Zusammenfassung
Hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der für die D&O-Versicherung aufzuwendenden Prämie gab es zunächst divergierende Standpunkte: Einerseits wurde der Abschluß der D&O-Versicherung als im originär eigennützlichen Interesse der versicherten Personen angesehen und folgerichtig die auf die einzelne versicherte Person entfallende anteilige Versicherungsprämie als „geldwerter Vorteil“ angesehen. Andererseits wurde argumentiert, dass dem Unternehmen durch die im Versicherungsvertrag dokumentierte Deckungssumme ein weitaus höheres Regresspotential eröffnet als dies bei einem Rückgriff auf eine Organperson selbst zur Verfügung stehen würde. Demzufolge sei der Abschluss der D&O-Versicherung als im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Unternehmens anzusehen und für die einzelne versicherte Person steuerlich nicht relevant.
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Plück, R., Lattwein, A. (2004). D&O-Versicherungen im Steuer- und Aktienrecht. In: Haftungsrisiken für Manager. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-01081-4_11
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