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Die räumliche Verteilung von ‘Problemgruppen’ und ihre Bedeutung für eine kommunale Sozialarbeit. Perspektiven und Ergebnisse aus einer empirischen Untersuchung in Bielefeld

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Part of the book series: Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung ((BEISOFO,volume 35))

Zusammenfassung

Ausgangspunkt der meisten Untersuchungen zur Klientel der Sozialarbeit waren bislang die personalen und sozialen Individualdaten der Klienten verschiedener Institutionen wie Jugendamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Freie Wohlfahrtsverbände und Strafverfolgungsbehörden. Dabei geben Vergleichsanalysen mit entsprechenden Daten der Wohnbevölkerung in der Regel bereits deutliche Hinweise darauf, durch welche sozialstrukturell bedingten Merkmale jene Personen gekennzeichnet sind, die als ‘Klienten’ oder ‘Problemgruppen’ in den Akten der zuständigen Institutionen registriert werden, und durch welche sozio-ökonomischen Bedingungen ihre soziale Lage im wesentlichen bestimmt wird.

Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus einer größeren empirischen Untersuchung zur ‘Klientel der Sozialarbeit’ (vgl. M. BRUSTEN/ W. SPRINGER 1976), die im Rahmen eines von der Bund-Länder-Kommission finanzierten Projekts zur Entwicklung eines Weiterbildungskonzeptes für Sozialarbeiter an der Universität Bielefeld gemeinsam mit W. SPRINGER durchgeführt wurde. Leider konnte die Forschung, die 1974 begonnen wurde, bis heute noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Die zur Untersuchung der Klienten herangezogene Stichprobe umfaßt insgesamt 914 Akten; damit gelangte im Durchschnitt jede 12. Akte der insgesamt rund 10.500 Akten von sechs Institutionen (Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Innere Mission, Caritas-Verband, Bewährungshilfe) in die Auswahl. Zu den methodologischen Problemen dieser Forschung siehe M. BRUSTEN 1982.

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Anmerkungen

  1. Auf spezielle Fragestellungen und Probleme ökologischer Analysen kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden (siehe dazu Schmid 1979, Opp 1968b und vor allem den neueren Beitrag von Hommel et al., der einen recht guten Überblick über die bisherige Kriminalgeographische Forschung bietet). Immerhin: inzwischen wurden längst eine ganze Reihe ökologischer Forschungen vorgelegt, in denen Zusammenhänge zwischen Kriminalitätsraten, sozialen Problemen und Strukturmerkmalen von Stadtgebieten untersucht wurden. Dabei führten Beobachtungen der Bevölkerungsentwicklung als Folge rascher Industrialisierung und Urbanisierung (vgl. Szabo 1968) und die Bevölkerungsverteilung in amerikanischen Großstädten zu der sogenannten ‘Zonenhypothese’, die besagt, daß die Delinquenzrate mit zunehmender Entfernung vom Stadtzentrum abnimmt. Die z.T. völlig andere Entwicklung europäischer Städte läßt eine Ubertragung der ‘Zonenhypothese’ als solche wenig sinnvoll erscheinen, wohl aber andere Erkenntnisse der ökologischen Forschungen, wie z.B. die, daß in Gebieten mit niedrigem Wohnwert und in unmittelbarer Nachbarschaft zu Industrieanlagen vor allem ‘ökonomisch schwache’ Teile der Bevölkerung wohnen. Im Gegensatz zur ‘Zonenhypothese’ geht der sogenannte ‘natural area approach’ davon aus, daß sich aufgrund von Segregationsprozessen Stadtbezirke entwici zln, die in ihrer sozialen, ökonomischen und bildungsmäßigen Struktur relativ homogen sind, wobei strittig bleibt, inwieweit diese Segregation ‘freiwillig’ geschieht oder als Folge sozio-ökonomischer Zwänge (vgl. Gisser 1974, 108 ff., zum unterschiedlichen Begriffsverständnis von ‘natural area’ siehe Opp 1968b, 195 ff).

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  2. Daß dies schließlich gelungen ist, dürfte der Untersuchung eine gewisse ‘Einmaligkeit’ eingebracht haben; daß der Versuch jedoch überhaupt gemacht wurde, lag vor allem daran, daß dieses Verfahren zunächst u.a. als ökonomischer erschien als die ‘Problemgruppen’ und Klienten der Sozialarbeit in der Stadt selbst zu suchen. Andererseits befaßt sich die vorliegende Untersuchung damit strenggenommen nur noch mit den ‘offiziell’ registrierten Klienten; im Hinblick auf das Forschungsziel, nämlich die Ermittlung der räumlichen Verteilung von ‘Problemgruppen’ schlechthin eine möglicherweise nicht unproblematische Einschränkung, solange zuverlässige Informationen fehlen (a) über Prozesse selektiver Rekrutierung von ‘Problemgruppen’ und (b) über raumbezogene Einsatzstrategien der Institutionen und einer damit einhergehenden ‘Produktion von Klienten’. Untersuchungen sind daher zumindest durch entsprechende ‘Dunkelfeldforschungen’ (wie sie in der Kriminalsoziologie längst üblich sind) zu ergänzen. Da die in den Institutionen gehaltenen Akten in der Regel jedoch die dominante oder gar einzige Informationsquelle für die von den Behörden zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen darstellen, wird man auch in Zukunft gerade diese Informationsquellen zum Gegenstand und Ausgangspunkt wissenschaf tlicher Forschungen machen müssen. Okologische Studien, die zusätzlich das ‘Dunkelfeld’ einbeziehen, könnten daher wesentlich mit dazu beitragen, die ‘Begrenztheit’ und möglicherweise auch die ‘Unzulänglichkeit’ des ‘behördlichen Aktenwissens’ offenzulegen.

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  3. Bei rund 4 % der in die Untersuchung einbezogenen Klienten konnte keine Anschrift ermittelt werden. Geht man von den adressenmäßig erfaßten Klienten aus, dann wohnten ca. 65 % dieser Klienten innerhalb der Grenzen der früheren Stadt Bielefeld (vor derGebietsreform im Jahre 1973), 25 % in den früher selbständigen Gemeinden des heute zu Bielefeld gehörenden ‘Umlandes’ und 10 % außerhalb der heutigen Großstadt Bielefeld. Diese Verteilung der Klienten ist jedoch bei den sechs hier untersuchten Institutionen recht unterschiedlich. Jug Soz Ord Inn SKM Bew Wohnort der Amt Amt Amt Miss SKF Hilfe gesamt Klienten % % % % Im Stadtgebiet Bielefelds (vor 1973) 49 72 89 65 50 63 65 In ehemaligen Umland-Gemeinden 42 18 11 20 22 35 25 Außerhalb der heutigen Großstadt Bielefeld 9 10 0 15 28 2 10 Gesamtzahl 166 330 102 94 90 88 fehlende Daten 8 11 1 7 11 6 Umfang der Stichprobe 174 341 103 101 101 94 Diese von Institution zu Institution unterschiedliche Verteilung der Klienten nach Wohnort läßt verschiedene Erklärungen zu: (a) der den Institutionen zugeordnete regionale Zuständigkeitsbereich ist unterschiedlich, (b) die für die Institutionen spezifischen Problemlagen der Klienten sind abhängig von Faktoren, die in Unterschieden zwischen Stadt und Land zum Ausdruck kommen, (c) Personen der Landbevölkerung sind — bei gleicher Problemlage — weniger bereit, sich hilfesuchend an die Institutionen der Sozialarbeit zu wenden (Ansprüche der Landbevölkerung an Leistungen des Sozialamtes werden nicht in gleicher Weise ausgeschöpft). Daß der Wohnort der Klienten des Ordnungsamtes überwiegend innerhalb der Stadtgrenzen liegt, ist zum einen darauf zurückzuführen, daß hier die Mehrheit der Notunterkünfte liegt und zum anderen darauf, daß Stadtbewohner eher obdachlos werden (u.a. in Sanierungsgebieten). Die Frage, inwieweit die Wohnungsverteilung der Klienten zwischen dem eigentlichen Stadtgebiet und dem ‘Umland’ zu möglichen Verzerrungen bei Vergleichsanalysen zwischen Klienten und Wohnbevölkerung der Stadt führt, konnte im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nur bedingt — durch Partialanalysen — geprüft werden; mit dem Resultat, daß die Ergebnisse bei Beschränkung auf Klienten des Stadtgebietes in ihren grundlegenden Tendenzen unverändert bleiben. Die hier vorgelegte ökologische Studie bezieht sich indes von vornherein nur auf Klienten, die im Gebiet der früheren Stadt Bielefeld wohnen; sie erstreckt sich damit nur auf ca. 65 % aller Klienten der untersuchten Institutionen.

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  4. Das Heranziehen offizieller statistischer Materialien ist für ökologische Studien bislang meist aus Gründen der Kostenersparnis — allgemein üblich, obwohl vorliegende Statistiken häufig nicht diejenigen Informationen hergeben, die für eine sozialwissenschaftliche Forschung erforderlich wären (vgl. K.D. Opp 1968b, 16 f und S. 202). Darüber hinaus werden die offiziellen Daten nach statistischen Bezirken gegliedert, die sich möglicherweise mit sozialstrukturell abgrenzbaren Bezirken (gemessen an gewachsenen Kommunikationsstrukturen oder der Homogenität der Bezirke hinsichtlich bestimmter Variablen) nicht zur Deckung zu bringen sind. Für eine fundierte ökologische Studie zur räumlichen Verteilung der Klienten der Sozialarbeit wären Gebietsabgrenzungen nach solchen Variablen vorzunehmen, die für die Bestimmung des Klientenstatus von Bedeutung sind (natural areas). Ökologische Studien auf der Grundlage vorgegebener statistischer Bezirke und offizieller statistischer Materialien können daher bestenfalls ein erster praktischer Versuch sein, Informationen über die räumliche Verteilung der Klienten der Sozialarbeit für die Einschätzung der sozialen Lage der Klienten und deren Verbesserung nutzbar zu machen. Im Rahmen des Gesamtprojektes (s.Anm.*) wurden die Daten zur Sozialstruktur der einzelnen Stadtbezirke Bielefelds von der Arbeitsgruppe ‘Stadtstrukturanalyse’ zusammengestellt.

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  5. Diese Eingrenzung schien aus verschiedenen Gründen sinnvoll: (a) Ausschaltung von Einflüssen, die sich aus Unterschieden zwischen städtischen und eher ländlichen Gebieten ergeben; (b) eindeutige Zuständigkeit aller untersuchten Institutionen für den städtischen Bereich, während die Zuständigkeit für den ländlichen Bereich Unterschiede aufwies; (c) Möglichkeit, den Tatbestand, daß der prozentuale Anteil der Klienten in den Gebieten des Umlandes weit unter dem Durchschnitt der städtischen Gebiete lag, ausblenden zu können, da hierfür im Rahmen der Untersuchung keine eindeutige Erklärung gefunden werden konnte (siehe Tabelle im Anhang). Dennoch wurden — zu Kontrollzwecken — alle Korrelationen auch für das Gesamtgebiet der heutigen Stadt Bielefeld (ehemalige Stadt und Umland) durchgeführt; die Uberprüfung ergab, daß die für städtische Bezirke gefundenen Zusammenhänge auch unter Einbeziehung des Umlandes erhalten bleiben, wenn auch nicht in gleicher Deutlichkeit.

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  6. Sozialstrukturelle Merkmale von Stadtbezirken lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: (a) Merkmale, die als Prozentanteile von Personen mit bestimmten Individualmerkmalen, die in diesem Bezirk wohnen, ausgewiesen werden, wie z.B. der Anteil an Arbeitern unter den Erwerbstätigen, Anteil an Personen, die in Großfamilien leben, Rate der straffällig gewordenen Jugendlichen; (b) Merkmale, die sich auf die Stadtbezirke als Einheit beziehen wie z.B. Anteil an Industriefläche, Entfernung vom Stadtzentrum, Bevölkerungsdichte, Wohnungsbautypus.

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  7. Genauere Informationen zur Operationalisierung der Variablen befinden sich in den Anmerkungen zur Anhang-Tabelle.

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  8. Nach der Untersuchung von U. Becher (1975, S.62) konnten sich in Hannover Stadtbezirke mit hohem Anteil an ‘Nicht-Arbeitern’ und Personen mit ‘mehr als nur-Volksschulabschluß’ offensichtlich mit Erfolg gegen die Errichtung von Notunterkünften in ihren Wohngebieten wehren; stattdessen befanden sich die Notunterkünfte oft in Stadtteilen mit schlechter sozialer Infrastruktur, allgemein schlechten Wohnverhältnissen, schlechten Freizeitwerten und Beeinträchtigung durch Industrie. Ein darart klarer Zusammenhang ließ sich für Bielefeld nicht nachweisen. Obwohl einerseits auch hier in fast allen Stadtbezirken mit Spitzenanteilen an Arbeitern und Personen mit ‘nur-Volksschulbildung’ (Bauernschaft Schildesche, Kammeratsheide, Heeper Fichten, Stieghorst, Stadtwerke) Notunterkünfte aufwiesen, andererseits in Stadtteilen mit geringem Anteil an Arbeitern und ‘nur-Volksschulabsolventen’ (wie Teutoburger Wald West, T.-W. Mittel, Universität, Siegfriedplatz, City) keine Notunterkünfte vorhanden waren, sind Obdachlose in Bielefeld doch ziemlich breit über die gesamte Stadt verstreut (in 12 von insgesamt 21 Stadtbezirken). Zudem haben neuere Untersuchungen gezeigt, daß Prozesse der sozialen Segregation und Mobilität — und damit auch die räumliche Verteilung von ‘Problemgruppen’ nicht immer und unmittelbar im Zusammenhang stehen mit ‘sozialen Schichtungsstrukturen’ wie sie in der vorliegenden Untersuchung definiert wurden; hier wären z.B. Arbeiten zu nennen, die sich mit der Massierung von ‘Problemgruppen’ in modernen Trabanten-Städten befassen (vgl. H. Schäfer 1979), mit Stadtsanierung, oder mit der Segregation ‘alter Menschen’ (vgl. W. Ueltzen/P. Franz/L. Vaskovics 1982). Fragen dieser Art konnte hier nicht näher nachgegangen werden; waren z.Z. der Untersuchung in Bielefeld auch nicht aktuell.

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  9. In der Bundesrepublik sind in diesem Zusammenhang vor allem die Arbeiten von H. Herold (damals Polizeipräsident in Nürnberg, später Präsident des Bundeskriminalamtes) zu nennen, der bereits Ende der 60er Jahre damit begann, kriminalgeographische Auswertungen polizeilich bekanntgewordener Straftaten und Straftäger (mit Hilfe der EDV) als Basis der polizeilichen Éinsatzsteuerung zu propagieren, um dadurch “die vollständige Anpassung der polizeilichen Organisation und des Einsatzes an die Kriminalitätsstruktur” zu erreichen; denn “Dadurch, daß die Polizei dorthin gelenkt wird, wo örtlich und zeitlich sich ihre Aufgaben massieren, steigt die Zahl der Festnahmen auf frischer Tat laufend” (H. Herold 1970, 220 und 222; vgl. auch Herold 1968).

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  10. So untersuchte K.D. Opp z.B. im Rahmen seiner ökologischen Untersuchung die Akten eines Jugendamtes (Jugendfürsorgeak ten und Jugendgerichtskartei), da er annahm, daß “hohe Delinquenzziffern in einem Stadtbezirk etwa Behörden zum Einsatz besonders vieler Sozialarbeiter in einem solchen Bezirk veranlassen könnten” (K.D. Opp 1968b, 18).

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  11. So ließ Becher 1975 die verschiedenen statistischen Bezirke der Stadt • Hannover von Sozialarbeitern in besonders ‘problemreiche’ und ‘problemarme’ einstufen; die Einstufung als problemreich korrelierte dabei signifikant mit den in Statistiken ausgewiesenen hohen Anteilen an Arbeitern (rho 0,63) und Personen mit ‘nur-Volksschulbildung’ (rho 0,64) sowie mit hohem Anteil an straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden (rho 0,71). Zwar wird — so Becher — ein Stadtteil nicht dadurch problemreich, daß er als solcher definiert wird und man kann davon ausgehen, daß die von den Sozialarbeitern genannten Probleme (schlechte und beengte Wohnverhältnisse, unzureichende soziale Infrastruktur, Isolation in Neubaugebieten etc.) tatsächlich auch existieren; daß die als ‘problemreich’ eingestuften Stadtbezirke in der Regel auch höhere Delinquenzraten aufweisen, kann jedoch — zumindest zusätzlich — dadurch bedingt sein, daß die Institutionen der sozialen Kontrolle — auch die der Sozialarbeit — nämlich aufgrund ihrer Einschätzung jene Stadtbezirke intensiver kontrollieren. So können Verhaltensweisen, die bei Kindern in ‘problemarmen’ Gebieten vermutlich offiziell gar nicht erst registriert worden wären, hier Maßnahmen der Institutionen in Gang setzen, die schließlich den statistischen dokumentierten Nachweis höherer Auffälligkeit erst produzieren (U. Becher, 1975, 77). Ähnlich vorsichtig zu interpretieren sind ökologische Zusammenhänge zwischen Prozentanteil an straffällig gewordenen Jugendlichen und bestimmten Indikatoren der sozialen Schichtung. Denn auch solche Zusammenhänge können sowohl ätiologisch als auch ‘kontrolltheoretisch’ (über entsprechende Selektionsprozesse und den Folgewirkungen von Strafverfolgung) erklärt werden (vgl. U. Becher 1975, 61 , K.D. Opp 1968, 148). Auch die seit 1980 mit finanzieller Unterstützung durch den Minister für Wissenschaft und Forschung NW an der Universität Gesamthochschule Wuppertal durchgeführte Untersuchung über ‘Strategien der Kontrolle und der Prophylaxe von Jugenddelinquenz im kommunalen Raum’ wird die Einschätzung von Stadtgebieten durch die Vertreter der verschiedenen kommunalen Kontrollinstitutionen ganz zentral mit in die ökologische Teilanalyse der Forschung einbeziehen; vgl. hierzu den Beitrag von N. Herriger im vorliegenden Sammelband.

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  12. Der Spearmansche Rangkorrelationskoeffizient (R) ist ein statistisches Maß, mit dem die Übereinstimmung von zwei Rangreihen gemessen werden kann; er gibt z.B. Auskunft darüber, wie sehr die Rangfolge der Stadtbezirke nach ihrem jeweiligen Anteil an Klienten einerseits und Arbeiter andererseits übereinstimmt, d.h. der Korrelationskoeffizient gibt an, inwieweit zwei Merkmale der Stadtbezirke miteinander kovaieren. Besteht völlige Übereinstimmung zwischen zwei Rangreihen, hat R den Wert + 1; sind die Rangreihen dagegen völlig entgegengesetzt, so hat R den Wert — 1. Alle anderen möglichen Werte liegen — je nach dem Grad, in dem zwei Rangfolgen übereinstimmen — zwischen + 1 und — 1 (vgl. Opp 1968b, 35 u.80). Zur Berechnung und Anwendung von R siehe Haseloff/Hoffmann 1968, 118 ff.). ‘R’ wurde im vorliegenden Fall jedoch nicht aufgrund der ‘Rangplätze’ errechnet, sondern aufgrund der jeweiligen Prozentwerte, die zur Zuordnung der Rangplätze führten (vgl. Anhang-Tabelle): Nun geben Korrelationskoeffizienten auf diese Weise zwar Auskunft über die Höhe der Übereinstimmung (Stärke des Zusammenhanges), nicht aber darüber, wie stark gesichert die gemessene Übereinstimmung ist, d.h. wie sicher der Forscher sein kann, daß der gefundene Zusammenhang nicht zufallsbedingt ist. Um festzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, daß der gefundene Zusammenhang tatsächlich besteht und nicht auf eine zufällige Verteilung der Zahlenwerte zurückgeführt werden kann, werden Signifikanztests gemacht (vgl. Mayntz/Holm/Hübner 1969, 196). Im allgemeinen begnügt man sich hier mit einem Signifikanzniveau (Sicherheitsniveau) von 99 % oder 95 %; d.h. die Irrtumswahrscheinlichkeit ist geringer als 1 oder 5 %. Beim Rangkorrelationskoeffizienten hängt diese Irrtumswahrscheinlichkeit von der Anzahl der Einheiten ab, die in eine Rangordnung gebracht werden (hier Zahl der Stadtbezirke: 21). Soll bei der Korrelation zweier Rangreihen von 21 Einheiten die Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 % nicht überschritten werden, dann muß der Rangkorrelationskoeffizient zumindest die Größe von R = 0,368 haben; soll die Irrtumswahrscheinlichkeit unter 1 % liegen, muß R mindestens 0,521 betragen (vgl. Clauss/Ebner 1970, 249).

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  13. Eine hohe Korrelation (R = 0,91) zwischen Arbeiterrate und Rate der Personen mit ‘nur-Volksschulabschluß’ ergab auch die ökologische Studie in Hannover (Becher 1975, 58).

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  14. Ökologische Untersuchungen lassen sich zur Prüfung derartiger Thesen nur bedingt verwenden (vgl. Opp 1968b, 138); in jedem Fall ist hier die Gefahr eines ökologischen Fehlschlusses relativ groß. Unter einem ‘ökologischen Fehlschluß’ oder auch ‘Gruppenfehlschluß’ versteht man die falsche Vorstellung, die dadurch entsteht, daß von Aggregatdatenkorrelationen auf Individualdatenkorrelationen geschlossen wird. Unter Gruppenfehlschluß versteht man den Schluß von den beobachteten Beziehungen zwischen Daten über Kollektive (Gruppen von Personen, Religionen, Staaten) auf Beziehungen zwischen Merkmalen der Elemente der Kollektive (z.B. Personen) (siehe A.H. Hawley 1967, 487). Eine durch konkrete Beispiele sehr anschauliche Darstellung der Probleme des ‘ökologischen Fehlschlusses’ findet sich schließlich bei Scheuch (1973, 210 ff.).

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  15. Die hierzu entwickelnden Perspektiven wurden auf einer von der ‘Neuen Praxis’ und der ‘Gilde Soziale Arbeit’ durchgeführten Tagung vom 28. — 30.5.1981 im Sozialistischen Bildungszentrum Haard in Oer-Erkenschick, diskutiert. Vgl. Redaktion Neue Praxis 1981, 11 f. Zur Entwicklung der kommunalen Sozialarbeit, Sozialplanung und Städteplanung in USA (siehe Nimmermann 1973), der sich jedoch abschließend die Frage stellt, ob denn Sozialplanung nicht nur eine neuerliche Auflage der alten Illusion sei, “in kapitalistischen Gesellschaften gebe es ‘rationale Lösungsmöglichkeiten’ zur Aufhebung antagonistischer Widersprüche” (5.114). Die Einsicht in die praktisch-politische Nutzbarkeit ökologischer Daten scheint jedenfalls — was die Bundesrepublik anbetrifft — bei der Polizei bereits eher vorhanden gewesen zu sein. So berichtet H. Schäfer (1979, 62 ff.) über die Notwendigkeit, eine ‘regionale Präventionsstrategie’ zu entwickeln, bei der es weniger darauf ankomme, den multifaktoriellen kriminogenen Ursachen im Leben des einzelnen nachzuspüren, als vielmehr “die Indikatoren für eine drohende oder bereits eingetretene oder sich noch verschärfende Kriminalitätslage zu erkennen und danach die Polizeipräventiven und die sozialprophylaktischen operativen Maßnahmen zu bestimmen”.

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Laszlo A. Vaskovics

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Brusten, M. (1982). Die räumliche Verteilung von ‘Problemgruppen’ und ihre Bedeutung für eine kommunale Sozialarbeit. Perspektiven und Ergebnisse aus einer empirischen Untersuchung in Bielefeld. In: Vaskovics, L.A. (eds) Raumbezogenheit sozialer Probleme. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 35. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01240-5_8

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