Zusammenfassung
In den vorherigen Kapiteln haben wir uns in erster Linie mit dem rechtlichen Rahmen eines Vertrags beschäftigt: seine Einbettung in das jeweilige nationale Recht, Fragen der Vertragsinterpretation, sein Zustandekommen, die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit, und zuletzt die Möglichkeiten der Absicherung von Zahlungen durch Garantien Dritter. Der Kern eines jeden Vertrags ist jedoch der Handel, der zwischen den Vertragsparteien abgewickelt werden soll. Dieses Grundprinzip eines Vertrags besteht seit jeher aus der einfachen Gleichung: Ware gegen Geld, im Englischen Scope against Price genannt.
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Anmerkungen
Art. 55 Wiener Kaufübereinkommen. Vgl. auch § 2–305 (1) BGB; § 28 Sale of Goods Act 1979; § 632 II BGB.
Weiter unten finden Sie dazu zwei Beispiele. Für das englische Recht vgl. den Sale of (Goods Act (1979) § 14 (3). Das BGB kommt zu einer etwas anderen Lösung, vgl. §§ 433 ff. BGB.
§ 2–315 UCC.
Art 35.2 (b) Wiener Kaufübereinkommen.
Ashington Piggeries v. Christopher Hill Ltd (1972) HL.
Lewis and Sims Inc. v. Key Industries, Inc. 16 Wash App 619, 557 P2d 1318.
Die Veröffentlichung Incoterms 2000, den dazugehörigen Guide to Incoterms 2000 sowie alle anderen in diesem Buch genannten Veröffentlichungen der ICC können Sie in Deutschland unter folgender Adresse bestellen: Vertriebsdienst der Internationalen Handelskammer, Mittelstraße 12–14, 50672 Köln, Tel.: 0221 — 257 55 65; Fax: 257 55 93 oder www.iccdeutschland. de.
Vgl. Bredow/Seiffert, S.66 bis 72.
Unter Incoterms geht mit Lieferung die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware auf den Käufer über.
Incoterms 2000, S. 64 (Deutsche Version).
Zu weiteren, mit dem Term FCA verbundenen Problemen, vgl. Bart van de Viere, „Problems Related to the FCA Term”, in Incoterms in Practice, ed. Battista, Paris: ICC, 1995.
Incoterms 2000 S. 38 (Deutsche Version).
§ 2–319 UCC.
Für weitere Information über Standardänderungen, siehe „Variants an Incoterms”, Incoterms in Practice. Paris: ICC, 1995, S. 143–164.
Art. 35–2d Wiener Kaufübereinkommen.
Dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden: Falsch oder unvollständig etikettierte Lieferungen sind auf Großbaustellen schnell verschollen.
Zu den Einzelheiten des „Letter of Credit” mehr im Kapitel 6.
In der Praxis wird der Begriff „Verschiffung” (Engl.: shipping) für Seetransport sowie auch für alle anderen Transportarten verwandt.
Die notwendigen Argumente (sowie die oben aufgelisteten Clauses und Non-Clauses) finden Sie in Clean Transport Documents, Publikation 473 der ICC (Paris, 1989).
Retention of Title Clauses: A Simple Man ’s Guide to Implementation, London Chamber of Commerce and Industry, 1992.
Es gibt zahlreiche Publikationen zum Thema „Transport und Versicherung”. Eine der besten, aus Sicht englischen Rechts, ist Schmitthoffs Export Trade.
Zu den Hintergründen dieser Incoterm-Regelung vgl. Debattista, „Incoterms and the Contract of Carriage.” Incoterms in Practice, Paris: ICC, 1995, S.9–24.
Die kaum bekannte Incoterm-Variante „CIF maximum cover” erfüllt den gleichen Zweck.
Genaue Konditionen und alternative Angebote erhalten Sie über einen Industrieversicherungsmakler.
UCP (1993), S. 11.
Vgl. § 286 Abs. 1 und 2 BGB. Wichtig ist weiterhin, dass bei einer Geldforderung ein Verzug auch ohne Mahnung und Fixgeschäft 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Fälligkeit eintritt, vgl. § 286 Abs. 3 BGB. Beachten Sie jedoch, dass die Erfordernisse und Rechtsfolgen einer „Mahnung“ je nach nationalem Recht unterschiedlich sind.
Vgl. § 376 HGB.
Die Übersetzung ist sinngemäß und nicht wörtlich.
Übliche Alternativen zu „60 Tagen” sind 90 oder 180 Tage.
Hinweis: Der englische Begriff „Damage” steht für „Schaden” und „Schäden”. „Damages” dagegen bedeutet „Schadensersatz”.
Der ICC Guide to Penalty and Liquidated Damages Clauses gibt einen kurzen Überblick über 10 nationale Rechte. Für deutsches Zivil und Handelsrecht vergleichen Sie §§ 336 ff. BGB und § 348 HGB.
Hadley v. Baxendale. 9 Ex 341 (1854) durchgehend zitiert.
Das Restatement of the Law of Contracts, veröffentlicht 1932 beim American Law Institute und überarbeitet 1973, ist ein so hoch angesehenes Standardwerk in den Vereinigten Staaten, dass es von einigen Juristen das „Common-Law-BGB” genannt wird.
Restatement, § 342.
Urteil aus Dunlop Pneumatic Tire Co, Ltd. v. New Garage and Motor Co. Ltd. A . C 79 (1915)
„ICC Guide to Penalty ...”, S. 40.
„ICC Guide to Penalty ...”, S. 42.
Hoeber, S. 345.
Gem. § 340 Abs. 1 BGB kann der Geschädigte eine Vertragsstrafe nur anstatt der Erfüllung, jedoch nicht zusätzlich verlangen. Achtung! Wie viele Regelungen des BGB sind auch §§ 340, 341 BGB abdingbar. Folge ist das genaue Gegenteil in vielen Verträgen: Die Vertragsstrafe wird nicht auf Schadensersatzzahlungen angerechnet.
e 340 Abs. 2 BGB.
Ansprüche können aus Vertrag und/oder Gesetz erwachsen (sog. Anspruchsgrundlagen). Der Begriff „or otherwise” deckt auch im anglo-amerikanischen Rechtssystem alle Arten gesetzlicher Anspruchsgrundlagen ab, der alternative Ausdruck „or the law” könnte so ausgelegt werden, dass das nicht der Fall ist.
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© 2003 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Pinnells, J., Eversberg, A. (2003). Vertragsumfang und Lieferung. In: Internationale Kaufverträge optimal gestalten. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01197-2_5
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