Zusammenfassung
Dieses Kapitel ist in gewissem Sinne eine Zusammenfassung des bisher Behandelten. Sie haben bereits die wesentlichen „Fußangeln“ internationaler Kaufverträge kennen gelernt und wissen nun, wie Sie diese vermeiden können. Sofern ein auf solche Weise optimierter Vertrag am Ende der Verhandlungen verfasst ist, ist es sinnvoll, diesen zusätzlich noch auf Haftungsrisik. zu untersuchen. Das bedeutet, dass an jedem Punkt des Vertrags, an dem eine Haftung Ihrerseits in Frage kommt oder klar erkennbar ist, drei Fragen zu stellen sind:
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Ist das Haftungsrisiko akzeptabel?
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Kann das Risiko durch eine Preiserhöhung (beim Käufer: Preisminderung) abgefangen werden?
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Ist der Vertrag umzuschreiben oder zu ergänzen, um die Haftung zu umgehen?
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Anmerkungen
Für Schadensersatz siehe Kapitel 5, Baustein 5.
Das oberste Zivilgericht Englands (House of Lords) stellte in dem Fall Photo Production Ltd. v. Securicor Transport Ltd. AC 827 (1980), 2 AII ER 556.III. (1980) fest, dass eine Ausschlussklausel, soweit sie den Ausschluss klar genug verdeutlicht, im Prinzip auch eine Haftung für einen wesentlichen Vertragsbruch ausschließen kann. Dieser Gedankengang hat Eingang in den Unfair Contract Terms Act, 1977, § 9 gefunden, mit dem das englische Recht im Ergebnis das alte Konzept eines wesentlichen Vertragsbruchs zugunsten eines „Tests unter Vernunftaspekten” (test of reasonableness) ersetzt hat. Dabei wird die Frage gestellt: Ist die Ausschlussklausel reasonabl.also in Bezug auf den Vertragsinhalt „vernünftig“? Ist das der Fall, kann dieser Ausschluss durchgesetzt werden. Unabhängig von diesem neuen englischen Beurteilungsmaßstab kann aber davon ausgegangen werden, dass in den meisten Teilen der Welt eine Haftung aus wesentlichen Vertragsbrüchen nicht ausgeschlossen werden kann und dass selbst in Ländern wie England dies extrem schwierig geblieben ist. Wie dem auch sei, ein Käufer sollte extrem misstrauisch sein, sofern ein Vertragsentwurf Haftungsausschlüsse des Verkäufers für eigene. wesentliche Vertragsbrüche vnrsieht
Im Juristendeutsch: „einen Irrtum erregen oder aufrechterhalten”. Vgl. § 123 BGB.
Für ein Beispiel siehe Kapitel 7, Baustein 1.
Wie schon erwähnt (Kapitel 7, Baustein 5) „Haftungsmilderungen sind im Zweifel eng und gegen den auszulegen, der die Haftung abbedingen will.“ Die herrschende Meinung des Common Law beschreibt Lawson, Exclusion Clauses and Unfair Contract Term.Kapitel 1–3 und 6.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Pinnells, J., Eversberg, A. (2003). Haftungsbegrenzung. In: Internationale Kaufverträge optimal gestalten. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01197-2_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-01197-2_9
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-01198-9
Online ISBN: 978-3-663-01197-2
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