ganze Schwere und das ganze Ausmaß der Erniedrigung und Verzweiflung dieser Ausgrenzung von Schulkindern kommt in den Fragebogen-Antworten nicht richtig zum Ausdruck. Deshalb sei ergänzend die Schilderung einer Mutter aus Dortmund wiedergegeben:,,Ich war verzweifelt, als eines Tages das jüngere meiner beiden Kinder weinend aus der Schule nach Hause kam. Sie war weggeschickt worden, während die anderen zu irgendeinem Kindertheater oder einer anderen Belustigung geführt wurden. Meine kleine Tochter weinte, nicht, weil sie das Theaterstück nicht sehen konnte — sie wußte ja, daß ihre Mutter jederzeit bereit war, mit ihr ins Theater zu gehen —, sie weinte, weil sie aus der Gruppe ausgeschloßen war. Dieses Ausgeschloßensein machte das Erlebnis so hart und bitter für sie. (…) Fast jede Unterrichtsstunde wurde für die Kinder zu einer Quälerei. Es gab eigentlich kein Thema mehr, bei dem der Lehrer nicht über die,Judenfrage gesprochen hätte. Die jüdischen Kinder mußten mit anhören, wie die Lehrer alle Juden ausnahmslos als Verbrecher bezeichneten und als zersetzende Kraft in allen Ländern, in denen sie lebten. Während solcher Reden durften meine Kinder das Klassenzimmer nicht verlassen, sie wurden gezwungen, dabeizusitzen und zuzuhören, und sie mußten fühlen und erleben, wie die anderen Kinder sie als Musterexemplare einer verachteten Rasse anstarrten. An jedem Schultag waren meine Kinder beleidigenden und bedrückenden Erlebnissen ausgesetzt.„ (Marta Appel, zit. in Richarz 1989, S. 438f) Das Demütigende solcher Situationen wird auch auf einem Foto sichtbar, das in einem Bildband von Ginzel (1984, S. 83) veröffentlicht ist. Es zeigt zwei Schüler, die vor der Klasse wie am Pranger neben der Wandtafel stehen, auf der in großer Sütterlin-Schrift geschrieben steht: „Der Jude ist unser größter Feind! Hütet euch vor den Juden!“

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  4. Schon bei der Anwendung des „Arier-Paragraphen“ 1933 auf beamtete Richter, praktizierende Rechtsanwälte und Ärzte mit Krankenkassenzulassung hatte sich gezeigt, daß die Zahl der Ausnahmen sehr hoch war. So konnten zunächst 47% aller „nichtarischen” Richter im Dienst bleiben, fast 70% der Rechtsanwälte und fast 75% der Krankenkassen-Ärzte behielten ihre Zulassung. (Vgl. Rürup in Paucker 1986, S. 101, Anm. 18) Die für die PriWaKi-Familien ermittelten Sozialdaten lassen den Schluß zu, daß vermutlich mindestens die Hälfte der Schülerinnen von der Quotierung ausgenommen war.

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  5. Die Angst vor der Bespitzelung und Beobachtung war durchaus nicht eingebildet; man nannte sie „Hitleritis“: „Der Bespitzelung und dem Denunziantentum waren Tür und Tor geöffnet. Sie wurden zu einem Kennzeichen des Systems. Der Staat war allgegenwärtig. Keine Sitzung eines jüdischen Gremiums, kein Synagogengottesdienst, keine Veranstaltung, ohne daß erkennbar Beamte der Geheimen Staatpolizei anwesend waren. Außerdem wurden alle größeren Treffen zusätzlich observiert.” (Ginzel 1984, S. 91) Auch das Verhältnis von Juden und Nicht-Juden wurde dadurch immer problematischer: „Nicht nur staatliche Organe und Parteistellen halfen bei der Überwachung jüdischer Menschen. Tausende von Privatleuten, ausgerüstet mit Notizblock und Fotoapparat, machten Jagd auf Juden. Partei-und Polizeibüros wurden mit Anzeigen überschwemmt. Wer sich wann wo aufhielt, wen er traf; es wurde alles registriert und denunziert. Jeder Händedruck zwischen einem Juden und einem Nicht-Juden, jedes freundliche Wort wurde protokolliert. So konnten relativ wenige Judenhasser an einem Ort die Isolation der jüdischen Nachbarn erzwingen.“ (Ebenda, S. 94) Lediglich die Großstädte boten wegen der größeren Unkontrollierbarkeit mehr Bewegungsfreiheit.

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  6. Hier irrt sich Werner Stein im Zeitpunkt. Die Namenszusätze „Sara“ und „Israel” wurden erst ab dem 1.1.1939 verlangt.

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  7. Vor dem Hintergrund der späteren Schikanen, Deportationen und Massenmorde in den Ghettos und Vernichtungslagern des Ostens werden die Gewalttaten beim und nach dem Novemberpogrom leicht unterschätzt. Es wurden mehr als 1000 Synagogen abgebrannt oder in anderer Weise zerstört, darüber hinaus 7500 jüdische Geschäfte sowie tausende von Privatwohnungen. Zwar konnten sich insbesondere in Berlin noch viele Männer rechtzeitig verstecken, doch wurden im Reichsgebiet fast 30 000 jüdische Männer verhaftet und in den Konzentrationslagern Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen/Oranienburg inhaftiert. Schon durch die Mißhandlungen in der Nacht vom 9./10. November wurden 91 jüdische Menschen getötet und mindestens 300 begingen Selbstmord. Andere wurden schwer mißhandelt. Zu Mißhandlungen kam es auch während der Überführungen in die Konzentrationslager, und in den Lagern selbst waren die Demütigungen, Mißhandlungen und Haftbedingungen dermaßen schrecklich, daß mindestens 800 Männer die Lagerhaft nicht überlebten, obwohl sie meistens nur einige Wochen oder Monate dauerte. Viele Männer kamen physisch und psychisch gebrochen zu ihren Familien zurück. (Vgl. M. Richarz 1982, S. 57; bes. die Erinnerungen von Hans Berger S. 323ff sowie von Alfred Schwerin, S. 346ff; vgl. ebenso W. Benz 1988, S. 498–544. Die Zustände in Sachsenhausen/Oranienburg, wohin die verhafteten Väter der PriWaKi-Schülerinnen verschleppt wurden, werden geschildert in Benz 1988, S. 529–531.)

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  8. Vgl. auch Mia Pick, Gespräch 1990; Franziska Jacob 1982, Gespräche 1989 und 1990.

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  9. Der Ausschluß aus den deutschen Vereinen, in denen Juden oft und gern Mitglieder waren, wenn man sie ließ, sowie aus den wichtigen Berufsverbänden erfolgte häufig nicht durch einen expliziten Hinauswurf, sondern mit der „weichen“ Methode der Sprachregelung, indem man im Sprachgebrauch immer häufiger zwischen „deutsch” und „jüdisch“ unterschied. Es reichte dann aus, die Vereinssatzung dahingehend zu ändern, daß nur „deutschstämmige” Menschen Mitglieder sein konnten, und damit waren die Juden hinausdefiniert. Dies war de facto die Einführung eines „Arier-Paragraphen“ schon 1933/34. (Vgl. dazu auch Rürup in Paucker 1986, S. 106) Durch das Ausschließen aus den Vereinen wurden Juden ihrer häufig einzigen außerberuflichen Kontakte zu Nichtjuden beraubt.

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  10. Dies Motiv ist oft geradezu greifbar. So stand etwa im „Hakenkreuzbanner“ vom 11.8.1933 über das Herweck-Bad in Mannheim: „Mit Intelligenzhornbrillen sausen freche Judendirnen und noch viel frechere Jünglinge im Wasser herum. Vor ihren Blicken kann das anständige Mädchen (es ist schon lange kein anständiges deutsches Mädchen mehr in diesem Bad zu sehen) nur aus dem Bade fliehen. ” (Zit. in Comité 1934, S. 460 )

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  11. Folgende Erinnerung bezieht sich etwa auf das Jahr 1937: „Wir hatten eine Gemeinschaft, die uns in gewisser Weise immun machte gegen die Anfeindungen der Umwelt. Wir diskutierten später einmal, ob wir uns auf die gekennzeichneten,Judenbänke` setzen sollten oder nicht und wir sagten: Nein. Das hatten wir nicht nötig. Wir hatten unsere Unternehmungen, unsere Werte, die Natur — diese Bänke in den Berliner Parkanlagen gingen uns nichts an.“ (J. Schwersenz 1988, S. 42 )

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  12. Die von den PriWaKi-Schülerinnen genannten Bünde lassen sich folgendermaßen kurz charakterisieren: Das „Schwarze Fähnlein“ war eine Rechtsabspaltung (1932) des ehemaligen deutsch-jüdisch orientierten Bundes „Kameraden”. Der Bund war antizionistisch und deutsch-national eingestellt, bekannte sich aber auch zum Judentum. Er wurde bereits 1934 verboten, weil die Nazis einen deutsch-national eingestellten jüdischen Jugendbund nicht dulden wollten. ( Vgl. Rheins 1978 )

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  13. Am 10.7.1935 gab das Erziehungsministerium einen Erlaß zur einheitlichen Behandlung jüdischer Jugendverbände heraus: „Die Errichtung jüdischer Jugendherbergen an Stellen, die anderen Instituten oder Wohnungen nicht benachbart sind, und die der Polizei bequemen Zutritt zwecks Überwachung ermöglichen, ist zu erlauben. Jüdische Zeltlager sind verboten, außer wenn sie auf Boden, der Juden gehört, errichtet sind und sich nicht in der Nähe nichtjüdischer Wohnungen befinden. Wanderungen jüdischer Jugend von mehr als 20 sind verboten.“ (Zit. in Walk 1981, S. 121)

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  14. Der Jugendleiter einer kleinen Gruppe des zionistischen Pfadfinderbundes Makkabi Hazair berichtet über die nach 1939 noch verbliebenen Möglichkeiten für mutige Jugendliche: „Unglaublich mag es klingen, daß es uns in den Kriegs-und Verfolgungsjahren bis 1941 noch gelang, größere Fahrten zu machen. Sie bedeuteten für unsere Jugendlichen eine vorübergehende Befreiung aus dem Ghetto und aus der bedrükkenden Atmosphäre des Elternhauses. Ich unternahm damals mit meiner Gruppe meist Radtouren, und wir besuchten dabei immer auch die Vorbereitungslager der Jugend-Alija, die auf dem Wege lagen. So waren wir im Frühjahr 1939 fünf Tage im Harz und machten im Kibbuz Ahrensdorf bei Treblin Station. 1940 fuhren wir in das Gebiet von Hamburg. Auf dieser Fahrt erlebten wir die ersten Luftangriffe, ohne daß uns dabei etwas passiert ist. Im religiösen Kibbuz Steckelsdorf konnten wir die Fahrt dann abschließen. Selbst im Sommer 1941, kurz vor Beginn der Deportationen, waren wir auf einer Fahrt, die uns in das Gebiet von Cottbus in der Lausitz führte. Dabei haben wir in den Kibbuzim Eichow, Schniebinchen und Jessen halt gemacht.“ (J. Schwersenz 1988, S. 50) Der Leiter von Schniebinchen war damals der ehemalige PriWaKi-Lehrer Ludwig Kuttner.

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  15. In dem Vorwort zu dem Buch „Jüdischer Alltag in Deutschland 1933–1945“ von Günter Bernd Ginzel heißt es unter anderem: „Unbegreiflich fast, daß die jüdischen Nachbarn… sich und ihren Kindern in aller Drangsal und Verfolgung ein menschenwürdiges Leben zu bewahren wußten: auch im düsteren Alltag Tradition, Humor, das Lachen der Kinder und das Gottvertrauen der Alten.” (M. Lotsch in Ginzel 1984, S. 7) Dieses Nebeneinander von Angst und Normalität existiert auch in den Erinnerungen der meisten PriWaKi-Schülerinnen, wie gezeigt worden ist. Das Ausgrenzen des jeweils anderen Aspekts, entweder der Normalität oder der Bedrohung, ist ein psychologischer Mechanismus, der damals wie heute wirkt. Erst bei dem expliziten Versuch einer Bilanzierung des damaligen Lebensgefühls werden beide Momente zueinander in Beziehung gesetzt. Dem Satz von Peter Bruckner: „Immer bleibt (.) eine Kindheit im Faschismus eine Kindheit“ (Bruckner 1980, S. 25) ist durchaus zuzustimmen, wenngleich Bruckners Schülererfahrungen mit dem Dritten Reich eher die eines Nicht-Juden waren und deshalb mit denen der PriWaKi-Schülerinnen nicht vergleichbar sind. Doch läßt die Beschreibung von Erfahrungen einer jüdischen Schüler-Gruppe eben auch die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Differenzierung und Unterscheidung zu. Eine normale Kindheit gab es nach 1938 kaum noch und davor auch kaum für Kinder, deren Eltern schon individuelle Opfer der Nazis geworden waren. Aber auch die „Normalität” selbst hielt eine außerordentlich breite Skala unterschiedlicher Empfindungen bereit, wie gezeigt worden ist. In einem Kommentar zu den in seinem Bildband veröffentlichten Fotos schreibt G.B. Ginzel: „Mich lassen die Aufnahmen der lachenden Kinder nicht mehr los. Was wurde aus ihnen? Oder: Da spielen Bewohner eines Elternheimes friedlich in der Abendsonne. War das der jüdische Alltag im NS-Staat? Ja. Es war der Alltag der Freiräume, der Fluchtburgen. Der Alltag, den man sich bewahrte, den man sich gegenüber einem anderen Alltag erkämpfte, dem der Diffamierung und Verfolgung.“ (Ebenda, S. 17) Dies entspricht im großen und ganzen dem, was uns von den ehemaligen PriWaKi-Schülerinnen mitgeteilt worden ist, wobei wir zusätzlich die o.a. Einschränkungen und Differenzierungen geltend machen möchten.

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Fölling, W. (1995). Erinnerungen an das Leben im „Dritten Reich“ bis 1939. In: Zwischen deutscher und jüdischer Identität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01395-2_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01395-2_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-1269-2

  • Online ISBN: 978-3-663-01395-2

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