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Die Persistenz von Wohlfahrtsverbänden in modernen Wohlfahrtsstaaten: Eine historisch-vergleichende Erklärung

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Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten

Zusammenfassung

Als Grund dafür, daß in Deutschland Wohlfahrtsverbände heute noch eine wichtige Rolle spielen, wird in der Literatur zumeist angegeben, daß die Arbeitsteilung aus der Leistungskapazität des Verbandssystems resultiert und demzufolge der Staat selbst nicht zu umfangreichen Eingriffen gezwungen war. Hierauf basiert ebenfalls die enge Einbindung und Kooperation zwischen Verbänden und Staat, die von Vertretern des Neokorporatismus-Ansatzes hervorgehoben werden (vgl. Kap. 5). Doch gerade die Tatsache, daß nur in einigen wenigen Ländern eine solche Verbands- und Politikentwicklung eintritt, ist erklärungsbedürftig. Denn wenn diese institutionelle Differenzierung über die vielfach unterstellten Vorzüge verfügte, wäre eigentlich eine universale Verbreitung zu erwarten. Zudem ist die Funktionalität eines korporatistischen Arrangements noch kein Grund für seine Entstehung; diese Behauptung neigt eher zu einem funktionalistischen Fehlschluß. Schließlich zeigt der historische Rückblick, daß in allen Ländern vom frühen 18. Jahrhundert an bis über den 1. Weltkrieg hinaus in allen westeuropäischen Ländern umfangreiche private, verbandliche Hilfs- und Fürsorgesysteme bestanden haben, deren weitere Entwicklung jedoch von einer bemerkenswerten Divergenz und Kontingenz geprägt wird (vgl. Kap. 3.1). Auf diese Weise partizipieren in einigen Fällen die Wohlfahrtsverbände am Wachstum des Wohlfahrtsstaats, während sie in anderen marginalisiert und ihre Aufgaben vom Staat übernommen werden.

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Literatur

  1. Einen weiteren, eng mit Rokkans Arbeiten verbundenen Anknüpfungspunkt bilden die frühen modemisierungs- und systemtheoretischen Vergleiche von politischen Systemen und Verbänden von Almond (1958, 1956, s.a. Almond/Powell 1966 und Daalder 1966). Im Zuge der Neokorporatismus-Debatte sind viele wichtige Erkenntnisse aus dieser Richtung in Vergessenheit geraten.

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  2. Die „Besonderheiten freiwilliger Vereinigungen“ lassen sich bei Richter (1985: 39) ebenfalls nur ausreichend erfassen, wenn „ihre historischen Entstehungsbedingungen mit berücksichtigt werden. Fruchtbarer als ein organisationssoziologischer Ansatz könnte einer sein, der freiwillige Vereinigungen als Kultursymbole versteht, als Träger bestimmter gesellschaftlicher Eigenheiten, die sich auch in der Sozialstruktur der Vereine zeigen.” Hier wird jedoch der Faktor politische Macht zu sehr vernachlässigt. Vgl. zur Präzisierung der Formel „Das kann man nur historisch erklären“ H. Lübbe (1975: 154ff., 136): „Historisch erklären wir, was funktional betrachtet zufällig ist”.

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  3. Claus Offe (1990) hat diesen Sachverhalt als „soziale Konstruktion der Staatsgewalt“ bezeichnet, die sich aus den Kämpfen zwischen organisierten sozialen Kräften, die für eine minimalistische oder eine anspruchsvolle Konzeption von Staatlichkeit stehen, ergeben; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Beiträge in Grimm 1994.

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  4. S.a. Rokkan 1980, ders. 1981, Crouch 1986 und Lane/Ersson 1994. Das umfangreiche Schrifttum Rokkans und die darin enthaltenen Konzepte, Schemata, Typologien und Modelle können in dieser Arbeit nicht ausführlich dargestellt und gewürdigt werden. Peter Flora (1981), Hans Boldt (1981) und Stefan Immerfall (1992) haben dazu informative Überblicke und Rekonstruktionen vorgelegt

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  5. Dies impliziert zugleich auch eine Warnung vor funktionalistischen Argumenten (vgl. Hempel 1984; Vobruba 1991: 90ff.), wonach zum Beispiel aus den positiven Wirkungen des Wohlfahrtsstaats auch die Ursachen seiner Existenz gefolgert werden. Diese in der Sozialpolitikforschung durchaus verbreitete Position hat auch mit dem mangelnden Akteursbezug und der zu geringen institutionellen Differenzierung zu tun.

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  6. Dieser Aspekt ist möglicherweise von Rokkan unterschätzt worden; Charles Ragin (1987: 126ff.) kommt zumindest bei der Anwendung seines Booleschen Verfahrens auf Daten und theoretische Aussagen Rokkans zu diesem Urteil.

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  7. Zur epochalen wie auch differenzierenden Bedeutung der Reformation schreibt Bellah (1973: 292): „Die Reformation ist Teil jenes allgemeinen Prozesses sozialen Wandels, in dem das Vier-Klassen-System der agrarischen Gesellschaft Europas aufgebrochen wurde. Speziell in der angelsächsischen Welt trug der Protestantismus viel dazu bei, sie durch einen flexibleren, multizentrierten Typus der gesellschaftlichen Organisation zu ersetzen, der eher auf dem Vertragsgedanken und auf freiwilliger Assoziation fußte“. Auf dem Kontinent hingegen bleibt mehr von der alten Ordnung und ihren soziopolitischen Verfestigungen sowie Überschneidungen von privaten, kirchlichen und staatlichen Autoritätsbereichen erhalten.

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  8. Die spate Gründung einer christlichen Partei in Schweden (1985) ist im Lichte der hier vertretenen Cleavage-theoretischen Überlegungen ein Artefakt und im übrigen politisch weitgehend belanglos; sie beruht m.E. in hohem Maße auf einem Nachahmungseffekt (vgl. hierzu insgesamt Veen 1994 sowie Madely 1977 und Karvonen 1993).

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  9. Zusammengestellt nach Ebbinghaus 1992, Wende 1981, Hartmann 1984 und Lane/Ersson 1994; speziell zu christlichen Parteien siehe auch Fogarty 1957, Irving 1979, Homer 1981, dort finden sich weitere Angaben zu Geschichte, Organisation, Politik und soziopolitischem Kontext dieser Parteienfamilie.

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  10. Dazu Ebbinghaus (1992: 25, s.a. Crouch 1986): „This allowed Christian union leaders access to the government if not even a post as Labour minister. Through the party, contacts could be established with Catholic or Protestant employers organizations or party-members. Christian Democratic social policy built on the principles of subsidiarity had a long-term influence in reinforcing the class dividing, religios cleavage“. Und: „These governments were more inclined to all inclusive corporatist concertation”.

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  11. Im übrigen sind im stark katholisch orientierten Schottland die Verhältnisse anders: „Die Zentrierung der Armenhilfe auf das Problem der arbeitsfähigen Armen, wie sie in England von Anfang an spürbar gewesen war und 1834 alles andere verdrängt hatte, fehlte… in Schottland“ (Metz 187: 20).

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  12. Zum Kulturkampf in Deutschland s. Morsey 1982, neuere Thesen v.a. bei Sperber 1986, Lam-berti 1986, Andersen 1986; zum europäischen Kontext vgl. Becker 1981, Franz 1954 und Lönne 1986.

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  13. Vgl. dazu Rauscher 1982, Heitzer 1991, Stangl 1987, Brieskom 1981 sowie aus evangelischer Sicht Brakelmann 1966.

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  14. Zur Geschichte der Caritas liegt mittlerweile eine umfangreiche und gut strukturierte Bibliographie von Frie (1994) vor, s.a. Gatz 1982, Kaiser 1989.

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  15. Vgl. Kap. 1 und 2; s.a. als neuere Überblicke Tennstedt 1992, SachBe 1994, Backhaus-Maul/ O1k 1994, Wollasch 1993 und Kaiser 1993.

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  16. Wollasch (1993: 21) hebt diesen Aspekt besonders deutlich hervor: „So war es primär nicht die Novemberrevolution, sondern der Erste Weltkrieg bzw. die Kriegsfürsorge, die wohlfahrtspolitisch eine Situation schufen, welche die Rückkehr zu den Verhältnissen der Kaiserzeit unmöglich machte und zugleich den Bedarf nach neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen von Fürsorge und neuen Formen der Hilfe unabweisbar werden ließ, praktisch sogar schon den Beginn planmäßiger staatlicher Sozialpolitik auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege markierte“.

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  17. Auch DeDeken/Rueschemeyer (1992: 105; s.a. Winkler 1972) stellen fest: „The coporatist turn of social policy of the Reich can in pari be explained by the federative Element in the organization of the state“. Diese Überlegungen gelten im Grunde fast fiinfzig Jahre später auch für die Politik der sozialliberalen Koalition; vgl. Preuß 1969. Bei den Auseinandersetzungen in der Weimarer Republik um die Rolle der Wohlfahrtsverbände spielt das Subsidiaritätsprinzip eine zentrale Rolle; dieses wurde zwar erst 1931 in der Sozialenzyklika „Quadragesimo amo” formuliert, ist aber schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden und bereits in der Sozialenzyklika „Rerum novarum“ von Leo XIII. zur Doktrin der katholischen Kirche erhoben worden (vgl. hierzu Camp 1969, Kersbergen 1991 und Huster 1985).

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  18. „Verbandlicher Neokorporatismus wurde in der Subsidiaritätspolitik des RAM zum Instrument,nicht-etatistischer’ sozialpolitischer Steuerung als Gegengewicht zur Sozialpolitik der Kommunen“ (Tennstedt 1992: 352; s.a. Krabbe 1979 und Wollasch 1993). Im Vergleich zu diesen staatsorientierten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland zeigt sich hingegen in den USA wegen des anderen politisch-sozialen Kontextes eine deutliche Marktorientierung und eine stärkere Rolle der Professionen (vgl. Bauer 1990, Wendt 1990).

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  19. Zu Recht insistiert Rohe (1992: 28) darauf, daß sozialmoralische Milieus von den Parteien „nicht einfach vorgefunden“, sondern auch aktiv von ihnen „politisch gemacht” worden sind. Dies gilt nicht nur für kulturelle Verhaltens- und Deutungsmuster, sondern auch und gerade für die materielle Sicherung der Existenz. Dem „soziale Arbeit (verändert, J.S.) das Gefüge der Gemeinschaft, ihrer Verfassung in kritischen Bereichen, und entspricht damit im großen und ganzen dem alten Wortsinn von,Policey“` (Wendt 1990: 6; zum historischen Kontext etwa Pankoke 1986). Damit entspricht dieser Vorgang auch den Bedingungen „eigendynamischer sozialer Prozesse” (Mayntz/Nedelmann 1987).

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  20. Vgl. zum historischen Vergleich zwischen beiden Ländern darüber hinaus auch die Beiträge in Nautz/Bläsing 1987 und Dunk/Lademacher 1986.

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  21. In diesem Zusammenhang ist besonders das preußische Junkertum in Verruf geraten (vgl. Garsten 1988); allerdings begünstigen Teile der Schutzzollpolitik auch die süddeutschen Landwirte (vgl. etwa Blackboum 1984). Schutzzölle sind ferner nach dem Verständnis von ZwiedeneckSüdenhorst durchaus Sozialpolitik (im spezifisch deutschen Sinn, vgl. Cahnman/Schmitt 1979: 55).

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  22. Dabei kommt Dänemark eine führende Position zu (vgl. Hollmann 1904).

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  23. Lutz (1984) entwickelt dabei eine interessante akkumulationstheoretische Analyse (à la Luxemburg) zu den positiven Wechselbeziehungen zwischen dem primären und dem sekundären Sektor.

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  24. Vgl. Moore 1974, Baldwin 1990; s.a. Blackbourn 1984 und Gourevitch 1977; zum weiteren Vergleich sozialer Sicherungssysteme in der Landwirtschaft vgl. Pruns 1989.

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  25. Mit dem Hinweis auf die „patriarchalischen Verhältnisse auf dem Lande“ (Karrenberg 1969: 598) haben sich die Großgrundbesitzer erfolgreich gewehrt, daß die Sozialversicherung über den Kreis der Industriearbeiter hinaus ausgedehnt wird.

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  26. Hieraus folgt jedoch nicht notwendigerweise eine starke sozialpolitische Aktivität; im Gegenteil, die frühen demokratisch-parlamentarischen Systeme erweisen sich als wohlfahrtsstaatliche Nachzügler. Allerdings interpretieren Johan de Deken und Dietrich Rüschemeyer den Sachverhalt im Unterschied zu Jens Alber und Peter Flora so: „This did not happen because democracy served as some kind of functional alternative to social policy; it was more related to the fact that the powerful(British parliament was dominated by property-owning middle-class interests…. The dominance of these middle-class interests delayed the introduction of compulsory social policy programmes into British politics“ (de Deken/Rüschemeyer 1993: 100f.).

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  27. Gegen solche spekulativen Überziehungen hat vor allem Gerhard Lehmbruch (1979, s.a. Schmid 1993) argumentiert, daß es sich beim Neokorporatismus viel eher um eine Form funktionaler Ausdifferenzierung politischer Systeme handelt, wonach insbesondere die Wirtschaftspolitik von tripartistischen Strukturen bearbeitet wird und die zu Parteienstaat und Parlamentarismus in einem „symbiotischen Verhältnis“ steht.

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  28. Zum Konzept der „Inklusion“ in sozialpolitischer Hinsicht vgl. Luhmann 1981; zur Strategie der gesellschaftlichen Kontrollinstanzen gegenüber sozialen Bewegungen vgl. Raschke 1987: 354ff.

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  29. Man denke etwa an den englischen Topos der „One Nation“ (Disraeli). Zu konzeptionellen und nationalen Variationen von „Sozialbürgerschaft” vgl. Turner 1990, Taylor-Gooby 1991 und Offe 1990. Ausgrenzungseffekte treten allerdings nicht nur klassenspezifisch, sondern auch nach ethnischen und geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten auf.

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  30. Siehe Stinchcombe 1965, Aldrich/Pfeffer 1976, Aldrich 1979: 161–171; s. a. Raschke 1987: Kap. 7 und Daalder 1987. Solche Überlegungen sind im populationsökologischen Ansatz der Organisationsforschung vertieft worden; als Anwendung auf Sozialleistungsverbände siehe Selle/Oymyr 1992. Eine weitere interessante empirische Studie aus der Organisationsforschung liefert ferner Weed 1977, der die pluralistische oder zentralistische Struktur von staatlichen Wohlfahrtseinrichtungen auf die zu ihrer Gründungszeit jeweils dominanten Konstellationen zurückftihrt.

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  31. Für Schaad (1994: 106) markiert dieser Sachverhalt auch eine der Grenzen des Nonprofit-Organisationen-Ansatzes. Freilich ist ebenfalls darauf hinzuweisen, daß die formale Gründung eines nationalen Dachverbandes nur ein begrenzt tauglicher Indikator ist, da gerade auf katholischer Seite unterhalb der nationalen Ebene und im Rahmen der kirchlichen Amtshierarchie gewisse funktionale Äquivalente bestehen. Umgekehrt erfolgt bei kritischer Betrachtung die Gründung des Central-Ausschusses der Inneren Mission als „zu früh“, und die „sich bis etwa 1900 hinziehende Installierung seiner Landes- und Provinzial-Ausschüsse habe ihn lange wie,eine Turmspitze ohne Basis’ erscheinen lassen” (Kaiser 1989: 21).

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  32. Ullmann 1988: 61, s.a. Gruner 1954 und J. Raschke 1987. Zum weiteren historischen Forschungsstand über Verbände und Vereine generell vgl. Dann 1984, Birke 1978, Winkler 1972.

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  33. Roland Czada (1991) hat in verschiedenen Politikfeldern nachgewiesen, daß Regierungen und besonders Ministerialverwaltungen in Deutschland als „Organisatoren gesellschaftlicher Interessen“ auftreten und daß dadurch sogar Unterschiede in der Organisationsfähigkeit gesellschaftlicher Interessen kompensiert werden. Auch bei der Gründung des Verbands innovativer Unternehmen in den neuen Bundesländern findet eine deutliche staatliche Mitwirkung statt. Der Verband, der die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der ehemaligen Kombinate organisiert, fungiert sowohl als ein Instrument staatlicher Industriepolitik wie auch als Lobby zur Stärkung der innerstaatlichen Konkurrenz um ökonomische Ressourcen und politische Konzepte (Eichener/Schmid 1992).

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  34. Auch J. Raschke (1987: 445, s.a. Pierson 1991: 23) bietet eine ähnliche gesellschaftsstrukturelle Phaseneinteilung in bezug auf politische Bewegungen. Auf die hier verfolgte Fragestellung angepaßt, verfolgt dort das Bürgertum das Ziel der Eigentumssicherung, die Arbeiterklasse will den Aufbau der staatlichen Sozialversicherungen, und die postindustrielle Intelligenz zielt auf die Wahrung soziokultureller Identität und Partizipation. Ähnlich wie Rimlinger bezieht er sich nur auf die dominanten Bewegungen, ohne periphere oder resistente Organisationsmuster in Rechnung zu stellen, was für die Entwicklung der Wohlfahrtsverbände aber wichtig ist.

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  35. Die Einstufung Deutschlands in ein konfessionelles Schema ist nicht einfach, da die regionalen Unterschiede wie auch bei anderen soziopolitischen Strukturen massiv sind (vgl. dazu Immerfall 1992, s.a. Gauly 1991). Zugleich sind hier jedoch auch Verzerrungen durch ein „borussisches“ Welt- und Geschichtsbild wirksam (vgl. Weber 1986). Auf diese nicht unproblematischen Aspekte gehen Ritter und andere Sozialpolitikforscher nicht ein.

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  36. Zur vertierteren Analyse unterschiedlicher Staatstraditionen vgl. Dyson 1980, Cox/ O’Sullivan 1988, Lehmbruch 1987, 1990, Offe 1990, Page 1987, Waarden 1993, Windhoff-Héritier 1993 sowie Maier 1986 und Braun 1988.

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  37. Ähnlich urteilt Levine (1978: 69; s.a. ders. 1988 und Petersen 1985): „In sum, Danish social legislation was to a high degree based on traditionalism: institutional traditions like sickness societies, but more important, ideological traditionalism, which posed no challenge to conceptions of the relationsship between society and the individual, the class system and the like…. Continuity is the decisive factor“. Ähnliches gilt fir die anderen skandinavischen Länder und fir Deutschland, während durch die frühere und stärkere Industrialisierung in England eine andere Situation entsteht.

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  38. Zu einigen interessanten Parallelen und Abweichungen im Politikfeld Arbeitsschutz in Großbritannien und Deutschland siehe Windhoff-Héritier 1993, s.a. Tennstedt 1983 sowie de Deken/Rueschemeyer 1992.

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  39. „The Scandinavian countries opted for a collectivist solution: funding massive social programs through heavy and comprehensive taxation“, so Einhorn/Logue (1989: 134; s. a. Weir/Skocpol 1985 und Allardt 1985).

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  40. Vgl. zum einen Cahnman/Schmitt 1979, Leibfried/Voges 1992, Evers/Novotny 1987 und zum anderen Ullmann 1982: 142, Leibfried/Tennstedt 1985, Bauer 1990.

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  41. Vgl. hierzu allgemein Mayntz 1990, Kleinfeld/Löbler 1993; für Parteien Schmid 1990; für Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg und NRW siehe Schneider 1987, Weller 1979 und Hüppe/Schrapper 1989.

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  42. Andere Autoren (Atkinson/Colemann 1989, Offe 1990 und Nettl 1968) unterscheiden eher zwischen starken und schwachen Staaten. Allerdings konzipiert nur Offe das Verhältnis von Staat und Gesellschaft nicht als Nullsummenspiel.

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  43. Als knappe Übersicht der hier relevanten deutschen Verwaltungsgeschichte siehe Ellwein 1987, 1994; wichtige vergleichende Arbeiten sind Heyen 1982, Ridley 1979, Wickwar 1991. Wenig Informationen liegen jedoch zu den Niederlanden und Skandinavien vor, die sich wohl der verwaltungswissenschaftlichen Schematik entziehen (s.a. Blankenburg 1985, Aschehoug o.J. und Petersson 1983).

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  44. Dazu Wendt (1990: 181): „Als Zwischengröße, wo sich private Initiative und öffentliche Förderung (in der Sozialpolitik, JS.) treffen konnten, bot sich die Assoziation an. Die Ordnungsmacht verschaffte ihr einen Rahmen und Regeln — für die,friendly societies’ in England, die,sociétés de secours mutuels’ in Frankreich und im preußischen Ruhrgebiet musterhaft in der Zwangsversicherung der Knappschaflskassen“.

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  45. Aus der breiten Literatur vgl. besonders Böckenförde 1976, Bissing 1968, Pankoke 1986, Rieger 1992: 85–88, Reyer 1984, Rieken 1971. Zum restriktiven Charakter der Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Vereins- und Versammlungsrechts vom 11. März 1850 vgl. Gehken 1908. Hier werden die religiösen und sozialen Vereine weitgehend analog zu politischen behandelt. „Denn einesteils sei es unzweifelhaft, daß religiöse und kirchliche Vereine sich mit öffentlichen Angelegenheiten befaßten… Anderenteils sei nicht zu verkennen, daß gerade in religiösen Vereinen viel gefährlicher Stoff vorhanden sein könne…“ (Geflken 1908: 296).

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  46. Zur weiteren historisch-politischen Rolle von Vereinen und Ehrenamt vgl. ferner Braun 1988, Dann 1984, Müller 1965, Winkler 1972 sowie Müller/Rauschenbach 1988, Winkler 1988, Kondratowitz 1983, Ohk 1987, deys. 1989; aus stärker gesellschaftstheoretischer Sicht vgl. Eder 1991, Flora u.a. 1983, Münch 1986.

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  47. Dazu ferner Wendt (1990: 125f): „Über die ehrenamtliche Mitwirkung und die Dezentralisierung der kommunalen Fürsorge kamen sich in Deutschland die amtliche und die Privat-Armenpflege näher als in den angloamerikanischen Staaten — Voraussetzung für die spätere Verknüpfung von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in Deutschland, wobei letztere allerdings quasi-behördlichen Charakter annehmen mußte. In England dagegen erschloß der Staat mit seiner restriktiven Armenpolitik und seiner Abstinenz in der Außenfürsorge erst den privaten Vereinen ein weites Feld der Betätigung. Gleichgewicht im Zusammenwirken (oder eine enge Verflechtung; J.S.)… kam indes nicht zustande“.

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  48. Zum staatsrechtlichen und -theoretischen Kontext siehe Kriele 1975: 109 und de Deken/ Rueschemeyer 1992: 105.

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  49. Ware (in Ware 1989: 4) konstatiert: „English charity law has made charities a special kind of organization, by separating them rather rigidly from other kinds of organizations“. In diesen Kontext gehört auch das Spendenwesen (vgl. aktuell dazu fir Deutschland etwa den Bericht in Das Parlament vom 30.9.1994: „Humanitäres Spendenwesen in Deutschland”).

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  50. Solche auf Umfragen basierenden Thesen sind jedoch methodisch in der Regel nur unzureichend abgesichert. Sie unterscheiden sich in der jeweiligen Formulierung von Fragen und Antwortvorgaben, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Darüber hinaus treten erhebliche Verzerrungen gerade bei gemeinnützigen Verbänden, die öfter unter verschiedenen Namen (Dachverband, Teilverband, Einrichtung) firmieren, auf. Ferner werden die gerade bei diesen Verbänden wichtigen „weichen“ Bindungen, wie regelmäßige Spenden von Nichtmitgliedern, meistens nicht erfaßt. Eine Berücksichtigung solcher Aspekte führt zu massiven Veränderungen in der Gestalt des Verbändesystems und seiner Komponenten (vgl. dazu ausführlich Baumgartner/Walker 1988 am amerikanischen Fall).

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  51. Als Anknüpfungsmöglichkeiten vgl. aber die Umfragedaten des Statistischen Bundesamts (1985: 513ff.), Daimer/Jaufmann 1986, Zapf 1982 sowie in theoretische Hinsicht die Beiträge in Grimm 1994.

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© 1996 Leske + Budrich, Opladen

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Schmid, J. (1996). Die Persistenz von Wohlfahrtsverbänden in modernen Wohlfahrtsstaaten: Eine historisch-vergleichende Erklärung. In: Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01286-3_6

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