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Einführung in das Thema und die Idee der Untersuchung: „Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten“

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Book cover Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten

Zusammenfassung

In einem ersten, einfachen Zugriff läßt sich die Bedeutung von politischen und sozialen Phänomenen durch einen Blick in ein Nachschlagewerk erfassen. Meyers Großes Taschenlexikon mit immerhin 24 Bänden führt jedoch unter dem hier relevanten Stichwort nur die Verbindungen Wohlfahrtsausschuß, -marken, -staat, -theorie und -gesellschaft auf. Auch ein Blick auf speziellere Begriffe liefert wenig Informatives: Der Deutsche Caritasverband e. V. wird mit 11 Zeilen behandelt, das Diakonische Werk bringt es immerhin auf 26. Ersteres entspricht etwas mehr als dem Umfang, der dem Deutschen Flottenverein zukommt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen bringt es auf knappe zwei Seiten und drei weiterführende Literaturhinweise. Haben wir es also bei Wohlfahrtsverbänden mit einem unwichtigen Phänomen zu tun? Oder nicht mit dem richtigen Nachschlagewerk? Oder mit einem Stück vernachlässigter sozialpolitischer Realität in Deutschland?

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Literatur

  1. GoII (1991: 260) kommt in seiner Untersuchung auf höhere Werte: Die Summe aller Arbeitsleistungen in den Wohlfahrtsverbänden beträgt dann umgerechnet knapp 900.000 fiktive Ganztagsbeschäftigte. Auch beträgt s.E. das Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen rund 200 Mrd DM. Pabst (1994: 11) berichtet, daß sich die Bruttolohnsumme der Wohlfahrtsverbände auf über 30 Mrd DM beläuft und einen Anteil von 2,8% (im früheren Bundesgebiet) ausmacht.

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  2. Diese Diskrepanz zwischen umfangreicher Funktion und geringer öffentlicher Wahrnehmung beruht darauf, daß „auf der Straße“ konkrete Einrichtungen wahrgenommen werden, die über eigene Namen verfügen und deren verbandsmäßige Zuordnung nicht sichtbar wird. Zugleich sind die Bekanntheitsgrade nach einer aktuellen Infas-Umfrage sehr unterschiedlich: Das DRK kennen 76% der Deutschen, die Caritas 61%, die AWO 50%, das DW 29% und den DPWV nur noch 7% (nach Pabst 1994: 48).

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  3. Zum vielschichtigen Subsidiaritätsprinzip vgl. Heinze 1986, Münder/Kreft 1990 sowie Kap. 2.

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  4. Die hier angegebenen Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen, die nicht immer aktualisiert werden, was insbesondere für die Schätzungen über Finanzen gilt; s. zum gesamten Komplex BAG 1994, Bauer 1978, Goll 1991, Heun 1981, Olivia u.a. 1991, Ebertz/Schmid 1987, Schmid 1992, Backhaus-Maul/Olk 1994.

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  5. Vgl. dazu etwa Bauer/Thränhardt 1987, Schulte 1990, Schmid 1994 sowie Bauer 1992, Backhaus-Maul 1992, Ronge 1992.

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  6. Sie stammen von Thränhart/Gernert u.a. 1986, Olk 1987, Ebertz/Schmid 1987, Backhaus-Maul 1991, 1992, Schmid 1992 sowie Backhaus-Maul/Olk 1994.

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  7. Siehe vor allem Bauer 1984, 1990, Bauer/Dießenbacher 1984, Thränhardt u.a. 1986, Heinze 1986, Boll/Olk 1987, Münder/Kreft 1990, Olivia u.a 1991, Wollasch 1993 und Kaiser 1993.

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  8. Der Würzburger (katholische) Pastoraltheologe Rolf Zerfall (1989: 156) urteilt darüber kritisch: „Problematisch daran ist zweierlei: Erstens kommt es für manche Branchen der sozialcaritativen Arbeit (z.B. für den Kindergartenbereich und den Krankenhaussektor) in manchen Regionen Deutschlands faktisch zu einem kirchlichen Marktmonopol. Zweitens wird man angesichts einer solchen Konzentration gesellschaftlicher Macht in kirchlichen Händen fragen müssen, ob man hier überhaupt noch von,Subsidiarität’ sprechen kann“. Und weiter: „Der katholische Kindergarten ist in Wahrheit kein Alternativangebot christlicher Prägung in der Gesellschaft, sondern eine Gestalt des Regelangebotes”.

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  9. Vertiefend zum DCV siehe Ebertz 1992, Schmitz-Eisen 1990, Gabriel 1992, 1990, Zink 1991 sowie die historische Bibliographie von Frie 1994.

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  10. Vgl. ferner zum DPWV Merchel 1989, 1992, Heppe/Schrapper 1989, Schneider 1990 und Aust 1992, 1993 sowie N.N. (vom Selbsthilfeverein…) 1992.

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  11. Siehe zum DRK etwa Helms 1990, Gruber 1985 sowie Bauer 1986, Riesenberger 1992 und Favez 1994.

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  12. Vgl. ferner zur AWO Zimmermann 1980, Didicher 1987, Oelschläger 1992 sowie Ratzke 1988, Niedrig 1990, Meier-Ziegler 1990 sowie Eifert 1993.

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  13. Vgl. ferner zum DW Daimer 1992, Schwarzer 1990 und Beyreuther 1983 sowie die grundlegende Aufarbeitung der historisch-politischen Entwicklung bei Kaiser 1989.

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  14. Damit ist nicht Willkür, sondern Allzuständigkeit gemeint; vgl. dazu etwa Luhmann (1981:8): „Mit dem Begriff der Kompensation wird, sobald er als Anspruchsgrundlage anerkannt und praktiziert wird, jene Eigendynamik in Gang gesetzt, die vom Sozialstaat zum Wohlfahrtsstaat führt, die schließlich nichts mehr ausnimmt…“. Schon Jacob Burkhart hat in seinen Historischen Fragmenten vom „Hineinschieben des Sozialen, wodurch man dem Staat unerhörte Aufgaben und Machtfülle zuteilen mußte”, gesprochen. Davon zu unterscheiden sind totalitarismustheoretische Kritiken am Wohlfahrtsstaat, wie sie etwa von Huntford (1973) artikuliert worden sind, oder die herrschafts-und partronagesoziologischen Implikationen bei Baier (1977, 1987).

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  15. Vgl. als knappe Einführung meine Stichworte zu Verbände, Verbandesoziologie und Verbändestaat (Schmid 1990, s. ferner Kleinfeld u.a. 1994 sowie Streeck 1994 ).

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  16. Das ist freilich kein deutsches Defizit. Für den angelsächsischen Sprach-und Forschungsraum berichtet etwa Wolch (1990: 80: „Research on voluntarism is highly fragmented… Only a few researchers have expressly tackled questions concerning the underlying reasons for voluntary group existence, the extent and bases for geographical variation in voluntarism, the political and economic roles of the voluntary sector, or the relationships between voluntary groups and the state“.

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  17. Leibfried/Tennstedt (1985: 65) sprechen sogar von einer „Fixierung auf die Sozialversicherung“. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen wie Schelsky (1955), Danckwerts

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  18. Ein in diesem Zusammenhang ebenfalls relevantes Stichwort ist das des „Neuen Institutionalismus“, das sich in der derzeitigen Diskussion bei Politologen, Organisationsforschern und Ökonomen einer hohen Beliebtheit erfreut (vgl. hierzu grundlegende Beiträge von March/Olsen 1989, Czada/Windhoff 1991, Zucker 1988, Powell/DiMaggio 1991, siehe ferner Hartwich 1989, Göhler 1987 und Luthart/Waschkuhn 1988).

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  19. Das Phänomen der Dienstleistungsproduktion ist im Rahmen der „Neuen Politischen Ökonomie“ bereits umfangreich diskutiert, jedoch auf die Anreizfunktion für Mitglieder bezogen worden (vgl. klassisch: Olson 1968, Kirsch 1976 sowie als Obersichten Lehner 1981 und Schubert 1992). Hier steht dagegen die Nutzung Dritter, d.h. von Nicht-Mitgliedern und die verbandsinterne Organisation der Produktion von (sozialen) Dienstleistungen im Vordergrund.

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  20. Aus etatistischer Sicht konstatiert etwa Rieger (1992: 83) zu diesen Wechselbeziehungen: „Die Ausbildung nichtstaatlicher Strukturen und Einrichtungen bei der Bewältigung der sozialen Probleme, mit denen diese Gesellschaften im Laufe der Industrialisierung konfrontiert wurden, ist von den konkreten Spielräumen und Möglichkeiten abhängig, die durch die Institutionen und Initiativen des Staates bestimmt werden. Diese nichtstaatlichen Strukturen und Organisationen gestalten wiederum die Möglichkeiten des Staates, die Einführung nationaler wohlfahrtsstaatlicher Einrichtungen zu begründen und durchzusetzen.“

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  21. Damit folge auch ich einem Vorschlag von Sahner ( 1993: 57ff.), zwischen Situs, d.h. dem Bereich aus der Sozialstruktur, aus dem heraus agiert wird, und dem Handlungsfeld ( Locus) analytisch zu differenzieren. Für Wohlfahrtsverbände ist dies besonders der religiös-kirchliche Bereich einerseits und der soziale Dienstleistungsbereich andererseits.

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  22. Grundlegend hierzu Raschke 1987, s.a. Roth 1992 und WeBels 1990.

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  23. Dies ist auch eine Folge des einflußreichen Strukturfunktionalismus, besonders der von Almond (1958) und dem CCP vertretenen Version, wonach Verbände funktional definiert sind durch Artikulation und Transmission von Gruppeninteressen und weniger durch Strukturen. Allerdings heißt es auch, daß in dem weltweit vergleichenden Projekt „church groups of one kind or another“ eine Rolle spielen könnten (Almond 1958: 273). Vgl. hierzu auch die theoretischen und methodischen Überlegungen zum Verbändevergleich bei Lehmbruch 1983.

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  24. Zur Behandlung von Verbänden als politisch-anthropologische Konstante, die sich historisch nachzeichnen läßt, siehe besonders Hartson 1911 und Anderson 1971. Auch bei Hartmann 1985 unterschieden sich die Verbände in den westeuropäischen Ländern nicht prinzipiell; allerdings fällt ihre wissenschaftlich-vergleichende Erforschung einseitig auf Gewerkschaften ausgerichtet aus.

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  25. Vgl. etwa Durkheim (1976: 216) zur Relevanz der — nicht nur international — vergleichenden Methode: „Ein soziologischer Tatbestand von einiger Komplexität läßt sich daher nur dann erklären, wenn seine integrale Entwicklung durch alle sozialen Typen hindurch verfolgt wird“. S.a. Tennstedt (1981: 11): „Meiner Meinung nach lernt man Institutionen und die in ihnen wirkenden Kräfte nur von ihren — umstrittenen — Anfangen her kennen und nicht, wenn man sie betrachtet, nachdem sie selbstverständlich und jubiläumsreif geworden sind”.

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  26. Hierzu hat Charles Ragin (1987) mit seinem auf Boolescher Algebra basierenden Verfahren des paarweisen Vergleichs ein interessantes, aber in der vergleichenden Politikforschung in Deutschland bislang kaum verwendetes Analyseinstrument angeboten. Einer der wenig beachteten Vorzüge dieses Verfahrens, gerade bei der Anwendung auf differenzierte und typologische Wohlfahrtsverbands-und -staatsvergleiche, liegt in der Tatsache, daß hier die Zahl der Fälle keine Bedeutung hat (vgl. auch die Darstellung von methodischen Grundlagen und Strategien in der Wohlfahrtsstaatsforschung in den Beiträgen bei Janoski/Hicks 1994 ).

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  27. Noch stärker fir die Studie „kritischer Fälle“ als Instrument der Theoriebildung (sic!) argumentiert Eckstein (1975), wobei jedoch die hohen theoretisch-methodischen Voraussetzungen zu beachten sind.

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  28. Bei diesem Thema ist jedoch nicht immer Großbritannien die korrekte politische Einheit, sondern öfter nur England, da z.B. Schottland einige wichtige Abweichungen aufweist; s. dazu Hood 1988.

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  29. In der Sprache von Przeworski/Teune (1970; s.a. Meckstroth 1975) wird daher ein methodisches Vorgehen angestrebt, das ein „most different system design“ des Vergleichs mit einem „most similar systems design” kombiniert. Ebenfalls wichtig für die Methodik der vorliegenden Arbeit ist die Arbeit von Ragin 1987 (s.a. Kap. 5). Dieses Design hat durchaus substantielle Konsequenzen und unterscheidet den hier gewählten Ansatz von anderen Arbeiten, besonders denen zum Dritten Sektor.

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  30. Diese Länderauswahl verbindet darüber hinaus zwei gegensätzliche Überlegungen. Einerseits hat Barrington Moore (1974) die These vertreten, daß es ausreicht, führende bzw. große Länder wie Großbritannien und Deutschland zu untersuchen, da sich kleinere Länder an deren Entwicklungen anpassen müssen, wodurch die entscheidenden Ursachen für deren Politik außerhalb ihrer Grenzen liegen. Dagegen hat zum anderen Rokkan (1970: 66ff.) betont, daß gerade die kleinen Länder wie Niederlande und Schweden wegen ihrer institutionellen und sozialstrukturellen Besonderheiten interessante Untersuchungsobjekte darstellen. Das bedeutet zugleich, daß Staaten „as variables in their own right“ und nicht bloß als „a source of data” behandelt werden (Daalder 1987 ).

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  31. Aus methodisch-statistischer Sicht vgl. hierzu Fowler/Linebery 1975 und Griffin u.a. 1986.

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  32. Joan Higgins (1986: 224) hat in diesem Zusammenhang einmal zu Recht angemerkt, daß es sich bei „dem“ Wohlfahrtsstaat eher um einen Vorgang der „social creation of comparative issues” denn als korrekte Abbildung der Realität(en) handelt Auch begriffsgeschichtlich ist das „Bedeutungsspektrum“ (Rasseln 1986) des Wortfeldes Wohlfahrt breit und kennzeichnet einen Zustand ohne weitere institutionelle Präzisierung, zur aktuellen Begriffsvielfalt vgl. z.B. Jones (1985: 10ff.).

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  33. Vgl. zu hier weniger wichtigen soziologischen und kulturellen Aspekten von Vereinen besonders Zimmer 1992, 1994 und Richter 1985.

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  34. Diesem Sachverhalt trägt vor allem die Neokorporatismustheorie Rechnung; dazu sowie zur damit verbundenen Diskussion um ein Verbändegesetz vgl. Alemann/Heinze 1979 sowie aus anwendungsbezogener juristischer Sicht U. Schmidt 1989. Der Ausfall des Mechanismus von Voice und Exit (Hirschman) bei politischen Großorganisationen trifft zudem ein wichtiges Erklärungsmuster der Neuen Politischen Ökonomie.

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  35. So auch Harold Wilensky (in: Kramer 1981: xiv): „In the stormy political climate and tight economic circumstances of the early 1980s, a recurrent problem in social theory acquires new urgency: the relative effectiveness of markets, governments, and voluntary associations in coping with social issues — the question of what each sector can do well or badly or not at all. As they tackle this question,… social scientists and policy analysts have given us an abundance of ideological passion, a minimum of serious analysis, and few cross-national comparisons“.

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  36. Zu diesem „Swedocentrism“ (Esping-Andersen 1990: 17) berichten Alber u.a. sowie Baldwin von einer wohl nicht so ernstgemeinten Berechnung, wonach eine bemerkenswerte Korrelation zwischen dem Niveau der Sozialausgaben und der Entfernung der jeweiligen Landeshauptstadt zu Stockholm bestünde.

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© 1996 Leske + Budrich, Opladen

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Schmid, J. (1996). Einführung in das Thema und die Idee der Untersuchung: „Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten“. In: Wohlfahrtsverbände in modernen Wohlfahrtsstaaten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01286-3_1

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